Ändere §3, Absatz 7 in: „Die Ortsvereine wählen soweit die entsprechenden Parteitage nicht als Mitgliederversammlungen stattfinden die Delegierten für die regionalen Zusammenschlüsse und zum Unterbezirksparteitag für die Dauer von zwei Jahren. Die Wahlen sollen nach Möglichkeit ab 2022 im Januar oder Februar gerader Kalenderjahre stattfinden. Außerdem wählen sie die Delegierten zur Europadelegiertenkonferenz, zur Wahlkreiskonferenz für den Bundestag und die Stimmkreiskonferenz für Landtag, Bezirkstag, die Aufstellungskonferenzen für Kreistag und soweit keine Mitgliederversammlungen stattfinden für Stadtrat und Gemeinderat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, des Organisationsstatuts, der Wahlordnung der SPD und der Bestimmungen dieser Satzung rechtzeitig vor den jeweiligen Versammlungen.“
Archive
RAG11 Ortsvereine V
18.03.2021RAG10 Ortsvereine IV
18.03.2021Ergänze in §3, Abs. 5 nach „…Wahlordnung der Partei gewählt.“: „Die Wahlen sollen nach Möglichkeit ab 2023 im Januar oder Februar ungerader Kalenderjahre stattfinden.“
RAG4 Ortsvereine III
18.03.2021Füge ein in §3, Abs. 4, Zeile a) nach „der oder dem…“: „bzw. den“
RAG9 Ortsvereine II
18.03.2021Ändere §3, Abatz 2 „Bestehen in einer kreisangehörigen Gemeinde mehrere Ortsvereine, bilden sie einen Gemeindeverband/Stadtverband für die Erfüllung kommunaler Aufgaben.“ in :
„Bestehen in einer kreisangehörigen Gemeinde mehrere Ortsvereine, können sie einen Gemeindeverband/Stadtverband für die Erfüllung kommunaler Aufgaben bilden.“
RAG8 Ortsvereine I
18.03.2021Ersetze in §3, Abs. 1 „In jeder Gemeinde wird…“ durch: „In jeder Gemeinde soll…“
RAG7 Spitzenkandidaturen
18.03.2021Ersetze in §2b „Ministerpräsidentenkandidaten bzw. Ministerpräsidentenkandidatin“ durch „Spitzenkandidaten bzw. Spitzenkandidatin“.
RAG6 Landesvorstand und Präsidium
18.03.2021Füge ein nach §2, Absatz 6 den neuen Satz 6a:
„Im Rahmen der Vorgaben des Parteiengesetzes, des Organisationsstatus, dieser Satzung, der Satzung der jeweiligen Gliederung und von Richtlinien des Parteivorstands können Sitzungen der Gliederungen, des Landesvorstands und des Landespräsidiums auch online stattfinden und dort auch Beschlüsse gefasst werden. Wahlen nach Wahlordnung oder Aufstellungen nach Wahlgesetzen sind immer als Veranstaltungen mit physischer Anwesenheit oder, wenn das jeweilige Wahlgesetz dies erlaubt, als Briefwahl oder Urnenwahl durchzuführen. Der Landesvorstand kann weitere Regelungen in einer Richtlinie treffen, die Satzungen der Gliederungen dürfen dieser Richtlinie nicht widersprechen.“
RAG5 Gliederung Unterbezirke
18.03.2021Ändere §2, Absatz 2 „Sie können, wenn ein örtliches Bedürfnis besteht, auf dem Gebiet mehrerer Kreise bzw. Städte, eines Bundeswahlkreises oder einer Planungsregion gebildet werden.“ in:
„Sie können, wenn ein örtliches Bedürfnis besteht, auf dem Gebiet mehrerer Kreise bzw. Städte oder eines Bundeswahlkreises gebildet werden.“
RAG2 Gerichtliche und Außergerichtliche Vertretung des Ladesverbands
18.03.2021Füge ein in §1, Absatz 4 nach „dem oder der…“: „bzw. den“
S16 Für ein Recht auf Arbeit, Ausbildung, Grundsicherung und gesellschaftliche Teilhabe
16.03.2021Wir brauchen eine grundlegende Reform der sozialen Sicherungssysteme, im Besonderen eine Weiterentwicklung der Grundsicherung. Die SPD setzt sich deshalb für folgende Punkte ein:
- Arbeitslosenversicherung
- einen verlängerten Bezug des Arbeitslosengeld I und eine Berücksichtigung der Lebensleistung. Wer ein Jahr gearbeitet hat, soll Anspruch auf ein Jahr Arbeitslosengeld haben. Zusätzlich wird die Gewährung für jedes Beitragsjahr um einen Monat verlängert.
- Grundsicherung
- eine grundsätzliche Überarbeitung und Erhöhung der Regelsätze, die sich an der Lebenswirklichkeit und nicht an statistischen Modellen orientiert. Zudem muss das Prinzip der Bedarfsgemeinschaft abgeschafft werden und eine individuelle Unterstützung erfolgen. Damit wird auch dem sich veränderten Familienbild Rechnung getragen. Insgesamt braucht es eine deutliche Vereinfachung des Leistungsrechts.
- eine Erhöhung der anrechnungsfreie Zuverdienstgrenze im Rahmen der Grundsicherung, um einen Anreiz zu schaffen, möglichst viel für den Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.
- eine eigenständige Kindergrundsicherung, die die
- vielfältigen kinder- und familienbezogen Leistungen zusammenführt. Jedes Kind muss unserer Gesellschaft gleich viel wert sein. Dies muss sich auch in der finanziellen Unterstützung von Familien widerspiegeln.
- eine Reform der derzeitigen Sanktionsregeln und eine
- Abschaffung der verschärften Sanktionsregeln für Ju41 gendliche. Sanktionen dürfen niemanden in eine exis42 tenzbedrohende Situation oder gar Obdachlosigkeit bringen. Insgesamt müssen qualifikatorische Voraussetzungen und berufliche Erfahrungen stärker bei den Zumutbarkeitsregeln zur Arbeitsaufnahme berücksichtigt werden.
- eine deutliche Erhöhung des Schonvermögens, damit Betroffene vor allem ihre selbstgenutzten Wohnungen oder Wohnhäuser behalten können. Das gewährte Schonvermögen sollte sich am Lebensalter orientieren.
- ein neues Wohngeld-System, das die bisherigen Leistungen des Wohngelds und die Kosten der Unterkunft (KdU) zusammenführt. Das System soll sich am Haushaltseinkommen orientieren, die Nebenkosten und Energiekosten sowie die Situation des Wohnungsmarktes vor Ort mitberücksichtigen. Als SPD setzen wir dabei auf den öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbau.
Rentenversicherung
- eine solidarische Grundrente, die die Lebensarbeitszeit, die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge und Erziehungszeiten in Stufen berücksichtigt und nach einem Erwerbsleben ein Auskommen über dem Niveau der Grundsicherung garantiert.
Qualifizierung und Arbeitsmarkt
- einen Rechtsanspruch auf einen Schulabschluss, auf berufliche Weiterbildung im Betrieb und eine adäquate berufliche Qualifizierungsmaßnahme bis hin zur Umschulung im Rahmen des Sozialversicherungssystems. Die Zeit der Qualifizierung wird nicht auf die Gewährungsfrist des Arbeitslosengeld I angerechnet.
- den „Sozialen Arbeitsmarkt“ als Regelinstrument zu verstetigen. Der Zugang soll durch Erweiterung des Personenkreises erleichtert werden und die Vermittlungsbemühungen in den regulären Arbeitsmarkt sollen aus der Arbeit heraus weiterlaufen.
- eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro und für Bayern ein Tariftreue- und Vergabegesetz.