V4 Kostenfreier ÖPNV für SchülerInnen und Azubis

Status:
Überweisung

Alle Schülerinnen und Schüler und Azubis sollen den ÖPNV kostenlos nutzen können.

Wir fordern vom Freistaat Bayern, dass

  • die 2km-/3km-Grenze als Voraussetzung für die Kostenfreiheit entfallen und stattdessen alle SchülerInnen unabhängig von der Entfernung zur Schule in den Genuss der Kostenfreiheit kommen
  • die Kostenfreiheit auch für alle SchülerInnen nach der 10. Klasse gelten
  • die Kostenfreiheit auch für Azubis gelten
Begründung:

Bildung muss für alle (gleich) zugänglich sein und es müssen gleiche Voraussetzungen für alle geschaffen werden. Dass das nicht der Fall ist klar, dies hängt oft mit der finanziellen/erzieherischen Situation in den Familien zusammen, aber dass man vermeidbare Ungleichheiten hinnimmt und nicht dagegen ankämpft, ist falsch. Dass strukturell/sozial schwache Familien nochmal viel Geld aufwenden müssen nur damit die Schüler zur Schule kommen, stellt dabei ebenso eine vermeidbare Disparität dar und führt sogar dazu, dass die Unterschiede in der Grundvoraussetzung der Schüler verstärkt wird, da das Geld an anderen elementar notwendigen Stellen fehlt, wie für zusätzliche Schulmaterialen (z.B. Bücher) und im sozialen Bereich der Schüler, wo eine Teilnahme an der Gesellschaft erschwert wird. So kann man sich den Kinogang mit Freunden nicht mehr leisten, man kann sich die Ermäßigungskarte für Theatervorführungen nicht leisten, usw. Diese sozialen Ungleichheiten könnten damit einfach gelöst werden und damit eine Unterstützung für Schüler und deren Familien darstellen, insbesondere für sozial Benachteiligte

Empfehlung der Antragskommission:
reject
Beschluss: Überweisung an Landesvorstand und Landtagsfraktion als Material
Text des Beschlusses:

Alle Schülerinnen und Schüler und Azubis sollen den ÖPNV kostenlos nutzen können.

Wir fordern vom Freistaat Bayern, dass

  • die 2km-/3km-Grenze als Voraussetzung für die Kostenfreiheit entfallen und stattdessen alle SchülerInnen unabhängig von der Entfernung zur Schule in den Genuss der Kostenfreiheit kommen
  • die Kostenfreiheit auch für alle SchülerInnen nach der 10. Klasse gelten
  • die Kostenfreiheit auch für Azubis gelten
Beschluss-PDF: