RAG4 Satzungsänderung: Doppelspitze für den Landesverband

Die Satzung des Landesverbandes wird in § 14 Abs. 1 dahingehend geändert, dass künftig eine Doppelspitze aus einem Mann und einer Frau den Landesverband Bayern führt. Dabei soll die eine Person den ländlichen Raum, die andere die städtischen Regionen repräsentieren und verantwortlich betreuen. Diese Schwerpunktsetzung soll sich auch bei den Stellvertretern/innen abbilden.

Begründung:

Bayern ist ein Flächenstaat mit großen Städten und einem erheblichen Anteil, den man landläufig als den ländlichen Raum bezeichnet. Dieser umfasst laut Staatsministerium fast 90 % der Fläche, 86,6 % der Gemeinden und 55,9 % der Bevölkerung. Es ist eine große Herausforderung, sowohl dem ländlichen Raum als auch den Städten mit ihren Metropolregionen gleichermaßen gerecht zu werden. Gerade der Einbruch der Wahlergebnisse in den großen Städten bei der letzten Landtagswahl zeigt, dass auch die SPD diesem Anspruch nicht mehr gerecht wird. Besondere Aufgabenstellungen erfordern auch besondere Persönlichkeiten. Es ist deshalb naheliegend, dies auch bei der Besetzung der künftigen Landesspitze zu berücksichtigen.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung, Unvereinbarkeit mit Bundesstatut