Archive

S3 Versorgung der mentalen Gesundheit von Seniorinnen und Senioren nach der Corona-Krise sichern.

19.11.2021

Die ASG-Landeskonferenz möge beschließen, sich für die mentale Gesundheit von Seniorinnen und Senioren einzusetzen. Dies soll dadurch geschehen, dass die speziellen Risiken von Menschen über 65 Jahre erfasst und die Versorgung im psychotherapeutischen Bereich verbessert wird. Speziell fordern wir, dass die Anzahl der Kassensitze, die auf Bedürfnisse von Senioren und Seniorinnen ausgerichtet sind, erhöht wird. Gleichzeitig fordern wir eine Förderung solcher Kassensitze. Darüber hinaus müssen präventive Maßnahmen, die speziell auf die Altersgruppe der Seniorinnen und Senioren zugeschnitten sind, eingeführt und umgesetzt werden.

 

S4 Verbot der Gewinnabschöpfung im Gesundheitswesen durch private Investoren

19.11.2021

Die Landeskonferenz der ASG Bayern möge beschließen, den ASG Bundesvorstand aufzufordern, zu prüfen ob ein Verbot der Gewinnabschöpfung im Gesundheitswesen durch private Investoren rechtlich möglich ist. Ist dies der Fall, so möge die Bundesregierung dahingehend beraten werden, die Gewinnabschöpfung, bis auf einen branchenüblichen Unternehmerlohn, zu verbieten. Der erzielte Gewinn muss im Unternehmen vor Ort reinvestiert werden

S2 Einführung einer flächendeckend gesetzlich verbindlichen Personalbemessung der Pflege in allen Krankenhäusern, Kliniken sowie anderen ambulanten und stationären Bereichen.

19.11.2021

Die Landeskonferenz der ASG Bayern möge beschließen, den ASG Bundesvorstand und die SPD Bundestagsfraktion dahin gehend zu beraten, eine flächendeckende, gesetzlich verbindliche Personalbemessung der Pflege in allen Krankenhäusern und Kliniken sowie anderen ambulanten und stationären Bereichen einzuführen. Als Sofortmaßnahme möge die Pflegepersonal- Regelung 2.0 (PPR 2.0) übergangsweise eingeführt werden.

S1 Für mehr Kinder- und Jugendlichen Ärzte in Bayern

19.11.2021

Die Bayern ASG Landeskonferenz möge beschließen, dass der Bedarfs-Bemessungsschlüssel für Kassensitze von Kinder- und Jugendlichenärzten in Bayern überprüft werden soll, ob dieser noch den Anspruch einer flächendeckenden Versorgung entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, so sollte die Anzahl der Kassensitze erhöht werden, bis eine Vollversorgung vorliegt.

S5 Finanzierung der akutstationären Krankenversorgung reformieren I Zukunftskonzept zur Krankenhausplanung der Länder entwickeln

19.11.2021

Die für die Krankenhausplanung zuständigen Bundesländer werden aufgefordert, umgehend tragfähige Zukunftskonzepte für eine bedarfsgerechte Planung der akutstationären Behandlungskapazitäten zu entwickeln. Sektorenübergreifende Aspekte (bspw. Aufbau regionaler Gesundheitszentren) sowie die Differenzierung nach Versorgungsrelevanz (bspw. Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung) sind darin zu berücksichtigen.

S6 Finanzierung der akutstationären Krankenversorgung reformieren Zukunftskonzept zur Investitionsfinanzierung entwickeln

19.11.2021

Die Bundesregierung sowie die für die Krankenhausfinanzierung (Investitionen) vorrangig zuständigen Bundesländer werden aufgefordert, umgehend den aktuellen Investitionsbedarf zu ermitteln und Finanzierungskonzept zum Abbau des Investitionsstaus sowie zu einer adäquaten künftigen Finanzierung zu entwickeln. Ergebnisse der dringend erforderlichen Reform der Krankenhausplanung (bspw. Sicherstellungsmandate) sind dabei in die prospektive Finanzplanung einzubeziehen.

S7 Finanzierung der akutstationären Krankenversorgung reformieren III - Derzeitiges Vergütungssystem für Krankenhäuser grundlegend weiterentwickeln

19.11.2021

Die Bundesregierung wird aufgefordert, das bestehende Vergütungssystem (Schwerpunkt aG-DRG) bis spätestens Ende 2022 grundlegend zu überprüfen und unmittelbar folgend Vorschläge zur Weiterentwicklung vorzustellen. Die Vergütung von Sicherstellungsleistungen (Grund,- Regel,- und Notfallversorgung) sowie bisher deutlich unterfinanzierter Bereiche (bspw. Altersmedizin, Kinder- und Jugendmedizin) sollen dabei den erforderlichen Stellenwert erhalten und einer ausreichenden Vergütung zugeführt werden.. Zudem sind die Erfahrungen bzgl. des seit 2020 ausgegliederten Pflegebudgets darzustellen und entsprechend zu berücksichtigen. Die Interessenvertretungen der Pflegeberufe sind in den Reformprozess adäquat einzubeziehen.

S8 Finanzierung der akutstationären Krankenversorgung reformieren IV - „Geschäftsmodell Krankenhaus“ vs. „Auftrag zur Daseinsvorsorge“ kritisch hinterfra-gen

19.11.2021

Die Bundesregierung wird beauftragt folgende Sachverhalte zu prüfen und mögliche Maßnahmen zur Gegensteuerung einzuleiten:

 

  1. Gewinnabschöpfung in Krankenhäusern durch private Investoren reglementieren
  2. Beihilfe- / europarechtliche Zulässigkeit von Zuschüssen der öffentlichen Hand an Kliniken in öffentlicher Trägerschaft (privatwirtschaftliche Rechtsformen) prüfen
  3. Reglementierung der Leiharbeit in Kliniken veranlassen

S9 Umsetzung der Anwendungsvorschriften für die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) als Pflegesofortprogramm

19.11.2021

Die ASG-Oberbayern/München fordert die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) als Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument im Sinne eines Pflegesofortprogramms flächendeckend in den Krankenhäusern und Kliniken einzuführen.

S10 Neuordnung der kassenärztlichen Bedarfsplanung zur Vermeidung unterversorgter Teilgebiete

19.11.2021

Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Neuordnung der kassenärztlichen Bedarfsplanung dergestalt sicherzustellen, dass die ärztliche Versorgung der Bevölkerung auch in derzeit unterversorgten Teilgebieten innerhalb der aktuell bestehenden Planungsgebiete gewährleistet ist.