S4 Art- und Tiergerechte Mitnahme von Assistenz-hund-Mensch Gespannen

Die Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv Bayern fordert den Landesvorstand der BayernSPD, die Landtagsfraktion der BayernSPD, die Bundestagsfraktion der SPD, die Bundesregierung und den Bundesvorstand der SPD auf, für die bundes- und landesweite Umsetzung des Assistenzhund-Gesetzes in allen öffentlichen und privaten Bussen, Bahnen, Schiffen und Flugzeugen zu sorgen, damit

  • Alle Assistenzhunde gemäß dem Assistenzhundegesetz barrierefrei überall mitgeführt werden können,
  • die Schwerbehindertenplätze in allen Bahmen für Mensch-Assistenzhundgespanne ohne Einschränkungen gebucht und reserviert werden können
  • im gesamten OPNV speziell für Assistenzhunde ausgewiesene Ablege-Plätze zu schaffen
  • anerkannte Assistenzhunde immer kostenlos befördert werden
  • Im Schadensfall der Gesamtwert des Hilfsmittels „Assistenzhund“ in vollem Umfang der Kostenträger Leistung erstattet werden

 

Assistenzhunde sind lebendige Hilfsmittel mit einem hohen materiellen Wert. Ihr Transport in den meisten Fahrzeugen des ÖPNV ist sehr oft nicht möglich, weil kaum oder kein ausreichender Platz für
eine tiergerechte und sichere Ablegung des Hundes existiert. Die Hunde müssen z. T. unter den Sitzen liegen, werden durch Mitreisende verletzt oder werden erst gar nicht befördert.

Begründung:

Die Mitnahme von Assistenzhunden stellt oft ein Problem dar. Es gibt zwar spezielle Sitzplätze für Rollstuhlfahrer, die ausreichend Platz bieten, aber es gibt keine Plätze für die Ablegung

von Assistenzhunden. Immer wieder werden Menschen mit Assistenzhunden im ÖPNV nicht befördert, aus Bussen oder Bahnen gewiesen, wenn nicht genügend Platz vorhanden ist.

oder Mitreisende sich beschweren. Oft ist es auch Schikane gegenüber Menschen mit Behinderung. Das Assistenzhundegesetz garantiert den Zutritt für Mensch- Assistenzhundgespanne zu
allen typischerweise für die Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen. Das gilt auch für den gesamten ÖPNV und private Anbieter.

 

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