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V3 Keine Privatisierung öffentlicher Investitionen und Einrichtungen!

29.11.2018

Keine Privatisierung öffentlicher Investitionen und Einrichtungen!

Die SPD-Abgeordneten in den Landtagen und im Bundestag werden aufgefordert, keinen Gesetzesänderungen, insbesondere keinen Verfassungsänderungen, zuzustimmen, welche eine wie auch immer geartete Privatisierung öffentlicher Investitionen und Einrichtungen zulassen. Das heißt im Klartext: Weder direkt noch indirekt (Öffentlich-private-Partnerschaften, sog. ÖPPs oder englisch PPPs) dürfen öffentliche Einrichtungen und Investitionen privatisiert werden. Dies gilt insbesondere aktuell für die Bundesfernstraßen-Gesellschaft und gilt auch für die Ablehnung auch privater Rechtsformen und Betreibergesellschaften und Untergesellschaften. Insbesondere auch die ÖPPs sind abzulehnen, da sie den Steuerzahler bedeutend (!) mehr belasten als eine Finanzierung durch Steuern oder über öffentlich aufgenommene Kredite (wie auch Rechnungshöfe auf vielen Ebenen immer wieder unterstrichen haben).

V2 Brennstoffzelle statt Dieselloks – Für eine bessere Luft auf dem Land und in Städten wie München

29.11.2018

Brennstoffzelle statt Dieselloks – Für eine bessere Luft auf dem Land und in Städten wie München

Wir fordern, dass die Landtagsfraktion und die Bundestagsfraktion ihren Einfluss auf die Bahngesellschaften geltend machen, möglichst schnell (Ziel 2025) Dieselloks durch Lokomotiven mit Brennstoffzellen, die vorzugsweise mit Wasserstoff, alternativ eventuell mit Erdgas, betrieben werden, zu ersetzen.

W4 Reform Bodenrecht

29.11.2018

Reform Bodenrecht

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für die sofortige Einrichtung einer Enquete-Kommission zur umfassenden Reform des Bodenrechts ein. Hierbei sind folgende Lösungsansätze einzubringen:

  • Einführung einer Bodenzuwachssteuer
  • Bundeseinheitliche Regelung der Grunderwerbssteuer
  • Erbbaurecht bei allen öffentlichen Grundstücksverfügungen
  • Stärkung der kommunalen Wohnungsgesellschaften und des genossenschaftlichen Wohnungswesens

W3 Gerechtigkeitssteuer – Vermögensübertragungen und Entgelte gleich behandeln

29.11.2018

Gerechtigkeitssteuer – Vermögensübertragungen und Entgelte gleich behandeln

Ziel muss es sein alle Bürger*innen mit Bildung, Arbeit, aber auch Kapital zu versorgen. Nur so gewährt man Ihnen ökonomische Freiheit, fördert die Durchlässigkeit der gesellschaftlichen Schichten und wirkt der Verfestigung des kastenartigen Gesellschaftssystems entgegen. Um in einem ersten Schritt die Arbeit leistende Mitte der Gesellschaft zu entlasten und ihr mehr Freiheit zu gewähren, müssen Erwerbssteuern im Vergleich zu anderen Besteuerungen reduziert werden. Um die Einnahmesituation des Staates jedoch nicht zu belasten müssen deswegen bisherige (indirekte) Subventionen abgeschafft werden.
 
Der mit Abstand größte Posten ist die zu niedrige Ansetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, d.h. der Steuern auf Vermögensübertragungen.
 
Die Höhe der Erbschaften und Schenkungen in Deutschland bewegt sich aktuell im Bereich von 300 Milliarden Euro pro Jahr und steigt weiterhin stark an. Dies ist vor allem aufgrund zweier erfreulicher Entwicklungen der Fall, erstens, einer relativ langen Zeit ohne Krieg und zweitens, einer längerer durchschnittlichen Lebenserwartung. Dadurch ergibt sich eine immer stärkere Anhäufung von Kapital bei wenigen, meist älteren, meist männlichen Personen. Bereits die aktuelle Summe entspricht ca. 1/5 der kompletten Arbeitnehmer*innenentgelte in der Bundesrepublik. Während jedoch die Einkommenssteuer 200 Milliarden Euro pro Jahr beträgt (in 2013), beträgt das Erbschaftssteueraufkommen nur 4 Milliarden Euro (in 2013). Selbst unter naivem außer Acht lassen der Steuerprogression müsste in Relation ein Erbschaftssteueraufkommen von 40 Milliarden Euro auftreten um diese Gerechtigkeitslücke zu schließen. Unter Einbezug der Progression ist eher ein Steueraufkommen von 80-100 Milliarden Euro anzunehmen.
Deswegen wird es nun immer noch wichtiger, diese immer schon sinnlose staatliche Förderung schnellstmöglich zu beenden, um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu verbessern und insbesondere dessen fortschreitende Erosion zu beenden.
Außerdem verdanken die Vermögenden v.a. der Gesellschaft ihren Besitz, um eine tragfähige Gesellschaft zu erhalten und diese positiv weiterzuentwickeln ist es deswegen für beide Seiten gerecht, dies durch eine gerechte Besteuerung auszugleichen. Des Weiteren birgt derzeit ein Engagement, um von Erben bedacht zu werden, oft einen größeren persönlichen Nutzen, als tatsächlich selbst oder in der Gemeinschaft neue Werte zu schaffen. Dies erodiert die Gesellschaft und reduziert die Wirtschaftsleistung.
Solche Absurditäten dürfen nicht vom Staat durch reduzierte Steuersätze gefördert werden. Ebenso wirkt die Vermögenskonzentration bei wenigen, insbesondere Älteren bremsend auf die Wirtschaft. Deswegen soll insbesondere ein Vermögensübertrag an Jüngere gefördert werden und Frauen dürfen nicht weiter bei Erbschaften geringer bedacht werden.

Des Weiteren werden die Erben durch eine gerechtere Besteuerung von selbsterwirtschaftetem Einkommen von Abhängigkeiten und seelischen Zwängen entlastet. Aufgrund von Erbschaften ergeben sich nämlich v.a. zweierlei Probleme für die entsprechenden Erbberechtigten oder die fürs Erbe Vorgesehenen.

Ausnahmen für Unternehmen sind abzulehnen, eine Abnahme der Eigenkapitalquote durch Steuern kann durch Kredite ausgeglichen werden, falls in raren Einzelfällen tatsächlich Zahlungsunfähigkeit droht, kann über den Einstieg des Staates als Stiller Teilhaber diskutiert werden.
Die höhere Mobilität von asozialem Vermögen im Gegensatz zu sozialen, d.h. in eine Gemeinschaft integrierte, Arbeitnehmer*innen darf kein Grund für eine geringere Besteuerung von Vermögen sein. Um eine mögliche Kapitalflucht einzugrenzen ist eine internationale Harmonisierung voranzutreiben und ein Bewusstsein in der Bevölkerung für die zweifelsfreien Vorteile dieser Steuerreform zu schaffen. Ferner soll die Lage des Vermögens und nicht die Nationalität der/des Besitzenden entscheidend sein.

Die steuerfreie Möglichkeit der Vermögensüberführung in private Stiftungen ist kritisch zu verfolgen und auf jeden Fall durch ein Stiftungsgesetz, welches die Veröffentlichung der Bilanzen und der Tätigkeiten verpflichtend vorschreibt, zu begleiten.
 
Deshalb fordern wir:
1. Einen Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuersatz in mindestens derselben Höhe, wie der bei selbigem Jahreseinkommen anfallende Einkommenssteuersatz einzuführen.
2.Die gesetzlichen Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen müssen so angepasst werden, dass eine Besteuerung schon ab einer Erbschaft/Schenkung von 500.000 Euro zustande kommt.  Unabhängig von Verwandschaftsgrad noch Herkunft der Erbschaft. 
3. Erhöhte Steuersätze, um Probleme aus der ungleichen Vermögensverteilung der Vergangenheit zu reduzieren, in Abhängigkeit vom Gini-Koeffizienten (Gleichheit/Ungleichheit) der Vermögensverteilung einzuführen. Selbiges ist für die Ungleichverteilung zwischen Männern und Frauen und der Ungleichverteilung in Bezug auf das Lebensalter durchzuführen.
4. Ein Bewusstsein in der Bevölkerung für die zweifelsfreien Vorteile dieser Steuerreform zu schaffen.
5. Präventions- und Betreuungsmaßnahmen für die von Erbstreitigkeiten und Vorschriften der Erblasser*innen Betroffenen einzurichten.
6. Eine internationale Angleichung der Erbschaftsteuersätze und eine mindestens Gleichsetzung mit den jeweiligen Einkommenssteuersätzen voranzutreiben.

W2 Befreiung Grunderwerbssteuer für Kommunen und Wohnungsbaugenossenschaft

29.11.2018

Befreiung Grunderwerbssteuer für Kommunen und Wohnungsbaugenossenschaft

Die Bayern SPD setzt sich dafür ein,

  • dass Kommunen und Wohnbaugenossenschaften von der Grunderwerbsteuer befreit sind, wenn der Grunderwerb ausschließlich zur Errichtung von gefördertem Wohnungsbau bzw. genossenschaftlichem Wohnungsbau verwendet wird und
  • dass der Freistaat Bayern für den unnötigen Verkauf der 33.000 GBW-Wohnungen als Ausgleich ein staatliches Wohnungsbauprogramm auflegt, das weit über die von Ministerpräsident Söder angekündigten Maßnahmen hinausgeht.

W1 Wachstum stärken – Ungleichgewichte abbauen – Wirtschaftspolitik europaweit koordinieren

29.11.2018

Wachstum stärken – Ungleichgewichte abbauen – Wirtschaftspolitik europaweit koordinieren

Die Ursachen der Euro-Krise beseitigen: Für eine tragfähige und soziale Architektur der Eurozone
Die bisherigen Lösungsansätze zur Überwindung der Eurokrise verfehlen die eigentlichen Ursachen, gehen zu Lasten der Lebens- und Arbeitsperspektiven vieler Millionen Menschen, schaffen kein ausreichendes und nachhaltiges Wirtschaftswachstum und bedrohen auf diese Weise den Bestand der Währungsunion und der EU als Ganzes. Ein Auseinanderbrechen der Eurozone würde unvorhersehbare wirtschaftliche Risiken für Europa und die Weltwirtschaft bedeuten. Von der damit verbundenen politischen Dimension eines gespaltenen Europa ganz zu schweigen.  Als Europapartei der ersten Stunde werden Sozialdemokraten eine Spaltung Europas niemals akzeptieren. Es ist die historische Aufgabe der SPD, neu aufkeimenden, rückwärtsgewandten Nationalismus entschlossen in die Schranken zu weisen.
Doch dazu muss Europa endlich einen sozialverträglichen Pfad aus der Eurokrise einschlagen und die gravierenden Konstruktionsfehler der Währungsunion konsequent beseitigen:
– Die Kritik an einer einseitig auf Kürzungen der Lohn- und Sozialeinkommen abzielenden Politik reicht quer durch sämtliche ökonomische Schulen, wie die Tagung der Wirtschaftsnobelpreisträger im Juli 2014 in Lindau eindrucksvoll dokumentiert hat. Europa braucht vordringlich eine gemeinsame Wachstums- und Investitionsstrategie, eine Rückkehr zum Primat der Politik gegenüber den Finanzmärkten, mehr Koordinierung und Harmonisierung sowie institutionelle Reformen. Notwendige Strukturreformen zur Überwindung von je besonderen nationalen Entwicklungsblockaden (z.B. Immobiliensektor in Spanien, effektive Verwaltungen in Italien oder Griechenland, Bekämpfung von Korruption und Steuerhinterziehung u.a.) können ihre Wirksamkeit am besten entfalten, wenn sie in eine Wachstumsstrategie eingebettet sind.
– Die Webfehler der Währungsunion bestehen in der mangelnden politischen Koordination der makroökonomischen Größen und in der Institutionalisierung einer neoliberalen Wirtschaftsdoktrin. Mit Blick auf die Leistungsbilanzen, die Lohn- und Inflationsentwicklung sowie auch auf die Steuerharmonisierung muss der sukzessiven Abbau der bestehenden Ungleichgewichte konsequent ins Visier genommen werden. Die wirtschafts- und steuerpolitische Integration muss entscheidend vertieft, Europa mithin zu einer echten Wirtschafts- und Sozialunion weiterentwickelt werden. Eine regelgebundene Finanzpolitik und Schuldenabbau sind in diesem Rahmen unverzichtbar. Doch genau deshalb müssen sich Sozialdemokraten in ganz Europa auf den Weg machen, eine zum Dogma geronnene und im Kern neoliberale Austeritätspolitik zu überwinden. Denn die neoliberale Wirtschaftsdoktrin generiert aufgrund ihrer einseitigen Sparfixierung viel zu wenig Investitionsdynamik und Wirtschaftswachstum. Sie versperrt damit vor allem den Krisenstaaten die Möglichkeit, sukzessive aus der Verschuldung herauswachsen zu können. Zudem geht die Austeritätspolitik immer nur zu Lasten der Lohn- und Sozialeinkommen der breiten Schichten und führt zum drastischen Abbau von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten. Europa braucht deshalb einen wirtschaftspolitischen Paradigmenwechsel für mehr Wachstum und Investitionen und eine dauerhaft tragfähige Architektur der Eurozone.
Ein sozialverträglicher Wachstumspfad aus der Eurokrise ist möglich

Ein Zukunftsinvestitionsprogramm für Europa

Es kommt entscheidend darauf an, europaweit abgestimmt für mehr realwirtschaftliches Wachstum zu sorgen, damit die Staaten sukzessive aus der Verschuldung herauswachsen können. Europa braucht dringend eine europaweit koordinierte Wachstumsstrategie – etwa in Anlehnung und Fortschreibung der alten Pläne zum Ausbau der europäischen Infrastruktur von Jaques Delors. Der Juncker-Plan ist dafür kein Ersatz: Er zeigt zwar die richtige Einsicht, dass mehr Investitionen nötig sind, beschränkt sich dazu aber auf Umdeklarierung von Haushaltsmitteln und setzt auf die Hebelwirkung von Kreditmärkten, die gerade ihre Unfähigkeit erweisen, produktive Investitionen in Gang zu setzen.
Insbesondere für die Krisenländer gilt: ohne Wachstum keine Steuereinnahmen, ohne Steuereinnahmen keine erfolgreiche Konsolidierung. Diese Länder müssen deshalb wieder auf einen Wachstumspfad zurückkehren können. Dieser Weg muss durch ein europäisches Programm für öffentliche Zukunftsinvestitionen unterstützt werden. Damit ein solches Investitionsprogramm tatsächlich eine spürbare Wirkung auf die europäische Wirtschaft hätte, müsste es ausreichend groß dimensioniert sein. Das Ausgabevolumen sollte dabei mindestens ein Prozent des Euro-Zonen-BIP, also rund 100 Milliarden Euro jährlich ausmachen. Gefordert ist in diesem Zusammenhang eine investitionsfördernde Reform des Fiskalpaktes. Denn die geltenden Fiskalregeln der EU ebenso wie die
Vorgaben zur Haushaltssanierung durch die ESM-Programme und den IWF haben dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren öffentliche Ausgaben in einer Art und Weise gekürzt wurden, die das Wirtschaftswachstum in Europa sowohl von der Angebots- als auch von der Nachfrageseite stark belastet. So wurden unter anderem Ausgaben für öffentliche Investitionen in Infrastruktur ebenso massiv gekürzt wie Bildungsausgaben und öffentliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Sowohl in Deutschland als auch in der Eurozone insgesamt liegen die öffentlichen Nettoinvestitionen (also Bruttoinvestitionen abzüglich Abschreibungen für Abnutzung) nun im negativen Bereich. Sprich: die öffentliche Infrastruktur verfällt zusehends. Nach allen Erkenntnissen der neueren Wachstumstheorie sind allerdings gerade diese Ausgaben besonders wichtig für die Effizienz einer Volkswirtschaft, ihren technologischen Fortschritt und das mittelfristige Wachstumspotential. Ein europäisches Wachstumsprogramm muss deshalb entschieden daraufsetzen, diese öffentlichen, produktivitätssteigernden Ausgaben wieder zu erhöhen.

Ausgleich von Leistungsbilanzungleichgewichten durch mehr Binnennachfrage

Entscheidende Wachstumsimpulse für die Eurozone müssen von den Überschussländern ausgehen. Diese müssen ihre eigene Binnennachfrage und ihre Inlandsinvestitionen substanziell erhöhen, weil die Leistungsbilanzdefizitländer kaum eigene expansive Impulse setzen können. Vor allem Deutschland ist hier gefordert es muss seinen Niedriglohnsektor zurückdrängen, die öffentlichen Investitionen ausweiten und zudem über ein höheres Lohnniveau einen wesentlichen Beitrag zur dauerhaften Erhöhung der Binnennachfrage leisten. Der Ausgleich der Ungleichgewichte kann nur beidseitig gelingen. Denn zum einen kann eine reine Abwärtsanpassung des Preis- und Lohnniveaus in den Krisenländern der Euro-Zone nicht gewünscht sein. Preis- und Lohnsenkungen machen nämlich tendenziell die Bedienung der Schulden von Haushalten, Unternehmen und der öffentlichen Hand noch schwieriger, weil die reale Schuldenlast steigt. Dies führt zu weiteren Problemen im Bankensektor und zu einer dauerhaft gedämpften gesamtwirtschaftlichen Nachfrage. Zum anderen wäre eine einseitige Anpassung der Krisenländer auch alles andere als nachhaltig: Denn die Eurozone insgesamt – deren Leistungsbilanz einigermaßen ausgeglichen ist – würde dann hohe Überschüsse im Handel mit anderen Wirtschaftsregionen ausweisen und den Euro in eine massive Aufwertungstendenz bringen. Alle Bemühungen der Krisenländer, ihre preisliche Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, würden durch eine Aufwertung konterkariert. Deshalb ist die makroökonomische Koordinierung von zentraler Bedeutung.

Steuer-, Lohn- und Sozialdumping verhindern

Die Eurozone muss eine gezielte Steuer-, Sozial- und Inflationskonvergenz anstreben. Es braucht auf hohem Niveau harmonisierte Körperschaftssteuern mit vergleichbaren steuerlichen Bemessungsgrundlagen sowie Mindestlohnkorridore und Lohnleitlinien nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Es geht darum, ein Steuer- und Lohndumping sowie die damit verbundenen unkoordinierten realen Abwertungen im Euroraum besser unterbinden zu können. Eine gemeinsame Währungsunion kann nur dann funktionieren, wenn das vereinbarte Inflationsziel von allen Mitgliedsstaaten verfolgt wird. Demnach muss gewährleistet werden, dass jedes Land seine Löhne jährlich in angemessenem Umfang steigert. Das bedeutet insbesondere, dass Krisenstaaten, welche ein zu hohes Lohnwachstum in der letzten Dekade generiert haben, nun Lohnzurückhaltung üben müssen, während in Überschussländern, insbesondere in Deutschland, Lohnzuwächse von deutlich über zwei Prozent über den Produktivitätszuwächsen realisiert werden müssen.

Europäische Regulierung des Finanz- und Bankensektors

Der Finanz- und Bankensektor muss einer strikten und europaweit wirksamen Regulierung unterzogen und die Verursacher der Finanzkrise über eine europaweite Finanztransaktionssteuer zur Tilgung der Staatsdefizite herangezogen werden. Ohne Wirtschaftswachstum kann die Konsolidierung dauerhaft nicht gelingen. Eine weitere wichtige Bedingung für erfolgreiche Konsolidierung besteht aber darin, ausreichende Steuereinnahmen zu generieren. Deshalb müssen die Krisenverursacher – die Finanzmärkte – an der Finanzierung der Krisenfolgen durch die Einführung der Finanztransaktionssteuer beteiligt werden – konzipiert mit breiter Bemessungsgrundlage und wenigen Ausnahmen. Der Steuersenkungswettbewerb bei Unternehmenssteuern ist zu beenden, auch Großkonzerne und Vermögensmillionäre müssen sich angemessen an der Finanzierung ihrer Gemeinwesen beteiligen.

Schuldentilgung nicht zu Lasten des Wachstums

Die Refinanzierung der Krisenländer muss im Tausch gegen glaubwürdige Verpflichtungen zum Schuldenabbau nachhaltig abgesichert werden wie dies etwa der Sachverständigenrat mit dem sog. Schuldentilgungsfonds vorgeschlagen hat. Die übermäßige Verschuldung der Euro-Länder jenseits einer Verschuldungsmarke von 60 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung kann realistisch nur in einem Zeitraum von 20 bis 25 Jahren auf Basis einer gemeinsamen Teilhaftung abgebaut werden. Mit der Gründung eines sog. Schuldentilgungsfonds nach dem Vorschlag des deutschen Sachverständigenrats kann die Haftung – anders als bei Eurobonds – zeitlich wie volumenmäßig begrenzt und mit einer „klaren, langfristigen und glaubwürdigen Verpflichtung aller teilnehmenden Länder für den Schuldenabbau“ verbunden werden. Zudem muss die unabweisbar notwendige Umschuldung Griechenlands in Angriff genommen und die Rückzahlung der Kredite an das Wirtschaftswachstum gekoppelt werden, damit Anreize für wachstumsfördernde Maßnahmen geschaffen werden.

Sparpolitik verschärft die wirtschaftlichen Probleme

Die Krisenländer haben bereits – zulasten ihres Wirtschaftswachstums – drakonische Sparmaßnahmen umgesetzt. Entgegen weitverbreiteter Annahmen hat vor allem Griechenland seine Ausgaben reduziert. Die Anzahl der öffentlichen Beschäftigten sank in Griechenland zwischen 2009 und 2014 von 907.351 auf 651.717. Das ist ein Rückgang von 25 Prozent. Das staatliche Defizit betrug im Jahr 2009 noch 15,6 Prozent. Im Jahr 20014 sank es auf -2,5 Prozent. Kein Land der Welt hat sein Staatsdefizit in einem solchen Ausmaß und in derart kurzer Zeit reduziert. Von weiteren drakonischen Sparmaßnahmen bei den Masseneinkommen ist jedoch in der gesamten Eurozone unbedingt abzusehen. Andernfalls droht jederzeit der Rückfall in schwere Rezessionen. Eine erneute Rezession in den Krisenländern würde sämtliche Konsolidierungsbemühungen nahezu aussichtslos machen. Allerdings müssen die Krisenländer ihre Ausgabenpfade bei Löhnen und Staatsausgaben noch einige Jahre verlangsamen, um ihre Defizite zu verringern. Weitere absolute Absenkungen bei Staatsausgaben oder Löhnen müssen aber vermieden werden, vielmehr sind Zuwächse zur wirtschaftlichen Stabilisierung erwünscht, sie müssen aber unterhalb der „Normalzuwachsrate“ von Produktivität plus Zielinflationsrate bleiben.

Soziale Rechte und demokratische Strukturen in der EU stärken

Die europäische Wirtschafts- und Finanzunion muss durch eine Sozialunion flankiert werden. Die sozialen Grundrechte, wie sie bereits in der EU-Grundrechtscharta angelegt sind, dürfen nicht den Marktfreiheiten im europäischen Binnenmarkt untergeordnet werden, sondern müssen ihnen vorgehen. Mit einer sozialen Fortschrittsklausel muss dieses Prinzip vertraglich im europäischen Primärrecht festgeschrieben werden. In Europa muss gelten: gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Lohn- und Sozialdumping darf kein Raum gegeben werden. Dazu müssen auch die Spielräume für Mitbestimmung in den europäischen Unternehmen erweitert, die Rechte der europäischen Betriebsräte deutlich ausgebaut werden. Arbeitnehmer aus unterschiedlichen EU-Staaten dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen die Chance haben, ihre Interessen gemeinsam zu vertreten. Politisch ausgestaltet werden muss die europäische Sozialunion vor allem dadurch, dass soziale Ziele und Mindeststandards europäisch verbindlich vereinbart werden. In einem sozialen Stabilitätspakt müssen Ziele und Vorgaben für Sozial- und Bildungsausgaben gemessen am BIP der jeweiligen Staaten ebenso wie existenzsichernde Mindestlöhne in allen EU-Mitgliedstaaten gemessen am jeweiligen nationalen Durchschnittseinkommen festgeschrieben werden.
Die Realisierung einer solchen Sozialunion kann nicht gelingen im Rahmen einer autokratischen Wirtschafts- und Finanzpolitik auf EU-Ebene, die ohne Mitbestimmung des Europäischen Parlaments und auch gegen den Willen der nationalen Parlamente durchgesetzt wird und dabei neben dem forcierten Sozialabbau auch Eingriffe in die Tarifautonomie und das Tarifvertragsrecht, Lohnkürzungen im öffentlichen Dienst und Absenken des Mindestlohns erzwingt und mit Privatisierungsmaßnahmen neue Anlagesphären fürs Finanzkapital zulasten der Daseinsvorsorge schafft. Zugleich bemüht sich die EU, die Festlegung auf einen neoliberalen Kurs zu verstärken: mit den verschiedenen verhandelten Freihandelsabkommen, mit weiteren Versuchen, den europäischen Kapitalmarkt auszubauen und mit Fortführung einer Politik der Standortkonkurrenz zwischen den Ländern und Regionen der EU – logische Folge der angestrebten „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“.
Nicht nur in den „Krisenländern“ erweckt dieses Vorgehen den Eindruck, die „nationalen“ Interessen seien gegen die EU durchzusetzen. Dies führt zu merkwürdigen Ergebnissen wie beim Brexit – wo die Öffnung des Arbeitsmarktes zum Argument gegen die EU wurde, obwohl die britische Regierung in diesem Punkt der EU-Politik gerade nicht gefolgt war.
Die Koordinierung der Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik muss als demokratischer Prozess erfolgen und nicht als technokratische Durchsetzung vermeintlicher ökonomischer Sachzwänge. Die Politik der negativen Integration, die wachsenden Wohlstand und Kohäsion von freien Wirken der Marktkräfte erwartete, ist gescheitert. Der Niedergang der europäischen Sozialdemokratie zeigt auch, dass unter diesen Voraussetzungen eine Politik des sozialen Ausgleichs nicht mehr überzeugend formuliert werden kann. Daher ist gerade die Sozialdemokratie im wirtschaftlich stärksten Land der EU gefordert, eine Alternative zu entwickeln, die Ziele der gesellschaftlichen Entwicklung wieder in den Mittelpunkt rückt.

P7 Unvereinbarkeit von Doppelmandaten in Parlamenten oberhalb der Landesebene

29.11.2018

Wir fordern eine rechtliche Neuordnung, die eine Unvereinbarkeit von Mandaten in Bundestag, Landtag und Europäischem Parlament miteinander festschreibt.

U2 Wir sind Teil der Wolf-gang

29.11.2018

Wir sind Teil der Wolf-gang

Wir fordern ein klares Signal der Politik für die Rückkehr des Wolfes nach Bayern und dessen verbleib.
Dem Wolf kommt eine relevante Bedeutung für das Ökosystem Wald zu und nicht nur deshalb steht er unter besonderem Schutz. Die „Wolfspassage“ im Koalitionsvertrag, steht im Gegensatz zu den Forderungen von Umweltverbänden und uns. Deshalb wünschen wir deren „Entnahme“. Die Überprüfung – vielmehr die Aufweichung- dieses Schutzstatus ist nicht nur unnötig, sondern zeichnet in der Öffentlichkeit ein falsches Bild dieser von Natur aus seltenen und sich selbst regulierenden Tierart.
Wir schließen uns der Forderung des BN, nach einem Förderprogramm zur strukturellen Anpassung der bisherigen Beweidungsformen an. Mögliche Herdenschutzmaßnahmen (Zäune, Herdenschutzhunde usw.), wie sie bereits in anderen Bundesländern existieren, würde die Tötung von Wölfen gänzlich hinfällig machen. Jedoch ist bereits heute die „Entnahme“ von „Problemwölfen“ rechtlich möglich. Die Möglichkeit eines Förderprogramms für Nutztierhalter_innen in Form eines „Biodiversitäts-Bonus“ erscheint uns sinnvoll.
Außerdem ist der Stat/die jeweilige Landesregierung in der Pflicht eine bessere Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und nicht das Märchen vom „bösen“ Wolf und das „Rotkäppchensyndrom“ zu nähren. Eine klare  Aufklärungsarbeit und Kommunikation in der Politik ist hierbei erforderlich.
 
„Rechtlicher Status des Wolfes – Auszug:
Der Wolf (Canis lupus) wie auch ein Wolfshybride (Wolfs/Hundmischling) gehört nicht zu den jagdbaren Tieren.
Er unterliegt u.a. auch:
-dem Tierschutzrecht
Gemäß §1 und § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Der Tierschutz ist im Grundgesetz in der Staatszielbestimmung des Art. 20a verankert.
-dem Artenschutzrecht
Der Wolf ist in Anhang A der EG-VO Nr. 338/97, sowie im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aufgeführt. Er ist deshalb nach § 10 Abs. 2, Nr. 10 und Nr. 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders und streng geschützt.“

P6 Digitaler und individuell zugeschnittener SPD-Kalender

29.11.2018

Wir fordern einen digitalen Kalender für SPD- und Juso-Mitglieder, der alle Veranstaltungen der Untergliederungen und Arbeitsgemeinschaften, die das einzelne Mitglied betreffen, übersichtlich visualisiert.

Durch die Fülle an E-Mails, die man als Mitglied bekommt, ist es – gerade als Neumitglied – schwer einen Überblick über anstehende SPD-Termine zu bekommen. Es gibt zwar durchaus E-Mails, die einen auf Veranstaltungen hinweisen, diese werden aber teilweise parallel von verschiedenen Untergliederungen und/oder Arbeitsgemeinschaften verschickt: So weist einen der Ortverein auf Ortvereinsveranstaltungen, der Unterbezirk auf Unterbezirksveranstaltungen, und der Juso-Unterbezirk auf Juso-Unterbezirksveranstaltungen, etc., hin. Dies führt zu einer fehlenden Übersichtlichkeit von anstehenden Terminen. Durch einen digitalen Kalender, der auf das einzelne Mitglied spezifisch zugeschnitten ist, lässt sich das beheben. So soll dieses Tool berücksichtigen, in welchen Untergliederungen/Arbeitsgemeinschaften ein Mitglied tätig ist und dann die Termine dieser Untergliederungen in einem Kalender visualisiert darstellen.

Diese Anwendung lässt sich in bestehende Portale, wie zum Beispiel den Web-O-Maten der BayernSPD, einbauen.

Wir halten diesen Kalender für einen simplen, aber – gerade für Neumitglieder – sehr hilfreichen Beitrag zu #spderneuern.

S4 Affektive Störungen endlich wirksam bekämpfen!

29.11.2018

Fast jeder dritte Mensch leidet im Laufe seines Lebens an einer Behandlungsbedürftigen psychischen Krankheit, dazu gehören unter anderem Depressionen, Alkoholerkrankungen und bipolare Störungen. Durch die Tabuisierung, die wir immer noch in unserer Gesellschaft erleben, ist die Hemmschwelle sehr hoch, sich präventiv bereits in Behandlung zu geben – es wird abgewartet, bis das „normale Leben“ nicht mehr möglich ist. Das Bundesministerium für Gesundheit fördert Aufklärungskampagnen und –vereine, hat allerdings keine eigene Kampagne. In Europa sind 50.000.000 Bürger:innen von Depressionen und Suchterkrankungen betroffen.
Es gibt zwei Arten Psychotherapeut:in zu werden. Für die Ausbildung zur:zum psychologischen Psychotherapeut:in bedarf es eines Bachelor- und Masterstudiums der Psychologie mit Schwerpunkt klinischer Psychologie . An das Masterstudium der Psychologie schließt sich eine Psychotherapeut:innenausbildung an, die sich über einen Zeitraum von 3-5 Jahren erstreckt und im Durchschnitt 20.000€ kostet. Mit abgeschlossener Ausbildung erfolgt die Approbation, die zu einer Kassenzulassung führen kann und somit zur selbstständigen Arbeit. Psychologische Psychotherapeut:innen dürfen Diagnosen stellen und therapieren.
Für die Ausbildung zur:zum medizinischen Psychotherapeut:in benötigt man ein Medizinstudium mit anschließender Fachärzt:innenausbildung. Medizinische Psychotherapeut:innen, auch Psychiater:innen genannt, sind befugt Medikamente zu verschreiben, therapieren und Diagnosen zu stellen.
Die Verhältniszahlen, die zur Ermittlung des Bedarfes an Psychotherapeut:innen genutzt werden, stammen noch aus dem Jahr 1999. Während die Verhältniszahlen fast flächendeckend eine Überversorgung vermitteln, leiden tatsächlich 5.000.000 Menschen in Deutschland an einer psychischen Krankheit, während allerdings nur 1.500.000 Behandlungsplätze zur Verfügung stehen. Dies führt zu einer durchschnittlichen Wartezeit von 3 Monaten bis zum ersten Beratungstermin. Durch das Versorgungsstrukturgesetz 2012 wurden, dank der alten Verhältniszahlen, Praxen geschlossen und stillgelegt, statt die Versorgung weiter auszubauen. Vor allem jetzt, da viele Geflüchtete mit Traumata zu uns kommen, stehen die Verhältniszahlen von 1999 in keinerlei Relation zum eigentlichen Bedarf.
Während der Ausbildung zum:zur Psychotherapeut:in müssen die Auszubildenden 1.200 Praxisstunden an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung und 600 Stunden bei der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung in einer Praxis ableisten. Hierzu gibt es noch keine gesetzliche Regelung über die Vergütung und das genaue Vertragsverhältnis der Auszubildenden. Es ist also Sache des:der Arbeitgeber:in, ob die Auszubildenden in ihrer Praxiszeit als Praktikant:innen oder anders vergütet werden.
Psychische Krankheiten sind die Ursache von 10% aller Fehltage und häufig Grund für einen frühzeitigen Eintritt in die Rente. Durch häufig einseitige psychische Belastung und körperliche Unterforderung am Arbeitsplatz entstehen häufig körperliche Beschwerden, die zu Fehlzeiten führen können. Diese führen wiederum zu erhöhtem Zeitdruck und damit einhergehende Überforderung.
Auch an Universitäten ist die psychische Versorgung der Studierenden stark standortabhängig. So wartet man beispielsweise an der Universität Passau mitunter länger als einen Monat, bis überhaupt eine Reaktion des:der Seelsorger:in erfolgt. Diese besteht in manchen Fällen aus dem schlichten Hinweis, sich anderweitig Hilfe zu suchen. Das psychologische Beratungsangebot wird dem augenscheinlich großen Bedarf an psychischer Unterstützung im Studium daher nicht gerecht. Der Druck, dem Studierende mittlerweile während des Studiums ausgesetzt sind ist immens. Neben einer Regelstudienzeit haben viele Universitäten eine Maximalsemesteranzahl eingeführt. Das führt dazu, dass ein ehrenamtliches Engagement außerhalb der Universität immer schwieriger wird. Auch Studierende, die auf einen Nebenjob angewiesen sind, sind mehr belastet. Das Studium entwickelt sich immer mehr zu einer scheinbar für alle offenen Institution, die allerdings am einfachsten für Menschen mit genug Geld zu bestreiten ist. Symptomatisch hierfür ist die Tatsache, dass kommerzielle juristische Repetitorien in ihrem Programm zusätzlich kostenpflichtige psychologische Unterstützung an. Selbst wenn sich Jurastudent:innen mit geringerem Einkommen das private Repetitorium leisten können, müssen sie hier erneut in die Tasche greifen.
 
Deswegen fordern wir:
Es muss eine breit ausgebaute Aufklärungskampagne des Bundesministeriums für Gesundheit geben. Affektive Störungen müssen endlich in ihrer Schwere auch öffentlich als Krankheit wahrgenommen werden! Es darf kein Tabu mehr sein in der Öffentlichkeit über affektive Störungen genauso zu reden, wie über ein gebrochenes Bein oder einen amputierten Arm.
Um die Menge an Patient:innen wirksam und zeitnah behandeln zu können, brauchen wir genug Psychotherapeut:innen im Land. Hierfür muss die Ausbildung gebührenfrei werden. Auch bei anderen Ausbildungen wurde die Branche nicht durch Gebührenfreiheit zerstört.
Psychotherapeut:innen in Ausbildung müssen fair entlohnt werden. Hierzu muss in Kooperation mit den Gewerkschaften eine Vergütung wie bei Mediziner:innen in der Fachärzt:innenausbildung erfolgen.
Die Verhältniszahlen für den Bedarf an Psychotherapeut:innen müssen endlich an die Realität angepasst und regelmäßig aktualisiert werden! Neben dem Ausbau müssen aber auch in der Ausbildung der Psychotherapeut:innen Traumata durch Kriege und Folter verstärkt behandelt werden, um allen Menschen effektiv helfen zu können.
Auch an Universitäten muss die Versorgung mit Psychotherapeut:innen ausgebessert werden. Hier gilt es genug Kräfte anzustellen, dass Studierenden über kurzfristige Tiefs hinweggeholfen werden kann und diese – sollten die Probleme grundlegender und schwerwiegender sein – zeitnah an eine:n geeignete:n Psychotherapeut:in überwiesen werden. Es kann nicht sein, dass Studierende mitunter vier Wochen auf eine Absage per Mail warten müssen.