Ä8 zum RGP2

Streichung des folgenden Satzes.
Daraus leitet sich auch ein genereller Anspruch  für Arbeitende mit Behinderung auf eine Bezahlung oberhalb der Grundsicherung ab, aus der auch entsprechende Rentenbezüge erwachsen.

Einfügen des untenstehenden Satzes:
Daraus leitet sich ein genereller Anspruch für Arbeitende mit Behinderung in Werkstätten auf eine Bezahlung oberhalb der Grundsicherung ab, aus der sich entsprechende Rentenbezüge erwachsen. Für alle Menschen mit Behinderungen, die sozialversicherungspflichtig auf dem ersten Arbeitsmarkt oder in einem Inklusionsbetrieb angestellt sind, gelten die normalen tariflichen Voraussetzungen.“

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Streichung des folgenden Satzes.
Daraus leitet sich auch ein genereller Anspruch  für Arbeitende mit Behinderung auf eine Bezahlung oberhalb der Grundsicherung ab, aus der auch entsprechende Rentenbezüge erwachsen.

Einfügen des untenstehenden Satzes:
„Daraus leitet sich ein genereller Anspruch für Arbeitende mit Behinderung in Werkstätten auf eine Bezahlung oberhalb der Grundsicherung ab, aus der sich entsprechende Rentenbezüge erwachsen. Für Menschen mit Behinderungen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt oder in Inklusionsbetrieben arbeiten, streben wir diskriminierungsfreie, jeweils angemessene Arbeitsbedingungen möglichst auf tarifvertraglicher Grundlage an