RGP2 Regierungsprogramm der BayernSPD - Soziales

Soziales

Wir werden eine neue Sozialpolitik auf Landesebene gestalten, die die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Menschen in den Mittelpunkt stellt. Artikel 171 der Bayerischen Verfassung garantiert jeder und jedem Anspruch auf Sicherung gegen die Wechselfälle des Lebens durch eine ausreichende Sozialversicherung. Diesen Anspruch werden wir durchsetzen mit einer Politik, die die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit als Kernaufgabe definiert und einen funktionierenden Sozialstaat als Voraussetzung für eine funktionierende Gesellschaft sichert. Dazu werden wir auch das bayerische Sozialressort aufwerten.

 

Wir werden Schwerpunkte auf die Bekämpfung von Armut und Obdachlosigkeit setzen und ein Angebot schaffen, dass Hilfesuchende durch bestehende und neue Förderungen und Entlastungen lotst. Plötzlich auf Hilfe angewiesen zu sein, kann über Nacht jede*n treffen.

 

Sozialstaat als Partner

Wir schaffen Anlaufstellen, die hilfsbedürftigen Menschen helfen, die richtige Förderung zu erhalten. Diese Lotsenstellen sollen eine allgemeine Beratung bieten für Menschen in finanzieller Not, genauso wie für Angehörige von kranken Menschen und Pflegebedürftigen. Sie sollen bei der Beantragung von Geldern aus schon bestehenden Programmen genauso helfen, wie bei der Vernetzung Betroffener. Diese Lotsenstellen werden wir für alle sozialen Belange ausbauen, um dafür zu sorgen, dass zur Verfügung stehende Leistungen, zum Beispiel auch im Familienbereich, in der Jugendarbeit und bei der Pflege, künftig besser abgerufen werden können. Zunächst muss es in jedem Landkreis mindestens einen solchen Stützpunkt geben, in städtischen Bereichen sollen diese quartiersbezogen entstehen.

 

Dabei prüfen wir auch die Förderung nichtstaatlicher Lotseneinrichtungen, die bisher voll privat bzw. kirchlich finanziert sind.

Auch für das Ehrenamt schaffen wir bayernweit Servicestellen, die das bürgerschaftliche Engagement professionell unterstützen. Dabei achten wir auf landesweite Strukturen, die verhindern, dass einzelne Regionen vernachlässigt werden.

 

Wir werden eine soziale Quartiersentwicklung fördern, die Möglichkeiten für gruppenübergreifende Kontakte schafft und sozialer Vereinsamung vorbeugt. Dazu werden wir auch in Begegnungsstätten wie Gemeinschafts- und Nachbarschaftseinrichtungen investieren und die Gründung von Dorfläden unterstützen. Das Ziel ist es, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und zu vereinfachen. Dabei werden wir besonders den Bedarf in Brennpunktvierteln berücksichtigen.

 

Unsere Staatsregierung wird ein Programm auflegen, das die Digitalisierung in von Armut betroffenen Haushalten fördert und digitale Teilhabe ermöglicht.

Wir werden die Gefahr, in Armut abzurutschen, mindern, indem wir kommunale Präventionsketten schaffen, die frühzeitig greifen. Ebenso werden wir ein Beratungs- und Hilfeangebote für Menschen mit Messie-Syndrom finanzieren.

 

Obdachlosigkeit

Bereits existierende Fachstellen zur Beratung bei drohender Wohnungslosigkeit müssen ausgebaut und landesweit erreichbar werden. Das gleiche gilt für die Schuldner- und Insolvenzberatung.

Wir werden Kälteschutzprogramme auflegen, die dafür sorgen, dass wohnungslose Menschen im Winter eine Anlaufstelle haben. In Kooperation mit freien Trägern der Wohlfahrtspflege werden wir Orte installieren, an dem sich Menschen aufwärmen, duschen und schlafen können. Auch die Verteilung von Nahrungsmitteln und der Zugang zum Internet sollen dort ermöglicht werden. Diese Orte des Kälteschutzes sollen dem System zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit vorgeschaltet sein und ein Mindestmaß an Humanität gewährleisten. Das Land Bayern wird die Kommunen dabei finanziell unterstützen.

Wir bauen Kooperationen des Freistaats mit Kommunen aus, die für den Übergang sogenannte Flexiheime für wohnungslose Menschen schaffen.

 

Menschen mit Behinderung

Leitlinie unserer Politik für behinderte Menschen ist und bleibt die UN-Behindertenrechtskonvention. Wir werden ein Sonderprogramm Inklusion auflegen und gemeinsam mit den bayerischen Bezirken Inklusion in der gesamten Gesellschaft fördern. Wir werden das bayerische Behindertengleichstellungsgesetz ausbauen und Inklusion als zentrales Element der Stadtgestaltung etablieren. Barrierefreiheit bedeutet auch Kommunikation in leichter Sprache, deshalb werden wir das Angebot an Publikationen öffentlicher Stellen in leichter Sprache ausbauen und deren Verwendung fördern. Wir werden den Nachteilsausgleich, den bisher schon blinde, taubblinde und hochgradig sehbehinderte Personen erhalten, auf alle schwerbehinderten Menschen ausweiten. Auch Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf gute Arbeit. Sie sollten auch selbstbestimmt entscheiden können, wo, was und wie sie arbeiten. Im Rahmen eines inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarktes haben sie einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Daraus leitet sich auch ein genereller Anspruch für Arbeitende mit Behinderung auf eine Bezahlung oberhalb der Grundsicherung ab, aus der auch entsprechende Rentenbezüge erwachsen.

Wir unterstützen die Bestrebungen der Bundesregierung, die Ausgleichsabgabe zu erhöhen, und zwar in einer Höhe, die es Arbeitgebern wirtschaftlich günstiger erscheinen lässt, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen anstatt die Ausgleichsabgabe zu entrichten. Der Freistaat bleibt gefordert, seine Vorbildfunktion in diesem Bereich auszubauen.

 

Wir beenden die Ungleichbehandlung von gehörlosen und schwerhörigen Menschen und führen ein bayerisches Gehörlosengeld ein. Das entlastet die Betroffenen bei den durch ihre Behinderung entstehenden Kosten, zum Beispiel für Schrift- und Gebärdendolmetschung oder bei Zuzahlungen für Hochleistungshörgeräte und Therapien. Die Höhe soll einem angemessenen Anteil des bayerischen Blindengelds entsprechen.

Im Rahmen der Einführung des bayerischen Faire-Löhne-Gesetzes werden wir auch Regelungen zur Einstellung von Menschen mit Behinderung ins Gesetz aufnehmen.

 

Bei der Schaffung von neuem Wohnraum werden wir verbindliche Regeln zur Barrierefreiheit schaffen, die nicht nur für Menschen mit Behinderungen wichtig ist, sondern auch aufgrund des demographischen Wandels.

Menschen mit Behinderung müssen gleichberechtigt als Konsumierende, als Kulturschaffende und als Mitglieder von Steuergremien am kulturellen Leben teilhaben können. Deshalb ändern wir die vergaberechtlichen Bestimmungen im Freistaat Bayern so, dass die Landesbehörden beim Ausbau kultureller und medialer Infrastruktur die barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzung durch Menschen mit Behinderung berücksichtigen.

 

Wir wollen die Unterbringung von Müttern mit seelischer Behinderung ab Vollendung des 27. Lebensjahres in Familienhäusern ermöglichen. Das ermöglicht das Zusammenleben von Mutter und Kind, indem die Mutter einen angemessenen Umgang mit ihrer psychischen Beeinträchtigung erlernt und so auf selbständige Lebensführung mit dem Kind vorbereitet wird.

Barrierefreies PDF:
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Ä1 zum RGP2 Einfügen 41 AG Selbst Aktiv   Einfügen der Wörter „inklusive“ und „barrierefrei“ in den folgenden Satz: „Auch für das Ehrenamt schaffen wir bayernweit Inklusive Servicestellen, die das bürgerschaftliche Engagement professionell und barrierefrei unterstützen“
Ä2 zum RGP2 Einfügen 50 AG Selbst Aktiv   Einfügen des Wortes „barrierefreien“ in den folgenden Satz: „Dazu werden wir auch in barrierefreien Begegnungsstätten …..“
Ä3 zum RGP2 Einfügen 93 AG Selbst Aktiv   Einfügen des folgen Satzes „Gemäß der UN-BRK ist Inklusion ein Menschrecht, deshalb setzen wir uns für die Aufnahme der Inklusion ins Grundgesetz ein“ nach dem folgenden Satz: „Leitlinie unserer Politik für behinderte Menschen ist und bleibt die UN -Behindertenrechtskonvention. Gemäß der UN-BRK ist Inklusion ein Menschrecht, deshalb setzen wir uns für die Aufnahme der Inklusion ins Grundgesetz ein.“
Ä4 zum RGP2 Einfügen 95 AG Selbst Aktiv   Einfügen folgender Wörter „barrierefreien“; „behindertengerechte“; „z.B.“, „Gebärdensprache und Blindenschrift“ in den folgenden Satz: „Wir werden das bayerische Behindertengleichstellungsgesetz ausbauen und Inklusion als zentrales Element der barrierefreien Stadtgestaltung etablieren. Barrierefreiheit bedeutet auch behindertengerechte Kommunikation z.B. in leichter Sprache, Gebärdensprache und Blindenschrift, deshalb werden wir das Angebot an Publikationen öffentlicher Stellen in leichter Sprache, Gebärdensprachvideos und Blindenschrift ausbauen und deren Verwendung fördern.“
Ä5 zum RGP2 Streichen 100 AG Selbst Aktiv   Streichung des folgenden Satzes: Wir werden den Nachteilsausgleich, den bisher schon blinde, taubblinde und hochgradig sehbehinderte Personen erhalten, auf alle schwerbehinderten Menschen ausweiten.
Ä6 zum RGP2 Streichen 103 AG Selbst Aktiv   Streichung der Wörter „auch“ und „sollten“ sowie Einfügung des Wortes „sollen“ in den folgenden Satz sowie: „Sie sollten  sollen auch selbstbestimmt entscheiden können, wo, was und wie sie arbeiten.“
Ä7 zum RGP2 Streichen 104 AG Selbst Aktiv   Streichung des Wortes „einen“ und Einfügung der Wörter „und Gleichstellung“ in den folgenden Satz. „Im Rahmen eines inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarktes haben sie einen Anspruch auf Gleichbehandlung und Gleichstellung.“
Ä8 zum RGP2 Ändern 106 AG Selbst Aktiv Streichung des folgenden Satzes. Daraus leitet sich auch ein genereller Anspruch  für Arbeitende mit Behinderung auf eine Bezahlung oberhalb der Grundsicherung ab, aus der auch entsprechende Rentenbezüge erwachsen. Einfügen des untenstehenden Satzes: „Daraus leitet sich ein genereller Anspruch für Arbeitende mit Behinderung in Werkstätten auf eine Bezahlung oberhalb der Grundsicherung ab, aus der sich entsprechende Rentenbezüge erwachsen. Für alle Menschen mit Behinderungen, die sozialversicherungspflichtig auf dem ersten Arbeitsmarkt oder in einem Inklusionsbetrieb angestellt sind, gelten die normalen tariflichen Voraussetzungen.“
Ä9 zum RGP2 Ändern 113 AG Selbst Aktiv   Streichung des folgenden Satzes. Der Freistaat bleibt gefordert, seine Vorbildfunktion in diesem Bereich auszubauen. Einfügen des untenstehenden Satzes: „Der Freistaat bleibt gefordert, eine Vorbildfunktion in diesem Bereich einzunehmen, in dem er z.B. vermehrt Menschen mit Behinderung einstellt und langfristig beschäftigt.“
Ä10 zum RGP2 Einfügen 131 AG Selbst Aktiv   Einfügung der Wörter „und bei der Modernisierung von altem Wohnraum“ ; „sind“; „allen älteren Menschen zugutekomme“, sowie der Streichung von „ist“ in dem folgenden Satz: „„Bei der Schaffung von neuem Wohnraum und bei der Modernisierung oder Instandsetzung von altem Wohnraum werden wir verbindliche Regeln zur  Barrierefreiheit schaffen, die nicht nur für Menschen mit Behinderungen wichtig ist sind, sondern auch aufgrund des demographischen Wandels allen älteren Menschen zugutekommen.“
Ä11 zum RGP2 Einfügen 140 AG Selbst Aktiv   Nach der Zeile 140 soll folgender Satz eingefügt werden: „Wir werden gemäß dem Artikel 29 der UN-BRK mit gesetzlichen Vorgaben dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung sich aktiv und passiv politisch einbringen und mitbestimmen können.“