I6 Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

Antrag:

Wir setzen uns für eine Reform des §53 StPO ein. Ziel ist die Aufnahme der Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO (sogenannte Berufsgeheimnisträger:innen). Wir fordern weiterhin die BayernSPD-Landtagsfraktion dazu auf, zu beantragen, dass der Freistaat Bayern sich der Bundesratsinitiative des Freistaats Sachsen anschließt, die ebendieses Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit fordert.

Begründung:

Soziale Arbeit ist Vertrauensarbeit! Vertrauensvolle Beziehungen zwischen Sozialarbeiter:innen und ihrer Adressat:innengruppe bilden die Grundlage für gelingende Soziale Arbeit. Nur auf dieser Grundlage lassen sich beispielsweise Präventionsangebote, Streitschlichtung und gelingende Krisenintervention durchführen. Die „aktuelle“ Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema ist bereits 50 Jahre alt. In den 70er Jahren urteilte es, die Soziale Arbeit sei kein Beruf, „für dessen Gesamtbild die Begründung höchstpersönlicher, grundsätzlich keine Offenbarung duldender Vertrauensverhältnisse kennzeichnend wäre“. Die Verfassungsrichter:innen befanden auch, das Berufsfeld sei unklar, besäße keine besondere Vorbildung, keinen gewachsenen Berufsethos. Davon kann heute nicht mehr gesprochen werden. Sozialarbeiter:innen durchlaufen ein anerkanntes Studium, sind in verschiedensten Dachverbänden zusammengeschlossen und blicken auf Jahrzehnte der Berufserfahrung zurück. Dass das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht die berufliche Handlungsfähigkeit bedroht, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Karlsruhe. Mitarbeiter:innen des dortigen Fanprojekts wurden von der Karlsruher Staatsanwaltschaft vorgeladen und sind nun gezwungen, in einem Strafprozess auszusagen – andernfalls drohen Geldstrafen oder Haft. Vorausgegangen waren Einsätze von Pyrotechnik der Karlsruher Ultras, wobei es elf Verletzte gab. Im Anschluss initiierte das Karlsruher Fanprojekt Vermittlungsgespräche zwischen Ultras und den betroffenen verletzten Personen. Als die Staatsanwaltschaft davon erfuhr, wurden die Fanprojektmitarbeiter:innen vorgeladen und mussten im Vertrauen getätigte Gesprächsinhalte mit ihrer Adressat:innengruppe offenlegen. Damit wird das oben beschriebene Fundament der Sozialen Arbeit ausradiert. Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Fanprojekt und Ultras ist so nicht mehr möglich.

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Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Antrag:

Wir setzen uns für eine Reform des §53 StPO ein. Ziel ist die Aufnahme der Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO (sogenannte Berufsgeheimnisträger:innen). Wir fordern weiterhin die BayernSPD-Landtagsfraktion dazu auf, zu beantragen, dass der Freistaat Bayern sich der Bundesratsinitiative des Freistaats Sachsen anschließt, die ebendieses Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit fordert.

Begründung:

Soziale Arbeit ist Vertrauensarbeit! Vertrauensvolle Beziehungen zwischen Sozialarbeiter:innen und ihrer Adressat:innengruppe bilden die Grundlage für gelingende Soziale Arbeit. Nur auf dieser Grundlage lassen sich beispielsweise Präventionsangebote, Streitschlichtung und gelingende Krisenintervention durchführen. Die „aktuelle“ Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema ist bereits 50 Jahre alt. In den 70er Jahren urteilte es, die Soziale Arbeit sei kein Beruf, „für dessen Gesamtbild die Begründung höchstpersönlicher, grundsätzlich keine Offenbarung duldender Vertrauensverhältnisse kennzeichnend wäre“. Die Verfassungsrichter:innen befanden auch, das Berufsfeld sei unklar, besäße keine besondere Vorbildung, keinen gewachsenen Berufsethos. Davon kann heute nicht mehr gesprochen werden. Sozialarbeiter:innen durchlaufen ein anerkanntes Studium, sind in verschiedensten Dachverbänden zusammengeschlossen und blicken auf Jahrzehnte der Berufserfahrung zurück. Dass das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht die berufliche Handlungsfähigkeit bedroht, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Karlsruhe. Mitarbeiter:innen des dortigen Fanprojekts wurden von der Karlsruher Staatsanwaltschaft vorgeladen und sind nun gezwungen, in einem Strafprozess auszusagen – andernfalls drohen Geldstrafen oder Haft. Vorausgegangen waren Einsätze von Pyrotechnik der Karlsruher Ultras, wobei es elf Verletzte gab. Im Anschluss initiierte das Karlsruher Fanprojekt Vermittlungsgespräche zwischen Ultras und den betroffenen verletzten Personen. Als die Staatsanwaltschaft davon erfuhr, wurden die Fanprojektmitarbeiter:innen vorgeladen und mussten im Vertrauen getätigte Gesprächsinhalte mit ihrer Adressat:innengruppe offenlegen. Damit wird das oben beschriebene Fundament der Sozialen Arbeit ausradiert. Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Fanprojekt und Ultras ist so nicht mehr möglich.

Beschluss-PDF: