S13 Keine pauschale Festlegung des Grades der Behinderung und Bestandsschutz von zuerkannten GdB und Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Die SPD soll einer pauschalen Festlegung des GdB (Grad der Behinderung) bei schweren und chronischen Erkrankungen entgegenwirken und einen unbeschränkten Bestandsschutz für vorhandene GdB und Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis fordern. Durch die Überarbeitung der Versorgungsmedizin-Verordnung ist zu befürchten, dass es künftig zu niedrigeren GdB-Feststellungen in den Versorgungsämtern kommen wird.

Begründung:

Das Merkmal „Schwerbehinderung“ berechtigt zu Nachteilsausgleichen. Im Regelwerk Versorgungsmedizin-Verordnung wird festgelegt, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt wird. Diese Verordnung wird zurzeit grundlegend überarbeitet. Bei der Festlegung des GdB (Grad der Behinderung) soll der medizinische Fortschritt auch bei schweren und chronischen Erkrankungen und mit der besseren Hilfsmittelversorgung berücksichtig werden. Dies würde zu einer pauschalen Festlegung führen, viele benachteiligen und entspricht nicht der Lebensrealität von Menschen mit Behinderung. Eine Feststellung lassen die Betroffenen i. d. R. nicht um ihrer selbst Willen treffen, sondern weil sie zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auf die entsprechenden Nachteilsausgleiche angewiesen sind.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an nächsten Landesparteitag
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