Die Bundesregierung wird aufgefordert, das bestehende Vergütungssystem (Schwerpunkt aG-DRG) bis spätestens Ende 2022 grundlegend zu überprüfen und unmittelbar folgend Vorschläge zur Weiterentwicklung vorzustellen. Die Vergütung von Sicherstellungsleistungen (Grund,- Regel,- und Notfallversorgung) sowie bisher deutlich unterfinanzierter Bereiche (bspw. Altersmedizin, Kinder- und Jugendmedizin) sollen dabei den erforderlichen Stellenwert erhalten und einer ausreichenden Vergütung zugeführt werden.. Zudem sind die Erfahrungen bzgl. des seit 2020 ausgegliederten Pflegebudgets darzustellen und entsprechend zu berücksichtigen. Die Interessenvertretungen der Pflegeberufe sind in den Reformprozess adäquat einzubeziehen.
Zusätzlich verstärkt durch die Pandemie hat sich gezeigt, dass das bestehende Vergütungssystem deutliche Fehlanreize setzt. Belohnt wird eine spezialisierte “Fließbandmedizin“ zur Gewinn- bzw. Renditesteigerung. Aufgaben der Daseinsvorsorge – bspw. die Aufrechterhaltung der 24/7-Notfallversorgung, eine adäquate Versorgung älterer, mulitmorbider Patient*innen sowie von Kindern- und Jugendlichen – fällt durch das Raster bzgl. einer ausreichenden Finanzierung.
Eine ausreichende Personalbemessung, die Vollfinanzierung von Tarifabschlüssen, eine geregelte Finanzierung von Hygiene- / Reinigungsleistungen, die Entbürokratisierung der Leistungserfassung und die Berücksichtigung sektorenübergreifender Versorgungsmodelle sind in einem reformierten Vergütungssystem neben weiteren Reformbedarfen zu berücksichtigen.
Die Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, das bestehende Vergütungssystem (Schwerpunkt aG-DRG) bis spätestens Ende 2022 grundlegend zu überprüfen und unmittelbar folgend Vorschläge zur Weiterentwicklung vorzustellen. Die Vergütung von Sicherstellungsleistungen (Grund,- Regel,- und Notfallversorgung) sowie bisher deutlich unterfinanzierter Bereiche (bspw. Altersmedizin, Kinder- und Jugendmedizin) sollen dabei den erforderlichen Stellenwert erhalten und einer ausreichenden Vergütung zugeführt werden.. Zudem sind die Erfahrungen bzgl. des seit 2020 ausgegliederten Pflegebudgets darzustellen und entsprechend zu berücksichtigen. Die Interessenvertretungen der Pflegeberufe sind in den Reformprozess adäquat einzubeziehen.