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Y11 Abkehr von Hartz IV, Fehler eingestehen

26.01.2019

Dieser Initiativantrag unterstützt grundsätzlich den Antrag A4 der Arbeitsgemeinschaften für Arbeitnehmerfragen (AfA) „Arbeitsmarktpolitik neu ordnen, Hartz-IV-Logik aufheben“. Der Antrag A4 findet mit diesem Initiativantrag allerdings Ergänzung.

Zum einen müssen auch die Sanktionen der Hartz-Gesetzgebung gegenüber Erwerbslosen mit einer Neuordnung der Arbeitsmarktpolitik sozialer gestaltet werden. Die ALG II-Sanktionen verstießen schon gegen gerechte sozialstaatliche Grundsätze, als diese mit der ‚Agenda 2010‘ eingeführt wurden. Ein für das Leben notwendiger Grundbedarf darf weder ganz noch prozentual abgesenkt werden.

Zum anderen ist der Umgang der Partei mit der ‚Agenda 2010‘ genau zu definieren. Es ist unstrittig, dass durch die ‚Agenda 2010‘ die Ungleichheit bzw. Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander triftet. Die Unternehmen haben die Möglichkeit auf einem dadurch entstandenen Billiglohnsektor zuzugreifen – die Unternehmensgewinne stiegen und steigen. Zeitgleich geht aber in weiten Teilen der Bevölkerung die ständige Angst nach gesellschaftlichen Ausschluss durch ‚Hartz IV‘ um. Hinzuweisen ist hier auch auf die unzähligen menschlichen Schicksale, die durch ‚Hartz IV‘ entstanden sind. Die im Laufe der Zeit immer weiter verschäften Sanktionen zwangen viele Menschen in den wirtschaftlichen Ruin (auch unter Beteiligung der SPD in den Großen Koalitionen). Die Antragsteller fordern, die Glaubwürdigkeit bei den Wählern zurückzugewinnen. Dies ist nur möglich, wenn die SPD ehrlich und klar zu den Fehlern bekennt und diese rückgängig macht. Als eine Hauptursache der Ablehnung sehen die Antragsteller, dass langjährige Arbeitnehmer erst ihr gesamtes Vermögen aufzubrauchen haben, bevor sie antragsberechtigt sind.

Die SPD muss die Fehler eingestehen und dann den Blick mit einer umfassenden Reform des Arbeitsmarktes zugunsten der Arbeitnehmer wieder nach vorne richten.

Y7 Solidarität mit den streikenden Schüler*innen!

26.01.2019

„We can no longer save the world by playing by the rules. It’s time to rebel to save the future.”

– Greta Thunberg, 15-jährige schwedische Klimaaktivistin im Streik

Während die Kohlekommission ihre Ergebnisse vorstellt und sich ein Klimagipfel an den anderen reiht, entstand eine Bewegung „Friday for Future“, die vor allem von Schüler*innen vorangetrieben wird. Junge Menschen gehen auf die Straße und fordern ein, was ihnen zusteht: Eine Zukunft, in der der menschgemachte Klimawandel nicht die Grundlagen ihres Lebens zerstört hat!

Die SPD erklärt sich solidarisch mit den streikenden Schüler*innen und begrüßt ausdrücklich, dass sich junge Menschen engagieren und mit uns das Ziel teilen, einen ökologischen Wandel in Politik und Gesellschaft zu erreichen. Wir wollen gemeinsam mit den Streikenden die Folgen des Klimawandels so gut wir können begrenzen und die Politik des Stillstands und des Aussitzens durchbrechen!

Wir fordern daher die Kultusminister*innen der Länder dazu auf, jede Art der Sanktion für die Schüler*innen zu verhindern und es zu ermöglichen, gegebenenfalls verpasste Prüfungen unter üblichen Konditionen nachholen zu können.

Y6 Ambitionierter Klimaschutz jetzt!

26.01.2019

Begründung der Dringlichkeit:

Auch in Bayern gehen mehr junge Menschen für aktive Klimapolitik auf die Straße. Aus ihrer Sicht geht die Politik beim Klimaschutz zu zögerlich vor. Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel & Beschäftigung“ tagte noch am Freitag bis spät in die Nacht, um den Ausstieg aus dem Kohleabbau und der Kohleverstromung zu verhandeln. Ihre Ergebnisse werden großen Einfluss auf die Verhandlungen zum Klimaschutzgesetz haben, das in diesem Jahr noch verabschiedet werden soll.

 

Der Landesparteitag möge beschließen:

Wir müssen das fossile Zeitalter hinter uns lassen. Die Zukunft besteht zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien.

Wir wollen bis 2050 in Deutschland treibhausgasneutral produzieren und leben. Das heißt ganz konkret: Wir müssen uns von den Energieträgern Kohle, Erdöl und Erdgas verabschieden. Es gilt jetzt in der verbleibenden Zeit den Ausstieg wirtschaftlich erfolgreich und ohne Strukturbrüche zu gestalten.

2019 muss das Jahr sein, in dem wir die Wege festlegen, auf denen wir die Klimaziele sicher erreichen werden. Der Staat muss einen klaren Rahmen setzen, um Planungssicherheit zu geben. Das im Koalitionsvertrag verabredete Klimaschutzgesetz bietet dazu jetzt die Gelegenheit, die wir mit einem kraftvollen Antritt nutzen müssen.

Die SPD muss die politische Kraft sein, die einen wirksamen Klimaschutz erfolgreich ins Werk setzt und dabei wirtschaftliche Vernunft und soziale Belange von Menschen und Regionen gleichwertig verbindet. Diese große Transformation in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung bietet auch große Chancen für unsere Volkswirtschaft.

Y5 Millionen in den Naturschutz und nicht in ein Prestigegebäude investieren!

26.01.2019

Der Spessart ist das größte Laubwaldgebiet Bayerns und ob seiner alten Buchen- und Eichenbestände von großer naturschutzfachlicher Bedeutung. Deshalb wurde im Jahr 2017 der Spessart auch für einen 3. Bayer Nationalpark vorgeschlagen. Das anschließende Dialogverfahren der Bayerischen Staatsregierung wurde jedoch derart dilettantisch geführt, dass eine zutiefst gespaltene Region zurückgeblieben ist.

Als „Trostpflaster“ für die Region soll es nun ein „Eichenzentrum“ im Hafenlohrtal geben, in dem ein altes über Jahrzehnte vernachlässigtes Hofgut für 26,5 Millionen Euro saniert werden soll. Statt weiterer Ausweisungen von gesetzlich geschützten Waldgebieten und Investitionen in mehr Waldschutz, soll es eine reine Investition in ein Gebäude geben.

Das Hafenlohrtal wurde über eine 40 Jahre aktive Bürgerinitiative vor den Plänen für einen Wasserspeicher geschützt und gehört heute zu den wertvollsten und geschütztesten Tälern in Bayern. Hier nun für eine horrende Millionensumme ein „Eichenzentrum“ zu errichten, dem jede regional verbundene Akzeptanz und darüber hinaus jede vernünftige Infrastruktur und Verkehrsanbindung fehlt, wird von Naturschutzverbänden und einer breiten Bevölkerung abgelehnt. Inzwischen gibt es mehr als 5 000 Unterschriften für den weiteren Erhalt des Schutzstatus des Hafenlohrtals.

Wir fordern, dass sich die BayernSPD und die SPD Landtagsfraktion für eine Überprüfung der Investitionspläne um das „Eichenzentrum“ im Hafenlohrtal einsetzt.

Die veranschlagte Investitionssumme von 26,5 Millionen Euro ist im Vorfeld über den Rechnungshof zu prüfen.

Y4 Gute Ausbildung für alle – Berufsbildungsgesetz besser machen!

25.01.2019

Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der damit verbundenen Einführung einer Mindestausbildungsvergütung geht eines der wichtigsten sozialdemokratischen Projekte aus dem Koalitionsvertrag in den kommenden Monaten in die Umsetzungsphase. Im BBiG sind die wichtigsten Vorgaben zur dualen Ausbildung geregelt. Nachdem das Gesetz seit 2005 nicht mehr erneuert und eine Aktualisierung durch die Union bereits in der letzten Großen Koalition verhindert wurde, ist es jetzt an der Zeit mit Vehemenz unsere Positionen einzufordern.
Der dazu kurz vor Weihnachten von der CDU-Bildungsministerin Anja Karliczek vorgelegte Referent*innenentwurf aus dem Bundesbildungsministerium gleicht einer Zurschaustellung, der Unionsfraktionen weder in der Lage, noch willens zu sein eine wirkliche Verbesserung für Millionen junge Menschen zu erreichen.
Darum werden wir an der Seite der Gewerkschaften ein klares Zeichen setzen und lautstark deutliche Verbesserungen für Auszubildende in diesem Land einzufordern um mehr Sicherheit für junge Menschen zu schaffen und die Ausbildung durch gute Bedingungen auch wieder attraktiver zu machen. Deswegen werden wir im Gesetzgebungsprozess auf unsere folgenden Forderungen weiterhin pochen:

 

Eine Mindestausbildungsvergütung

 

Diese muss zum Ziel haben Auszubildenden und dual Studierenden ein eigenständiges Leben und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Facetten zu ermöglichen. Der aktuelle Vorschlag des Bundesbildungsministeriums von 504 Euro im ersten Ausbildungsjahr und in den Folgejahren fünf, zehn und 15 Prozent mehr, also 529 Euro, 554 Euro und 580 Euro pro Monat deckt diesen Anspruch nicht ab. Dieser Vorschlag orientiert sich am BaföG-Satz für Schüler*innen. Abgesehen davon, dass dieser Satz auch für Schüler*innen, die sich ein selbstständiges Leben finanzieren müssen, zu niedrig ist, sind Auszubildende und Dual Studierende eben keine Schüler*innen. Eine angemessene Ausbildungsvergütung ist keine Sozialleistung. Sie sollte sich dementsprechend nicht an einer solchen orientieren, sondern an tariflichen Regelungen. Gemeinsam mit den Gewerkschaftsjugenden fordern wir daher eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 80 % der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung des jeweiligen Ausbildungsjahres. Am Beispiel des Jahres 2018 wären das
im ersten Ausbildungsjahr 660 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 720 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 795 Euro und im vierten Ausbildungsjahr 826 Euro.

Damit wird eine zweite Haltelinie geschaffen. Davon profitieren insbesondere Auszubildende in Branchen ohne gute Tarifbindung. Der aktuelle Vorschlag des Bundesbildungsministeriums würde nur für etwa 30.000 Auszubildende (etwa 6% eines Jahrgangs) eine Verbesserung bringen, von unserer Forderung würden hingegen ungefähr 162.000 Auszubildende profitieren.

 

 

Ausweitung des Geltungsbereiches auf dual Studierende und schulisch-betriebliche Ausbildungen

 

Der Geltungsbereich im Berufsbildungsgesetz umfasst bisher nur die duale Ausbildung. Als neuere Ausbildungsart ist hier zwingend die Aufnahme – zumindest der Praxisphasen – des Dualen Studiums ins Berufsbildungsgesetz sicherzustellen. Aktuell existieren nämlich gar keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen zum Dualen Studium. Das bedeutet, dass es Gesetzeslücken gibt, die es Unternehmen ermöglichen, dual Studierende zu beschäftigen, ohne dass entsprechende Schutzbestimmungen greifen, die Ausbeutung verhindern und Ausbildungsqualität sichern sollen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Für die dual Studierenden ergeben sich aus dem Fehlen gesetzlicher Schutzbestimmungen, die für die duale Ausbildung selbstverständlich sind, zahlreiche Probleme: vertragliche Bindungsklauseln über das Studium hinaus, Rückzahlungspflichten, Probleme bei der Freistellung für Prüfungen und Seminare, Fehlen von gesetzlichen Mindeststandards für die Betreuung im Betrieb und einer gesetzlichen Festlegung, dass es eine Vergütung geben muss.

 

Um die Qualität dieses Ausbildungsformats zu gewährleisten, müssen Ausbildung und Studium verzahnt und die betrieblichen Ausbildungsbedingungen mit den Erfordernissen des Studiums abgestimmt werden. Dies erfordert zusätzliche Abstimmungsinstrumente und Maßnahmen zur Sicherung der Qualität. Deshalb fordern wir, Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Hochschule ins BBiG aufzunehmen, sowie Anforderungen der Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbildungspersonals, eine Bestimmung zur Ausbildungsvergütung sowie zur Ausgestaltung des Ausbildungsvertrages zwischen Studierendem und Betrieb. Die Freistellung für Vorlesungen, Seminare, Laborpraxis, Prüfungen sowie einen Tag zur Vorbereitung der Prüfungen und Studienzeiten muss ebenfalls im BBiG verankert werden.

 

Doch nicht nur das duale Studium wird vom Bundesbildungsministerium ausgeklammert. Zahlreiche berufliche Ausbildungsgänge und vergleichbare neue Ausbildungsstrukturen sollen offenbar weiterhin nicht im BBiG geregelt werden. Im Ergebnis führt das in vielen Ausbildungen oftmals zu unklaren Rechtsverhältnissen oder schlechteren Ausbildungsbedingungen. Daher fordern wir die Ausweitung des BBiG zu einem einheitlichen Ausbildungsgesetz, das gleiche Qualitätsstandards für alle Ausbildungsberufe sicherstellt. Der Geltungsbereich bzw. die Grundprinzipien des Berufsbildungsgesetzes muss auch auf betrieblich-schulische Ausbildungen (z.B. in Pflege- und Gesundheitsberufen) ausgeweitet werden.

Verbesserte Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung

 

Wir begrüßen die angestrebte höhere Durchlässigkeit, allerdings wird Durchlässigkeit vorwiegend im Kontext von einer Verkürzung oder Anrechnung von Ausbildungszeiten diskutiert. Übersehen wurden häufig junge Menschen, die mehr Ausbildungszeit benötigen. Um individuelle Ausbildungsarrangements zu stärken, muss es in Zukunft auch rechtlich möglich sein, ohne große Prozeduren die Ausbildungszeit bei entsprechenden Bedarfen zu verlängern (§ 8 Abs. 2). Dazu müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass Jugendliche mit Startschwierigkeiten vor Anfang der Ausbildung die Möglichkeit gegeben wird, ihre reguläre Ausbildung von Beginn an länger zu gestalten. Dabei sollten auch Modelle berücksichtigt werden, die bereits Berufsvorbereitende Maßnahmen im Betrieb enthalten (Beispiel »Start in den Beruf« oder »Anlauf zur Ausbildung«).

 

Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass eine gute und qualifizierte Ausbildung zur Facharbeiter*in mindestens drei Jahre dauern muss. Eine sehr spezialisierte und nur auf einige Tätigkeiten fokussierte zweijährige Berufsausbildung beeinträchtigt die Flexibilität und Durchlässigkeit des Berufsbildungssystems anstatt sie zu verbessern. Die Anforderungen des Arbeitsmarktes werden weiter steigen, damit einhergeht eine deutliche Verschlechterung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Geringqualifizierte. Eine zu enge Spezialisierung bereits in der Ausbildung würde daher die Anpassung an neue Anforderungen und lebenslanges Lernen nicht fördern, sondern eher verringern.
Eine grundsätzliche Verkürzung der Ausbildungsdauer von dreieinhalb auf drei Jahre und eine vermehrte Einführung von zweijährigen Ausbildungsberufen lehnen wir daher ab. Für Auszubildende in bestehenden zweijährigen Ausbildungsberufen fehlt dagegen derzeit ein verlässlicher Durchstieg von ihrer zweijährigen in dreijährige Ausbildungsberufe. Es fehlt ein Rechtsanspruch auf eine Weiterführung der Ausbildung.

Ausnahmeregelungen zur Verkürzung der Ausbildungszeit sollen für Auszubildende gelten, die durch einen entsprechenden Ausbildungsplatzwechsel, regelmäßiges Übertreffen der Ausbildungsziele oder die Anrechnung einer Einstiegsqualifizierung, beruflicher Vorbildung, oder eines allgemeinbildenden Schulabschlusses ihre Ausbildungszeit verkürzen oder vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Die angestrebte „Verbesserung der Durchlässigkeit“ birgt zudem die deutliche Gefahr einer Modularisierung der Ausbildung. Wir stehen zum Berufeprinzip und lehnen eine Aufgabe des Systems geschlossener Berufsbilder zugunsten einer Modularisierung der beruflichen Ausbildung weiterhin ab.

Teilzeitausbildung ohne Wenn und aber!

Das Bundesbildungsministerium möchte die Teilzeitausbildung „stärken“ und den „Adressat[*innen]enkreis auf alle Auszubildenden“ erweitern. Das Modell der Teilzeitausbildung ist besonders attraktiv für Alleinerziehende. Mütter und Väter müssen einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung bekommen, wenn sie sich dafür entscheiden einen Berufs- oder Schulabschluss nachzuholen. Allerdings soll weiterhin Voraussetzung sein, dass sich Ausbildende und Auszubildende einig sind. Lehnt die*der Arbeitgeber*in also ab, haben Auszubildende weiterhin kein Anrecht auf eine Teilzeitausbildung. Damit verkommt die „Stärkung“ zu einer hohlen Phrase. Das wollen wir nicht.Zudem muss festgeschrieben werden, dass die Ausbildungsvergütung weiterhin in voller Höhe gezahlt werden muss. Da es hier in der Praxis häufig zu Streitigkeiten kommt, soll diese Regelung im §8BBiG mit aufgenommen werden.

Ausbildungsplatzangebot, Perspektiven und Kostenfreiheit garantieren

 

Weitere entscheidende Punkte, die dringend im Berufsbildungsgesetz verankert werden müssen, die aber im aktuellen Vorschlag keine Erwähnung finden, sind eine Ausbildungsgarantie, ein Übernahmeanspruch sowie eine garantierte Kostenfreiheit.

Wir fordern die Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf eine mindestens dreijährige duale Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu absolvieren. Die Betriebe müssen wieder stärker ihrer Verantwortung zur Ausbildung nachkommen und die Jugend braucht Perspektiven – dazu gehört ganz wesentlich eine qualitativ gute berufliche Ausbildung. Wir sagen deshalb: Wer nicht ausbildet, muss zahlen! Wir wir schon in unserem Grundsatzprogramm von 2007 (Hamburger Programm) festgeschrieben haben, wollen wir Unternehmen die ausbilden wollen unterstützen und Betriebe die auf die eigene Ausbildung von Fachkräften verzichten im Rahmen einer Umlagefinanzierung an den Kosten beteiligen. Diese Ausbildungsgarantie für alle ausbildungswilligen Jugendlichen die keinen Ausbildungsplatz finden konnten soll spätestens zwei Monate nach Beginn des jeweiligen Ausbildungsjahres gelten. Bei der Berufswahl sind die Berufswünsche und die Möglichkeiten der Mobilität maßgeblich.

Jugendlichen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, wird eine Ausbildung an einer berufsbildenden Schule oder bei einem außerbetrieblichen Bildungsträger für die gesamte mindestens dreijährige Ausbildungsdauer garantiert. Ein Anteil von mindestens 50 % betrieblicher Praxis muss dabei gesichert sein. Außerdem ist zu jedem Zeitpunkt ein Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Die absolvierte Ausbildungszeit ist dabei anzurechnen. Außerbetriebliche Auszubildende müssen eine Ausbildungsvergütung entsprechend der orts- und branchenüblichen tariflichen Regelung erhalten.

 

Eine sichere Perspektive ist gerade für junge Menschen sowohl beim Übergang von Schule in Ausbildung als auch beim Übergang von der Ausbildung ins Berufsleben wichtig. Wir fordern daher eine unbefristete Übernahmegarantie für alle Auszubildende. Nicht nur für die Unternehmensbindung, sondern insbesondere auch für den Erwerb von praktischer Berufserfahrung für den ehemaligen Auszubildenden ist dies entscheidend.

Umfragen zeigen, dass nicht einmal die Hälfte der Auszubildenden und dual Studierenden im Jahr vor ihrem Berufsabschluss eine feste Übernahmezusage und Perspektive in ihrem Ausbildungsbetrieb hat. Ein Drittel der Auszubildenden und dual Studierenden hat kurz vor Ihrem Berufsabschluss noch schlicht keine Informationen darüber ob sie übernommen werden oder nicht. Diese Unsicherheit darf jungen Menschen nicht weiter zugemutet werden. Deshalb muss § 24 BBiG erweitert werden und die dreimonatige Ankündigungsfrist bei beabsichtigter Nicht-Übernahme auf alle Auszubildenden ausgeweitet werden.

 

Wir fordern eine eindeutige Verankerung der Schulgeld- und Lernmittelfreiheit im BBiG. Um klarzustellen, dass die Berufsausbildung für die Auszubildenden und dual Studierenden kostenfrei stattfindet, erfordert es eine Ergänzung in § 14 BBiG. Alle im Zusammenhang mit der Ausbildung entstehenden Kosten müssen vom Ausbildungsbetrieb bzw. vom Ausbildungsträger getragen werden. Dazu gehören Ausbildungsmittel, Dienstkleidungsstücke, Schutzausrüstung, Fachliteratur, Unterkunftskosten beim Blockunterricht, eventuell anfallende Schulgelder ebenso wie die anfallenden Fahrtkosten für den Weg vom Wohnort zu den Ausbildungsstätten und der Berufs- bzw. (Fach-)Hochschule.

Zeit zum Lernen!

 

Bei der Frage der Anrechnung von Berufsschulzeiten bei Auszubildenden auf die Arbeitszeit wird bisher zwischen volljährigen und minderjährigen Auszubildenden unterschieden.

Wir fordern eine einheitliche Regelung für alle Auszubildenden unabhängig von ihrem Alter.

Analog dem JarbSchG müssen zukünftig bei allen Auszubildenden die Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Dies ist eine Grauzone im aktuellen BBiG, die dazu führen kann, dass Auszubildende vor oder nach dem Berufsschulunterricht in den Betrieb müssen. Wir fordern explizit, dies zu unterbinden, so dass sich die Auszubildenden auf die theoretischen Ausbildungsinhalte konzentrieren können und nicht doppelt belastet werden. Die Berufsschulzeit muss für alle Auszubildenden inklusive der Wege- und Pausenzeit vollständig auf die betriebliche Arbeitszeit angerechnet werden.

Dabei soll ein Berufsschultag, unabhängig von seinem Umfang, grundsätzlich als voller Arbeitstag berücksichtigt werden, um eine Benachteiligung der Auszubildenden zu verhindern, deren Berufsschulzeit sich nicht mit der Ausbildungszeit überschneidet bzw. um einen Missbrauch vor gezielter Vermeidung der Überschneidungszeiten durch Schichtdienste abzuwenden. Es kann nicht sein, dass Auszubildende durch Berufsschulzeit plus Ausbildungszeit über die Begrenzung im Arbeitszeitgesetz hinaus beschäftigt werden dürfen. Berufsschulwochen sollen wie die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit berücksichtigt werden. Vor den Zwischen- und Abschlussprüfungen wollen wir den Auszubildenden gesetzlich drei freie Arbeitstage zur Vorbereitung ermöglichen.

Y2 Klimafreundliche und bezahlbare Mobilität für alle: Verkehrswende jetzt anpacken, gerecht finanzieren und sozial gestalten!

24.01.2019

Begründung der Dringlichkeit:

Die neuesten Statistiken zum Ausstoß von Treibhausgasen in Deutschland und Bayern aus dem Januar 2019 zeigen, dass wir unsere Klimaziele verfehlen. Schuld daran ist vor allem die starke Zunahme der CO2-Emissionen aus dem Bereich Verkehr.

Die Klimaerhitzung ist das drängendste globale Umweltproblem, eine Überlebensfrage der Menschheit mit enormen, auch sozialen Auswirkungen. Wir haben nur noch wenige Jahre Zeit, um die dringend notwendigen Veränderungen einzuleiten, damit wir das 1,5-Grad-Ziel der Klimakonferenz von Paris 2015 einhalten können.

Wir brauchen deshalb JETZT eine ökologische und soziale Verkehrswende!

 

Der Landesparteitag der Bayern SPD möge deshalb beschließen:

Die Bundes-SPD und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, so schnell wie möglich einen Masterplan für eine sozial-ökologische Verkehrswende vorzulegen,

bestehend aus vier Teilen:

  • einem Konzept „Bahn der Zukunft“ für einen massiven Ausbau eines klimafreundlichen, schienengebundenen öffentlichen Fern- und Regionalverkehrs in Deutschland. Zielmarke sind mindestens fünf- bis sechsfach höhere Investitionen pro Kopf der Bevölkerung in die Bahninfrastruktur und -angebote.

 

  • einem struktur- und sozialpolitischen Konzept „Nachhaltige Zukunftsarbeitsplätze“, um Umbrüche in der Produktion, vorrangig in der Automobilindustrie und bei ihren Zulieferbetrieben, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch zu begleiten, vor allem auch durch Beschäftigungsgarantien und tarifliche Absicherung, und Deutschland als führenden Industriestandort für Mobilität zu sichern und weiterzuentwickeln.

 

  • einem Konzept „Güter auf Schiene und Schiff“ für die Verlagerung möglichst aller überörtlichen Gütertransporte auf Schiene und Binnenschiff unter Einbeziehung der notwendigen Infrastruktur wie Umschlagzentren und digitalisierter Planung.

 

  • einem Konzept zur Förderung nachhaltiger Forschung im Bereich Verkehr, um emissionsfreie Antriebstechnologien, umweltfreundlichen Gütertransport und Konzepte zur weiteren Digitalisierung des Verkehrsbereichs und für flächensparende Verkehrs-Infrastruktur zu entwickeln.

 

Finanzierung über Vermögensabgabe und Vermögenssteuer

Die Finanzierung der klimafreundlichen und sozialen Verkehrswende erfolgt über eine Vermögensabgabe für Millionäre ab einem Nettovermögen von einer Million Euro und einem zusätzlichem Freibetrag pro Kind von 200.000 Euro, entsprechend dem Konzept der Gewerkschaft ver.di.

Sie soll insgesamt etwa 300 Milliarden Euro einbringen, die im Verlauf von zehn Jahren zu zahlen sind. Die Vermögensabgabe steht gemäß Grundgesetz Artikel 106 (1) dem Bund zu.

Laufende Investitionen der Länder und Gemeinden in einen umweltfreundlichen und sozialen öffentlichen (Nah-)Verkehr und soziale Fahrpreise bzw. Kostenfreiheit im Nahverkehr werden durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer gegenfinanziert.

Nach dem Vorschlag von ver.di soll sie auf Nettovermögen oberhalb eines Freibetrags von einer Million Euro je Person mit einem Steuersatz von einem Prozent einsetzen und mit einem halben Steuersatz auch Körperschaften besteuern. Das jährliche Steueraufkommen beträgt dann etwa 20 Milliarden Euro. Die Vermögensteuer ist im Grundgesetz Artikel 106 (2) vorgesehen, sie fließt ohne besondere Zweckbindung den Bundesländern zu.

 

Y1 Resolution: Wir unterstützen den bundesweiten Aktionstag „Jetzt erst recht! Keine Kompromisse #wegmit219a – Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind nicht verhandelbar“ am 26. Januar 2019

23.01.2019

Am heutigen 26. Januar 2019 ruft das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung bundesweit zu einem Aktionstag für die Streichung von § 219a StGB.

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ist ein breites Bündnis aus Beratungsstellen, verschiedenen feministischen und allgemeinpolitischen Gruppen, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien sowie Einzelpersonen. Seit 2012 setzt es sich gegen die von christlich-fundamentalistischen Gruppierungen angestrebte Kriminalisierung und moralisch-gesellschaftliche Ächtung von Schwangerschaftsabbrüchen ein.

Darum geht es:

Der vorgelegte Kompromiss der Großen Koalition zu §219a StGB verbessert die Situation von Ärzt*innen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren insgesamt nicht. Das Informationsverbot für Ärzt*innen bleibt darin bestehen, wodurch sich zum einen das Auffinden medizinisch sachgemäßer Informationen für Betroffene weiterhin als schwierig gestaltet und zum anderen die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bestehen bleibt.

Solange Ärzt*innen eine Anklage wegen einer Information auf ihrer Website fürchten müssen, solange werden weiterhin nur wenige von ihnen für diese Eingriffe bereitstehen. Aus diesem Grund ist nur die Streichung von §219a StGB eine Lösung.

Die BayernSPD unterstützt den  Aktionstag am 26. Januar 2019 für die Streichung von
§ 219a StGB und den freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche!

A14 Tariftreue

17.12.2018

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, dass alle öffentlichen Auftraggeber bis zur dritten Reihe der Subunternehmen prüfen, ob dort Tariflöhne gezahlt werden. Auch ausländische Subunternehmen sollen gezwungen sein, Tariflöhne zu zahlen.

A13 Keine Fachkräfte aus Drittstaaten ohne Betriebsrat und Tarifvertrag - Eckpunkte der Koalitionsspitzen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz bedürfen der Klarstellung

17.12.2018

In vielen Bereichen stellt der Fachkräftemangel ein hausgemachtes Problem der jeweiligen Unternehmen und Arbeitgeber dar. Nicht nur, dass sie es in den vergangenen Jahren versäumt haben, bedarfsgerecht auszubilden, vielmehr unterlassen sie es bis heute, angemessene Arbeitsbedingungen, Erstausbildung und Weiterbildung anzubieten. In vielen Mangelberufen, für die der Arbeitsmarkt jetzt noch weiter geöffnet werden soll, herrschen bis heute schlechte Arbeitsbedingungen und Bezahlung, tariflose Zustände und unsichere Arbeitsverhältnisse.

Die Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten darf nicht dazu benutzt werden, diese Zustände von Tarifflucht, Missbrauch von Leiharbeit und sachgrundloser Befristung zu verlängern.

Eine gesetzliche Regelung muss daher sicherstellen, dass nur Arbeitsverträge solcher Betriebe und Einrichtungen als Antragsgrundlage berücksichtigt werden dürfen, die nachweisen, dass sie den einschlägigen Flächentarifvertrag als Untergrenze dauerhaft anwenden. Außerdem bedarf es der Zustimmung des jeweiligen Betriebsrates bzw der Personalvertretung. Bei Fehlen einer betrieblichen Interessenvertretung gilt die Zustimmung als nicht erteilt.

Die Arbeitsverwaltung hat dies im Einzelfall bei oder anstelle der Vorrangprüfung zu dokumentieren und zu kontrollieren. Eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis darf bei Fehlen der genannten Bedingungen nicht erteilt werden.

Darüber hinaus muss der Deutsche Bundestag, wie bisher von der SPD gefordert, jährlich den Zuwanderungsbedarf überprüfen und anpassen. Dazu ist jeweils vorher das Einvernehmen der Sozialpartner, also auch der Gewerkschaften, herzustellen. Das ist zwingend notwendig, um auf veränderte Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt reagieren zu können.

A4 Arbeitsmarktpolitik neu ordnen, Hartz-IV-Logik aufheben

17.12.2018

Wir stellen fest:

Die bestehenden Regelungen zum Arbeitslosengeld II genügen zentralen Anforderungen an Gerechtigkeit und gute Arbeit nicht. Sie verstoßen an zentralen Punkten gegen unsere Grundwerte und den Auftrag an eine moderne Arbeitsmarktpolitik:

  • Sie gehen von der Grundannahme aus, dass Arbeitslosigkeit nicht wirtschaftlichen Verhältnissen und unternehmerischen Entscheidungen geschuldet ist, sondern individuellem Versagen. Sie unterstellen Langzeitarbeitslosen, dass sie behördlichen Druckes und weniger der konkreten Hilfe bedürfen, um sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern;
  • Sie entwerten Erwerbsbiografien und Lebensleistungen, indem sie die Betroffenen nach jahrelanger Arbeit nach einem Jahr zu Grundsicherungsempfängern mit allen Folgen machen;
  • Sie zwingen die Menschen, jede Arbeit auf einem zersplitterten und prekären Arbeitsmarkt anzunehmen;
  • Sie zementieren selbst in Zeiten guter Arbeitsmarktlage einen umfangreichen Niedriglohnsektor;
  • Sie drohen Sanktionen gegen das ohnehin zu niedrig angesetzte Existenzminimum an;
  • Sie lösen in weiten Teilen der Arbeitnehmerschaft berechtigte Abstiegsängste aus.

Mit dem von der SPD durchgesetzten Qualifizierungschancengesetz wurden erste richtige Schritte gemacht. Eine umfassende Reform der Arbeitsmarktpolitik ist unumgänglich. Wir brauchen ein Gesamtkonzept anstatt einzelner Reparaturen. Dazu gehören folgende Einzelaspekte:

  • Möglichst vielen Menschen wollen wir Langzeitarbeitslosigkeit ersparen und sie vor sozialem Abstieg schützen. Auch geht es darum, möglichst vielen eine Perspektive außerhalb des Hartz- IV-Systems zu eröffnen. Wer langjährig sozialversicherungspflichtig beschäftigt war (10 Jahre), soll deutlich länger im Regelkreis des ALG I verbleiben und dementsprechenden Zugang zu Weiterbildung, intensive Betreuung und Vermittlung haben.
  • ALG I muss entsprechend der vorherigen Beschäftigungsdauer länger bezogen werden können und sich bei der Teilnahme an Weiterbildung entsprechend verlängern. Zudem brauchen wir eine Mindesthöhe des ALG I, die eine Aufstockung durch ALG II vermeiden muss und eine zwischenzeitliche Abstufung von mindestens einem Jahr bis zum Bezug von ALG II.
  • Arbeitslosengeld II wird Menschen gezahlt, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung  stehen. Wie ursprünglich von der Hartz-Kommission und der
    SPD vorgesehen, muss ALG II deutlich oberhalb der Grundsicherung liegen.
  • Beim ALG II ist von einer individuellen Betrachtungsweise der arbeitsuchenden einzelnen Menschen anstatt der Bedarfsgemeinschaft auszugehen. Eine Anrechnung von Arbeitseinkommen auf andere Familienmitglieder der Bedarfsgemeinschaft muss unterbleiben.
  • Als zumutbar gilt in Zukunft nur noch nicht-prekäre, tariflich bzw ortsüblich bezahlte Arbeit.
  • Die Förderung für Langzeitarbeitslose ist massiv auszubauen, vor allem, was Qualifizierung und Vermittlung – auch in einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt – betrifft. Für den Aufbau öffentlich geförderter Beschäftigung muss der Passiv-Aktiv-Tausch muss den Kommunen generell ermöglicht werden; dies soll nicht mehr von der Zustimmung des jeweiligen Bundeslandes abhängen.
  • Arbeitslose sollen künftig einen Rechtsanspruch auf Beratung zur Weiterbildung erhalten. Die finanziellen Rahmenbedungen für Teilnehmende an einer abschlussbezogenen Weiterbildung müssen verbessert werden. Der Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen muss erleichtert werden. Dazu gehören zu den Fördermaßnahmen passende Angebote der Kinderbetreuung, Weiterbildung in Teilzeit. Insbesondere muss mit besonderen Angeboten auf Menschen mit negativen Bildungserfahrungen eingehen. Ebenso wie im Bereich der Arbeitslosenversicherung muss auch im Hartz-IV-System ein Haushaltstitel für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung geschaffen werden.
  • Die Grundsicherung ist bedarfsgerecht nach den Vorschlägen der Wohlfahrtsverbände anzuheben. Diese existenzsichernde Leistung ist sanktionsfrei. Kinder benötigen eine eigene Grundsicherung, in der alle ihnen zustehenden Leistungen zusammengefasst werden.
  • Zeiten des Bezuges von ALG II sind künftig wieder als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem halben Entgeltpunkt zu werten.
  • Vermögen sollten weitestgehend anrechnungsfrei bleiben, soweit es sich nicht um größere Summen handelt. Die Bedürftigkeitsprüfung stellen wir grundsätzlich in Frage. Die derzeitigen Grenzen sind viel zu niedrig, entwürdigend und angstauslösend. Zudem erfordert die Kontrolle überproportionalen bürokratischen Aufwand, der besser bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Lohndumpings eingesetzt werden sollte. So sollten die Job-Center bei ihrer Vermittlungstätigkeit die Arbeitsbedingungen der aufnehmenden Betriebe prüfen.
  • Die Bundesagentur unterstützt die Kommunen dabei, Beschäftigungsgesellschaften aufzubauen und zu unterhalten, die die Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt abgestimmt auf die lokale Situation ermöglichen.
  • Im Bundeshaushalt müssen ausreichend Mittel für die Personal- und Verwaltungskosten bereitgestellt werden. Es darf nicht sein, dass Mittel für die aktive Arbeitsmarktförderung für die Deckung von Personal- und Verwaltungskosten herangezogen werden müssen.

Das Lohnabstandsgebot muss durch die Austrocknung des Niedriglohnsektors erreicht werden. Deshalb brauchen wir einen deutlich höheren, armutsfesten Mindestlohn, die Erhöhung der Tarifbindung, die Neuregelung der Minijobs mit einer Beendigung der faktischen Subventionierung, wirksame Kontrollen bei der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu den Arbeitsbedingungen auch durch die Arbeitsverwaltung. Diese soll dem verfassungsrechtlichen Existenzminimum (derzeit 619 Euro) entsprechen und mit steigendem Einkommen auf einen Mindestbetrag (derzeit 300 Euro) abschmelzen. Dieser Mindestbetrag soll der maximalen Entlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge entsprechen.