B2 Diskriminierungsschutz im Bildungsbereich ernst nehmen!

Wir fordern:

Die Umsetzung eines effektiven Diskriminierungsschutzes im Bildungsbereich durch:

  1. Eine Änderung der Landesschulgesetze und innerhalb dieser eine Verankerung des Diskriminierungsschutzes
  2. Einführung von umfangreichen Landesantidiskriminierungsgesetzen
  3. Einrichtung von unabhängigen Informations- und Beschwerdestellen und ihre Einbindung in Landesstrukturen
  4. Einrichtung von Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen/Kitas in der Bildungsverwaltung
  5. Mehr finanzielle Ressourcen für (Antidiskriminierungs-)Beratungsstellen
  6. Verpflichtende diskriminierungskritische Inhalte in der Lehrer*innen-Ausbildung und -Fort/Weiterbildung
  7. Unterstützung von Schulen durch Schulentwicklungsprogramme, externe Berater*innen, Schulungen, usw. zu diskriminierungskritischen Schulen
  8. Entwicklung und Verbreitung von diskriminierungskritischen Lern- und Schulmaterialien
  9. Verankerung von Empowerment- und Sensibilisierungsangeboten für Schüler*innen

 

Niemand darf aufgrund von Behinderung, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder Geschlechteridentität, Hautfarbe, Lebensalter, sexueller Identität, sozio-ökonomischen Status, etc. diskriminiert werden. Diskriminierungsverbote lassen sich in verschiedenen gesetzlichen Regelungen vorfinden. Auf EU-Ebene schützt die Antirassismusrichtlinie auch vor Diskriminierung im Bildungsbereich. Deutschland hat hierzu entsprechende Vorgaben zur Umsetzung bekommen. Jedoch findet sich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dazu keine Regelung, da hier die Bundesländer zuständig sind. Bundesweit hat noch kein einziges Bundesland diese gesetzlichen Verpflichtungen umgesetzt. Eine rechtliche Ausgangslage für die konkrete Umsetzung zum Diskriminierungsschutz muss die Änderung der Landesschulgesetze und zum anderen die Verabschiedung umfassender Landesantidiskriminierungsgesetze (LADG) bilden.

Bildungsverwaltungen für Schulen und Kitas sind bundesweit aufgrund nationaler und internationaler gesetzlicher Grundlagen verpflichtet, diskriminierungsfreie Bildung umzusetzen. Erfahrungen zeigen aber, dass derzeit bestehende rechtliche Regelungen unzureichend und wirkungslos sind. Menschen, die in Schulen und Kitas von Diskriminierung betroffen sind, sind oft ratlos, an wen sie sich wenden sollen, in welchem Umfang sie diskriminiert worden sind und was sie dagegen machen können. Die Beratung solcher Fälle übernehmen meistens nichtstaatliche Beratungsstellen und Vereine, die jedoch nur einen eingeschränkten Handlungsspielraum haben, da z.B. Schulen und Kitas nicht verpflichtet sind, auf Beschwerdebriefe einzugehen.

In den Landesschulgesetzen gibt es keine klare Definition von Diskriminierung, damit fehlt auch eine Grundlage für praktisches Handeln und ein formales Beschwerdeverfahren. Daneben fehlen auch Angaben zur Zuständigkeit, Verfahren, Beweisregelungen und Sanktionsmöglichkeiten.

Der Mangel an nötigen Strukturen, lückenhaftes Wissen, schlechte Qualifizierung und zu geringes Bewusstsein zum Vorliegen einer Diskriminierung führt in Institutionen und bei Akteur*innen zu Handlungsunsicherheit und macht die Umsetzung von Diskriminierungsschutz unmöglich. Das ist gerade für Kinder, die in der Kita- und Schulzeit in ihrer Identitätsentwicklung stecken, fatal.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an nächsten Landesparteitag
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