Archive

A2 Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

13.09.2024

Die Situation in Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist noch immer unzureichend. Eine Grundvoraussetzung für die Erwerbstätigkeit von Eltern ist eine ausreichende Bereitstellung von zuverlässigen, kostengünstigen und mit qualitativ hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangeboten. Wir fordern die bayrische Staatsregierung durch die BayernSPD und die SPD-Landtagsfraktion auf, insbesondere folgende Leistungen für Eltern durch die Kommunen bereitzustellen:

  • eine ausreichende Anzahl an Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen, aber auch die Möglichkeit der Betreuung von Kindern an weiterführenden Schulen
  • die vollständige Finanzierung der Einrichtungen sowie die beitragsfreie Teilnahme jedes Kindes
  • ein effizientes Platzvergabeverfahren, um wohnortnah und zuverlässig einen Betreuungsplatz sicherzustellen
  • eine für den Bildungsauftrag der Einrichtungen angemessene Personalausstattung, die den individuellen kindlichen Bildungs- und Entwicklungsprozessen gerecht wird
  • die Umsetzung effektiver Maßnahmen, um der Personalnot entgegenzutreten, etwa durch Aus- und Fortbildung, Anwerbungen, bessere Bezahlung oder gestellte Wohnungen für Beschäftigte
  • die Sicherstellung der Qualität der Einrichtungen durch eine regelmäßige Prüfung und Evaluierung mind. alle 2 Jahre
  • Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten, bei allen arbeitsorganisatorischen und strukturellen Fragen insbesondere hinsichtlich einer partizipativen Pädagogik
  • die barrierefreie Gestaltung der Einrichtungen
  • eine gute Anbindung der Einrichtungen für das selbstständige Erreichen durch Schulkinder, sei es durch Ortsnähe oder mit ÖPNV

A4 Kitas am Limit: nachhaltige Stabilisierung des Kita-Systems

13.09.2024

Wir fordern:

  • Maßnahmen zur Stabilisierung des bestehenden Kita-Systems vor allem durch Verbesserung des Personalschlüssels, Ausbau von Mitgestaltungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Beschäftigten,
  • Stopp des Abbaus der Qualitätsstandards: u.a. durch Verkleinerung der Gruppengrößen und ausschließliche Anrechnung von qualifiziertem Personal
  • Bundesweiter Kita-Gipfel von Bund, Ländern, Kommunen und Gewerkschaften
  • Umbau der Erzieher*innenausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz einschließlich der Fort- und Weiterbildung,
  • Planvoller Kita-Ausbau einschließlich entsprechender Qualitätsstandards und pädagogischer Konzepte
  • Arbeitszeit- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Familien sowohl der Nutzenden als auch der Beschäftigten.

 

I2 Rechtsextremismus nicht nur auf der Straße, sondern auch in den Betrieben bekämpfen

13.09.2024

Das Förderprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ aus dem Innenministerium ist zu erhalten und finanziell aufzustocken.
Das Förderprogramm „betriebliche Demokratiebildung fördern“ des BMAS wird über das Jahr 2025 hinaus erhalten und finanziell aufgestockt.

Weitere Fördermöglichkeiten für den Kampf gegen Rechts in Betrieben – z.B. für Sozialpartner*innen, Pausenräume, etc. müssen geprüft, etabliert und idealerweise institutionalisiert werden.

A1 Bekenntnis zu einem starken Öffentlichen Dienst

13.09.2024

Wir fordern die Verantwortlichen in Bund, Land und Kommunen, insbesondere die SPD-Vertreter in Bundes- und die Landesregierungen sowie in den kommunalen Verwaltungen auf, massiv in die materielle und personelle Ausstattung des öffentlichen Dienstes zu investieren.

Die SPD-Vertreter*innen haben bei Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst darauf hinzuwirken, dass die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes erheblich gesteigert wird. Daher müssen insbesondere in Sachen Entgelt, Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen massive Verbesserungen erzielt werden, um das bestehende Personal zu halten und neues zu gewinnen und so die Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Hand, die Handlungsfähigkeit es Staats und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands aufrechterhalten zu können.

Die Transformation der Wirtschaft, die Modernisierung der Infrastrukturen, der Abbau von Bürokratie, die Daseinsvorsorge und moderne und gerechte Verwaltungen brauchen einen handlungsfähigen öffentlichen Dienst. Um dies sicherzustellen, bedarf es dringend notwendiger Investitionen. Die großen Herausforderungen an das Personal müssen sich in Form von Entlastung sowie angemessenen Entgelt und Arbeitsbedingungen niederschlagen.

Deshalb müssen die SPD-Vertreter*innen der öffentlichen Arbeitgeber in den Tarifverhandlungen bereits zu Verhandlungsbeginn einen fachlich angemessenen und konsensfähigen Vorschlag in die Verhandlungen einbringen, anstatt zunächst ihre Beschäftigten leeren Händen zu brüskieren. Die SPD-Vertreter*innen der öffentlichen Arbeitgeber haben in den Verhandlungen konstruktiv darauf hinzuwirken, dass ein tragfähiger und wertschätzender Konsens mit der Arbeitnehmendenseite zustande kommt, der eine zukunftsfähige Antwort auf Überlastung und Personalnot und eine Bekenntnis für einen handlungsfähigen Öffentlichen Dienst gibt.

Die Verantwortlichen in Kommunen, Ländern und im Bund haben darüber hinaus gesetzgeberisch und durch Verwaltungshandeln dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Dienst eine Vorreiterrolle, was Attraktivität, Entgelt, Arbeitszeit, Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen angeht, einnimmt. Das gilt ebenso für Weiterbildung und Aufstiegsmöglichkeiten. Angesichts der vielfältigen Zukunftsaufgaben brauchen die Kolleg*innen außerdem personelle Verstärkung.

Alle staatlichen Ebenen sind gefordert, eine gesellschaftliche Debatte über die Zukunft des öffentlichen Dienstes zu eröffnen. Es darf nicht hingenommen werden, diesen als Last für Wirtschaft und Gesellschaft abzuqualifizieren. Der Öffentliche Dienst ist das Fundament unseres Staates.

W1 Zusammenhalt und Zukunft eine Chance geben: 111 Milliarden für die 2030er Jahre und ein neues Bündnis für Handwerk und Industrie

13.09.2024

Die bayerische Wirtschaft braucht ein Update. Gemeinsam mit allen kommunalen Ebenen, der Wissenschaft und den Gewerkschaften müssen die wichtigsten Engpässe und Zukunftsperspektiven für die Weiterentwicklung der bayerischen Industrie und des bayerischen Handwerks identifiziert werden. Industrie und Zulieferer, Handwerk einschließlich der energieintensiven Betriebe, Mobilitätsunternehmen samt den erforderlichen Infrastrukturen, vor allem aber die aktuellen und zukünftigen Beschäftigten müssen gemeinsam erfolgreich in die 2030er Jahre kommen.

Wir müssen in Bayern alles in die Waagschale werfen, um die Wirtschaft und Arbeitsplätze wieder nach vorne zu bringen. Mit einem Sondervermögen der Bayerischen Staatsregierung in Höhe von 111 Milliarden Euro schaffen wir bis 2030 die Grundlage für Starthilfen, für strategische Partnerschaften in Wirtschaft und Wissenschaft und für die Bewältigung der konkreten Transformationskosten in Handwerk und Industrie. Eine entscheidende Rolle muss dabei eine mit den Gewerkschaften erarbeitete Garantie für Gute Arbeit, Aus- und Weiterbildung spielen. Die Leistungen und Chancen-Vergabe erfolgt durch einheitliche, trägerübergreifende Beratungsstellen angesiedelt bei den Transformationsräten in und für ganz Bayern als auch durch digitale Antragsstellung für alle, die in Bayern Zukunft möglich machen. Die zusammenhanglosen Linien der Wirtschaftspolitik der Staatsregierung, insbesondere der Hightech Agenda Bayern, des Digitalplan Bayerns und der widersprüchlichen Förderprogramme von BayernLB bis BayernInvest müssen bis Januar 2025 in einem unbürokratischen Bündnis für Industrie und Handwerk zusammengebracht werden. Wir fordern: statt 100 Söder-Sonderprogrammen 1 Bündnis für Industrie und Handwerk! Die Vergabe sämtlicher Mittel ist dabei an Standortgarantien, betriebliche Mitbestimmung und Arbeitsbedingungen nach Flächentarifverträgen zu binden.

Wir sind stolz auf die Tradition von Handwerk und Industrie in Bayern. Wir stehen ein für all die Betriebe Bayerns, die in der Transformation ihre Verantwortung ernst nehmen. Wir stehen für die Zukunft unseres Handwerks und unserer Industrie. Deswegen schaffen wir die Rahmenbedingungen, damit Bayern Industrieland und Heimat für das Handwerk bleibt. Der Umbau von Anlagen, die Entwicklung neuer Geschäftsfelder und die Neubegründung von Industrien der Kreislaufwirtschaft brauchen Zuversicht, Begeisterung und höchste Qualifikation auf allen Ebenen, von anspruchsvollsten Reparaturen im Handwerkerhof bis zur internationalen Forschung im Rechenzentrum. Die Grundlage für zukunftsfeste Traditionsbetriebe und robuste Startups sind qualifizierte Beschäftigte mit rechtlich garantierter Beteiligung am Nachdenken, am Entscheiden und am Erfolg. Das bayerische Bündnis für Handwerk und Industrie leistet seine Förderungen, Investitionen und Garantien überall da, wo Stakeholder und Beschäftigte Bündnispartner*innen sind. Das sind Gewerkschaft, Betriebsrat und Aufsichtsrat. Das sind auch kreative Projekttarifverträge. Das sind auch regionale oder branchenbezogene Kooperationen von Unternehmen, Beschäftigten, Gemeinden, Arbeitsverwaltung und Bildungswesen. Teil des Bündnisses sind aber immer auch betriebliche oder überbetriebliche transparente, zertifizierte und qualitativ hochwertige Qualifizierungsangebote im Rahmen eines entsprechend ausgestatteten Aus- und Weiterbildungsfonds.

Das Fundament für den Neustart von Industrie und Handwerk in Bayern wird gegossen in funktionierende Infrastruktur und Daseinsvorsorge von Kinderbetreuung über das Bildungssystem, Gesundheitsversorgung, bezahlbaren Wohnraum, Familienfreundlichkeit bis zur Mobilität.

I1 Keine Jugendlichen mehr ins Gefängnis, bevor sie rechtlich beraten wurden

13.09.2024

Wir fordern, dass die Pflichtverteidigung in Jugendgerichtsverhandlungen ausgeweitet wird. Hierfür soll § 68 Nr. 5 JGG geändert werden, sodass eine Pflichtverteidiger*in nicht nur dann notwendig ist, wenn eine „Jugendstrafe (…) zu erwarten“ ist, sondern dann, wenn diese „nicht auszuschließen ist“.

S4 Art- und Tiergerechte Mitnahme von Assistenz-hund-Mensch Gespannen

13.09.2024

Die Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv Bayern fordert den Landesvorstand der BayernSPD, die Landtagsfraktion der BayernSPD, die Bundestagsfraktion der SPD, die Bundesregierung und den Bundesvorstand der SPD auf, für die bundes- und landesweite Umsetzung des Assistenzhund-Gesetzes in allen öffentlichen und privaten Bussen, Bahnen, Schiffen und Flugzeugen zu sorgen, damit

  • Alle Assistenzhunde gemäß dem Assistenzhundegesetz barrierefrei überall mitgeführt werden können,
  • die Schwerbehindertenplätze in allen Bahmen für Mensch-Assistenzhundgespanne ohne Einschränkungen gebucht und reserviert werden können
  • im gesamten OPNV speziell für Assistenzhunde ausgewiesene Ablege-Plätze zu schaffen
  • anerkannte Assistenzhunde immer kostenlos befördert werden
  • Im Schadensfall der Gesamtwert des Hilfsmittels „Assistenzhund“ in vollem Umfang der Kostenträger Leistung erstattet werden

 

Assistenzhunde sind lebendige Hilfsmittel mit einem hohen materiellen Wert. Ihr Transport in den meisten Fahrzeugen des ÖPNV ist sehr oft nicht möglich, weil kaum oder kein ausreichender Platz für
eine tiergerechte und sichere Ablegung des Hundes existiert. Die Hunde müssen z. T. unter den Sitzen liegen, werden durch Mitreisende verletzt oder werden erst gar nicht befördert.

P2 Marginalisierten Gruppen echte politische Teilhabe ermöglichen

13.09.2024

Seit Beginn unserer 160-jährigen Geschichte hat sich die Sozialdemokratie für gesellschaftlich marginalisierte Gruppen eingesetzt. Um echte Teilhabe als SPD nicht nur auf der Zunge zu tragen, sondern auch umzusetzen, verpflichten wir uns auf den ersten zwölf Listenplätzen

 

  • mindestens eine Person bis 35 Jahre,
  • eine Person mit Behinderung,
  • eine Person mit eigener Migrationserfahrung oder mit Migrationshintergrund bei mindestens einem Elternteil sowie
  • eine Person aus dem LGBTIQ*Spektrum aufzustellen.

Diese Regelung gilt unter dem Vorbehalt, dass ausreichend Kandidat_innen zur Verfügung stehen. Für die Kandidat_innensuche werden wir frühzeitig die entsprechenden innerparteilichen Arbeitsgemeinschaften (Jusos, Selbst Aktiv, SPDQueer, AG Migration und Vielfalt), sofern vorhanden, konsultierend zu Rate ziehen.

Dieses Vorgehen betrachten wir für alle Wahllisten als verpflichtend – von der Kommunal- über die Landtags- und Europawahl bis zur Bundestagswahl.

S3 Bessere Teilhabe und Barrierefreiheit im Gesundheitswesen

12.09.2024

Die Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv Bayern fordert den Landesvorstand der BayernSPD, die Landtagsfraktion der BayernSPD, die Bundestagsfraktion der SPD, den Bundesvorstand der SPD sowie die auf, Maßnahmen zu ergreifen, um

– die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Gesundheitsdiensten in Bayern und allen anderen Bundesländern, insbesondere für Frauen mit Behinderungen und in ländlichen Gebieten, ohne Diskriminierung zu gewährleisten, in dem Barrieren ermittelt und beseitigt und barrierefreie medizinische Ausrüstung bereitgestellt wird;

– zu verhindern, dass Menschen mit Behinderungen weite Strecken zurücklegen müssen, um barrierefreie medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen;

– zu verhindern, dass Menschen mit psychosozialen Behinderungen, Menschen mit geistiger Behinderung sowie gehörlose und schwerhörige Personen aufgrund der mangelnden Ausbildung und des oft diskriminierenden Ansatzes von Angehörigen der Gesundheitsberufe mit geringerer Wahrscheinlichkeit eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung erhalten;

– die Mechanismen für die regelmäßige Schulung von Angehörigen der Gesundheitsberufe in Bezug auf Menschenrechte, Würde, Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden und Pflichtbestandteil jeder medizinischen und pflegerischen Ausbildung werden

– die Durchsetzung der Vorschriften über den rechtlichen Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung im Gesundheitswesen und die Festlegung standardisierter Protokolle für die Bereitstellung medizinischer Informationen an Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und damit ihre freie und informierte Zustimmung zu medizinischen Eingriffen zu ermöglichen bzw. zu verbessern

 

S2 Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Zivil-, Not- und Katastrophenschutzplanes sowie Versorgungspläne speziell für Menschen mit Behinderung in Krisenzeiten

12.09.2024

Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um in Gefahrensituationen den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht zu gewährleisten. Das Gleiche gilt für bewaffnete Konflikte und humanitäre Notlagen. Auch im Falle von Naturkatastrophen haben die Vertragsstaaten sich zum Schutz und zur Sicherheit von Menschen mit Behinderungen verpflichtet.

Die Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv Bayern fordert den Landesvorstand der BayernSPD sowie die Landtagsfraktion der BayernSPD auf, zusammen mit der Bundes SPD und der Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass verpflichtende bundeseinheitliche, barrierefreie und behindertengerechte Zivil-, Not- und Katastrophenschutzpläne für Menschen mit Behinderungen aufgestellt werden,  damit in Krisen- und Katastrophenzeiten schnelle und barrierefreie bedarfsgerechte Hilfemaßnahmen auch für Menschen mi Behinderungen in die Wege geleitet und durchgeführt werden können.

Ein angemessenes Katastrophenmanagement muss alle Menschen gleichberechtigt und unter Berücksichtigung ihrer Bedarfe einschließen. Dies erfordert gleichwertige Lebenschancen und -bedingungen unabhängig vom Lebensort. Dafür wird ein abgestimmter und gemeinschaftlich getragener Plan mit klaren Verantwortlichkeiten und gemeinsamen Standards benötigt. Aufgrund der inhaltlichen und einsatztaktischen Überschneidungen muss eine Strategie verfasst werden, die Katastrophenschutz und Zivilschutz unter dem Titel „Bevölkerungsschutz“ zusammenfasst und alle Beteiligten auf Bundes- und Länderebene verbindlich einschließt. Dabei sollten Menschen mit Behinderung, nicht nur Verbände und Organisationen,  z.B. Körperliche, intellektuelle, sinnesbezogene, psychische u.a. von Beginn an in die Planungen miteinbezogen werden.

Dazu gehören insbesondere:

  1. Die Formulierung einer Strategie für inklusiven Bevölkerungsschutz innerhalb Deutschlands, mit klaren Zielen, Arbeitsschritten mit klarem Zeitplan, Zuweisung vonVerantwortlichkeiten und Prüfungsinstanzen zur Ergebnisbeurteilung
  2. Die Einbindung von Menschen mit verschiedensten Beeinträchtigungsformen in alle Schritte dieses Prozesses; auf Bundes-, Landes-, Kommunen- und Einrichtungsebene als Expert:innen in eigener Sache und Entscheider:innen
  3. Die Schaffung einer gemeinschaftlichen Sammelstelle für Informationen, Materialien und Ansätze für inklusiven Bevölkerungsschutz, die aktiv zur Standardisierung beiträgt unter Einbeziehung von Sammlung, Aufarbeitung und Nutzung existierenden Wissens und vorhandener Ansätze aus dem In- und Ausland für die Erstellung der Strategie und der konkreten Schritte.
  4. Die Sammlung und Aufarbeitung der Erfahrungen und dem Wissen aus den Ereignissen der Vergangenheit und Weiterleitung in Einsatzkonzepte und Strategien.
  5. Ausführliche Informationen, Kenntnisse und Schulungen der zuständigen Behörden, Organisationen und Rettungskräfte über die ansässigen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, die Arten von Behinderung und die Anzahl der Menschen mit Behinderung in den jeweiligen Gemeinden und Orten
  6. Ausführliches barrierefreies Informationsmaterial und intensive Schulungen über Rettungswege und Verhalten bei Katastrophenschutzmaßnahmen für Menschen mit Behinderung
  7. Öffentlich bekannte barrierefreie Rettungswege und Treffpunkte für Menschen mit Behinderung
  8. Barrierefreie Auffang- und Unterbringungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung sowie Mensch-Assistenzhund-Gespanne
  9. Ausreichende und barrierefrei zugängliche Versorgung mit Nahrung, Medikamenten und Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung,
  10. Barrierefreie Transportmittel und besondere Schutzmaßnahmen für Menschen mit Behinderung
  11. Speziell geschulte Betreuer für Menschen mit Behinderung im Katastrophenfall
  12. Freiwilligen-Listen, in die sich Menschen mit Behinderung, die einen bestimmten Hilfebedarf haben freiwillig eintragen können