RAG11 Ortsvereine V

Ändere §3, Absatz 7 in: „Die Ortsvereine wählen soweit die entsprechenden Parteitage nicht als Mitgliederversammlungen stattfinden die Delegierten für die regionalen Zusammenschlüsse und zum Unterbezirksparteitag für die Dauer von zwei Jahren. Die Wahlen sollen nach Möglichkeit ab 2022 im Januar oder Februar gerader Kalenderjahre stattfinden. Außerdem wählen sie die Delegierten zur Europadelegiertenkonferenz, zur Wahlkreiskonferenz für den Bundestag und die Stimmkreiskonferenz für Landtag, Bezirkstag, die Aufstellungskonferenzen für Kreistag und soweit keine Mitgliederversammlungen stattfinden für Stadtrat und Gemeinderat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, des Organisationsstatuts, der Wahlordnung der SPD und der Bestimmungen dieser Satzung rechtzeitig vor den jeweiligen Versammlungen.“

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Ändere §3, Absatz 7 in: „Die Ortsvereine wählen soweit die entsprechenden Parteitage nicht als Mitgliederversammlungen stattfinden die Delegierten für die regionalen Zusammenschlüsse und zum Unterbezirksparteitag für die Dauer von zwei Jahren. Die Wahlen sollen nach Möglichkeit ab 2022 im Januar oder Februar gerader Kalenderjahre stattfinden. Außerdem wählen sie die Delegierten zur Europadelegiertenkonferenz, zur Wahlkreiskonferenz für den Bundestag und die Stimmkreiskonferenz für Landtag, Bezirkstag, die Aufstellungskonferenzen für Kreistag und soweit keine Mitgliederversammlungen stattfinden für Stadtrat und Gemeinderat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, des Organisationsstatuts, der Wahlordnung der SPD und der Bestimmungen dieser Satzung rechtzeitig vor den jeweiligen Versammlungen.“

Beschluss-PDF: