17.12.2018
Mit großer Sorge nehmen wir die Gefahr zur Kenntnis, dass die Bildungsstätte der Georg-von-Vollmar-Akademie in Kochel am See wegen wegfallender Zuschüsse geschlossen wird.
Dazu stellen wir fest:
Das Anwesen hat historisch-symbolische Bedeutung von der klösterlichen Gründung über einhundert Jahre im Eigentum einer Bankiersdynastie bis zur Inbesitznahme durch eine führende Nazi-Familie.
Die Georg-von-Vollmar-Akademie, die soeben auf ein 70-jähriges Bestehen zurückblicken konnte, wurde als Parteischule der bayerischen SPD gegründet und in weiten Teilen von Mitgliedsbeiträgen und aus zurückgegebenem Parteivermögen im Zuge der „Wiedergutmachung“ finanziert. Sie wurde Ende der 1960er Jahre zu einer Akademie der politischen Erwachsenenbildung auf eine neue finanzielle und rechtliche Grundlage gestellt. Sie stand und steht aber weiterhin der Sozialdemokratie nahe und wird von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten geführt. Der Bestand und die Arbeit der Akademie – und damit eine politische Gesamtverantwortung – liegen somit über die rechtliche Zuständigkeit des Vereinsvorstandes hinaus auch bei der Führung der BayernSPD. Leider hat diese es in den letzten Jahren nicht vermocht, dem seit Längerem absehbaren Wegfall von Zuschüssen mit einem zukunftsweisenden Konzept zu begegnen.
Wir fordern daher:
Der Landesvorstand erarbeitet gemeinsam mit den Verantwortlichen der SPD-nahen Bildungsträger – auch im Zuge des Erneuerungsprozesses der Partei – ein umfassendes Bildungskonzept, das den Erhalt der Georg-von-Vollmar-Akademie am Standort Kochel einschließt. Dieses Konzept einschließlich einer von uns für möglich erachteten Finanzierung wird dem Landesparteitag Ende Januar 2019 auf den Weg gebracht und bis 30.06.2019 abgeschlossen. Der Landesvorstand setzt sich dafür ein, dass bis zum Vorliegen dieses Konzeptes und seiner Realisierung keine vollendeten Tatsachen wie beispielsweise ein Verkauf, eine Verpachtung oder eine anderweitige externe Nutzung geschaffen werden.
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17.12.2018
Die SPD Taufkirchen fordert die BayernSPD auf, Rechtsmittel gegen die Sonderbeauftragten der Staatsregierung einzulegen.
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17.12.2018
Wir fordern den SPD-Landesvorstand auf dem Bündnis „Bildungszeit für Beschäftigte in Bayern“ beizutreten und die Forderungen zu unterzeichnen.
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14.12.2018
Kandidaten, die nicht dem Geschlecht männlich oder weiblich angehören, werden in der Aufstellungsversammlung der jeweiligen Liste geschlechtsunabhängig gereiht. Eine Person, die sich „divers“ zuordnet, kann in der Listenaufstellung geschlechtsunabhängig kandidieren, d.h. sich auf jeden Platz, gleich wo er sich im Reißverschluss befindet, bewerben.
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14.12.2018
Mit Bestürzung nehmen wir zur Kenntnis, dass der Vorstand des Vereins „Georg-von-Vollmar-Akademie“ beschlossen hat, die Bildungsstätte in Kochel am See zum Jahresbeginn 2019 zu schließen. Zur Begründung wird der Wegfall von öffentlichen Fördermitteln angeführt.
Dazu stellen wir fest:
Die Einrichtung, die soeben ihr 70-jähriges Bestehen feiern konnte, wurde als Parteischule der bayerischen SPD gegründet und in weiten Teilen von Mitgliedsbeiträgen und aus zurückgegebenem Parteivermögen finanziert. Sie wurde Ende der 1960er Jahre zu einer Akademie der politischen Erwachsenenbildung auf eine neue finanzielle und rechtliche Grundlage gestellt. Sie stand aber weiterhin der Sozialdemokratie nahe und wurde von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten geführt.
Der Bestand und die Arbeit der Akademie – und damit eine politische Gesamtverantwortung liegen über die rechtliche Zuständigkeit des Vereinsvorstandes hinaus bei der Führung der BayernSPD. Leider hat es diese Führung in den letzten Jahren nicht vermocht, dem seit langem absehbaren Wegfall von Zuschüssen mit einem zukunftsweisenden Konzept zu begegnen.
Wir fordern daher:
Der Landesvorstand erarbeitet im Zuge des Erneuerungsprozesses ein umfassendes Bildungskonzept, das den möglichen Erhalt der Georg-von-Vollmar-Akademie am Standort Kochel einschließt. Dieses Konzept einschließlich einer von uns für möglich erachteten Finanzierung wird dem Landesparteitag Ende Januar 2019 vorgelegt. Der Landesvorstand sorgt dafür, dass bis zum Vorliegen dieses Konzeptes und seiner Realisierung keine vollendeten Tatsachen wie beispielsweise ein Verkauf oder eine anderweitige externe Nutzung geschaffen werden.
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14.12.2018
Streichung des §2 Nr.1 der Betriebskostenverordnung BetrKV
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7.04.2017
Wir fordern im Regierungsprogramm der SPD für die nächste Wahlperiode klare Festlegungen für Reformen in der Arbeitsmarktpolitik und bei der Grundsicherung für Arbeitslose (Hartz 4) zu treffen. Dazu muss gehören:
- eine realistische Bedarfsermittlung für die Leistungen der Grundsicherung und ein Abgehen von Pauschalisierungsregelungen für nachweisbar anfallende Kosten
- eine Abschaffung des aktuellen Sanktionssystems, weil Kürzungen des Existenzminimums der Zielsetzung der Grundsicherung widersprechen
- eine bessere Personalausstattung der Jobcenter (qualitativ und quantitativ) um Fördermöglichkeiten besser nutzen zu können.
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5.04.2017
Wir fordern, dass sich die BayernSPD und die SPD-Landtagsfraktion für eine Verbesserung der Einstellungssituation für Absolventen des Zweiten Staatsexamens für das Lehramt in allen bayerischen Schulen einsetzt.
Zudem stellt sich die BayernSPD und die SPD-Landtagsfraktion gegen die Zulassungsbeschränkung zum Referendariat und spricht sich für eine Zulassungsbeschränkung der verschiedenen Lehramtsstudiengänge sowie für eine interne Optimierung der Berechnung der Lehrerbedarfsprognosen seitens des Kultusministeriums aus.
Diese Forderungen sind in das Wahlprogramm für die Landtagswahl 2018 aufzunehmen.
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4.04.2017
Der Landesverband der BayernSPD fordert den SPD Parteivorstand, die SPD Bundestagsfraktion, den SPD Landesvorstand und die SPD Landtagsfraktion auf, sich für die sofortige Aufhebung der Aussetzung der Förderung (SGB III) für die Ausbildung zum/zur Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) einzusetzen.
Im Hinblick auf die weiterhin problematische Personalentwicklung in der Altenpflege müssen alle staatliche Möglichkeiten zur Gewinnung von Auszubildenden ausgeschöpft werden.
Durch die Förderung der Ausbildung zur Pflegefachhelferin/zum Pflegefachhelfer in der Altenhilfe stand (in Form einer Ausnahmeregelung) bis zum 31.03.2016 ein Instrument zur Verfügung, das es insbesondere Frauen und Männern ohne mittleren Berufsabschluss ermöglichte, eine über die Arbeitsagentur geförderte Pflegeausbildung (1jährige Ausbildung) zu absolvieren, die dann wiederum die Voraussetzung zur dreijährigen Ausbildung (Pflegefachkraft) darstellt.
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3.04.2017
Alle Schülerinnen und Schüler und Azubis sollen den ÖPNV kostenlos nutzen können.
Wir fordern vom Freistaat Bayern, dass
- die 2km-/3km-Grenze als Voraussetzung für die Kostenfreiheit entfallen und stattdessen alle SchülerInnen unabhängig von der Entfernung zur Schule in den Genuss der Kostenfreiheit kommen
- die Kostenfreiheit auch für alle SchülerInnen nach der 10. Klasse gelten
- die Kostenfreiheit auch für Azubis gelten
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