S4 Verbot der Gewinnabschöpfung im Gesundheitswesen durch private Investoren

Status:
Mit Änderungen angenommen

Die Landeskonferenz der ASG Bayern möge beschließen, den ASG Bundesvorstand aufzufordern, zu prüfen ob ein Verbot der Gewinnabschöpfung im Gesundheitswesen durch private Investoren rechtlich möglich ist. Ist dies der Fall, so möge die Bundesregierung dahingehend beraten werden, die Gewinnabschöpfung, bis auf einen branchenüblichen Unternehmerlohn, zu verbieten. Der erzielte Gewinn muss im Unternehmen vor Ort reinvestiert werden

Begründung:

Gesundheitsfürsorge ist Daseinsfürsorge. Das Abschöpfen von teils horrenden Summen aus dem Gesundheitswesen durch private Investoren muss kritisch gesehen werden. Einige private Investoren versuchen das deutsche Gesundheitswesen dahingehend auszunutzen um möglichst hohe Gewinne zu erzielen. Die Versorgung von multimorbiden alten Patienten erscheint für diese nicht lukrativ genug. Im Gegenzug werden Patienten mit gutvergüteten Diagnosen durch eine minutiös getaktete Versorgungskette geschleust, die z.T. eher an Fabrikarbeit erinnert, als an die medizinische Versorgung von Menschen. Allein die kommunalen Krankenhäuser und Kliniken schieben einen milliardenschweren Investitionsstau vor sich her (Deutscher Städtetag, 2021). Dringend benötigtes Pflegepersonal wird nicht gerecht entlohnt oder ganz wegrationalisiert und dennoch schütten private Klinikkonzerne Dividenden an Anleger aus. Das Zulassen dieser Gewinnabschöpfungen bei zeitgleicher Unterstützung der Krankenkassen mit Milliardenbeträgen, finanziert aus Steuergeldern, ist rational nicht erklärbar und erinnert eher an versteckte Subventionen als an eine soziale und gerechte Gesundheitsvorsorge. Damit die finanziellen Mittel welche im Gesundheitswesen erwirtschaftet werden auch dort eigesetzt werden können, wo sie dringend benötigt werden, müssen diese zwingend vor Ort reinvestiert werden.

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Änderungsanträge
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Annahme Ä1 zum S4 Ändern o Erhard Reinfrank Änderung Adressat: ASG-Landeskonferenz, ASG-Bundesvorstand
Text des Beschlusses:

Die Landeskonferenz der ASG Bayern möge beschließen, den ASG Bundesvorstand aufzufordern, zu prüfen ob ein Verbot der Gewinnabschöpfung im Gesundheitswesen durch private Investoren rechtlich möglich ist. Ist dies der Fall, so möge die Bundesregierung dahingehend beraten werden, die Gewinnabschöpfung, bis auf einen branchenüblichen Unternehmerlohn, zu verbieten. Der erzielte Gewinn muss im Unternehmen vor Ort reinvestiert werden

Beschluss-PDF: