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Y2 Die Pandemie kraftvoll bekämpfen: Ein 30-Milliarden-Euro-Programm zur Bewältigung der Corona-Herausforderungen in Bayern

24.04.2021

Mehr als 13.000 Menschen sind in Bayern an oder mit Corona gestorben. Die Corona-Pandemie hat vielen Menschen massivste Beschränkungen auferlegt und tiefe Spuren in unserer Gesellschaft hinterlassen. Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen konnten durch die sozialdemokratisch geprägten Hilfen der Bundesregierung teilweise abgedämpft werden, trotzdem sind die Folgen für viele Menschen enorm.

Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Deshalb unterstützen wir die Beendigung des bisherigen Flickenteppichs durch die Einführung der „Notbremse“ mit bundeseinheitlichen Regeln, um die dritte Welle zu brechen. Sie ermöglicht einheitliche, transparente und effektive Maßnahmen, um eine Überlastung unserer Intensivstationen zu verhindern. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird und Einschränkungen nicht einseitig erfolgen, sondern da, wo sie das Infektionsgeschehen wirkungsvoll eindämmen. Die Verpflichtung der Arbeitgeber, dort, wo kein Home-Office möglich ist, den Arbeitnehmer:innen zweimal wöchentlich einen Corona-Test anzubieten, war überfällig. Die Pandemielage muss auf Basis des neuen Infektionsschutzgesetzes auch von Seiten des Bundes ständig überprüft werden, um in geeigneter Weise gegenzusteuern und gegebenenfalls auch weitere notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Wir müssen weiter massiv in die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems investieren und die Arbeitsbedingungen dort vor allem für die Pflege verbessern. Die Steigerung der Impfangebote muss mit höchster Priorität vorangetrieben werden.

Ebenso wichtig wie die gesundheitliche Bewältigung der Pandemie ist die soziale Bewältigung ihrer Folgen. Deshalb begrüßen wir die jüngsten Verhandlungserfolge der SPD im Rahmen der Novelle des Infektionsschutzgesetzes: Das 2-Milliarden-Euro-Aufholpaket für Kinder und Jugendliche, die großen Leidtragenden der Pandemie, insbesondere diejenigen aus sozial schwächeren Schichten; und die Ausweitung des Kinderkrankentagegelds auf 30 Tage pro Kind (60 Tage für Alleinerziehende). Wir begrüßen, dass die Notbremse zielgenau gezogen wird: So kann z.B. eine Person noch bis 24 Uhr im Freien spazieren kann; Kinder dürfen in kleinen Gruppen mit einem getesteten Trainer Sport treiben; „Test, Click and Meet“ wird auch bis zu einer Inzidenz von 150 möglich sein. Alle Maßnahmen müssen der Entlastung der Intensivstationen und der Senkung der Inzidenzen dienen und entsprechend mit einer Strategie für Öffnungen verbunden sein.

Wir sind entschlossen, zu verhindern, dass die Kosten der Pandemie den Schwächsten der Gesellschaft, den Normalverdiener:innen und dem Mittelstand aufgebürdet werden. Wir brauchen jetzt Konzepte und Investitionen, damit Bildung nicht noch weiter vom Geldbeutel abhängig ist und wir bei Gleichstellung der Geschlechter nicht wieder in die Mitte des letzten Jahrhunderts fallen. Bayern hat sich nur durch entschlossene Zukunftsinvestitionen vom Agrarstaat zum Industrie-, Dienstleistungs- und Forschungsstandort entwickelt. In einer Krise wie der aktuellen benötigen wir genau diese Zukunftsinvestitionen: Abmilderung der Krise und Schaffung wirtschaftlicher Impulse haben höchste Priorität.

Die Pandemie hat in vielen Bereichen wie ein Brennglas gewirkt. Strukturelle Probleme, Unterfinanzierungen und Lücken des Sozialstaates gab es bereits vorher. Nun sind sie im öffentlichen Bewusstsein. In der akuten Pandemiebekämpfung ist deutlich geworden, wie wichtig ein starker Staat ist. Was es jetzt braucht sind keine Sparorgien, sondern kraftvolle Investitionen. Voraussetzung, dass Politik ihre Handlungsfähigkeit während und nach der Pandemie zurückerlangt, ist die sofortige Abschaffung der Schuldenbremse. Jetzt gilt es eine Positivspirale in Gang zu setzen, die den Menschen und dem Land zugutekommt. Damit legen wir den Grundstein für Steuereinnahmen und die Refinanzierung dieser Investitionen. Angesichts des Klimawandels bedürfen diese Investitionen der politischen Qualitätskontrolle und der Auswahl bezüglich ihres Beitrags zur Zukunftsfähigkeit des Landes. Wir müssen in einen zukunftsorientierten Strukturwandel investieren, gut bezahlte Arbeit fördern, soziale Folgen in den Fokus stellen und unsere Programme vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit ausrichten. Wir brauchen jetzt eine Personalinitiative im gesamten öffentlichen Dienst.

Wir fordern deshalb einen Marshallplan: Ein fünfjähriges 30-Milliarden-Euro-Programm zur Bewältigung der Post-Covid-19-Herausforderungen in Bayern. Die Schwerpunkte des Plans: Die Steigerung der Binnennachfrage, Qualitative Investitionen in Zukunftsbranchen und eine komplette Neuaufstellung der Gesundheitsvorsorge

  • Bund und Bayern stabilisieren die Kaufkraft der Arbeitnehmer:innen und stärken damit die Binnennachfrage:
  • Löhne anheben und Tarifverträge zum Standard machen: Mindestlohn auf mindestens 12 Euro und Mindesteinkommen für (Solo-)Selbständige, Allgemeinverbindlichkeitserklärung für Tarifverträge wird zum Regelfall, ein bayrisches Tariftreuegesetz wird eingesetzt und alle Beschäftigten des Freistaats arbeiten tarifgebunden.
  • Mieten leistbar machen: Mietzuschüsse für Menschen mit Einkommenseinbußen durch Covid-19, Bürgschaftsprogramm für Gewerbemieten bei der LfA, Neuauflage des Mietmoratoriums und Umsetzung der Forderungen des Volksbegehrens »Mietenstopp«.
  • Armut verhindern:  Wir schaffen das Bürgergeld. Anhebung des ALG II-Regelsatzes auf mindestens mtl. 600 € mit entsprechender Erhöhung der Grundsicherung durch eine Verlängerung des Bezugs von ALG I auf bis zu 6 Monate nach Ende des Lockdowns.
  • Corona-bedingte Finanzlücken schliessen: Ausdehnung von Überbrückungshilfen für den Mittelstand bei Anpassung der Vergabekriterien sechs Monate über die Lockdown-Phase hinaus und Einführung eines erhöhten Steuerfreibetrags für Privatpersonen bei coronabedingten Aufwendungen 2021.
  • Bund und Bayern investieren in die kommunale und Landesentwicklung und in die bayerische Infrastruktur zur Schaffung von Impulsen für die Wirtschaft
  • Rettung der Kommunen: Erstattung der kommunalen Gewerbesteuerausfälle auch 2021 und Investitionsgarantie für die Kommunen bis 2026 – zur Vermeidung von »Unterplanung« und Streichung von existierenden Vorhaben. Aber vor allem dauerhaft bessere Finanzausstattung der Kommunen durch eine deutliche Verbesserung beim kommunalen Finanzausgleich durch Erhöhung der Verbundmasse. Daneben erfolgt eine Stärkung der Ortskerne durch Verdopplung des existierenden Programms »Innen statt Außen« mit einer Anpassung der Vergabekriterien.
  • Öffentliche Investitionsoffensive:  Sanierung staatlicher Gebäude, die den Sanierungsstau von mindestens 12 Milliarden Euro aufhebt. Auch im ÖPNV gilt es, den Investitionsstau aufzulösen – mit einem Investitionsschwerpunkt von 7,5 Mrd. € zur Reduktion der Treibhausgase aber auch mit einem kurzfristigen Rettungsschirm für den ÖPNV zum Ausgleich Covid-19-bedingter Betriebsverluste.
  • Schirm für Kultur und Bildung: Bereitstellen einer »Kulturmilliarde«, u.a. ein Förderprogramm für kulturelle Maßnahmen, die die Attraktivität der Ortszentren steigern und die Schaffung einer signifikanten Zahl neuer Lehrer:innenstellen.
  • Digitalisierung endlich zur Priorität machen: WLAN an jedem Maibaum mit einer Glasfaseroffensive, die alle Haushalte in 10 Jahren abdeckt. Es braucht die Einrichtung einer Forschungsoffensive Digitalisierung und Dekarbonisierung, denn beides geht nur zusammengedacht. Wir müssen Digitalisierung in die Breite tragen, das tun wir über die Initiative »Regionale Digitalagenturen« mit der Aufgabe der Digitalen Kompetenzentwicklung in Unternehmen, bei Selbständigen und Beschäftigten zu fördern und Beratung und Projektsteuerung beim Aufbau regionaler digitaler Einkaufs- und Dienstleistungsplattformen für kleinen und mittleren Handel & Dienstleistungen zu leisten. Digitalisierung an Schulen ist weiterhin nur Wunschdenken – das darf nicht sein. Deshalb braucht es einen Investitionsschwerpunkt digitales Lernen, der die Ausstattung von Schulen, Lehrkräften und Schüler:innen mit Hardware und Internetanschlüssen erreicht. Schüler:innen/Azubis ohne gestellte Hardware bekommen pauschal 480 €. Daneben werden hiermit pädagogische Konzepte, digitale Know-hows und die Entwicklung von Standards im digitalen Unterricht und der Betreuung von Schüler:innen erarbeitet.
  • Klima-Investitionsbooster: Klimaschutz ist eine horizontale Aufgabe. Wir fordern in einem Booster a) Abschaffung der Abstandsregeln/10-H-Regel für Windkraftanlagen mit einem Investitionsvolumen von jährlich min. 600 Mio €, b) Schaffung eines flächendeckenden Solarpotenzialkatasters zur Optimierung der Solarstandorte, c) Aufstocken des 10.000- zum 100.000-Häuser-Programm, d) Zusätzliche 100 Mio. € für die bayrische Wasserstoffstrategie und e) für Land und Kommunen muss zukünftig die klimaneutrale Erneuerung der Fahrzeugflotten oberstes Gebot sein.
  • Bund und Bayern: Vordringliche Korrekturen – Lessons Learned im Gesundheitsbereich
  • Mehr Geld für Beschäftigte im Gesundheitsbereich: Bessere Bezahlung für alle Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Allgemeinverbindlichkeit des aktuellen Tarifvertrags »Altenpflege« und gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Tarifbindung im Gesundheitsbereich. Als besondere Anerkennung der Leistung haben wir uns für Boni im Gesundheitsbereich eingesetzt. Diese finanzielle Anerkennung braucht es dauerhaft für die Beschäftigten.
  • Bessere Finanzierung und Organisation im Gesundheitsbereich: Dazu braucht es grundlegende Reformen, eine Pflegegarantie und eine Reform der Sozialversicherung hin zu einer solidarischen Bürger:innenversicherung. Gesundheit ist keine Ware!
  • Wir wollen jetzt eine bedarfsgerechte Personalbemessungen im gesamten Gesundheitsbereich. Wir setzen uns ein für die Umsetzung der Forderungen aus dem Volksbegehren »Rettet die Pflege« und wir streiten für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Krankenhäuser statt Fallpauschalen-Regelung. Gerade zur Aufrechterhaltung der breiten örtlichen Gesundheitsversorgung führen wir Notfallfonds für tarifgebundene Krankenhäuser ein.

 

Infolge dieser Pandemie muss es mehr Gerechtigkeit und mehr Zusammenhalt in der Gesellschaft geben – dafür kämpfen wir. Zu einem weiteren Auseinanderdriften im Sozialen und Wirtschaftlichen darf es nicht kommen. Mit entschiedenem und kraftvollem staatlichen Handeln können wir diese Pandemie und ihre Folgen überwinden und einen neuen Aufbruch schaffen!

Y1 Gemeinsam die Pandemie bewältigen. Für eine verantwortungsvolle Pandemie-Politik. Nur eine Eindämmungsstrategie schafft Perspektiven.

24.04.2021

Unser gesellschaftliches Miteinander solidarisch und rücksichtsvoll zu gestalten ist oberstes Anliegen für uns als Sozialdemokrat*innen. Für uns steht der Schutz von Menschenleben im Mittelpunkt – das bedeutet auch, den Menschen in diesem Land wieder Ausblick auf ein normalisiertes, angst- und krisenfreies Leben geben zu können. Nach einem Jahr Corona-Krise ist unsere Gesellschaft auf einem gefährlichen Tiefpunkt: Vertrauen in unsere Entscheidungsträger*innen schwindet und Wissenschaftsleugner*innen verbreiten Unwahrheiten und bekommen hierfür eine Bühne. Auf den Straßen treffen sich regelmäßig krude Mischungen von Verschwörungsgläubigen, Rechtsradikalen und Esoteriker*innen aus dem bürgerlichen Spektrum. Sie alle eint ein äußerst unsolidarischer und rücksichtsloser Umgang mit der komplexen Pandemie. Gleichzeitig leben immer noch Millionen von Menschen in Angst und Verunsicherung, Intensivkapazitäten schwinden und auch finanzielle und psychische Ressourcen werden knapp. Es ist absolut verständlich und nachvollziehbar, dass wir uns alle nach einem anderen Leben sehnen.

Die aktuelle Lage ist nicht nur eine Gesundheitskrise aufgrund einer Pandemie, sondern auch eine Krise unserer Wirtschaftsform, des Kapitalismus. Daher plädieren wir für eine verantwortungsvolle und umfassende Eindämmungsstrategie gegen die COVID-19-Pandemie und eine soziale Abfederung der Maßnahmen. Wir wählen diesen Weg der öffentlichen Positionierung, die wir durch Beschluss des Landesparteitags zukommen lassen, weil wir uns durch das dynamische Pandemiegeschehen gezwungen sehen, schnelles und entschlossenes Handeln einzufordern. Die nun beschlossene Bundesnotbremse ist ein wichtiges Gesetz für die mittelfristige Eindämmung der Pandemie. Kurzfristig kann sie aber den akuten Erfordernissen nicht gerecht werden. Bund und Länder müssen über weitere Schritte entscheiden.

Entscheidend hierfür sind die Entwicklungen der letzten Wochen. Das Pandemiegeschehen hat sich leider nicht so entwickelt wie erhofft, die Auslastungen auf den Intensivstationen haben bedrohliche Ausmaße angenommen, die Inzidenzen bei Kindern ist sehr stark angestiegen. Die Impfkampagne kam durch Lieferengpässe, Nichteinhaltung der Lieferversprechen und die notwendigen Anpassungen der STIKO aufgrund der Probleme mit dem Impfstoff von Astra Zeneca, immer wieder ins Stocken. Mehr und mehr Beschäftigte im Gesundheitsbereich sind arbeitsunfähig oder kündigen aufgrund der Belastung und der Zustände.

Nichtsdestotrotz befinden wir uns bei der Bekämpfung der Pandemie auf den letzten Metern. Aus Israel und Großbritannien wissen wir, dass bereits bei einer Erstimpfquote von über 50% die Infektionszahlen stark sinken und bedenkenlos Lockerungsschritte vollzogen werden können. Diese Quote haben wir in der Bundesrepublik bis spätestens Ende Mai erreicht. Bis dahin wollen wir als BayernSPD nichts unversucht lassen, um möglichst viele Menschenleben zu retten, um gemeinsam aus dieser Krise zu kommen. Hierfür sind folgende Schritte notwendig:

 

Im Konkreten fordern wir:

  • Eine wirkungsvolle „Notbremse“, die die Inzidenzen so weit senkt, dass eine realistische Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter wieder möglich ist. Dabei müssen alle Bereiche des Lebens in den Blick genommen werden: Auch vor mehr Arbeitsschutz in Betrieben darf nicht mehr zurückgeschreckt werden. Überall, wo Begegnungen unvermeidlich sind, muss eine Masken- und Testpflicht (mindestens zweimal pro Woche) gelten. Es braucht eine echte Homeofficepflicht, die Ausnahmen nur in begründeten Fällen zulässt. Betriebe und Arbeitsstätten dürfen nur mit einem Hygienekonzept betrieben werden, das diesen Standards entspricht. Die Anwendung muss kontrolliert und Nichteinhaltung sanktioniert werden.
    Auf die Bedürfnisse im Privaten – insbesondere in Familien – muss mehr Rücksicht genommen werden: Die Bildung von privaten Kontaktgruppen, die sich nach außen schützen und untereinander ohne Verunsicherung verkehren können, muss aktiv gefördert werden. Weitere Einschränkungen von privaten Kontakten sind weder kontrollierbar noch gesund. Doch auch hier muss klar sein: Treffen in geschlossenen Räumen sollten vermieden werden, Hygienemaßnahmen sind zu ergreifen. Insbesondere das Verwenden einer hochwertigen Maske sollte Standard sein. Hingegen sollten Treffen im Freien möglich bleiben.
  • Flankiert werden muss die „Notbremse“ von einer umfassenden, mehrsprachigen und leicht verständlichen Aufklärungskampagne, die keine Kosten und Mühen scheut, die Ausbreitungsweise der SARS-CoV2-Viren zu erklären und Bürger*innen in großer Zahl befähigt, eigenverantwortlich zu handeln. Dazu gehört auch, wie Schnelltests anzuwenden sind und welche Aussagekraft sie haben. Die Bedeutung und Notwendigkeit von hochwertigen Masken, das Vermeiden von Treffen in geschlossenen Räumen – insbesondere auch in Folge von Lohnarbeit, und den individuellen und gesellschaftlichen Nutzen der Impfungen.
  • Kurzfristige Entlastung für Beschäftigte im Gesundheitsbereich. Insbesondere Beschäftigte auf Covid-Stationen sind absolut am Limit. Die Kündigungszahlen sind hoch. Umfragen zeigen, dass ein Drittel der Beschäftigten darüber nachdenkt die Branche zu wechseln. Wir brauchen mehr als Klatschen auf dem Balkon. Die Beschäftigten brauchen eine kurzfristige Entlastung, daher ist eine Verschärfung der Maßnahmen erforderlich. Die Beschäftigten brauchen eine kurzfristige Anerkennung. Daher soll der Bund eine Sonderprämie an die Beschäftigten im Gesundheitsbereich mit Covid-Bezug ausgeben. Mittelfristig braucht es dann höhere Tarifverträge und mehr Anerkennung. Den warmen Worten müssen hier endlich Taten folgen.

 

  • Druck und Verunsicherung von den Schulen nehmen: Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern wünschen sich nichts sehnlicher als verlässliche und verantwortungsvolle Perspektiven für den Bildungsbereich. Es muss jetzt klar kommuniziert werden, wie die nächsten Monate verlaufen sollen. Solange die Inzidenz so hoch ist, dass Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter nicht möglich ist, kann Präsenzunterricht nicht verantwortet werden. Während dieser Zeit müssen Schüler*innen und Eltern entlastet werden und der Leistungs- und Anpassungsdruck durch Homeschooling muss minimiert werden. Kinder und Jugendliche müssen (insbesondere sobald die Impfungen für U16 zugelassen sind) in der Impfstrategie entsprechend höher priorisiert werden. Kinder und Jugendliche müssen Zugang zu sozialen Kontakten haben, die in geschützten, von den Familien selbst bestimmten Kleingruppen stattfinden. Eltern mit jüngeren Kindern im schulpflichtigen Alter müssen schnell und unkompliziert die Möglichkeit erhalten, für die Zeit von Schulschließungen frei zu nehmen und erhalten Lohnersatz durch den Staat. Insbesondere Eltern in systemrelevanten Berufen müssen unkomplizierte Zugänge zu Notbetreuung haben. Diese sollte aus Gründen des Infektionsschutzes jedoch nicht zu weit gefasst werden.
  • Ausgleich und Perspektive für Wirtschaft und Kultur. Für die Dauer von Betriebsschließungen und Eindämmungsmaßnahmen muss es selbstverständlich kraftvolle Hilfen für Einzelhandel, Gastronomie, Reise- und Kulturbranche geben. Arbeitsplätze und Existenzen dürfen durch diese Pandemie nicht vernichtet werden. Perspektive und Planbarkeit sowie eine schnelle Rückkehr zur Normalität in auch diesen besonders betroffenen Branchen stehen für uns im Mittelpunkt einer verantwortungsvollen Wirtschaftspolitik. Eine weitere Verschleppung der Pandemie können wir uns weder wirtschaftlich noch gesellschaftlich leisten.
  • Studien aus Großbritannien und neueste Zahlen des RKI legen dar, dass arme Menschen besonders stark von der Pandemie betroffen sind und einem signifikant höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Wegen schlechterer Arbeitsbedingungen, beengtem Wohnraum und schlechteren Zugang zu hochwertigeren Masken. Dieser Aspekt muss stärker in den Fokus sozialdemokratischer Politik rücken. Die Bundestagsfraktion soll sich dafür einsetzen eine weitere Corona-Sonderzahlung auszuschütten und es braucht strengere Kontrollen der Arbeitsplätze, z.B. durch den Zoll.  Sozialleistungsbezieher*innen müssen in der Impfreihenfolge besser priorisiert werden.
  • Es darf keine Generation Corona geben. Auch auf den Ausbildungsmarkt hat die Pandemie dramatische Auswirkungen. So gehen die angebotenen Ausbildungsplätze deutlich zurück. Gleichzeitig beklagen viele Arbeitgeber den Fachkräftemangel. Deshalb fordert die BayernSPD, dass die Arbeitgeber*innen ihre Verantwortung auch in der Krise wahrnehmen und weiter ausbilden. Langzeitfolgen, wie eine hohe Jugendarbeitslosigkeit oder eine verstärkte soziale Ungleichheit müssen vermieden werden. Die Ausbildungsplatzreduzierung ist gerade in ihrer sozialen Auswirkung von hoher Bedeutung. Wenn die Ausbildung zurückgefahren wird, betrifft dies häufig vor allem Hauptschul- und Realschulabgänger*innen. Soziale Ungleichheiten werden damit verstärkt. Es braucht Perspektiven für die junge Generation und eine Generation Corona unter den Auszubildenden und dual Studierenden muss verhindert werden. Die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung mögen eine erste Hilfe darstellen, sie setzen aber nur an den Krisensymptomen an. Wir brauchen in der Ausbildung strukturelle Änderungen. Nötig ist eine Ausbildungsgarantie nach dem Vorbild Österreichs, die den Jugendlichen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz bekommen, den Einstieg in das erste Ausbildungsjahr in einer außerbetrieblichen Ausbildung bietet. Dies soll durch die Arbeitgeber mitfinanziert werden.
  • Impfstoff vorrausschauend bestellen. Es deutet sich an, dass aufgrund der Mutationen eine Nachimpfung erforderlich sein könnte. Hierfür müssen schon jetzt Bestellungen abgegeben werden. Es sollten nicht wieder die gleichen Fehler begangen werden wie in der aktuellen Phase. Deutschland sollte auch den Aufbau von Produktionskapazitäten unterstützen. Die Patente sind freizugeben, damit die ganze Staatengemeinschaft davon profitieren kann. In einer globalisierten Welt profitieren wir von jeder Impfung. Mutationen werden nur vermieden, wenn auch in anderen Ländern die Pandemie gestoppt werden kann.

 

 

U3 Keine Bevorratung von Frackinggas

19.03.2021

Bau von Flüssigerdgas [LNG – liquefied natural gas] -Terminals dürfen nur durchgeführt werden, so lange die Bundesregierung den Import von Gas aus Fracking ausschließt.

E4 Aufstehen gegen Internierungslager in China

19.03.2021

Vor dem Hintergrund der Errichtung von Internierungslagern in der chinesischen Provinz Xinjang fordern die Jusos Aschaffenburg die Adressaten dazu auf folgenden Antrag an den Bundesparteitag zu überweisen:

Wir fordern den Bundesvorstand dazu auf im Auswärtigen Amt für die Prüfung von Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen und Unternehmen einzutreten, die

  1. An der Bereitstellung von Technologie für den Aufbau und Betrieb von Internierungslagern in Xinjiang beteiligt sind
  2. An politischen und bürokratischen Entscheidungen zur Errichtung und zum Betrieb dieser Lager beteiligt sind
  3. In den Lagern in leitender Funktion tätig sind

Es ist zu überprüfen, inwiefern Folgendes in Kraft gesetzt werden kann

  1. Ein Verbot der Einreise nach Deutschland und der Durchreise aller sanktionierten natürlichen Personen
  2. Das Einfrieren aller Vermögenswerte der sanktionierten natürlichen und juristischen Personen in Deutschland

Weiterhin ist zu prüfen ob

  1. Die Zahlung von Geldern für Entwicklungshilfe an China seitens der Bundesrepublik beendet werden kann
  2. Ein Verbot der Ausfuhr von Überwachungstechnologie an China die genutzt werden kann um politische Gegner und Mitglieder ethnischer Minderheiten ausfindig zu machen
  3. Der Schutz von ehemaligen politischen Häftlingen aus Diktaturen und Kriegsgebieten, hier am Beispiel der Volksrepublik China, verbessert werden kann

Die chinesische Regierung hat in der Provinz Xinjiang 1200 Lager mit über einer Million Insassen errichtet, in denen sie die ethnische Minderheit muslimischer Chinesen, die Uiguren interniert. Inhaftierte berichten von Vergewaltigung und Folter, sogar grundlegende menschliche Bedürfnisse wie Gänge auf die Toilette sind beschränkt.

Auch deutsche Unternehmen sind an der Überwachung der Uiguren, die zu deren Inhaftierung in Lager führt, beteiligt. Siemens unterhält beispielsweise eine Technologiepartnerschaft mit dem verantwortlichen chinesischen Militärunternehmen und die KfW finanziert den Bau einer U-Bahn in der Provinzhauptstadt deren Ticketsystem Teil der Massenüberwachung ist.

Die deutsche Geschichte lehrt uns, dass die Internierung von Menschen auf Grund ihrer ethnischen Zugehörigkeit und ihrer Religionszugehörigkeit in streng bewachten Lagern einen beispiellosen Akt der Barbarei darstellt, der durch entschlossenes Handeln der Staatengemeinschaft sofort zu beenden ist.

Der Gedanke, dass deutsche Unternehmen Technologie und Gelder für dieses Lager- und Überwachungssystem bereitstellen ist unerträglich. Das die verantwortlichen Beamten und Parteifunktionäre nach Belieben in Deutschland reisen dürfen und freien Zugriff auf ihr sich in Deutschland befindliches Vermögen haben ist vollkommen unverständlich.

Die Bundesregierung muss deshalb durch den Einsatz von individuellen Sanktionen ihre Möglichkeiten der Einflussnahme nutzen und somit der historischen Verantwortung Deutschlands gerecht werden.

B2 Diskriminierungsschutz im Bildungsbereich ernst nehmen!

19.03.2021

Wir fordern:

Die Umsetzung eines effektiven Diskriminierungsschutzes im Bildungsbereich durch:

  1. Eine Änderung der Landesschulgesetze und innerhalb dieser eine Verankerung des Diskriminierungsschutzes
  2. Einführung von umfangreichen Landesantidiskriminierungsgesetzen
  3. Einrichtung von unabhängigen Informations- und Beschwerdestellen und ihre Einbindung in Landesstrukturen
  4. Einrichtung von Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen/Kitas in der Bildungsverwaltung
  5. Mehr finanzielle Ressourcen für (Antidiskriminierungs-)Beratungsstellen
  6. Verpflichtende diskriminierungskritische Inhalte in der Lehrer*innen-Ausbildung und -Fort/Weiterbildung
  7. Unterstützung von Schulen durch Schulentwicklungsprogramme, externe Berater*innen, Schulungen, usw. zu diskriminierungskritischen Schulen
  8. Entwicklung und Verbreitung von diskriminierungskritischen Lern- und Schulmaterialien
  9. Verankerung von Empowerment- und Sensibilisierungsangeboten für Schüler*innen

 

Niemand darf aufgrund von Behinderung, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder Geschlechteridentität, Hautfarbe, Lebensalter, sexueller Identität, sozio-ökonomischen Status, etc. diskriminiert werden. Diskriminierungsverbote lassen sich in verschiedenen gesetzlichen Regelungen vorfinden. Auf EU-Ebene schützt die Antirassismusrichtlinie auch vor Diskriminierung im Bildungsbereich. Deutschland hat hierzu entsprechende Vorgaben zur Umsetzung bekommen. Jedoch findet sich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dazu keine Regelung, da hier die Bundesländer zuständig sind. Bundesweit hat noch kein einziges Bundesland diese gesetzlichen Verpflichtungen umgesetzt. Eine rechtliche Ausgangslage für die konkrete Umsetzung zum Diskriminierungsschutz muss die Änderung der Landesschulgesetze und zum anderen die Verabschiedung umfassender Landesantidiskriminierungsgesetze (LADG) bilden.

Bildungsverwaltungen für Schulen und Kitas sind bundesweit aufgrund nationaler und internationaler gesetzlicher Grundlagen verpflichtet, diskriminierungsfreie Bildung umzusetzen. Erfahrungen zeigen aber, dass derzeit bestehende rechtliche Regelungen unzureichend und wirkungslos sind. Menschen, die in Schulen und Kitas von Diskriminierung betroffen sind, sind oft ratlos, an wen sie sich wenden sollen, in welchem Umfang sie diskriminiert worden sind und was sie dagegen machen können. Die Beratung solcher Fälle übernehmen meistens nichtstaatliche Beratungsstellen und Vereine, die jedoch nur einen eingeschränkten Handlungsspielraum haben, da z.B. Schulen und Kitas nicht verpflichtet sind, auf Beschwerdebriefe einzugehen.

In den Landesschulgesetzen gibt es keine klare Definition von Diskriminierung, damit fehlt auch eine Grundlage für praktisches Handeln und ein formales Beschwerdeverfahren. Daneben fehlen auch Angaben zur Zuständigkeit, Verfahren, Beweisregelungen und Sanktionsmöglichkeiten.

Der Mangel an nötigen Strukturen, lückenhaftes Wissen, schlechte Qualifizierung und zu geringes Bewusstsein zum Vorliegen einer Diskriminierung führt in Institutionen und bei Akteur*innen zu Handlungsunsicherheit und macht die Umsetzung von Diskriminierungsschutz unmöglich. Das ist gerade für Kinder, die in der Kita- und Schulzeit in ihrer Identitätsentwicklung stecken, fatal.

 

 

M2 Die Förderung für Migrant*innenorganisationen und Neue Deutsche Organisationen überdenken und verbessern!

19.03.2021

Wir fordern:

Die Förderpolitik für Migrant*innenorganisationen (MO) und Neue Deutsche Organisationen (NDO) muss sich grundlegend ändern und deutlich verbessert werden. Dazu braucht es:

  1. Eine Einbindung von MOs und NDOs in die Ausgestaltung von Förderprogrammen. So können ihre Strukturen und Bedürfnisse in den Förderrichtlinien wiedergespiegelt werden
  2. Eine Erweiterung der strukturelle Förderung von MOs und NDOs auf Bundesebene und das Versehen mit einem eigenen Titel beim Haushalt
  3. Eine direkte Partizipation von MOs und NDOs an der Regelförderung. Nicht nur im Integrationsbereich, sondern auch als Träger der Regelangebote der sozialen Arbeit, wo ein hohes Potenzial gegeben ist
  4. Eine Finanzierung von Kompetenzzentren für MOs und NDOs. In diesen Stellen bekommen die Organisationen Hilfe bei der Beantragung von Fördergeldern und der Abwicklung von Projekten. Der Bund soll sich an den Kosten für die Einrichtung solcher Servicestellen beteiligen. Als Beispiel kann hier das vom BAMF geförderte House of Ressources herangzogen werden
  5. Eine Nennung von MOs und NDOs als ausdrückliche Zielgruppe der Förderung. In rund 294 Förderprogrammen des Bundes und der Länder für Vereine und Verbände im Bereich der Integration, die auf der Bundesförderdatenbank zu finden sind, werden MO nur in 13 Förderprogrammen explizit als Antragsberechtigte benannt
  6. Eine Ausweitung des vom BAMF ausgehenden Programms „Strukturförderung von Migrantenorganisationen auf Bundesebene“, bei dem bisher nur eine kleine Anzahl an Organisationen beim Aufbau von Strukturen gefördert wird und das mit einer Befristung auf zwei Jahre zu kurz greift

 

Jede vierte Person hatte 2018 einen Migrationshintergrund in Deutschland – das sind 20,8 Millionen Menschen. Genauso wie die Bevölkerung Deutschlands ist auch die Geschichte des Landes von Migration geprägt. Migration ist daher kein Ausnahmefall, sondern Lebensrealität von vielen Menschen. Migrant*innenorganisationen (MO) und Neue Deutsche Organisationen (NDO) sind so vielfältig wie die Gesellschaft Deutschlands und tragen mit ihrem Engagement zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Sie sind ein Ausdruck einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft und fester Bestandteil der politischen Landschaft.

MOs und NDOs bieten auf lokaler Ebene soziale Dienstleistungen an, führen Maßnahmen der Jugendsozialarbeit und Jugendhilfe durch, sind aktiv in der Gesundheitsförderung und Integration in den Arbeitsmarkt. Sie bieten Personen mit Einwanderungsgeschichte die Möglichkeit, ihre Anliegen zeitnah und kulturell sensibel zu lösen. Das wurde und wird eindrucksvoll in der Unterstützung der Menschen, die bei uns Zuflucht gesucht haben, gezeigt.

Viele Organisationen tragen ihre Aktivitäten auf rein ehrenamtlicher Basis – es gibt kaum Organisationen mit hauptamtlicher Struktur und wenn dann meistens nur auf Projektbasis finanziert und damit finanziell nicht längerfristig gesichert. MOs und NDOs wurden sehr lange aus der Förderung faktisch ausgeschlossen, werden auf der anderen Seite aber von einigen Kommunen und auf Bundesebene mit allen möglichen Anfragen und Terminen überschüttet, ohne dass dabei tatsächlicher Zugang zu Ressourcen stattfindet. Viele Akteur*innen nehmen sie nur als Zugangstor zu bestimmten Zielgruppen wahr.

Damit MOs und NDOs ihre Arbeit fortsetzen können, müssen Verantwortliche auf Bundes- und Landeseben Schritte unternehmen, um Förderstrukturen stärker für MOs und NDOs zu öffnen und ihre längerfristige Finanzierung garantieren.

RAG28 Delegiertenschlüssel

18.03.2021

Ersetze in §30, Abs 2, Satz 1 „Mitglieder des Landesparteirates“ durch: „Delegierten zum Kleinen Landesparteitag“

RAG27 Fraktionsgemeinschaften

18.03.2021

Füge ein nach §29, Abs 1, Satz 1 „…sozialdemokratischen Partei Europas im Europaparlament.„: „Die Bildung von Fraktionsgemeinschaften ist zulässig.“

RAG3 Gleichstellung von Männern und Frauen

18.03.2021

Ergänze nach §26, Abs 2 den neuen Abs 2a): „Allen Vorständen können zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau, angehören. Zur Vertretung nach außen sind sie je einzeln berechtigt, soweit nicht Parteiengesetz, Organisationsstatut, Finanz-, Schieds- und Wahlordnung oder die Satzung der jeweiligen Gliederung gemeinsame Vertretung vorschreibt.“

RAG26 Sonderbeiträge, Spenden und Kassenführung

18.03.2021

Ersetze in §24, Abs 1 „Landesparteirat“ durch „Kleiner Landesparteitag“