Archive

A14 Tariftreue

17.12.2018

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, dass alle öffentlichen Auftraggeber bis zur dritten Reihe der Subunternehmen prüfen, ob dort Tariflöhne gezahlt werden. Auch ausländische Subunternehmen sollen gezwungen sein, Tariflöhne zu zahlen.

A13 Keine Fachkräfte aus Drittstaaten ohne Betriebsrat und Tarifvertrag - Eckpunkte der Koalitionsspitzen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz bedürfen der Klarstellung

17.12.2018

In vielen Bereichen stellt der Fachkräftemangel ein hausgemachtes Problem der jeweiligen Unternehmen und Arbeitgeber dar. Nicht nur, dass sie es in den vergangenen Jahren versäumt haben, bedarfsgerecht auszubilden, vielmehr unterlassen sie es bis heute, angemessene Arbeitsbedingungen, Erstausbildung und Weiterbildung anzubieten. In vielen Mangelberufen, für die der Arbeitsmarkt jetzt noch weiter geöffnet werden soll, herrschen bis heute schlechte Arbeitsbedingungen und Bezahlung, tariflose Zustände und unsichere Arbeitsverhältnisse.

Die Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten darf nicht dazu benutzt werden, diese Zustände von Tarifflucht, Missbrauch von Leiharbeit und sachgrundloser Befristung zu verlängern.

Eine gesetzliche Regelung muss daher sicherstellen, dass nur Arbeitsverträge solcher Betriebe und Einrichtungen als Antragsgrundlage berücksichtigt werden dürfen, die nachweisen, dass sie den einschlägigen Flächentarifvertrag als Untergrenze dauerhaft anwenden. Außerdem bedarf es der Zustimmung des jeweiligen Betriebsrates bzw der Personalvertretung. Bei Fehlen einer betrieblichen Interessenvertretung gilt die Zustimmung als nicht erteilt.

Die Arbeitsverwaltung hat dies im Einzelfall bei oder anstelle der Vorrangprüfung zu dokumentieren und zu kontrollieren. Eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis darf bei Fehlen der genannten Bedingungen nicht erteilt werden.

Darüber hinaus muss der Deutsche Bundestag, wie bisher von der SPD gefordert, jährlich den Zuwanderungsbedarf überprüfen und anpassen. Dazu ist jeweils vorher das Einvernehmen der Sozialpartner, also auch der Gewerkschaften, herzustellen. Das ist zwingend notwendig, um auf veränderte Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt reagieren zu können.

A4 Arbeitsmarktpolitik neu ordnen, Hartz-IV-Logik aufheben

17.12.2018

Wir stellen fest:

Die bestehenden Regelungen zum Arbeitslosengeld II genügen zentralen Anforderungen an Gerechtigkeit und gute Arbeit nicht. Sie verstoßen an zentralen Punkten gegen unsere Grundwerte und den Auftrag an eine moderne Arbeitsmarktpolitik:

  • Sie gehen von der Grundannahme aus, dass Arbeitslosigkeit nicht wirtschaftlichen Verhältnissen und unternehmerischen Entscheidungen geschuldet ist, sondern individuellem Versagen. Sie unterstellen Langzeitarbeitslosen, dass sie behördlichen Druckes und weniger der konkreten Hilfe bedürfen, um sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern;
  • Sie entwerten Erwerbsbiografien und Lebensleistungen, indem sie die Betroffenen nach jahrelanger Arbeit nach einem Jahr zu Grundsicherungsempfängern mit allen Folgen machen;
  • Sie zwingen die Menschen, jede Arbeit auf einem zersplitterten und prekären Arbeitsmarkt anzunehmen;
  • Sie zementieren selbst in Zeiten guter Arbeitsmarktlage einen umfangreichen Niedriglohnsektor;
  • Sie drohen Sanktionen gegen das ohnehin zu niedrig angesetzte Existenzminimum an;
  • Sie lösen in weiten Teilen der Arbeitnehmerschaft berechtigte Abstiegsängste aus.

Mit dem von der SPD durchgesetzten Qualifizierungschancengesetz wurden erste richtige Schritte gemacht. Eine umfassende Reform der Arbeitsmarktpolitik ist unumgänglich. Wir brauchen ein Gesamtkonzept anstatt einzelner Reparaturen. Dazu gehören folgende Einzelaspekte:

  • Möglichst vielen Menschen wollen wir Langzeitarbeitslosigkeit ersparen und sie vor sozialem Abstieg schützen. Auch geht es darum, möglichst vielen eine Perspektive außerhalb des Hartz- IV-Systems zu eröffnen. Wer langjährig sozialversicherungspflichtig beschäftigt war (10 Jahre), soll deutlich länger im Regelkreis des ALG I verbleiben und dementsprechenden Zugang zu Weiterbildung, intensive Betreuung und Vermittlung haben.
  • ALG I muss entsprechend der vorherigen Beschäftigungsdauer länger bezogen werden können und sich bei der Teilnahme an Weiterbildung entsprechend verlängern. Zudem brauchen wir eine Mindesthöhe des ALG I, die eine Aufstockung durch ALG II vermeiden muss und eine zwischenzeitliche Abstufung von mindestens einem Jahr bis zum Bezug von ALG II.
  • Arbeitslosengeld II wird Menschen gezahlt, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung  stehen. Wie ursprünglich von der Hartz-Kommission und der
    SPD vorgesehen, muss ALG II deutlich oberhalb der Grundsicherung liegen.
  • Beim ALG II ist von einer individuellen Betrachtungsweise der arbeitsuchenden einzelnen Menschen anstatt der Bedarfsgemeinschaft auszugehen. Eine Anrechnung von Arbeitseinkommen auf andere Familienmitglieder der Bedarfsgemeinschaft muss unterbleiben.
  • Als zumutbar gilt in Zukunft nur noch nicht-prekäre, tariflich bzw ortsüblich bezahlte Arbeit.
  • Die Förderung für Langzeitarbeitslose ist massiv auszubauen, vor allem, was Qualifizierung und Vermittlung – auch in einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt – betrifft. Für den Aufbau öffentlich geförderter Beschäftigung muss der Passiv-Aktiv-Tausch muss den Kommunen generell ermöglicht werden; dies soll nicht mehr von der Zustimmung des jeweiligen Bundeslandes abhängen.
  • Arbeitslose sollen künftig einen Rechtsanspruch auf Beratung zur Weiterbildung erhalten. Die finanziellen Rahmenbedungen für Teilnehmende an einer abschlussbezogenen Weiterbildung müssen verbessert werden. Der Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen muss erleichtert werden. Dazu gehören zu den Fördermaßnahmen passende Angebote der Kinderbetreuung, Weiterbildung in Teilzeit. Insbesondere muss mit besonderen Angeboten auf Menschen mit negativen Bildungserfahrungen eingehen. Ebenso wie im Bereich der Arbeitslosenversicherung muss auch im Hartz-IV-System ein Haushaltstitel für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung geschaffen werden.
  • Die Grundsicherung ist bedarfsgerecht nach den Vorschlägen der Wohlfahrtsverbände anzuheben. Diese existenzsichernde Leistung ist sanktionsfrei. Kinder benötigen eine eigene Grundsicherung, in der alle ihnen zustehenden Leistungen zusammengefasst werden.
  • Zeiten des Bezuges von ALG II sind künftig wieder als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem halben Entgeltpunkt zu werten.
  • Vermögen sollten weitestgehend anrechnungsfrei bleiben, soweit es sich nicht um größere Summen handelt. Die Bedürftigkeitsprüfung stellen wir grundsätzlich in Frage. Die derzeitigen Grenzen sind viel zu niedrig, entwürdigend und angstauslösend. Zudem erfordert die Kontrolle überproportionalen bürokratischen Aufwand, der besser bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Lohndumpings eingesetzt werden sollte. So sollten die Job-Center bei ihrer Vermittlungstätigkeit die Arbeitsbedingungen der aufnehmenden Betriebe prüfen.
  • Die Bundesagentur unterstützt die Kommunen dabei, Beschäftigungsgesellschaften aufzubauen und zu unterhalten, die die Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt abgestimmt auf die lokale Situation ermöglichen.
  • Im Bundeshaushalt müssen ausreichend Mittel für die Personal- und Verwaltungskosten bereitgestellt werden. Es darf nicht sein, dass Mittel für die aktive Arbeitsmarktförderung für die Deckung von Personal- und Verwaltungskosten herangezogen werden müssen.

Das Lohnabstandsgebot muss durch die Austrocknung des Niedriglohnsektors erreicht werden. Deshalb brauchen wir einen deutlich höheren, armutsfesten Mindestlohn, die Erhöhung der Tarifbindung, die Neuregelung der Minijobs mit einer Beendigung der faktischen Subventionierung, wirksame Kontrollen bei der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu den Arbeitsbedingungen auch durch die Arbeitsverwaltung. Diese soll dem verfassungsrechtlichen Existenzminimum (derzeit 619 Euro) entsprechen und mit steigendem Einkommen auf einen Mindestbetrag (derzeit 300 Euro) abschmelzen. Dieser Mindestbetrag soll der maximalen Entlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge entsprechen.

A12 Entwurf Bayerisches Bildungsfreistellungsgesetzt in den Landtag einbringen

17.12.2018

Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion auf den bereits im Jahr 2017 ausgearbeiteten Gesetzentwurf für ein Bayerisches Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung in den Landtag der 18. Wahlperiode einzubringen.

A11 Beitritt zum Bündnis Bildungszeit für Beschäftigte in Bayern

17.12.2018

Wir fordern den SPD-Landesvorstand auf dem Bündnis „Bildungszeit für Beschäftigte in Bayern“ beizutreten und die Forderungen zu unterzeichnen.

RAG5 Satzungsänderung der BayernSPD zum Antragsrecht zum Landesparteitag

17.12.2018

Der Landesparteitag der BayernSPD möge beschließen,  §13 (5) „Zum Landesparteitag sind antragsberechtigt: […] „ der Satzung zu ergänzen:

„f) alle Mitglieder der BayernSPD, sofern der Antrag von mehr als 50 Mitgliedern getragen wird“

A10 Mitbestimmung von Arbeitnehmervetreter*innen in Verwaltungsräten von Kommunalunternehmen durchsetzen

14.12.2018

Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen in Kommunalunternehmen muss ausgebaut werden. Die Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) und ggfls. weitere gesetzliche Bestimmungen im Kommunalrecht sind entsprechend zu ändern. Arbeitnehmervetreter*innen sollen künftig das Recht haben, in angemessener Zahl mit Sitz und Stimme im Verwaltungsrat eines Kommunalunternehmens vertreten zu sein.

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bayerischen Landtag einzubringen. Alle Ebenen der BayernSPD werden gebeten, dieses Anliegen zu unterstützen.

RAG4 Satzungsänderung: Doppelspitze für den Landesverband

14.12.2018

Die Satzung des Landesverbandes wird in § 14 Abs. 1 dahingehend geändert, dass künftig eine Doppelspitze aus einem Mann und einer Frau den Landesverband Bayern führt. Dabei soll die eine Person den ländlichen Raum, die andere die städtischen Regionen repräsentieren und verantwortlich betreuen. Diese Schwerpunktsetzung soll sich auch bei den Stellvertretern/innen abbilden.

RAG3 Änderung des §3 (7) der Landesverbandssatzung, Zulassung von Vollversammlungen zur Kandidatenaufstellung für die Kommunalwahlen

14.12.2018

Im Paragraf 3 Abschnitt 7 der bayerischen Landesverbandsatzung der SPD ist nur die Delegiertenversammlung als Instrument der Kandidatenaufstellung bei den Kommunalwahlen (bei Gemeinden mit mehr als einem OV genannt. Vollversammlungen, die nach Wahlgesetz zulässig sind und auch vom SPD-Organisationsstatut nicht ausgeschlossen sind, sollen ebenfalls zugelassen werden. Grundlage für eine Vollversammlung sind entsprechende Beschlüsse der Hauptversammlungen der betreffenden Ortsvereine.

A6 Der Weg zu einer solidarischeren Gesellschaft - Hartz IV abschaffen und Armut bekämpfen.

6.12.2018

Unser Sozialstaat steht in unserem Land für Viele nicht mehr dafür, dass sie sich bei akutem Bedarf auf Solidarität und kollektive Absicherung verlassen können. Seit der Neoliberalismus und die seine Thesen mehr oder weniger vertretenden Parteien den Sozialstaat als Wachstumshindernis deklariert hatten und als zu teuer und zu ineffizient bezeichnet wurde, wurde von unten nach oben umverteilt und breite Bevölkerungsschichten durch massive Einschnitte in unsere sozialen Sicherungssysteme abgedrängt.

Private Vorsorge wurde immer stärker propagiert, sogar aus Gewerkschaftskreisen. Viele Jahre der Kürzungen und Einschnitte, die dann in der ersten Legislaturperiode von Rot-Grün unter „Fordern und Fördern“ zusammengefasst wurden, zeigen gesellschaftspolitische Folgen: Zunahme und Verfestigung von Armut in unserem Land, Vererbung von „Hartz IV Karrieren“, Konzentration von immer mehr Reichtum, Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust der Politik und hier insbesondere der SPD, Einzug der AfD in den Bundestag.

Mit der Agenda 2010 Politik wurde die SPD zum Ausverkäufer des Sozialstaates. Dabei ist kein anderes Thema so sehr zum Symbolthema für den gesellschaftlichen Abstieg geworden wie Harz IV. Neben dem Verlust an Glaubwürdigkeit für die SPD als Partei für soziale Gerechtigkeit hat die Regelung zum Arbeitslosengeld I (ALG I) und Arbeitslosengeld II (ALG II) eine Entsolidarisierung innerhalb unseres Sozialversicherungssystems gebracht: Die Abstiegstreppe wurde steiler, wer fiel, fiel schneller und kam kaum wieder hoch.

Um diesen Abschied vom Sozialstaat wieder umzukehren, muss die SPD gerade im Bereich der Sozialpolitik wieder klare Grundsätze verkörpern:

  • Der Staat muss seine Bürger*innen schützen und sich um seine Bürger*innen kümmern.
  • Soziale Sicherheit heißt nicht Kampf gegeneinander, sondern solidarisches Miteinander.
  • Profitinteresse hat in den Bereichen der sozialen Sicherheit wie Rente, Pflege, Gesundheit, Bildung nichts zu suchen.
  • Diese Sozialpolitik setzt gerechte Verteilungspolitik voraus.

 

Konkret bedeutet dies für uns eine gerechte und solidarische Sozialpolitik auf dem Weg zu einem solidarischen Grundeinkommen in folgenden Stufen

  1. Korrektur von Hartz IV durchAbbau der Hürden für den Arbeitslosengeldbezug durch Erleichterung des Zugangs zur Arbeitslosenversicherung durch Verlängerung der Rahmenfrist von zwei auf wieder drei Jahre, d.h. dass innerhalb von drei statt zwei Jahren wieder zwölf Monate gearbeitet werden muss, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Erhöhung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I in Abhängigkeit von vorherigen Beschäftigungszeiten und dem Alter auf bis zu 36 Monate.Einführung eines Mindestarbeitslosengeldes, das oberhalb des Grundsicherungsniveaus für Alleinlebende liegt.Erhöhung und Neuberechnung der Regelsätze.Abschaffung der Sanktionen.Anpassung der Zumutbarkeitsregelungen bei ALG II an ALG I.Erhöhung der Zuverdienstmöglichkeiten ohne Stufen und Deckel, d.h. nach dem Freibetrag von 100 Euro kann immer 20 % des Zuverdienstes pro Monat behalten werden und der Deckel von 1200 Euro pro Monat entfällt. Das betrifft insbesondere Saisonarbeiter*innen wie Erntehelfer und z.B. Menschen, die wie Schauspieler oder Grafikdesigner, die von Aufträgen leben.
  2. Einführung einer Kindergrundsicherung für alle Kinder ohne Vorbedingungen, damit endlich die die meiste Unterstützung bekommen, die am wenigsten haben. Die Höhe der Kindergrundsicherung soll dem verfassungsrechtlichen Existenzminimum (derzeit 619 Euro) entsprechen und mit steigendem Einkommen auf einen Mindestbetrag (derzeit 300 Euro) abschmelzen. Dieser Mindestbetrag soll der maximalen Entlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge entsprechen
    In einem ersten Schritt darf das Kindergeld nicht mehr auf die Arbeitslosenleistungen angerechnet werden.
  3. Auflegen eines Programms für mindestens 150 000 langzeitarbeitslose Menschen zur Gewährung eines solidarischen Grundeinkommens, das an keine Bedingungen geknüpft ist, um erforschen zu können, ob ein Grundeinkommen die Bereitschaft insbesondere zur Annahme von Arbeit erhöht.
  4. Vergabe von Forschungsprojekten zur generellen Einführung eines solidarischen Grundeinkommens und seiner Finanzierung aus Steuermitteln, die insbesondere auch den Wandel durch die Digitalisierung der Arbeitswelt berücksichtigen und das Grundeinkommen nicht als neoliberales Konzept sieht, sondern als soziales, solidarisches Absicherungskonzept der gesamten Bevölkerung.