RAG10 Ortsvereine IV

Ergänze in  §3, Abs. 5 nach „…Wahlordnung der Partei gewählt.“: „Die Wahlen sollen nach Möglichkeit ab 2023 im Januar oder Februar ungerader Kalenderjahre stattfinden.“

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
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Beschluss: Ablehnung
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