AntragstellerInnen:
BayernSPD-Landesvorstand
Ersetze §18, Abs 2 durch: „Die oder der Landesvorsitzende bzw. die Landesvorsitzenden berufen die Landesvertreter*innenversammlung ein und beauftragen ein Mitglied des Landespräsidiums mit deren Leitung.“
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme