Der Landesparteitag fordert die BundesSPD und die SPD Bundestagsfraktion auf, die Kommunen beim Erwerb von Konversionsflächen zur Erfüllung kommunaler Aufgaben zu unterstützen und eine gesetzliche Regelung einzubringen, die die BImA ermächtigt, die Konversionsflächen zu einem symbolischen Preis von 1 Euro/m² an die Kommunen abzugeben… Die Verbilligungsrichtlinie von 2018 zeigt erste richtige Ansätze, ist aber nicht ausreichend dimensioniert und muss in Bezug auf die Nachlässe neu verhandelt werden.
Neue Verbilligungsrichtlinie (VerbR 2018) am 27. September 2018 in Kraft gesetzt. „Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 26. September 2018 die „Richtlinie der BImA zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR 2018)“ in der Fassung vom 29. August 2018 beschlossen, die auf die aktuellen politischen Zielvorstellungen und den geänderten Haushaltsvermerk 60.3 abgestimmt ist und die Einzelheiten zum Erstzugriff / Direktverkauf sowie zu den Verbilligungsmöglichkeiten von entbehrlichen Liegenschaften regelt. Hierdurch wird die Attraktivität des Liegenschaftserwerbs für Länder und Kommunen, insbesondere für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus, erhöht. Darüber hinaus wurde zugunsten der Kommunen eine Weiterveräußerungsmöglichkeit an private Dritte (z.B. Wohnungsbauinvestoren) ohne Rückzahlungspflicht bei Weitergabe der Verbilligung geschaffen, soweit sich die Kommune des Dritten zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe bzw. des Verbilligungszweckes bedient.
Das Gesamtvolumen der gewährten Nachlässe auf den Verkehrswert ist nach wie vor auf einen Betrag von insgesamt 100 Mio. € beschränkt. Für die Gewährung von Verbilligungen beim Verkauf von Grundstücken für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus gilt diese Begrenzung nicht.“