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M2 Die Förderung für Migrant*innenorganisationen und Neue Deutsche Organisationen überdenken und verbessern!

19.03.2021

Wir fordern:

Die Förderpolitik für Migrant*innenorganisationen (MO) und Neue Deutsche Organisationen (NDO) muss sich grundlegend ändern und deutlich verbessert werden. Dazu braucht es:

  1. Eine Einbindung von MOs und NDOs in die Ausgestaltung von Förderprogrammen. So können ihre Strukturen und Bedürfnisse in den Förderrichtlinien wiedergespiegelt werden
  2. Eine Erweiterung der strukturelle Förderung von MOs und NDOs auf Bundesebene und das Versehen mit einem eigenen Titel beim Haushalt
  3. Eine direkte Partizipation von MOs und NDOs an der Regelförderung. Nicht nur im Integrationsbereich, sondern auch als Träger der Regelangebote der sozialen Arbeit, wo ein hohes Potenzial gegeben ist
  4. Eine Finanzierung von Kompetenzzentren für MOs und NDOs. In diesen Stellen bekommen die Organisationen Hilfe bei der Beantragung von Fördergeldern und der Abwicklung von Projekten. Der Bund soll sich an den Kosten für die Einrichtung solcher Servicestellen beteiligen. Als Beispiel kann hier das vom BAMF geförderte House of Ressources herangzogen werden
  5. Eine Nennung von MOs und NDOs als ausdrückliche Zielgruppe der Förderung. In rund 294 Förderprogrammen des Bundes und der Länder für Vereine und Verbände im Bereich der Integration, die auf der Bundesförderdatenbank zu finden sind, werden MO nur in 13 Förderprogrammen explizit als Antragsberechtigte benannt
  6. Eine Ausweitung des vom BAMF ausgehenden Programms „Strukturförderung von Migrantenorganisationen auf Bundesebene“, bei dem bisher nur eine kleine Anzahl an Organisationen beim Aufbau von Strukturen gefördert wird und das mit einer Befristung auf zwei Jahre zu kurz greift

 

Jede vierte Person hatte 2018 einen Migrationshintergrund in Deutschland – das sind 20,8 Millionen Menschen. Genauso wie die Bevölkerung Deutschlands ist auch die Geschichte des Landes von Migration geprägt. Migration ist daher kein Ausnahmefall, sondern Lebensrealität von vielen Menschen. Migrant*innenorganisationen (MO) und Neue Deutsche Organisationen (NDO) sind so vielfältig wie die Gesellschaft Deutschlands und tragen mit ihrem Engagement zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Sie sind ein Ausdruck einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft und fester Bestandteil der politischen Landschaft.

MOs und NDOs bieten auf lokaler Ebene soziale Dienstleistungen an, führen Maßnahmen der Jugendsozialarbeit und Jugendhilfe durch, sind aktiv in der Gesundheitsförderung und Integration in den Arbeitsmarkt. Sie bieten Personen mit Einwanderungsgeschichte die Möglichkeit, ihre Anliegen zeitnah und kulturell sensibel zu lösen. Das wurde und wird eindrucksvoll in der Unterstützung der Menschen, die bei uns Zuflucht gesucht haben, gezeigt.

Viele Organisationen tragen ihre Aktivitäten auf rein ehrenamtlicher Basis – es gibt kaum Organisationen mit hauptamtlicher Struktur und wenn dann meistens nur auf Projektbasis finanziert und damit finanziell nicht längerfristig gesichert. MOs und NDOs wurden sehr lange aus der Förderung faktisch ausgeschlossen, werden auf der anderen Seite aber von einigen Kommunen und auf Bundesebene mit allen möglichen Anfragen und Terminen überschüttet, ohne dass dabei tatsächlicher Zugang zu Ressourcen stattfindet. Viele Akteur*innen nehmen sie nur als Zugangstor zu bestimmten Zielgruppen wahr.

Damit MOs und NDOs ihre Arbeit fortsetzen können, müssen Verantwortliche auf Bundes- und Landeseben Schritte unternehmen, um Förderstrukturen stärker für MOs und NDOs zu öffnen und ihre längerfristige Finanzierung garantieren.

RAG28 Delegiertenschlüssel

18.03.2021

Ersetze in §30, Abs 2, Satz 1 „Mitglieder des Landesparteirates“ durch: „Delegierten zum Kleinen Landesparteitag“

RAG27 Fraktionsgemeinschaften

18.03.2021

Füge ein nach §29, Abs 1, Satz 1 „…sozialdemokratischen Partei Europas im Europaparlament.„: „Die Bildung von Fraktionsgemeinschaften ist zulässig.“

RAG3 Gleichstellung von Männern und Frauen

18.03.2021

Ergänze nach §26, Abs 2 den neuen Abs 2a): „Allen Vorständen können zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau, angehören. Zur Vertretung nach außen sind sie je einzeln berechtigt, soweit nicht Parteiengesetz, Organisationsstatut, Finanz-, Schieds- und Wahlordnung oder die Satzung der jeweiligen Gliederung gemeinsame Vertretung vorschreibt.“

RAG26 Sonderbeiträge, Spenden und Kassenführung

18.03.2021

Ersetze in §24, Abs 1 „Landesparteirat“ durch „Kleiner Landesparteitag“

RAG25 Arbeitsgemeinschaften

18.03.2021

Streiche §22, Abs 3, Satz 2.

RAG24 Einberufung und Leitung Landesvertreter*innenversammlung

18.03.2021

Ersetze §18, Abs 2 durch: „Die oder der Landesvorsitzende bzw. die Landesvorsitzenden berufen die Landesvertreter*innenversammlung ein und beauftragen ein Mitglied des Landespräsidiums mit deren Leitung.“

RAG23 Einberufungen Kleiner Landesparteitag

18.03.2021

Ersetze §17, Abs 3, Satz 1 durch: „Der Kleine Landesparteitag wird vom Landesvorstand mindestens einmal in den Jahren, in den kein Landesparteitag stattfindet, sowie im Falle einer Bundesliste zur Europawahl zur Reihung der bayerischen Bewerberinnen und Bewerber und ansonsten nach Bedarf einberufen.“

RAG22 Beratende Mitglieder Kleiner Landesparteitag

18.03.2021

Ergänze nach §17, Abs 2 „…oder die Betriebsratsvorsitzende,“: „die Landesgeschäftsführerin bzw. der Landesgeschäftsführer sowie die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter“

RAG21 Aufgaben Landespräsidium III

18.03.2021

Streiche §16, Abs 3, Zeile g.