I9 Klage gegen Sonderbeauftragte der Staatsregierung

Die SPD Taufkirchen fordert die BayernSPD auf, Rechtsmittel gegen die Sonderbeauftragten der Staatsregierung einzulegen.

Begründung:

Die Freien Wähler haben es bereits selbst erkannt: Die Sonderbeauftragten der Staatsregierung sind primär ein Instrument der CSU, um noch mehr Posten zu verteilen. Vor der Landtagswahl waren die Freien Wähler noch große Gegner der Sonderbeauftragten der Regierung, sie hatten sogar vor, dagegen zu klagen. Doch nun, da sie in der Regierung sitzen, ist die Klage vom Tisch und die Freien Wähler stellen selbst zwei Sonderbeauftragte. Dieses Verhalten können wir als Partei, die für Anstand und einen neuen, ehrlichen politischen Stil stehen will, nicht dulden. Auch Natascha Kohnen hat in ihrer Pressemeldung vom 14. November 2018 festgestellt, dass diese Kehrtwende der Freien Wähler eine Gefahr für die Demokratie in Bayern ist – darum fordern wir die BayernSPD auf, alle Möglichkeiten eines gerichtlichen Vorgehens gegen besagte Sonderbeauftragte auszuschöpfen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD Taufkirchen fordert die BayernSPD auf, Rechtsmittel gegen die Sonderbeauftragten der Staatsregierung einzulegen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Der Beschluss wird an den Landesvorstand weitergegeben.