B16 Rechtsanspruch auf einen gebundenen rhythmisierten Ganztagsschulplatz bis Ende Sek. I

Die BayernSPD fordert die Einführung eines Rechtsanspruches auf einen gebundenen, rhythmisierten Ganztagsschulplatz für alle Schüler*innen in der Primarstufe (Grundschule) und der Sekundarstufe 1 (Jahrgangsstufe 5 bis Ende der Jahrgangsstufe 10). In allen Schularten stellen wir dafür 12 Lehrer*innen-Wochenstunden je Ganztagsklasse zur Verfügung und schaffen multiprofessionelle Teams.

Begründung:

Im Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU auf Bundesebene haben wir als kleinsten gemeinsamen Nenner eine Ganztagsbetreuung im Primarbereich (Grundschule) vereinbart. Dies reicht aber bei weitem nicht aus.

Ganztagsbetreuung findet in Bayern bisher unten den Bezeichnungen „Mittagsbetreuung“, „erweiterte Mittagsbetreuung“ oder „offene Ganztagsschule“ etc. statt. Hierfür gibt es keinen festgeschrieben Qualitätsstandard, keinen festgeschriebenen Personalschlüssel und keine festgelegte Qualifikation des Betreuungspersonals. Zudem haben hierfür die Kosten die Sachaufwandsträger und die Eltern zu tragen. Insofern kann dies kein sozialdemokratischer Ansatz von Chancengleichheit und Kostenfreiheit sein.

In der gebundenen, rhythmisierten Ganztagsschule wählen die Eltern und Schüler*innen ganz bewusst ein qualitativ hochwertiges Modell. Die Unterrichtsstunden, die rhythmisiert über den Tag verteilt sind, werden von ausgebildeten Lehrer*innen gehalten. Unterrichtsstunden wechseln sich mit  Entspannungsphasen, Sport und musischen Angeboten ab. Dafür brauchen wir die multiprofessionellen Teams. Zudem steht mit den zusätzlichen Lehrer*innen-Stunden mehr Zeit für gezielte individuelle Förderungen (Förderung von Schwächen UND Stärken) zur Verfügung. Und das Üben von Hausaufgaben in der Schule wird über den Tag verteilt verlagert.

Aus der Erfahrung bereits vorhandener gebundener Ganztagsklassen zeigt sich, dass die Schüler*innen der gebundenen, rhythmisierten Ganztagsklassen im Durchschnitt bis zu einer ganzen Note besser sind, als vergleichbare Jahrgangsstufen in Regelklassen.

Es ist wissenschaftlich gut begründet, dass der gebundene Ganztag persönlichkeitsbildend wirkt und soziale Benachteiligungen auf Grund der Herkunft abmildern kann.

Zudem fallen für die Eltern keine zusätzlichen Kosten, außer für das Mittagessen (dieses wollen wir zudem künftig kostenlos zur Verfügung stellen) an. Auch für die Sachaufwandsträger fallen keine zusätzlichen und regelmäßig anfallen Kosten an. Einzig ist ggf. einmalig in bauliche Maßnahmen zur Schaffung der benötigten Raumangebotes an. Dieses wird jedoch vom Freistaat Bayern mit ca. 50 – 60% der Kosten bezuschusst.

Auch für die Eltern, unabhängig ihrer Familien- oder Berufskonstellation, stellt die gebundene rhythmisierte Ganztagsschule und der damit verbundene Rechtsanspruch vielerlei Vorteile: Zum einen bietet diese Schulform eine hohe Qualität in Betreuung und Bildung, kommt insofern den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen näher als herkömmliche Schulform und bietet in der Kombination Rechtsanspruch auf verbindliche Zeiten und Qualität den Eltern einen verlässlichen und guten Beitrag zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Wir verweisen ergänzend auf den alten Antrag der AfB unter dem Titel „Gute Ganztagsschule“.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Wahlprogramm
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die BayernSPD fordert die Einführung eines Rechtsanspruches auf einen gebundenen, rhythmisierten Ganztagsschulplatz für alle Schüler*innen in der Primarstufe (Grundschule) und der Sekundarstufe 1 (Jahrgangsstufe 5 bis Ende der Jahrgangsstufe 10). In allen Schularten stellen wir dafür 12 Lehrer*innen-Wochenstunden je Ganztagsklasse zur Verfügung und schaffen multiprofessionelle Teams.

Beschluss-PDF: