RAG24 Einberufung und Leitung Landesvertreter*innenversammlung

Ersetze §18, Abs 2 durch: „Die oder der Landesvorsitzende bzw. die Landesvorsitzenden berufen die Landesvertreter*innenversammlung ein und beauftragen ein Mitglied des Landespräsidiums mit deren Leitung.“

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Ersetze §18, Abs 2 durch: „Die oder der Landesvorsitzende bzw. die Landesvorsitzenden berufen die Landesvertreter*innenversammlung ein und beauftragen ein Mitglied des Landespräsidiums mit deren Leitung.“

Beschluss-PDF: