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U3 Keine Bevorratung von Frackinggas

19.03.2021

Bau von Flüssigerdgas [LNG – liquefied natural gas] -Terminals dürfen nur durchgeführt werden, so lange die Bundesregierung den Import von Gas aus Fracking ausschließt.

E4 Aufstehen gegen Internierungslager in China

19.03.2021

Vor dem Hintergrund der Errichtung von Internierungslagern in der chinesischen Provinz Xinjang fordern die Jusos Aschaffenburg die Adressaten dazu auf folgenden Antrag an den Bundesparteitag zu überweisen:

Wir fordern den Bundesvorstand dazu auf im Auswärtigen Amt für die Prüfung von Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen und Unternehmen einzutreten, die

  1. An der Bereitstellung von Technologie für den Aufbau und Betrieb von Internierungslagern in Xinjiang beteiligt sind
  2. An politischen und bürokratischen Entscheidungen zur Errichtung und zum Betrieb dieser Lager beteiligt sind
  3. In den Lagern in leitender Funktion tätig sind

Es ist zu überprüfen, inwiefern Folgendes in Kraft gesetzt werden kann

  1. Ein Verbot der Einreise nach Deutschland und der Durchreise aller sanktionierten natürlichen Personen
  2. Das Einfrieren aller Vermögenswerte der sanktionierten natürlichen und juristischen Personen in Deutschland

Weiterhin ist zu prüfen ob

  1. Die Zahlung von Geldern für Entwicklungshilfe an China seitens der Bundesrepublik beendet werden kann
  2. Ein Verbot der Ausfuhr von Überwachungstechnologie an China die genutzt werden kann um politische Gegner und Mitglieder ethnischer Minderheiten ausfindig zu machen
  3. Der Schutz von ehemaligen politischen Häftlingen aus Diktaturen und Kriegsgebieten, hier am Beispiel der Volksrepublik China, verbessert werden kann

Die chinesische Regierung hat in der Provinz Xinjiang 1200 Lager mit über einer Million Insassen errichtet, in denen sie die ethnische Minderheit muslimischer Chinesen, die Uiguren interniert. Inhaftierte berichten von Vergewaltigung und Folter, sogar grundlegende menschliche Bedürfnisse wie Gänge auf die Toilette sind beschränkt.

Auch deutsche Unternehmen sind an der Überwachung der Uiguren, die zu deren Inhaftierung in Lager führt, beteiligt. Siemens unterhält beispielsweise eine Technologiepartnerschaft mit dem verantwortlichen chinesischen Militärunternehmen und die KfW finanziert den Bau einer U-Bahn in der Provinzhauptstadt deren Ticketsystem Teil der Massenüberwachung ist.

Die deutsche Geschichte lehrt uns, dass die Internierung von Menschen auf Grund ihrer ethnischen Zugehörigkeit und ihrer Religionszugehörigkeit in streng bewachten Lagern einen beispiellosen Akt der Barbarei darstellt, der durch entschlossenes Handeln der Staatengemeinschaft sofort zu beenden ist.

Der Gedanke, dass deutsche Unternehmen Technologie und Gelder für dieses Lager- und Überwachungssystem bereitstellen ist unerträglich. Das die verantwortlichen Beamten und Parteifunktionäre nach Belieben in Deutschland reisen dürfen und freien Zugriff auf ihr sich in Deutschland befindliches Vermögen haben ist vollkommen unverständlich.

Die Bundesregierung muss deshalb durch den Einsatz von individuellen Sanktionen ihre Möglichkeiten der Einflussnahme nutzen und somit der historischen Verantwortung Deutschlands gerecht werden.

B2 Diskriminierungsschutz im Bildungsbereich ernst nehmen!

19.03.2021

Wir fordern:

Die Umsetzung eines effektiven Diskriminierungsschutzes im Bildungsbereich durch:

  1. Eine Änderung der Landesschulgesetze und innerhalb dieser eine Verankerung des Diskriminierungsschutzes
  2. Einführung von umfangreichen Landesantidiskriminierungsgesetzen
  3. Einrichtung von unabhängigen Informations- und Beschwerdestellen und ihre Einbindung in Landesstrukturen
  4. Einrichtung von Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen/Kitas in der Bildungsverwaltung
  5. Mehr finanzielle Ressourcen für (Antidiskriminierungs-)Beratungsstellen
  6. Verpflichtende diskriminierungskritische Inhalte in der Lehrer*innen-Ausbildung und -Fort/Weiterbildung
  7. Unterstützung von Schulen durch Schulentwicklungsprogramme, externe Berater*innen, Schulungen, usw. zu diskriminierungskritischen Schulen
  8. Entwicklung und Verbreitung von diskriminierungskritischen Lern- und Schulmaterialien
  9. Verankerung von Empowerment- und Sensibilisierungsangeboten für Schüler*innen

 

Niemand darf aufgrund von Behinderung, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder Geschlechteridentität, Hautfarbe, Lebensalter, sexueller Identität, sozio-ökonomischen Status, etc. diskriminiert werden. Diskriminierungsverbote lassen sich in verschiedenen gesetzlichen Regelungen vorfinden. Auf EU-Ebene schützt die Antirassismusrichtlinie auch vor Diskriminierung im Bildungsbereich. Deutschland hat hierzu entsprechende Vorgaben zur Umsetzung bekommen. Jedoch findet sich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dazu keine Regelung, da hier die Bundesländer zuständig sind. Bundesweit hat noch kein einziges Bundesland diese gesetzlichen Verpflichtungen umgesetzt. Eine rechtliche Ausgangslage für die konkrete Umsetzung zum Diskriminierungsschutz muss die Änderung der Landesschulgesetze und zum anderen die Verabschiedung umfassender Landesantidiskriminierungsgesetze (LADG) bilden.

Bildungsverwaltungen für Schulen und Kitas sind bundesweit aufgrund nationaler und internationaler gesetzlicher Grundlagen verpflichtet, diskriminierungsfreie Bildung umzusetzen. Erfahrungen zeigen aber, dass derzeit bestehende rechtliche Regelungen unzureichend und wirkungslos sind. Menschen, die in Schulen und Kitas von Diskriminierung betroffen sind, sind oft ratlos, an wen sie sich wenden sollen, in welchem Umfang sie diskriminiert worden sind und was sie dagegen machen können. Die Beratung solcher Fälle übernehmen meistens nichtstaatliche Beratungsstellen und Vereine, die jedoch nur einen eingeschränkten Handlungsspielraum haben, da z.B. Schulen und Kitas nicht verpflichtet sind, auf Beschwerdebriefe einzugehen.

In den Landesschulgesetzen gibt es keine klare Definition von Diskriminierung, damit fehlt auch eine Grundlage für praktisches Handeln und ein formales Beschwerdeverfahren. Daneben fehlen auch Angaben zur Zuständigkeit, Verfahren, Beweisregelungen und Sanktionsmöglichkeiten.

Der Mangel an nötigen Strukturen, lückenhaftes Wissen, schlechte Qualifizierung und zu geringes Bewusstsein zum Vorliegen einer Diskriminierung führt in Institutionen und bei Akteur*innen zu Handlungsunsicherheit und macht die Umsetzung von Diskriminierungsschutz unmöglich. Das ist gerade für Kinder, die in der Kita- und Schulzeit in ihrer Identitätsentwicklung stecken, fatal.

 

 

M2 Die Förderung für Migrant*innenorganisationen und Neue Deutsche Organisationen überdenken und verbessern!

19.03.2021

Wir fordern:

Die Förderpolitik für Migrant*innenorganisationen (MO) und Neue Deutsche Organisationen (NDO) muss sich grundlegend ändern und deutlich verbessert werden. Dazu braucht es:

  1. Eine Einbindung von MOs und NDOs in die Ausgestaltung von Förderprogrammen. So können ihre Strukturen und Bedürfnisse in den Förderrichtlinien wiedergespiegelt werden
  2. Eine Erweiterung der strukturelle Förderung von MOs und NDOs auf Bundesebene und das Versehen mit einem eigenen Titel beim Haushalt
  3. Eine direkte Partizipation von MOs und NDOs an der Regelförderung. Nicht nur im Integrationsbereich, sondern auch als Träger der Regelangebote der sozialen Arbeit, wo ein hohes Potenzial gegeben ist
  4. Eine Finanzierung von Kompetenzzentren für MOs und NDOs. In diesen Stellen bekommen die Organisationen Hilfe bei der Beantragung von Fördergeldern und der Abwicklung von Projekten. Der Bund soll sich an den Kosten für die Einrichtung solcher Servicestellen beteiligen. Als Beispiel kann hier das vom BAMF geförderte House of Ressources herangzogen werden
  5. Eine Nennung von MOs und NDOs als ausdrückliche Zielgruppe der Förderung. In rund 294 Förderprogrammen des Bundes und der Länder für Vereine und Verbände im Bereich der Integration, die auf der Bundesförderdatenbank zu finden sind, werden MO nur in 13 Förderprogrammen explizit als Antragsberechtigte benannt
  6. Eine Ausweitung des vom BAMF ausgehenden Programms „Strukturförderung von Migrantenorganisationen auf Bundesebene“, bei dem bisher nur eine kleine Anzahl an Organisationen beim Aufbau von Strukturen gefördert wird und das mit einer Befristung auf zwei Jahre zu kurz greift

 

Jede vierte Person hatte 2018 einen Migrationshintergrund in Deutschland – das sind 20,8 Millionen Menschen. Genauso wie die Bevölkerung Deutschlands ist auch die Geschichte des Landes von Migration geprägt. Migration ist daher kein Ausnahmefall, sondern Lebensrealität von vielen Menschen. Migrant*innenorganisationen (MO) und Neue Deutsche Organisationen (NDO) sind so vielfältig wie die Gesellschaft Deutschlands und tragen mit ihrem Engagement zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Sie sind ein Ausdruck einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft und fester Bestandteil der politischen Landschaft.

MOs und NDOs bieten auf lokaler Ebene soziale Dienstleistungen an, führen Maßnahmen der Jugendsozialarbeit und Jugendhilfe durch, sind aktiv in der Gesundheitsförderung und Integration in den Arbeitsmarkt. Sie bieten Personen mit Einwanderungsgeschichte die Möglichkeit, ihre Anliegen zeitnah und kulturell sensibel zu lösen. Das wurde und wird eindrucksvoll in der Unterstützung der Menschen, die bei uns Zuflucht gesucht haben, gezeigt.

Viele Organisationen tragen ihre Aktivitäten auf rein ehrenamtlicher Basis – es gibt kaum Organisationen mit hauptamtlicher Struktur und wenn dann meistens nur auf Projektbasis finanziert und damit finanziell nicht längerfristig gesichert. MOs und NDOs wurden sehr lange aus der Förderung faktisch ausgeschlossen, werden auf der anderen Seite aber von einigen Kommunen und auf Bundesebene mit allen möglichen Anfragen und Terminen überschüttet, ohne dass dabei tatsächlicher Zugang zu Ressourcen stattfindet. Viele Akteur*innen nehmen sie nur als Zugangstor zu bestimmten Zielgruppen wahr.

Damit MOs und NDOs ihre Arbeit fortsetzen können, müssen Verantwortliche auf Bundes- und Landeseben Schritte unternehmen, um Förderstrukturen stärker für MOs und NDOs zu öffnen und ihre längerfristige Finanzierung garantieren.

RAG28 Delegiertenschlüssel

18.03.2021

Ersetze in §30, Abs 2, Satz 1 „Mitglieder des Landesparteirates“ durch: „Delegierten zum Kleinen Landesparteitag“

RAG27 Fraktionsgemeinschaften

18.03.2021

Füge ein nach §29, Abs 1, Satz 1 „…sozialdemokratischen Partei Europas im Europaparlament.„: „Die Bildung von Fraktionsgemeinschaften ist zulässig.“

RAG3 Gleichstellung von Männern und Frauen

18.03.2021

Ergänze nach §26, Abs 2 den neuen Abs 2a): „Allen Vorständen können zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau, angehören. Zur Vertretung nach außen sind sie je einzeln berechtigt, soweit nicht Parteiengesetz, Organisationsstatut, Finanz-, Schieds- und Wahlordnung oder die Satzung der jeweiligen Gliederung gemeinsame Vertretung vorschreibt.“

RAG26 Sonderbeiträge, Spenden und Kassenführung

18.03.2021

Ersetze in §24, Abs 1 „Landesparteirat“ durch „Kleiner Landesparteitag“

RAG25 Arbeitsgemeinschaften

18.03.2021

Streiche §22, Abs 3, Satz 2.

RAG24 Einberufung und Leitung Landesvertreter*innenversammlung

18.03.2021

Ersetze §18, Abs 2 durch: „Die oder der Landesvorsitzende bzw. die Landesvorsitzenden berufen die Landesvertreter*innenversammlung ein und beauftragen ein Mitglied des Landespräsidiums mit deren Leitung.“