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P1 Einrichtung einer Organisationspolitischen Kommission

17.12.2018

Ausgangslage:

Während die Wahlergebnisse der SPD und somit auch der BayernSPD schlechter werden, bleibt die Arbeitsweise gleich. Etwa die Aufgabenstellung der Ortsvereine ist im Kern seit 1863 unverändert. Wir können uns auf die Arbeit vieler aktiver Ortsvereine und anderer Untergliederungen verlassen. Trotzdem gibt es auch Strukturen, in denen keine Arbeit mehr geleistet werden kann. Die Folge sind oftmals mangelnde Kampagnenfähigkeit, nicht erstellte Rechenschaftsberichte, Fernbleiben der Delegierten von Parteitagen und Konferenzen, etc.

Antrag:

Der Landesparteitag beauftragt den Landesvorstand der BayernSPD mit der Einrichtung einer Organisationspolitischen Kommission. Bei der Umsetzung sind insbesondere folgende Punkte sicherzustellen

Auftrag:

Die Kommission soll Vorschläge für zeitgemäße, beteiligungsorientierte Strukturen erarbeiten, die die Potentiale unserer Mitglieder heben. Die Entscheidungswege innerhalb der Partei sind oftmals langwierig und kompliziert. Für viele Mitglieder ist es daher nur schwer möglich, Einfluss auf die Ausrichtung und Arbeit der BayernSPD zu nehmen. Das wollen wir ändern! Durch eine effizientere Organisationsstruktur wollen wir die Entscheidungswege beschleunigen und eine direktere Mitarbeit der Basis ermöglichen. Mit Hilfe der Kommission blicken wir über den Tellerrand hinaus: Die Beleuchtung von Arbeitsstrukturen anderer Landesverbände, sowie anderer Parteien und Organisationen sind Teil des Auftrages und nehmen Einfluss auf deren Arbeit.

Weiterhin soll die Bestandsaufnahme unserer arbeitenden Strukturen auf allen Ebenen erfolgen, um so ein klares Bild über den organisatorischen Zustand der BayernSPD zu erlangen.

Auch der Prozess der innerparteilichen Willensbildung soll durch die Kommission beleuchtet werden.

Zusammensetzung:

  • Der/die Landesvorsitzende, der/ die Generalsekretär*in sowie die stellvertretenden Landesvorsitzenden
  • Der/die Landesgeschäftsführer*in
  • Die Vorsitzenden der Unterbezirke (oder ein von ihnen entsandter Vertreter bzw. Bevollmächtigter, Beauftragte*r)
  • Die Vorsitzenden der satzungsgemäßen Arbeitsgemeinschaften der BayernSPD (oder ein von ihnen entsandter Vertreter*in bzw. Bevollmächtigter, Beauftragte*r)
  • Als zugeladene Gäste: Vertreter*innen anderer Organisationen und SPD-Landesverbände, die einen ähnlichen Prozess der Optimierung bereits durchlaufen haben und die Organisationspolitische Kommission
    beraten
  • Vertreter*innen z. B. der Wissenschaft, die sich als Soziologen, Parteienforscher etc. mit derartigen Themenfeldern befasst und möglichst dazu publiziert haben.
  • Den Vorsitz führt der/ die Generalsekretär*in

Arbeitsweise:

Die Organisationspolitische Kommission erarbeitet schriftlich Vorschläge für eine Optimierung der Strukturen und legt sie dem Landesvorstand vor. Um die Arbeit der Kommission aufgrund deren Größe effizienter zu gestalten, können sich aus der Kommission heraus Arbeitsgruppen zu einzelnen Themengebieten (z. B. Aufgaben der Ortsvereine, Zuschnitt der Unterbezirke, neue Beteiligungsmöglichkeiten, etc.) bilden, in denen Vorschläge erarbeitet werden, die in der Vollversammlung der Kommission beraten und beschlossen werden.

Soweit in der Kommission keine Einigkeit hergestellt werden kann, stimmt die Kommission mit Mehrheit über eingebrachte Vorschläge aus der Kommission ab.

Die Kommission legt ihre Vorschläge bis Januar 2020 vor. Der Landesvorstand berät die Vorschläge der Organisationspolitischen Kommission und stellt sie bei einem Außerordentlichen Landesparteitag zur Debatte und Abstimmung.

Die Organisationspolitische Kommission tagt regelmäßig, mindestens 3x pro Jahr.  Die Kommission erstattet dem Landesvorstand im Rahmen der Sitzungen des Landesvorstandes Bericht über ihre Arbeit.

C6 Baurecht

17.12.2018

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, auf eine Änderung bzw. Ergänzung der Vorschriften im öffentlichen Baurecht dahingehend einzuwirken, dass die Gemeinden unter Mitwirkung der Landratsämter flächen-schonende Bebauungspläne erstellen und dass grundsätzlich auch in den Landgemeinden zweigeschossiger Wohn- und Geschäftshausbau verlangt wird.

A14 Tariftreue

17.12.2018

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, dass alle öffentlichen Auftraggeber bis zur dritten Reihe der Subunternehmen prüfen, ob dort Tariflöhne gezahlt werden. Auch ausländische Subunternehmen sollen gezwungen sein, Tariflöhne zu zahlen.

A13 Keine Fachkräfte aus Drittstaaten ohne Betriebsrat und Tarifvertrag - Eckpunkte der Koalitionsspitzen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz bedürfen der Klarstellung

17.12.2018

In vielen Bereichen stellt der Fachkräftemangel ein hausgemachtes Problem der jeweiligen Unternehmen und Arbeitgeber dar. Nicht nur, dass sie es in den vergangenen Jahren versäumt haben, bedarfsgerecht auszubilden, vielmehr unterlassen sie es bis heute, angemessene Arbeitsbedingungen, Erstausbildung und Weiterbildung anzubieten. In vielen Mangelberufen, für die der Arbeitsmarkt jetzt noch weiter geöffnet werden soll, herrschen bis heute schlechte Arbeitsbedingungen und Bezahlung, tariflose Zustände und unsichere Arbeitsverhältnisse.

Die Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten darf nicht dazu benutzt werden, diese Zustände von Tarifflucht, Missbrauch von Leiharbeit und sachgrundloser Befristung zu verlängern.

Eine gesetzliche Regelung muss daher sicherstellen, dass nur Arbeitsverträge solcher Betriebe und Einrichtungen als Antragsgrundlage berücksichtigt werden dürfen, die nachweisen, dass sie den einschlägigen Flächentarifvertrag als Untergrenze dauerhaft anwenden. Außerdem bedarf es der Zustimmung des jeweiligen Betriebsrates bzw der Personalvertretung. Bei Fehlen einer betrieblichen Interessenvertretung gilt die Zustimmung als nicht erteilt.

Die Arbeitsverwaltung hat dies im Einzelfall bei oder anstelle der Vorrangprüfung zu dokumentieren und zu kontrollieren. Eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis darf bei Fehlen der genannten Bedingungen nicht erteilt werden.

Darüber hinaus muss der Deutsche Bundestag, wie bisher von der SPD gefordert, jährlich den Zuwanderungsbedarf überprüfen und anpassen. Dazu ist jeweils vorher das Einvernehmen der Sozialpartner, also auch der Gewerkschaften, herzustellen. Das ist zwingend notwendig, um auf veränderte Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt reagieren zu können.

A4 Arbeitsmarktpolitik neu ordnen, Hartz-IV-Logik aufheben

17.12.2018

Wir stellen fest:

Die bestehenden Regelungen zum Arbeitslosengeld II genügen zentralen Anforderungen an Gerechtigkeit und gute Arbeit nicht. Sie verstoßen an zentralen Punkten gegen unsere Grundwerte und den Auftrag an eine moderne Arbeitsmarktpolitik:

  • Sie gehen von der Grundannahme aus, dass Arbeitslosigkeit nicht wirtschaftlichen Verhältnissen und unternehmerischen Entscheidungen geschuldet ist, sondern individuellem Versagen. Sie unterstellen Langzeitarbeitslosen, dass sie behördlichen Druckes und weniger der konkreten Hilfe bedürfen, um sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern;
  • Sie entwerten Erwerbsbiografien und Lebensleistungen, indem sie die Betroffenen nach jahrelanger Arbeit nach einem Jahr zu Grundsicherungsempfängern mit allen Folgen machen;
  • Sie zwingen die Menschen, jede Arbeit auf einem zersplitterten und prekären Arbeitsmarkt anzunehmen;
  • Sie zementieren selbst in Zeiten guter Arbeitsmarktlage einen umfangreichen Niedriglohnsektor;
  • Sie drohen Sanktionen gegen das ohnehin zu niedrig angesetzte Existenzminimum an;
  • Sie lösen in weiten Teilen der Arbeitnehmerschaft berechtigte Abstiegsängste aus.

Mit dem von der SPD durchgesetzten Qualifizierungschancengesetz wurden erste richtige Schritte gemacht. Eine umfassende Reform der Arbeitsmarktpolitik ist unumgänglich. Wir brauchen ein Gesamtkonzept anstatt einzelner Reparaturen. Dazu gehören folgende Einzelaspekte:

  • Möglichst vielen Menschen wollen wir Langzeitarbeitslosigkeit ersparen und sie vor sozialem Abstieg schützen. Auch geht es darum, möglichst vielen eine Perspektive außerhalb des Hartz- IV-Systems zu eröffnen. Wer langjährig sozialversicherungspflichtig beschäftigt war (10 Jahre), soll deutlich länger im Regelkreis des ALG I verbleiben und dementsprechenden Zugang zu Weiterbildung, intensive Betreuung und Vermittlung haben.
  • ALG I muss entsprechend der vorherigen Beschäftigungsdauer länger bezogen werden können und sich bei der Teilnahme an Weiterbildung entsprechend verlängern. Zudem brauchen wir eine Mindesthöhe des ALG I, die eine Aufstockung durch ALG II vermeiden muss und eine zwischenzeitliche Abstufung von mindestens einem Jahr bis zum Bezug von ALG II.
  • Arbeitslosengeld II wird Menschen gezahlt, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung  stehen. Wie ursprünglich von der Hartz-Kommission und der
    SPD vorgesehen, muss ALG II deutlich oberhalb der Grundsicherung liegen.
  • Beim ALG II ist von einer individuellen Betrachtungsweise der arbeitsuchenden einzelnen Menschen anstatt der Bedarfsgemeinschaft auszugehen. Eine Anrechnung von Arbeitseinkommen auf andere Familienmitglieder der Bedarfsgemeinschaft muss unterbleiben.
  • Als zumutbar gilt in Zukunft nur noch nicht-prekäre, tariflich bzw ortsüblich bezahlte Arbeit.
  • Die Förderung für Langzeitarbeitslose ist massiv auszubauen, vor allem, was Qualifizierung und Vermittlung – auch in einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt – betrifft. Für den Aufbau öffentlich geförderter Beschäftigung muss der Passiv-Aktiv-Tausch muss den Kommunen generell ermöglicht werden; dies soll nicht mehr von der Zustimmung des jeweiligen Bundeslandes abhängen.
  • Arbeitslose sollen künftig einen Rechtsanspruch auf Beratung zur Weiterbildung erhalten. Die finanziellen Rahmenbedungen für Teilnehmende an einer abschlussbezogenen Weiterbildung müssen verbessert werden. Der Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen muss erleichtert werden. Dazu gehören zu den Fördermaßnahmen passende Angebote der Kinderbetreuung, Weiterbildung in Teilzeit. Insbesondere muss mit besonderen Angeboten auf Menschen mit negativen Bildungserfahrungen eingehen. Ebenso wie im Bereich der Arbeitslosenversicherung muss auch im Hartz-IV-System ein Haushaltstitel für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung geschaffen werden.
  • Die Grundsicherung ist bedarfsgerecht nach den Vorschlägen der Wohlfahrtsverbände anzuheben. Diese existenzsichernde Leistung ist sanktionsfrei. Kinder benötigen eine eigene Grundsicherung, in der alle ihnen zustehenden Leistungen zusammengefasst werden.
  • Zeiten des Bezuges von ALG II sind künftig wieder als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem halben Entgeltpunkt zu werten.
  • Vermögen sollten weitestgehend anrechnungsfrei bleiben, soweit es sich nicht um größere Summen handelt. Die Bedürftigkeitsprüfung stellen wir grundsätzlich in Frage. Die derzeitigen Grenzen sind viel zu niedrig, entwürdigend und angstauslösend. Zudem erfordert die Kontrolle überproportionalen bürokratischen Aufwand, der besser bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Lohndumpings eingesetzt werden sollte. So sollten die Job-Center bei ihrer Vermittlungstätigkeit die Arbeitsbedingungen der aufnehmenden Betriebe prüfen.
  • Die Bundesagentur unterstützt die Kommunen dabei, Beschäftigungsgesellschaften aufzubauen und zu unterhalten, die die Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt abgestimmt auf die lokale Situation ermöglichen.
  • Im Bundeshaushalt müssen ausreichend Mittel für die Personal- und Verwaltungskosten bereitgestellt werden. Es darf nicht sein, dass Mittel für die aktive Arbeitsmarktförderung für die Deckung von Personal- und Verwaltungskosten herangezogen werden müssen.

Das Lohnabstandsgebot muss durch die Austrocknung des Niedriglohnsektors erreicht werden. Deshalb brauchen wir einen deutlich höheren, armutsfesten Mindestlohn, die Erhöhung der Tarifbindung, die Neuregelung der Minijobs mit einer Beendigung der faktischen Subventionierung, wirksame Kontrollen bei der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu den Arbeitsbedingungen auch durch die Arbeitsverwaltung. Diese soll dem verfassungsrechtlichen Existenzminimum (derzeit 619 Euro) entsprechen und mit steigendem Einkommen auf einen Mindestbetrag (derzeit 300 Euro) abschmelzen. Dieser Mindestbetrag soll der maximalen Entlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge entsprechen.

A12 Entwurf Bayerisches Bildungsfreistellungsgesetzt in den Landtag einbringen

17.12.2018

Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion auf den bereits im Jahr 2017 ausgearbeiteten Gesetzentwurf für ein Bayerisches Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung in den Landtag der 18. Wahlperiode einzubringen.

A11 Beitritt zum Bündnis Bildungszeit für Beschäftigte in Bayern

17.12.2018

Wir fordern den SPD-Landesvorstand auf dem Bündnis „Bildungszeit für Beschäftigte in Bayern“ beizutreten und die Forderungen zu unterzeichnen.

G1 Menschlich statt männlich! „Wir sagen solange das Gleiche – bis wir es endlich haben!“

17.12.2018

Das Ergebnis der Bundestagswahl 2017 und der Landtagswahl 2018 war eine vernichtende Niederlage für die Sozialdemokratie. Gerade auch Frauen waren nicht mehr bereit, SPD zu wählen. Das ist der traurige Schlusspunkt einer Entwicklung, in deren Verlauf die SPD Millionen von Wählerinnen, Hunderte von Mandaten und viele aktive Mitgliedern verloren hat.

Die Existenz der SPD als Mitglieder- und Volkspartei hängt davon ab, ob sie ab sofort bereit und fähig ist, die Dramatik der Lage, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung und die Auswirkungen ihrer eigenen Politik realistisch zu analysieren und daraus tiefgreifende inhaltliche, strategische, organisatorische und personelle Konsequenzen zu ziehen.
Unsere Partei hat die weibliche Hälfte der Bevölkerung viel zu lange nicht im Blick gehabt. Es ist Zeit für echte sozialdemokratische Frauenpolitik. Die SPD muss innerhalb der Partei damit anfangen.

Wir sehen, dass selbst die Quote in der SPD nicht wirklich ernst genommen wird. Das zeigen unter anderem die übermäßig häufigen Pressebilder , auf denen wir fast ausschließlich männliche Genossen sehen. Zudem sind Podien immer noch hauptsächlich mit Männern besetzt. Deshalb erscheint die SPD auch in der öffentlichen Wahrnehmung verstärkt als die Partei der Männer!

Die SPD ist inzwischen offensichtlich dem Trugschluss erlegen, dass Frauenemanzipation weitgehend erreicht ist und es keiner weiteren Anstrengung bedarf.
Gleichzeitig haben die Delegierten auf dem Hamburger Parteitag mit großer Mehrheit beschlossen, den Satz „Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden“ als Forderung beizubehalten.

Von allen politischen Parteien hat die SPD in der Vergangenheit am meisten zur Emanzipation von Frauen beigetragen. Sozialdemokraten haben zusammen mit Sozialdemokratinnen frauenpolitische Visionen entwickelt und realisiert. Zeitgemäße Visionen und frauenpolitische Zielsetzungen, mit denen die SPD bisher punkten konnte, sind zur Zeit nicht erkennbar.

Vor 100 Jahren das Frauenwahlrecht erkämpft und eingeführt zu haben, reicht heute nicht mehr.

Statt neue Wege zu gehen, wurde im letzten Jahrzehnt in der Bundes- und Landespolitik auch unter SPD-Führung Frauen- und Gleichstellungspolitik gleichgesetzt mit Familienpolitik.

Die Niederlage ist auch die Folge einer Politik, die sich nicht mehr an den Bedürfnissen, Interessen und Hoffnungen von Frauen in Deutschland orientiert hat, und nichts mehr mit den in Sonntagsreden vielbeschworenen sozialdemokratischen Werten zu tun hatte. Tatsache ist, dass die SPD den Zugang zu Frauen in allen Altersgruppen und Bevölkerungsschichten verloren hat. Frauen glauben nicht mehr, dass sie die Partei ist, die sich dafür einsetzt, die Lebenssituation von Frauen zu verbessern und individuell zu fördern.

Die SPD muss endlich wieder eine konkrete Vision entwickeln. Sie muss als Sinnbild für neue gesellschaftliche Perspektiven stehen und darf nicht länger tradierte männliche Lebensentwürfe als Standard akzeptieren, dem sich die Lebenswirklichkeit von Frauen anpassen muss.

Die Forderungen der AsF:

  • Gleicher Lohn für gleiche(wertige) Arbeit
  • Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft
  • Gleiche Karrierechancen
  • Individualbesteuerung und damit die Abschaffung des Ehegattensplittings
  • Parität
  • Schutz vor Gewalt – bundesweite Standards
  • Geschlechtergerechte Haushalte in Kommune, Bezirk, Land und Bund – um nur einige zu nennen – sind im politischen Handeln der SPD kaum bis gar  nicht erkennbar.

Diese Forderungen bestehen seit Jahren und wir wiederholen sie gerade jetzt , weil sie jedes Mal Koalitionsverhandlungen zum Opfer gefallen sind. Andere Parteien und Verbände haben uns inzwischen mit neuen, emanzipatorischen Perspektiven längst überholt. Wir sind schon lange nicht mehr die Partei, die für Emanzipation und Gleichstellung steht. Uns wird die Kompetenz das Leben von Frauen positiv verändern zu wollen, aber auch zu können inzwischen weitgehend abgesprochen.

Unsere Forderungen und Ziele sind Beschlusslage der BayernSPD – vertreten und umgesetzt werden sie jedoch nicht.
Ohne die Wählerinnen hat die SPD keine Chance wieder Wahlen zu gewinnen! Das zeigen auch wissenschaftliche Studien ganz eindeutig.

Erste Maßnahmen:

  • Podien, Ausschüsse, Pressegespräche usw. sind paritätisch zu besetzen.
  • Verstöße gegen die Quotierung/Reißverschluss müssen geahndet werden, unabhängig davon, ob ein Widerspruch betroffener Frauen stattfindet oder nicht. Alle Beschlüsse der Partei müssen gegendert sein. Wir erwarten von allen Funktionär*innen und Mandatsträger*innen Gleichstellungsbeschlüsse der Partei öffentlich zu vertreten.

Die SPD ist nur dann zukunftsfähig, wenn Frauen in allen Gremien und auf allen Ebenen gleichberechtigt vertreten sind.

Wir fordern ein Ende der Lippenbekenntnisse! Die SPD muss wieder eine Partei für und von Frauen werden, eine Partei, die Fraueninteressen wahrnimmt und vertritt und sich nicht auf den historisch fortschrittlichen Positionen der Sozialdemokratie ausruht.

C5 Mieten

17.12.2018

Der Landesparteitag der Bayern-SPD möge beschließen, in Zusammenarbeit mit der Bundes-SPD ein Konzept zu einer Eindämmung der Mietkosten zu erarbeiten:

  • Es sind für alle Regionen Bayerns belastbare Mietspiegel zu erarbeiten, die auch die Bestandsmieten beinhalten.
  • Aufgrund dieser Mitspiegel sollen je nach Region, geeignete Maßnahmen zur ergriffen werden, die Mieterhöhungen für eine bestimmte, festzulegende Zeitspanne verbieten. In extremen Fällen kann eine Minderung (z.B. eine Halbierung) der Miete festgeschrieben werden.

 

RAG5 Satzungsänderung der BayernSPD zum Antragsrecht zum Landesparteitag

17.12.2018

Der Landesparteitag der BayernSPD möge beschließen,  §13 (5) „Zum Landesparteitag sind antragsberechtigt: […] „ der Satzung zu ergänzen:

„f) alle Mitglieder der BayernSPD, sofern der Antrag von mehr als 50 Mitgliedern getragen wird“