S15 Unterbringung in Altenpflegeheimen

Die SPD-Landtagsfraktion wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Doppelzimmer-Vorgabe für Sozialhilfeempfänger in bayerischen Altenheimen gestrichen wird. (Lösung wie z. B. in Baden Württemberg).

Begründung:

Das Land Bayern hat sich mit den Bezirken darauf geeinigt, dass Sozialhilfe-Empfänger in Doppelzimmern untergebracht werden.

Sozialhilfe-Empfänger sind hier Personen, deren Rente und Vermögen, sowie die Einkommen ihrer Kinder nicht ausreichen, die monatlichen Heim-und Pflegekosten von mindestens € 1700,– selbst zu bezahlen (da ist der Leistungsbetrag der Pflegekasse bereits abgezogen). Für ein wohlhabendes Bundesland wie Bayern ist es beschämend, alten Menschen zuzumuten, mit einer für sie völlig fremden Person das Zimmer teilen zu müssen und so den Verlust jeglicher Privatsphäre in Kauf zu nehmen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an nächsten Landesparteitag
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