S6 Finanzierung der akutstationären Krankenversorgung reformieren Zukunftskonzept zur Investitionsfinanzierung entwickeln

Status:
Mit Änderungen angenommen

Die Bundesregierung sowie die für die Krankenhausfinanzierung (Investitionen) vorrangig zuständigen Bundesländer werden aufgefordert, umgehend den aktuellen Investitionsbedarf zu ermitteln und Finanzierungskonzept zum Abbau des Investitionsstaus sowie zu einer adäquaten künftigen Finanzierung zu entwickeln. Ergebnisse der dringend erforderlichen Reform der Krankenhausplanung (bspw. Sicherstellungsmandate) sind dabei in die prospektive Finanzplanung einzubeziehen.

Begründung:

Das System der dualen Krankenhausfinanzierung muss grds. nicht in Frage gestellt werden, wenn die verantwortlichen Akteure ihrer Verpflichtung zu einer auskömmlichen Finanzierung nachkommen. Dies ist bei den für die Investitionsfinanzierung der Kliniken zuständigen Bundesländern aber nicht der Fall. Insgesamt gehen Experten von einem jährlichen Investitionsbedarf zur Bestandserhaltung der Deutschen Krankenhäuser in Höhe von bis zu 6 Mrd. Euro aus. Zur Finanzierung tatsächlich zur Verfügung stehen aber nur ca. 3 Mrd. Euro. Bund und Länder müssen hier in die Pflicht genommen werden, dass ausreichend Mittel für eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur zur Verfügung stehen und keine Querfinanzierung aus den lfd. Betriebskosten – auch zu Lasten der Versorgungsqualität – erfolgt.

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Änderungsanträge
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Annahme Ä1 zum S6 Ändern Erhard Reinfrank Änderung Adressat: ASG-Landeskonferenz, SPD-Bundesparteivorstand, SPD-Bundestagsfraktion,  SPD-Landtagsfraktion, ASG-Bundesvorstand Ergänze in Z.1: „Die SPD-Bundestagsfraktion soll darauf hinwirken, dass der Investitionsstau in der dualen Krankenhausfinanzierung aufgelöst wird.“    
Beschluss: geändert an genommen
Text des Beschlusses:

Die SPD-Bundestagsfraktion soll darauf hinwirken, dass der Investitionsstau in der dualen Krankenhausfinanzierung aufgelöst wird. Die Bundesregierung sowie die für die Krankenhausfinanzierung (Investitionen) vorrangig zuständigen Bundesländer werden aufgefordert, umgehend den aktuellen Investitionsbedarf zu ermitteln und Finanzierungskonzept zum Abbau des Investitionsstaus sowie zu einer adäquaten künftigen Finanzierung zu entwickeln. Ergebnisse der dringend erforderlichen Reform der Krankenhausplanung (bspw. Sicherstellungsmandate) sind dabei in die prospektive Finanzplanung einzubeziehen.

Beschluss-PDF: