S2 Einführung einer flächendeckend gesetzlich verbindlichen Personalbemessung der Pflege in allen Krankenhäusern, Kliniken sowie anderen ambulanten und stationären Bereichen.

Status:
Erledigt

Die Landeskonferenz der ASG Bayern möge beschließen, den ASG Bundesvorstand und die SPD Bundestagsfraktion dahin gehend zu beraten, eine flächendeckende, gesetzlich verbindliche Personalbemessung der Pflege in allen Krankenhäusern und Kliniken sowie anderen ambulanten und stationären Bereichen einzuführen. Als Sofortmaßnahme möge die Pflegepersonal- Regelung 2.0 (PPR 2.0) übergangsweise eingeführt werden.

Begründung:

Die deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Gewerkschaft ver.di empfehlen gemeinsam, die sofortige Einführung der PPR 2.0. Diese dient als Interimslösung bis ein langfristig ausgelegtes Personalbemessungsinstrument vorliegt (Deutscher Pflegerat, 2021). Bei der PPR 2.0 wird die Pflegetätigkeit in vier Leistungsstufen eingeteilt. Zusammenfassend ergibt sich damit ein Zeitwert welcher den Pflegepersonalbedarf abbildet (Deutsche Krankenhausgesellschaft, 2021). Dabei erfasst die PPR 2.0 nicht nur pflegesensitive Bereiche sondern, im Gegensatz zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV), alle Bereiche (ver.di, o.J.). Nach der Einführung der PPR 2.0 sollte dringend ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsinstrument entwickelt und eingeführt werden.

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