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Y2 Die Pandemie kraftvoll bekämpfen: Ein 30-Milliarden-Euro-Programm zur Bewältigung der Corona-Herausforderungen in Bayern

24.04.2021

Mehr als 13.000 Menschen sind in Bayern an oder mit Corona gestorben. Die Corona-Pandemie hat vielen Menschen massivste Beschränkungen auferlegt und tiefe Spuren in unserer Gesellschaft hinterlassen. Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen konnten durch die sozialdemokratisch geprägten Hilfen der Bundesregierung teilweise abgedämpft werden, trotzdem sind die Folgen für viele Menschen enorm.

Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Deshalb unterstützen wir die Beendigung des bisherigen Flickenteppichs durch die Einführung der „Notbremse“ mit bundeseinheitlichen Regeln, um die dritte Welle zu brechen. Sie ermöglicht einheitliche, transparente und effektive Maßnahmen, um eine Überlastung unserer Intensivstationen zu verhindern. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird und Einschränkungen nicht einseitig erfolgen, sondern da, wo sie das Infektionsgeschehen wirkungsvoll eindämmen. Die Verpflichtung der Arbeitgeber, dort, wo kein Home-Office möglich ist, den Arbeitnehmer:innen zweimal wöchentlich einen Corona-Test anzubieten, war überfällig. Die Pandemielage muss auf Basis des neuen Infektionsschutzgesetzes auch von Seiten des Bundes ständig überprüft werden, um in geeigneter Weise gegenzusteuern und gegebenenfalls auch weitere notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Wir müssen weiter massiv in die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems investieren und die Arbeitsbedingungen dort vor allem für die Pflege verbessern. Die Steigerung der Impfangebote muss mit höchster Priorität vorangetrieben werden.

Ebenso wichtig wie die gesundheitliche Bewältigung der Pandemie ist die soziale Bewältigung ihrer Folgen. Deshalb begrüßen wir die jüngsten Verhandlungserfolge der SPD im Rahmen der Novelle des Infektionsschutzgesetzes: Das 2-Milliarden-Euro-Aufholpaket für Kinder und Jugendliche, die großen Leidtragenden der Pandemie, insbesondere diejenigen aus sozial schwächeren Schichten; und die Ausweitung des Kinderkrankentagegelds auf 30 Tage pro Kind (60 Tage für Alleinerziehende). Wir begrüßen, dass die Notbremse zielgenau gezogen wird: So kann z.B. eine Person noch bis 24 Uhr im Freien spazieren kann; Kinder dürfen in kleinen Gruppen mit einem getesteten Trainer Sport treiben; „Test, Click and Meet“ wird auch bis zu einer Inzidenz von 150 möglich sein. Alle Maßnahmen müssen der Entlastung der Intensivstationen und der Senkung der Inzidenzen dienen und entsprechend mit einer Strategie für Öffnungen verbunden sein.

Wir sind entschlossen, zu verhindern, dass die Kosten der Pandemie den Schwächsten der Gesellschaft, den Normalverdiener:innen und dem Mittelstand aufgebürdet werden. Wir brauchen jetzt Konzepte und Investitionen, damit Bildung nicht noch weiter vom Geldbeutel abhängig ist und wir bei Gleichstellung der Geschlechter nicht wieder in die Mitte des letzten Jahrhunderts fallen. Bayern hat sich nur durch entschlossene Zukunftsinvestitionen vom Agrarstaat zum Industrie-, Dienstleistungs- und Forschungsstandort entwickelt. In einer Krise wie der aktuellen benötigen wir genau diese Zukunftsinvestitionen: Abmilderung der Krise und Schaffung wirtschaftlicher Impulse haben höchste Priorität.

Die Pandemie hat in vielen Bereichen wie ein Brennglas gewirkt. Strukturelle Probleme, Unterfinanzierungen und Lücken des Sozialstaates gab es bereits vorher. Nun sind sie im öffentlichen Bewusstsein. In der akuten Pandemiebekämpfung ist deutlich geworden, wie wichtig ein starker Staat ist. Was es jetzt braucht sind keine Sparorgien, sondern kraftvolle Investitionen. Voraussetzung, dass Politik ihre Handlungsfähigkeit während und nach der Pandemie zurückerlangt, ist die sofortige Abschaffung der Schuldenbremse. Jetzt gilt es eine Positivspirale in Gang zu setzen, die den Menschen und dem Land zugutekommt. Damit legen wir den Grundstein für Steuereinnahmen und die Refinanzierung dieser Investitionen. Angesichts des Klimawandels bedürfen diese Investitionen der politischen Qualitätskontrolle und der Auswahl bezüglich ihres Beitrags zur Zukunftsfähigkeit des Landes. Wir müssen in einen zukunftsorientierten Strukturwandel investieren, gut bezahlte Arbeit fördern, soziale Folgen in den Fokus stellen und unsere Programme vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit ausrichten. Wir brauchen jetzt eine Personalinitiative im gesamten öffentlichen Dienst.

Wir fordern deshalb einen Marshallplan: Ein fünfjähriges 30-Milliarden-Euro-Programm zur Bewältigung der Post-Covid-19-Herausforderungen in Bayern. Die Schwerpunkte des Plans: Die Steigerung der Binnennachfrage, Qualitative Investitionen in Zukunftsbranchen und eine komplette Neuaufstellung der Gesundheitsvorsorge

  • Bund und Bayern stabilisieren die Kaufkraft der Arbeitnehmer:innen und stärken damit die Binnennachfrage:
  • Löhne anheben und Tarifverträge zum Standard machen: Mindestlohn auf mindestens 12 Euro und Mindesteinkommen für (Solo-)Selbständige, Allgemeinverbindlichkeitserklärung für Tarifverträge wird zum Regelfall, ein bayrisches Tariftreuegesetz wird eingesetzt und alle Beschäftigten des Freistaats arbeiten tarifgebunden.
  • Mieten leistbar machen: Mietzuschüsse für Menschen mit Einkommenseinbußen durch Covid-19, Bürgschaftsprogramm für Gewerbemieten bei der LfA, Neuauflage des Mietmoratoriums und Umsetzung der Forderungen des Volksbegehrens »Mietenstopp«.
  • Armut verhindern:  Wir schaffen das Bürgergeld. Anhebung des ALG II-Regelsatzes auf mindestens mtl. 600 € mit entsprechender Erhöhung der Grundsicherung durch eine Verlängerung des Bezugs von ALG I auf bis zu 6 Monate nach Ende des Lockdowns.
  • Corona-bedingte Finanzlücken schliessen: Ausdehnung von Überbrückungshilfen für den Mittelstand bei Anpassung der Vergabekriterien sechs Monate über die Lockdown-Phase hinaus und Einführung eines erhöhten Steuerfreibetrags für Privatpersonen bei coronabedingten Aufwendungen 2021.
  • Bund und Bayern investieren in die kommunale und Landesentwicklung und in die bayerische Infrastruktur zur Schaffung von Impulsen für die Wirtschaft
  • Rettung der Kommunen: Erstattung der kommunalen Gewerbesteuerausfälle auch 2021 und Investitionsgarantie für die Kommunen bis 2026 – zur Vermeidung von »Unterplanung« und Streichung von existierenden Vorhaben. Aber vor allem dauerhaft bessere Finanzausstattung der Kommunen durch eine deutliche Verbesserung beim kommunalen Finanzausgleich durch Erhöhung der Verbundmasse. Daneben erfolgt eine Stärkung der Ortskerne durch Verdopplung des existierenden Programms »Innen statt Außen« mit einer Anpassung der Vergabekriterien.
  • Öffentliche Investitionsoffensive:  Sanierung staatlicher Gebäude, die den Sanierungsstau von mindestens 12 Milliarden Euro aufhebt. Auch im ÖPNV gilt es, den Investitionsstau aufzulösen – mit einem Investitionsschwerpunkt von 7,5 Mrd. € zur Reduktion der Treibhausgase aber auch mit einem kurzfristigen Rettungsschirm für den ÖPNV zum Ausgleich Covid-19-bedingter Betriebsverluste.
  • Schirm für Kultur und Bildung: Bereitstellen einer »Kulturmilliarde«, u.a. ein Förderprogramm für kulturelle Maßnahmen, die die Attraktivität der Ortszentren steigern und die Schaffung einer signifikanten Zahl neuer Lehrer:innenstellen.
  • Digitalisierung endlich zur Priorität machen: WLAN an jedem Maibaum mit einer Glasfaseroffensive, die alle Haushalte in 10 Jahren abdeckt. Es braucht die Einrichtung einer Forschungsoffensive Digitalisierung und Dekarbonisierung, denn beides geht nur zusammengedacht. Wir müssen Digitalisierung in die Breite tragen, das tun wir über die Initiative »Regionale Digitalagenturen« mit der Aufgabe der Digitalen Kompetenzentwicklung in Unternehmen, bei Selbständigen und Beschäftigten zu fördern und Beratung und Projektsteuerung beim Aufbau regionaler digitaler Einkaufs- und Dienstleistungsplattformen für kleinen und mittleren Handel & Dienstleistungen zu leisten. Digitalisierung an Schulen ist weiterhin nur Wunschdenken – das darf nicht sein. Deshalb braucht es einen Investitionsschwerpunkt digitales Lernen, der die Ausstattung von Schulen, Lehrkräften und Schüler:innen mit Hardware und Internetanschlüssen erreicht. Schüler:innen/Azubis ohne gestellte Hardware bekommen pauschal 480 €. Daneben werden hiermit pädagogische Konzepte, digitale Know-hows und die Entwicklung von Standards im digitalen Unterricht und der Betreuung von Schüler:innen erarbeitet.
  • Klima-Investitionsbooster: Klimaschutz ist eine horizontale Aufgabe. Wir fordern in einem Booster a) Abschaffung der Abstandsregeln/10-H-Regel für Windkraftanlagen mit einem Investitionsvolumen von jährlich min. 600 Mio €, b) Schaffung eines flächendeckenden Solarpotenzialkatasters zur Optimierung der Solarstandorte, c) Aufstocken des 10.000- zum 100.000-Häuser-Programm, d) Zusätzliche 100 Mio. € für die bayrische Wasserstoffstrategie und e) für Land und Kommunen muss zukünftig die klimaneutrale Erneuerung der Fahrzeugflotten oberstes Gebot sein.
  • Bund und Bayern: Vordringliche Korrekturen – Lessons Learned im Gesundheitsbereich
  • Mehr Geld für Beschäftigte im Gesundheitsbereich: Bessere Bezahlung für alle Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Allgemeinverbindlichkeit des aktuellen Tarifvertrags »Altenpflege« und gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Tarifbindung im Gesundheitsbereich. Als besondere Anerkennung der Leistung haben wir uns für Boni im Gesundheitsbereich eingesetzt. Diese finanzielle Anerkennung braucht es dauerhaft für die Beschäftigten.
  • Bessere Finanzierung und Organisation im Gesundheitsbereich: Dazu braucht es grundlegende Reformen, eine Pflegegarantie und eine Reform der Sozialversicherung hin zu einer solidarischen Bürger:innenversicherung. Gesundheit ist keine Ware!
  • Wir wollen jetzt eine bedarfsgerechte Personalbemessungen im gesamten Gesundheitsbereich. Wir setzen uns ein für die Umsetzung der Forderungen aus dem Volksbegehren »Rettet die Pflege« und wir streiten für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Krankenhäuser statt Fallpauschalen-Regelung. Gerade zur Aufrechterhaltung der breiten örtlichen Gesundheitsversorgung führen wir Notfallfonds für tarifgebundene Krankenhäuser ein.

 

Infolge dieser Pandemie muss es mehr Gerechtigkeit und mehr Zusammenhalt in der Gesellschaft geben – dafür kämpfen wir. Zu einem weiteren Auseinanderdriften im Sozialen und Wirtschaftlichen darf es nicht kommen. Mit entschiedenem und kraftvollem staatlichen Handeln können wir diese Pandemie und ihre Folgen überwinden und einen neuen Aufbruch schaffen!

U3 Keine Bevorratung von Frackinggas

19.03.2021

Bau von Flüssigerdgas [LNG – liquefied natural gas] -Terminals dürfen nur durchgeführt werden, so lange die Bundesregierung den Import von Gas aus Fracking ausschließt.

B2 Diskriminierungsschutz im Bildungsbereich ernst nehmen!

19.03.2021

Wir fordern:

Die Umsetzung eines effektiven Diskriminierungsschutzes im Bildungsbereich durch:

  1. Eine Änderung der Landesschulgesetze und innerhalb dieser eine Verankerung des Diskriminierungsschutzes
  2. Einführung von umfangreichen Landesantidiskriminierungsgesetzen
  3. Einrichtung von unabhängigen Informations- und Beschwerdestellen und ihre Einbindung in Landesstrukturen
  4. Einrichtung von Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen/Kitas in der Bildungsverwaltung
  5. Mehr finanzielle Ressourcen für (Antidiskriminierungs-)Beratungsstellen
  6. Verpflichtende diskriminierungskritische Inhalte in der Lehrer*innen-Ausbildung und -Fort/Weiterbildung
  7. Unterstützung von Schulen durch Schulentwicklungsprogramme, externe Berater*innen, Schulungen, usw. zu diskriminierungskritischen Schulen
  8. Entwicklung und Verbreitung von diskriminierungskritischen Lern- und Schulmaterialien
  9. Verankerung von Empowerment- und Sensibilisierungsangeboten für Schüler*innen

 

Niemand darf aufgrund von Behinderung, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder Geschlechteridentität, Hautfarbe, Lebensalter, sexueller Identität, sozio-ökonomischen Status, etc. diskriminiert werden. Diskriminierungsverbote lassen sich in verschiedenen gesetzlichen Regelungen vorfinden. Auf EU-Ebene schützt die Antirassismusrichtlinie auch vor Diskriminierung im Bildungsbereich. Deutschland hat hierzu entsprechende Vorgaben zur Umsetzung bekommen. Jedoch findet sich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dazu keine Regelung, da hier die Bundesländer zuständig sind. Bundesweit hat noch kein einziges Bundesland diese gesetzlichen Verpflichtungen umgesetzt. Eine rechtliche Ausgangslage für die konkrete Umsetzung zum Diskriminierungsschutz muss die Änderung der Landesschulgesetze und zum anderen die Verabschiedung umfassender Landesantidiskriminierungsgesetze (LADG) bilden.

Bildungsverwaltungen für Schulen und Kitas sind bundesweit aufgrund nationaler und internationaler gesetzlicher Grundlagen verpflichtet, diskriminierungsfreie Bildung umzusetzen. Erfahrungen zeigen aber, dass derzeit bestehende rechtliche Regelungen unzureichend und wirkungslos sind. Menschen, die in Schulen und Kitas von Diskriminierung betroffen sind, sind oft ratlos, an wen sie sich wenden sollen, in welchem Umfang sie diskriminiert worden sind und was sie dagegen machen können. Die Beratung solcher Fälle übernehmen meistens nichtstaatliche Beratungsstellen und Vereine, die jedoch nur einen eingeschränkten Handlungsspielraum haben, da z.B. Schulen und Kitas nicht verpflichtet sind, auf Beschwerdebriefe einzugehen.

In den Landesschulgesetzen gibt es keine klare Definition von Diskriminierung, damit fehlt auch eine Grundlage für praktisches Handeln und ein formales Beschwerdeverfahren. Daneben fehlen auch Angaben zur Zuständigkeit, Verfahren, Beweisregelungen und Sanktionsmöglichkeiten.

Der Mangel an nötigen Strukturen, lückenhaftes Wissen, schlechte Qualifizierung und zu geringes Bewusstsein zum Vorliegen einer Diskriminierung führt in Institutionen und bei Akteur*innen zu Handlungsunsicherheit und macht die Umsetzung von Diskriminierungsschutz unmöglich. Das ist gerade für Kinder, die in der Kita- und Schulzeit in ihrer Identitätsentwicklung stecken, fatal.

 

 

M2 Die Förderung für Migrant*innenorganisationen und Neue Deutsche Organisationen überdenken und verbessern!

19.03.2021

Wir fordern:

Die Förderpolitik für Migrant*innenorganisationen (MO) und Neue Deutsche Organisationen (NDO) muss sich grundlegend ändern und deutlich verbessert werden. Dazu braucht es:

  1. Eine Einbindung von MOs und NDOs in die Ausgestaltung von Förderprogrammen. So können ihre Strukturen und Bedürfnisse in den Förderrichtlinien wiedergespiegelt werden
  2. Eine Erweiterung der strukturelle Förderung von MOs und NDOs auf Bundesebene und das Versehen mit einem eigenen Titel beim Haushalt
  3. Eine direkte Partizipation von MOs und NDOs an der Regelförderung. Nicht nur im Integrationsbereich, sondern auch als Träger der Regelangebote der sozialen Arbeit, wo ein hohes Potenzial gegeben ist
  4. Eine Finanzierung von Kompetenzzentren für MOs und NDOs. In diesen Stellen bekommen die Organisationen Hilfe bei der Beantragung von Fördergeldern und der Abwicklung von Projekten. Der Bund soll sich an den Kosten für die Einrichtung solcher Servicestellen beteiligen. Als Beispiel kann hier das vom BAMF geförderte House of Ressources herangzogen werden
  5. Eine Nennung von MOs und NDOs als ausdrückliche Zielgruppe der Förderung. In rund 294 Förderprogrammen des Bundes und der Länder für Vereine und Verbände im Bereich der Integration, die auf der Bundesförderdatenbank zu finden sind, werden MO nur in 13 Förderprogrammen explizit als Antragsberechtigte benannt
  6. Eine Ausweitung des vom BAMF ausgehenden Programms „Strukturförderung von Migrantenorganisationen auf Bundesebene“, bei dem bisher nur eine kleine Anzahl an Organisationen beim Aufbau von Strukturen gefördert wird und das mit einer Befristung auf zwei Jahre zu kurz greift

 

Jede vierte Person hatte 2018 einen Migrationshintergrund in Deutschland – das sind 20,8 Millionen Menschen. Genauso wie die Bevölkerung Deutschlands ist auch die Geschichte des Landes von Migration geprägt. Migration ist daher kein Ausnahmefall, sondern Lebensrealität von vielen Menschen. Migrant*innenorganisationen (MO) und Neue Deutsche Organisationen (NDO) sind so vielfältig wie die Gesellschaft Deutschlands und tragen mit ihrem Engagement zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Sie sind ein Ausdruck einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft und fester Bestandteil der politischen Landschaft.

MOs und NDOs bieten auf lokaler Ebene soziale Dienstleistungen an, führen Maßnahmen der Jugendsozialarbeit und Jugendhilfe durch, sind aktiv in der Gesundheitsförderung und Integration in den Arbeitsmarkt. Sie bieten Personen mit Einwanderungsgeschichte die Möglichkeit, ihre Anliegen zeitnah und kulturell sensibel zu lösen. Das wurde und wird eindrucksvoll in der Unterstützung der Menschen, die bei uns Zuflucht gesucht haben, gezeigt.

Viele Organisationen tragen ihre Aktivitäten auf rein ehrenamtlicher Basis – es gibt kaum Organisationen mit hauptamtlicher Struktur und wenn dann meistens nur auf Projektbasis finanziert und damit finanziell nicht längerfristig gesichert. MOs und NDOs wurden sehr lange aus der Förderung faktisch ausgeschlossen, werden auf der anderen Seite aber von einigen Kommunen und auf Bundesebene mit allen möglichen Anfragen und Terminen überschüttet, ohne dass dabei tatsächlicher Zugang zu Ressourcen stattfindet. Viele Akteur*innen nehmen sie nur als Zugangstor zu bestimmten Zielgruppen wahr.

Damit MOs und NDOs ihre Arbeit fortsetzen können, müssen Verantwortliche auf Bundes- und Landeseben Schritte unternehmen, um Förderstrukturen stärker für MOs und NDOs zu öffnen und ihre längerfristige Finanzierung garantieren.

S16 Für ein Recht auf Arbeit, Ausbildung, Grundsicherung und gesellschaftliche Teilhabe

16.03.2021

Wir brauchen eine grundlegende Reform der sozialen Sicherungssysteme, im Besonderen eine Weiterentwicklung der Grundsicherung. Die SPD setzt sich deshalb für folgende Punkte ein:

 

  • Arbeitslosenversicherung
  • einen verlängerten Bezug des Arbeitslosengeld I und eine Berücksichtigung der Lebensleistung. Wer ein Jahr gearbeitet hat, soll Anspruch auf ein Jahr Arbeitslosengeld haben. Zusätzlich wird die Gewährung für jedes Beitragsjahr um einen Monat verlängert.
  • Grundsicherung
  •  eine grundsätzliche Überarbeitung und Erhöhung der Regelsätze, die sich an der Lebenswirklichkeit und nicht an statistischen Modellen orientiert. Zudem muss das Prinzip der Bedarfsgemeinschaft abgeschafft werden und eine individuelle Unterstützung erfolgen. Damit wird auch dem sich veränderten Familienbild Rechnung getragen. Insgesamt braucht es eine deutliche Vereinfachung des Leistungsrechts.
  • eine Erhöhung der anrechnungsfreie Zuverdienstgrenze im Rahmen der Grundsicherung, um einen Anreiz zu schaffen, möglichst viel für den Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.
  • eine eigenständige Kindergrundsicherung, die die
  • vielfältigen kinder- und familienbezogen Leistungen zusammenführt. Jedes Kind muss unserer Gesellschaft gleich viel wert sein. Dies muss sich auch in der finanziellen Unterstützung von Familien widerspiegeln.
  • eine Reform der derzeitigen Sanktionsregeln und eine
  • Abschaffung der verschärften Sanktionsregeln für Ju41 gendliche. Sanktionen dürfen niemanden in eine exis42 tenzbedrohende Situation oder gar Obdachlosigkeit bringen. Insgesamt müssen qualifikatorische Voraussetzungen und berufliche Erfahrungen stärker bei den Zumutbarkeitsregeln zur Arbeitsaufnahme berücksichtigt werden.

 

  • eine deutliche Erhöhung des Schonvermögens, damit Betroffene vor allem ihre selbstgenutzten Wohnungen oder Wohnhäuser behalten können. Das gewährte Schonvermögen sollte sich am Lebensalter orientieren.
  • ein neues Wohngeld-System, das die bisherigen Leistungen des Wohngelds und die Kosten der Unterkunft (KdU) zusammenführt. Das System soll sich am Haushaltseinkommen orientieren, die Nebenkosten und Energiekosten sowie die Situation des Wohnungsmarktes vor Ort mitberücksichtigen. Als SPD setzen wir dabei auf den öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbau.

Rentenversicherung

  • eine solidarische Grundrente, die die Lebensarbeitszeit, die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge und Erziehungszeiten in Stufen berücksichtigt und nach einem Erwerbsleben ein Auskommen über dem Niveau der Grundsicherung garantiert.

Qualifizierung und Arbeitsmarkt

  • einen Rechtsanspruch auf einen Schulabschluss, auf berufliche Weiterbildung im Betrieb und eine adäquate berufliche Qualifizierungsmaßnahme bis hin zur Umschulung im Rahmen des Sozialversicherungssystems. Die Zeit der Qualifizierung wird nicht auf die Gewährungsfrist des Arbeitslosengeld I angerechnet.
  • den „Sozialen Arbeitsmarkt“ als Regelinstrument zu verstetigen. Der Zugang soll durch Erweiterung des Personenkreises erleichtert werden und die Vermittlungsbemühungen in den regulären Arbeitsmarkt sollen aus der Arbeit heraus weiterlaufen.
  • eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro und für Bayern ein Tariftreue- und Vergabegesetz.

V2 Weniger Fluglärm - mehr Schlaf für alle!

16.03.2021

Die Belastungen der Anwohner durch den nächtlichen Flugverkehr müssen generell und vor allem in den Sommernächten deutlich reduziert werden.

Die SPD Nürnberg unterstützt deshalb die Forderungen der Fluglärmkommission Nürnberg vom 19. März 2019:

  • Das Bundesverkehrsministerium wird zu einer zeitnahen Überarbeitung der Bonusliste aufgefordert. Diese Liste regelt, welche Flugzeuge als relativ leise gelten und nachts in Nürnberg fliegen dürfen; sie ist aber auf dem Stand von 2003 und bildet damit den technischen Fortschritt nicht mehr ab.
  • Die Geschäftsführung des Flughafens Nürnberg wird aufgefordert, innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens ab der nächsten Flugplangestaltung eine spürbare Verringerung der Nachtflugbelastungen zu erreichen.

Wir fordern hierzu insbesondere, dass die ökonomischen Stellschrauben (insbesondere die Entgelte für Flüge und Dienstleistungen in der Nacht) bezüglich der Kriterien Lautstärke und Uhrzeit weiter verschärft werden.

Ferner müssen weitere Lärmquellen identifiziert und reduziert werden. Das betrifft zum einen laute Vorgänge im Flughafenbetrieb (z.B. Piepen, langes Laufenlassen der Triebwerke), zum anderen nicht durch den Flugverkehr ausgelöste Lärmereignisse wie nächtliche Veranstaltungen, wenn diese die Nachtruhe in den angrenzenden Stadtteilen stören.

Wenn mit den oben genannten Maßnahmen keine dauerhafte Entlastung der Anwohner erreicht werden kann, fordern wir ein breit angelegtes Mediationsverfahren zur Reduzierung von Nachtflügen am Nürnberger Flughafen.

V1 Entwicklung eines Gesamtkonzepts für die Zukunft der Gräfenbergbahn

16.03.2021

Die BayernSPD bekennt sich zum Betrieb der Gräfenbergbahn und fordert deren Verbesserung und Weiterentwicklung als wichtige Verkehrsroute in der Region.

  • Um einen zuverlässigen Betrieb der Gräfenbergbahn zu gewährleisten, wird von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft BEG der Neubau des zugehörigen DB-Stellwerks in Heroldsberg schnellstmöglich und noch vor 2024 gefordert. Das veraltete Stellwerk hatte zahlreiche Ausfälle und Verspätungen in den letzten Jahren zur Folge.
  • Zudem wird auf eine sofortige Sanierung des störungsanfälligen Bahnübergangs am Bierweg hingewirkt. Dessen ständige Ausfälle stellen sowohl für den fließenden Verkehr als auch für querende Passanten ein unzumutbares Sicherheitsrisiko dar und sorgen ebenfalls für Verspätungen im Zugverkehr.
  • Von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft BEG wird eine Umstellung der dieselbetriebenen Gräfenbergbahn auf emissionsfreien Betrieb gefordert (Fahrdraht, Wasserstoff- oder Batteriebetrieb).
  • Eine Möglichkeit der Fortentwicklung besteht in der Aktivierung der Nürnberger Ringbahn, die eine direkte Zugverbindung zwischen Nordostbahnhof und Fürth schaffen würde. Von der Bayerischen Staatsregierung wird angesichts neuer städtebaulicher Entwicklungen (Uni-Standort im Norden, neue Siedlungen in Wetzendorf, wachsender Hochschul- und Forschungsstandort auf AEG) eine neue Bedarfskalkulation (letzter Berechungsstand: 2014) für eine solche Ringbahn eingefordert.

S15 Unterbringung in Altenpflegeheimen

16.03.2021

Die SPD-Landtagsfraktion wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Doppelzimmer-Vorgabe für Sozialhilfeempfänger in bayerischen Altenheimen gestrichen wird. (Lösung wie z. B. in Baden Württemberg).

S14 Seniorengerechtes Wohnen fördern

16.03.2021

Die SPD   setzt sich dafür ein, dass im Rahmen des geplanten Gesetzespaketes „Wohnraumoffensive“ die Förderung für altersgerechtes Umbauen über die zur Verfügung gestellten Fördermittel in Höhe von 75 Mio. Euro hinaus deutlich erhöht wird.

Sie setzt sich zudem, auch auf Landesebene, dafür ein, dass – z.B. durch die Erhöhung der vorgeschriebenen Quote – im Rahmen des Ausbaus im sozialen Wohnungsbau ausreichend barrierefreie alters- und behindertengerechte Wohnungen geschaffen werden.

Darüber hinaus legt sie zeitnah – wie auf dem Wohngipfel 2018 in Aussicht gestellt –

Fördermöglichkeiten für „gemeinschaftliches Wohnen“ vor.

Sie entwickelt zudem sozialpolitische Konzepte und Maßnahmen, die einen erzwungenen Umzug und den Verlust des sozialen Umfeldes wegen steigender Mieten weitestgehend abfedern.

S13 Keine pauschale Festlegung des Grades der Behinderung und Bestandsschutz von zuerkannten GdB und Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

16.03.2021

Die SPD soll einer pauschalen Festlegung des GdB (Grad der Behinderung) bei schweren und chronischen Erkrankungen entgegenwirken und einen unbeschränkten Bestandsschutz für vorhandene GdB und Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis fordern. Durch die Überarbeitung der Versorgungsmedizin-Verordnung ist zu befürchten, dass es künftig zu niedrigeren GdB-Feststellungen in den Versorgungsämtern kommen wird.