20.11.2021
Die SPD-Abgeordneten setzen sich dafür ein, dass umgehend ein Triage-Gesetz verabschiedet wird, mit dem die Rechtsgrundlage und der rechtliche
Handlungsrahmen bei unvermeidbaren und existentiellen Auswahlentscheidungen für Ärztinnen geschaffen wird.
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19.11.2021
Die ASG-Landeskonferenz möge beschließen, sich für die mentale Gesundheit von Seniorinnen und Senioren einzusetzen. Dies soll dadurch geschehen, dass die speziellen Risiken von Menschen über 65 Jahre erfasst und die Versorgung im psychotherapeutischen Bereich verbessert wird. Speziell fordern wir, dass die Anzahl der Kassensitze, die auf Bedürfnisse von Senioren und Seniorinnen ausgerichtet sind, erhöht wird. Gleichzeitig fordern wir eine Förderung solcher Kassensitze. Darüber hinaus müssen präventive Maßnahmen, die speziell auf die Altersgruppe der Seniorinnen und Senioren zugeschnitten sind, eingeführt und umgesetzt werden.
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19.11.2021
Die Landeskonferenz der ASG Bayern möge beschließen, den ASG Bundesvorstand aufzufordern, zu prüfen ob ein Verbot der Gewinnabschöpfung im Gesundheitswesen durch private Investoren rechtlich möglich ist. Ist dies der Fall, so möge die Bundesregierung dahingehend beraten werden, die Gewinnabschöpfung, bis auf einen branchenüblichen Unternehmerlohn, zu verbieten. Der erzielte Gewinn muss im Unternehmen vor Ort reinvestiert werden
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19.11.2021
Die für die Krankenhausplanung zuständigen Bundesländer werden aufgefordert, umgehend tragfähige Zukunftskonzepte für eine bedarfsgerechte Planung der akutstationären Behandlungskapazitäten zu entwickeln. Sektorenübergreifende Aspekte (bspw. Aufbau regionaler Gesundheitszentren) sowie die Differenzierung nach Versorgungsrelevanz (bspw. Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung) sind darin zu berücksichtigen.
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19.11.2021
Die Bundesregierung sowie die für die Krankenhausfinanzierung (Investitionen) vorrangig zuständigen Bundesländer werden aufgefordert, umgehend den aktuellen Investitionsbedarf zu ermitteln und Finanzierungskonzept zum Abbau des Investitionsstaus sowie zu einer adäquaten künftigen Finanzierung zu entwickeln. Ergebnisse der dringend erforderlichen Reform der Krankenhausplanung (bspw. Sicherstellungsmandate) sind dabei in die prospektive Finanzplanung einzubeziehen.
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19.11.2021
Die Bundesregierung wird aufgefordert, das bestehende Vergütungssystem (Schwerpunkt aG-DRG) bis spätestens Ende 2022 grundlegend zu überprüfen und unmittelbar folgend Vorschläge zur Weiterentwicklung vorzustellen. Die Vergütung von Sicherstellungsleistungen (Grund,- Regel,- und Notfallversorgung) sowie bisher deutlich unterfinanzierter Bereiche (bspw. Altersmedizin, Kinder- und Jugendmedizin) sollen dabei den erforderlichen Stellenwert erhalten und einer ausreichenden Vergütung zugeführt werden.. Zudem sind die Erfahrungen bzgl. des seit 2020 ausgegliederten Pflegebudgets darzustellen und entsprechend zu berücksichtigen. Die Interessenvertretungen der Pflegeberufe sind in den Reformprozess adäquat einzubeziehen.
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19.11.2021
Die Bundesregierung wird beauftragt folgende Sachverhalte zu prüfen und mögliche Maßnahmen zur Gegensteuerung einzuleiten:
- Gewinnabschöpfung in Krankenhäusern durch private Investoren reglementieren
- Beihilfe- / europarechtliche Zulässigkeit von Zuschüssen der öffentlichen Hand an Kliniken in öffentlicher Trägerschaft (privatwirtschaftliche Rechtsformen) prüfen
- Reglementierung der Leiharbeit in Kliniken veranlassen
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19.11.2021
Die ASG-Oberbayern/München fordert die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) als Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument im Sinne eines Pflegesofortprogramms flächendeckend in den Krankenhäusern und Kliniken einzuführen.
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19.11.2021
Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Neuordnung der kassenärztlichen Bedarfsplanung dergestalt sicherzustellen, dass die ärztliche Versorgung der Bevölkerung auch in derzeit unterversorgten Teilgebieten innerhalb der aktuell bestehenden Planungsgebiete gewährleistet ist.
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