S4 Affektive Störungen endlich wirksam bekämpfen!

Status:
Nicht abgestimmt

Fast jeder dritte Mensch leidet im Laufe seines Lebens an einer Behandlungsbedürftigen psychischen Krankheit, dazu gehören unter anderem Depressionen, Alkoholerkrankungen und bipolare Störungen. Durch die Tabuisierung, die wir immer noch in unserer Gesellschaft erleben, ist die Hemmschwelle sehr hoch, sich präventiv bereits in Behandlung zu geben – es wird abgewartet, bis das „normale Leben“ nicht mehr möglich ist. Das Bundesministerium für Gesundheit fördert Aufklärungskampagnen und –vereine, hat allerdings keine eigene Kampagne. In Europa sind 50.000.000 Bürger:innen von Depressionen und Suchterkrankungen betroffen.
Es gibt zwei Arten Psychotherapeut:in zu werden. Für die Ausbildung zur:zum psychologischen Psychotherapeut:in bedarf es eines Bachelor- und Masterstudiums der Psychologie mit Schwerpunkt klinischer Psychologie . An das Masterstudium der Psychologie schließt sich eine Psychotherapeut:innenausbildung an, die sich über einen Zeitraum von 3-5 Jahren erstreckt und im Durchschnitt 20.000€ kostet. Mit abgeschlossener Ausbildung erfolgt die Approbation, die zu einer Kassenzulassung führen kann und somit zur selbstständigen Arbeit. Psychologische Psychotherapeut:innen dürfen Diagnosen stellen und therapieren.
Für die Ausbildung zur:zum medizinischen Psychotherapeut:in benötigt man ein Medizinstudium mit anschließender Fachärzt:innenausbildung. Medizinische Psychotherapeut:innen, auch Psychiater:innen genannt, sind befugt Medikamente zu verschreiben, therapieren und Diagnosen zu stellen.
Die Verhältniszahlen, die zur Ermittlung des Bedarfes an Psychotherapeut:innen genutzt werden, stammen noch aus dem Jahr 1999. Während die Verhältniszahlen fast flächendeckend eine Überversorgung vermitteln, leiden tatsächlich 5.000.000 Menschen in Deutschland an einer psychischen Krankheit, während allerdings nur 1.500.000 Behandlungsplätze zur Verfügung stehen. Dies führt zu einer durchschnittlichen Wartezeit von 3 Monaten bis zum ersten Beratungstermin. Durch das Versorgungsstrukturgesetz 2012 wurden, dank der alten Verhältniszahlen, Praxen geschlossen und stillgelegt, statt die Versorgung weiter auszubauen. Vor allem jetzt, da viele Geflüchtete mit Traumata zu uns kommen, stehen die Verhältniszahlen von 1999 in keinerlei Relation zum eigentlichen Bedarf.
Während der Ausbildung zum:zur Psychotherapeut:in müssen die Auszubildenden 1.200 Praxisstunden an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung und 600 Stunden bei der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung in einer Praxis ableisten. Hierzu gibt es noch keine gesetzliche Regelung über die Vergütung und das genaue Vertragsverhältnis der Auszubildenden. Es ist also Sache des:der Arbeitgeber:in, ob die Auszubildenden in ihrer Praxiszeit als Praktikant:innen oder anders vergütet werden.
Psychische Krankheiten sind die Ursache von 10% aller Fehltage und häufig Grund für einen frühzeitigen Eintritt in die Rente. Durch häufig einseitige psychische Belastung und körperliche Unterforderung am Arbeitsplatz entstehen häufig körperliche Beschwerden, die zu Fehlzeiten führen können. Diese führen wiederum zu erhöhtem Zeitdruck und damit einhergehende Überforderung.
Auch an Universitäten ist die psychische Versorgung der Studierenden stark standortabhängig. So wartet man beispielsweise an der Universität Passau mitunter länger als einen Monat, bis überhaupt eine Reaktion des:der Seelsorger:in erfolgt. Diese besteht in manchen Fällen aus dem schlichten Hinweis, sich anderweitig Hilfe zu suchen. Das psychologische Beratungsangebot wird dem augenscheinlich großen Bedarf an psychischer Unterstützung im Studium daher nicht gerecht. Der Druck, dem Studierende mittlerweile während des Studiums ausgesetzt sind ist immens. Neben einer Regelstudienzeit haben viele Universitäten eine Maximalsemesteranzahl eingeführt. Das führt dazu, dass ein ehrenamtliches Engagement außerhalb der Universität immer schwieriger wird. Auch Studierende, die auf einen Nebenjob angewiesen sind, sind mehr belastet. Das Studium entwickelt sich immer mehr zu einer scheinbar für alle offenen Institution, die allerdings am einfachsten für Menschen mit genug Geld zu bestreiten ist. Symptomatisch hierfür ist die Tatsache, dass kommerzielle juristische Repetitorien in ihrem Programm zusätzlich kostenpflichtige psychologische Unterstützung an. Selbst wenn sich Jurastudent:innen mit geringerem Einkommen das private Repetitorium leisten können, müssen sie hier erneut in die Tasche greifen.
 
Deswegen fordern wir:
Es muss eine breit ausgebaute Aufklärungskampagne des Bundesministeriums für Gesundheit geben. Affektive Störungen müssen endlich in ihrer Schwere auch öffentlich als Krankheit wahrgenommen werden! Es darf kein Tabu mehr sein in der Öffentlichkeit über affektive Störungen genauso zu reden, wie über ein gebrochenes Bein oder einen amputierten Arm.
Um die Menge an Patient:innen wirksam und zeitnah behandeln zu können, brauchen wir genug Psychotherapeut:innen im Land. Hierfür muss die Ausbildung gebührenfrei werden. Auch bei anderen Ausbildungen wurde die Branche nicht durch Gebührenfreiheit zerstört.
Psychotherapeut:innen in Ausbildung müssen fair entlohnt werden. Hierzu muss in Kooperation mit den Gewerkschaften eine Vergütung wie bei Mediziner:innen in der Fachärzt:innenausbildung erfolgen.
Die Verhältniszahlen für den Bedarf an Psychotherapeut:innen müssen endlich an die Realität angepasst und regelmäßig aktualisiert werden! Neben dem Ausbau müssen aber auch in der Ausbildung der Psychotherapeut:innen Traumata durch Kriege und Folter verstärkt behandelt werden, um allen Menschen effektiv helfen zu können.
Auch an Universitäten muss die Versorgung mit Psychotherapeut:innen ausgebessert werden. Hier gilt es genug Kräfte anzustellen, dass Studierenden über kurzfristige Tiefs hinweggeholfen werden kann und diese – sollten die Probleme grundlegender und schwerwiegender sein – zeitnah an eine:n geeignete:n Psychotherapeut:in überwiesen werden. Es kann nicht sein, dass Studierende mitunter vier Wochen auf eine Absage per Mail warten müssen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme