U3 Keine Bevorratung von Frackinggas

Bau von Flüssigerdgas [LNG – liquefied natural gas] -Terminals dürfen nur durchgeführt werden, so lange die Bundesregierung den Import von Gas aus Fracking ausschließt.

Begründung:

Aus Gründen der Versorgungssicherheit plant und baut die Bundesregierung an der Küste Terminals, um Gas zu importieren. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Unsere Sorge ist, dass auch Flüssiggas aus Fracking mitbevorratet wird. Dazu hat unser SPD-geführtes Bundesumweltministerium sich klar zur Umweltbilanz von Fracking-Gas geäußert:

„Erdgas könne den emissionsintensiven Einsatz von Kohle und Erdöl ersetzen, so das Bundesumweltministerium – dafür müssten jedoch alle Emissionen, einschließlich Förderung und Transport einbezogen werden. Fracking-Erdgas, selbst wenn es aus Deutschland stammt, sei damit keine Option und müsse „ausnahmslos verboten“ werden. Die Bundesregierung schätzt Flüssigerdgas aus der Förderung mittels Fracking ähnlich klimaschädlich wie Kohle ein. Fracking-Erdgas sei damit deutlich klimaschädlicher als Pipelinegas aus konventionellen Lagerstätten. Das geht aus einer Stellungnahme des Bundesumweltministeriums auf Bitten der Bundestagsfraktion Die Grünen hervor.“

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an nächsten Landesparteitag
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