S4 Freiheit braucht Solidarität - Zum zukünftigen Umgang mit Corona

Status:
Nicht abgestimmt

Adressat*innen: Juso-Landeskonferenz, Juso-Bundeskongress

Wir fordern die politisch verantwortlichen in Bund und Freistaat auf, weiterhin verantwortungsvoll mit der aktuellen Situation der Corona-Pandemie umzugehen. Die Pandemie ist nicht zu Ende, auch wenn das die Stimmung in der Bevölkerung suggeriert. Gleichzeitig erkennen wir an, dass sich die pandemische Lage verändert hat und dass auch die politischen Maßnahmen sich deshalb verändern müssen:

Gerade auch in der politischen Arbeit merken wir, dass Zusammenarbeit und Diskussionen von Angesicht zu Angesicht sich nicht durch digitale Treffen ersetzen lassen. Dies gilt auch für viele andere Lebensbereiche. Gesellschaftliches Leben muss wieder stattfinden. Damit das möglich ist, müssen aber bewährte Schutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht, kostenfreie Testmöglichkeiten und eine Testpflicht sowie eine Impfpflicht politisch durchgesetzt werden.

Damit schaffen wir die Grundlage für eine durchhaltbare Langfriststrategie, um mit der anhaltenden Gefahr durch SARS-Cov-2 verantwortungsvoll umzugehen. Eine Überlastung des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastrukturen zu verhindern, ist nur ein Ziel öffentlicher Gesundheitspolitik sein: Es geht auch um den Schutz individueller Gesundheit.

Auch, wenn eine solche Überlastung in Zukunft nicht mehr drohen sollte, muss die Minimierung der Krankheitslast in der Bevölkerung durch Eingrenzung von Infektionen und Reduktion der Krankheitsfolgen, wo es doch zu Infektionen kommt, weiterhin
staatliches Ziel bleiben. Außerdem muss die Möglichkeit der sicheren Teilnahme am Alltag für vulnerable Personen und deren Kontakte jederzeit gegeben sein, denn diese leben nicht nur in Pflege- und Altenheimen.

Hierzu ist es entscheidend, gezielt Schutzmaßnahmen in den Alltag zu integrieren, welche für das öffentliche Leben relativ eingriffsarm sind. Darüber hinaus muss eine Überwachung der Infektionszahlen und des Auftretens von Varianten dauerhaft
gegeben sein, um angemessen und präventiv auf neue Entwicklungen reagieren zu können. und und Länder müssen dafür dauerhaft rechtliche Grundlage schaffen und die Finanzierung sicherstellen. Unter die genannten eingriffsärmeren Schutzmaßnahmen fallen insbesondere die folgenden:

Verbesserung der Raumlufthygiene
Die Corona-Pandemie hat uns gelehrt, dass eine Übertragung draußen deutlich unwahrscheinlicher ist als in Innenräumen. Hieraus erwächst die Aufgabe, durch technische Lösungen wie Belüftungssysteme und Luftfilter die Raumluft in Innenräumen der im Außenbereich so weit wie möglich anzunähern. Es braucht hierzu verbindliche Vorgaben insbesondere für Innenräume, in denen sich für längere Zeit viele Menschen gemeinsam aufhalten – zuvorderst Schulen, Kitas und der Arbeitsplatz.

Entsprechende Maßnahmen sind auch für andere Erkrankungen, die durch Aerosole übertragen werden eine sinnvolle Investition und tragen somit langfristig zur Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung bei.

Das Tragen von (FFP2-)Masken
Masken, insbesondere FFP2-Masken, sind eines der einfachsten und zugleich wirksamsten Mittel, Übertragungen zu verhindern. Sie schützen nicht nur den*die Träger*in, sondern vor allem auch andere. Daher sollte die Maskenpflicht in Innenräumen (auch am Platz an Schulen, Universitäten und am Arbeitsplatz) bei hohen und mittleren Ansteckungszahlen nicht aufgegeben werden und bei Bedarf leicht wieder einzuführen sein.

In bestimmten Bereichen muss darüber hinaus die Maskenpflicht mittelfristig beibehalten werden, hierzu zählen Geschäfte des täglichen Bedarfs, der gesamte medizinische Bereich (auch Hausbesuche), ÖPNV und Fernverkehr, der öffentlich zugängliche Bereich von Ämtern und Behörden, und ähnliche Bereiche, deren Besuch im Alltag zwingend erforderlich ist und wo sich entweder besonders viele Menschen aufhalten oder es zum Kontakt mit besonders vulnerablen Menschen kommt. Über eine Aufhebung in diesen Kernbereichen darf nur bei einer stabilen, sehr niedrigen Inzidenz nachgedacht werden. Entgegen der Erzählung vieler, stellt das verpflichtende Tragen einer Maske in unserer Bewertung keinen erheblichen Eingriff in die Freiheit des Menschen dar.

Schutzkonzepte am Arbeitsplatz, in Schulen und Kitas
Der Arbeitsplatz, Schulen und Kitas spielen eine wichtige Rolle im Infektionsgeschehen, da sich dort in der Regel mehrere Menschen für längere Zeit gemeinsam in Innenräumen aufhalten. Gleichzeitig handelt es sich um Bereiche, welche für das Funktionieren der Gesellschaft zentral sind und auch von den meisten vulnerablen Personen und/oder deren Kontakten kaum gemieden werden können. Daher bedarf es langfristiger Schutzkonzepte, welche sich am lokalen, regionalen und überregionalen Infektionsgeschehen orientieren, sowie der schnellen Eindämmung von Ausbrüchen im jeweiligen Betrieb oder der jeweiligen Einrichtung.

Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz dürfen nicht von der Willkür des Arbeitgebers abhängig sein, sondern müssen gesetzlichen Vorgaben folgen. Dazu gehören unter anderem Schutzwände aus Plexiglas für stationäre Mitarbeiter*innen mit hohem Kund*innen-Kontakt, z. B. an Kassen und Informationsschaltern, und die flächendeckende Bereitstellung von Desinfektionsmittel- Spendern.

An Schulen und Kitas ist die zentrale Aufgabe, einen verlässlichen Betrieb zu gewährleisten, ohne dabei die Gesundheit von Kindern, Jugendlichen, Lehrer*innen und Erzieher*innen und deren Familien in Gefahr zu bringen. Hierzu braucht es klare Vorgaben, die tatsächlich geeignet sind, Infektionen zu verhindern, aber auch ausreichend Flexibilität, um präventiv auf Ausbrüche in der jeweiligen Einrichtung reagieren zu können. Durch flexible Bestuhlung der Klassenzimmer mithilfe von leichten Ein-Personen-Tischen können Mindestabstände gewahrt werden. Sollte es zu Schließungen oder Quarantänen kommen, müssen Eltern unbürokratisch von der Arbeit freigestellt werden und finanzielle Unterstützung erhalten können. Ziel muss jedoch sein, das Infektionsgeschehen nicht so weit eskalieren zu lassen, dass Schließungen notwendig werden.

Der einfache Zugang zu Antigen- und PCR-Tests
Tests sind ein wichtiges Instrument, um Infektionen frühzeitig zu erkennen, Behandlung zu ermöglichen, sowie Infektionsketten zu unterbrechen. Die kostenlosen Schnelltests müssen daher bestehen bleiben, wobei eine bessere Kontrolle der Qualität der Tests und der Durchführung zwingend notwendig ist. Außerdem müssen PCR-Tests wieder breiter verfügbar sein, insbesondere müssen sie für
Kontaktpersonen von Infizierten wieder möglich sein. Hierzu sollte auch in kostengünstigere Alternativen wie die Gurgeltests in Österreich investiert werden. Zudem sind Testpflichten am Arbeitsplatz, in Schulen und Kitas bei hoher und mittlerer Inzidenz und bei Fällen innerhalb des Betriebs/der Einrichtung notwendig, um Ausbrüche früh zu erkennen und reagieren zu können. Regelmäßige PCR-Pool-Tests mehr als einmal wöchentlich müssen Standard an den Schulen werden. Geimpfte und Genesene sollten davon nicht ausgenommen sein.

Isolation, Quarantäne und Kontaktnachverfolgung
Die Isolation von Infizierten und die Quarantäne deren enger Kontakte sind ein wirksames Mittel der Eindämmung von Infektionskrankheiten, welches nicht aufgegeben werden sollte. In Zeiten, in denen die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter aufgrund der hohen Anzahl an Infektionen schwierig bis unmöglich ist, müssen digitale Lösungen wie die Corona-Warn-App ein stärkeres Gewicht erhalten, PCR-Tests ermöglicht werden sowie ein unbürokratischer Zugang zu Entschädigungsleistungen gewährleistet sein.

Da Quarantänen für Kinder und Jugendliche besonders belastend sind, muss hier insbesondere bei weniger intensivem Kontakt über Alternativen nachgedacht werden beispielsweise Kontakteinschränkungen und die vorübergehende Teilnahme am Unterricht in Distanz, statt einem kompletten Verbot, die Wohnung zu verlassen. Lösungen analog zur Arbeitsquarantäne, welche nur die Freizeit beschränken, aber weiterhin einen Besuch der Schule in Präsenz vorsehen, lehnen wir aufgrund der damit verbundenen psychischen Belastungen und weil in den Einrichtungen die meisten Kontakte stattfinden ab.

Der wirksamste Weg, die Belastung durch Quarantäne und Isolation zu verringern, ist, das Infektionsgeschehen insgesamt zu verringern.

Erhöhung der Impfquote (auch global) und Weiterentwicklung der Impfstoffe
Impfungen haben in dieser Pandemie bereits zahlreiche Leben gerettet und sind ein zentrales Instrument, die Krankheitslast zu reduzieren. Wir fordern weiterhin die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren, darüber hinaus müssen dringend mehr niedrigschwellige Impfangebote für Kinder und Jugendliche geschaffen werden, um auch dort die Impfquote möglichst zu erhöhen. Impfstoffe müssen nicht nur in den reichsten Ländern für alle verfügbar sein, sondern überall auf der Welt, daher fordern wir die Aufhebung der Patente und die bessere Unterstützung der WHO dabei, Impfungen in der gesamten Welt verfügbar zu
machen.

Die Bundesregierung unterstützt Schwellen- und Entwicklungsländer sowohl finanziell als auch technisch beim Aufbau von Produktionslinien für Impfstoffe, sowie bei der Produktionsmittelbeschaffung.

Betroffene öffentliche Forschungseinrichtungen, die Pantenteinhaberinnen sind, werden hierbei angemessen finanziell entschädigt. Um genug Impfstoff produzieren zu können um jedem Menschen auf dem Planeten Impfschutz gegen Covid-19 zu ermöglichen fordern wir die Vergesellschaftung der enormen Gewinne der Pharmakonzerne mit den Impfstoffen, deren Entwicklung nur durch die mit öffentlichen Mitteln finanzierte Forschung möglich wurde. Mit diesen finanziellen Mitteln kann die dezentrale Produktion von Impfstoffen finanziert werden. Die Omikron-Variante hat die Wirksamkeit der bisherigen Impfstoffe deutlich reduziert,
mit weiteren Immunflucht-Varianten ist zu rechnen. Daher muss in die Weiterentwicklung der Impfstoffe investiert werden und die Erforschung neuer Impfstoffe, welche die Übertragung besser als bisher bremsen, gefördert werden. Die Aufklärungsarbeit über die Notwendigkeit einer Impfung, um sich vor schweren Verläufen zu schütze, muss dringend weiter geführt werden.

Möglichkeiten des Lernens und Arbeitens in Distanz
Neben einem sicheren Präsenzbetrieb muss das Lernen in Distanz zukünftig für alle, bei denen eine medizinische Indikation besteht wie z. B. ein eingeschränktes Immunsystem, ermöglicht werden.
Dafür ist der Aufbau digitaler Klassenzimmer auch über die Situation der Pandemie hinaus sinnvoll. Dazu müssen sowohl die Klassenräume technisch ausgestattet werden, als auch im Sinne der Lehrmittelfreiheit der Zugang zu angemessenen technischen Endgeräten für alle Schüler*innen sichergestellt und gegebenenfalls unterstützt werden. So kann die soziale Anbindung und der Unterricht fortgesetzt werden, wenn der physische Besuch der Schule aus gesundheitlichen Gründen über längere Zeit hinweg nicht möglich ist.

Das Recht auf Home Office in der Arbeitswelt muss bestehen bleiben, denn neben den gesundheitlichen und epidemiologischen Aspekten, bedeutet dies auch mehr Freiheit für die Arbeitnehmer*innen und ist daher als ein Fortschritt zu sehen. Darüber hinaus müssen auch an Schulen und Universitäten digitale Angebote als Alternative zur Präsenz dauerhaft etabliert werden, selbstverständlich ohne, dass diese von Lehrkräften, die voll im Präsenzbetrieb sind, nebenbei in ihrer Freizeit organisiert werden müssen.
Dies darf jedoch keine Ausrede dafür sein, sich nicht um einen sicheren Präsenzbetrieb zu kümmern.

Weitere Erforschung und bessere Verfügbarkeit von Behandlungsmethoden
Um auch im Falle einer Infektion schwere Verläufe möglichst zu verhindern, muss der Bund in die weitere Erforschung antiviraler Medikamente investieren sowie diese für alle, die sie benötigen, so schnell wie möglich verfügbar machen.

Wenn über Behandlungsmethoden gesprochen wird, darf außerdem Long Covid nicht vergessen werden – auch hierfür muss Geld für die Forschung zur Verfügung gestellt werden, Erkenntnisse aus der Vergangenheit, insbesondere zur Krankheit ME/CFS, müssen dabei berücksichtigt werden. Da Long Covid oft zu längerer Arbeitsunfähigkeit oder sogar zu einer Berufsunfähigkeit führt, muss zudem die finanzielle Unterstützung der Betroffenen und deren Familien sichergestellt werden. Einer Stigmatisierung muss entgegengewirkt werden.

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Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Nicht abgestimmt Ä1 zum S4 Z. 13-16 Jusos Oberbayern Z. 13 – 16 ersetzen durch: Damit das möglich ist, müssen aber bewährte Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten und Testpflichten bei Bedarf schnell wieder eingeführt werden und, um ein eigenverantwortliches solidarisches Verhalten der Bevölkerung zu ermöglichen, kostenlose Testmöglichkeiten und der unkomplizierte und kostenlose Zugang zu Impfungen erhalten bleiben.
Nicht abgestimmt Ä2 zum S4 Z. 39 Jusos Oberbayern ersetze „und und Länder“ durch „Bund und Länder“ 
Nicht abgestimmt Ä3 zum S4 Z. 61-64 Jusos OBB ersetzen durch: Daher sollte die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Innenräumen (auch am Platz an Schulen, Universitäten und in gemeinschaftlich genutzten Arbeitsräumen) bei hohen und mittleren Ansteckungszahlen auch in Zukunft möglich sein und umgesetzt werden.
Nicht abgestimmt Ä4 zum S4 Z. 66-74 Jusos OBB ersetzen durch: In Geschäften des täglichen Bedarfs, ÖPNV und Fernverkehr, im öffentlich zugänglichen Bereich von Ämtern und Behörden und vergleichbaren Bereichen sollte nur bei einer stabilen, sehr niedrigen Inzidenz auf eine Maskenpflicht verzichtet werden, denn es handelt sich hierbei um Bereiche, die vulnerable Personen kaum meiden können und in denen sehr viele fremde Menschen aufeinander treffen. Ein noch sensiblerer Bereich ist der medizinische Bereich, insbesondere Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheime. Patient*innen und Bewohner*innen ist es dort nicht immer möglich, selbst eine hochwertige Maske zu tragen, sei es, weil sie schlafen, essen, für die Behandlung die Maske abnehmen müssen, oder weil es sich um Babys und Kleinkinder handelt – sie sind entsprechend auf den Schutz durch andere angewiesen. Die Aufhebung der Maskenpflicht im medizinischen Bereich kritisieren wir daher scharf.
Nicht abgestimmt Ä5 zum S4 Z. 114 – 119 Jusos Oberbayern ersetzen durch: Außerdem sind Tests die Grundlage, um das Infektionsgeschehen verlässlich abzubilden und die Bevölkerung angemessen zu informieren. Der Zugang zu kostenlosen Tests für die Bevölkerung muss daher wiederhergestellt werden – dazu sollten Selbsttests unbürokratisch und kostenfrei verteilt werden und der Zugang zu kostenfreien PCR-Tests für Verdachtsfälle und enge Kontaktpersonen wiederhergestellt werden. Die Vergütung für Arztpraxen sollte so gestaltet werden, dass diese einen Anreiz bekommen, Tests auch durchzuführen.
Nicht abgestimmt Ä6 zum S4 Z. 132 Jusos Obb ersetze „welches nicht aufgegeben werden sollte“  durch: Insbesondere die Aufhebung der Isolationspflicht kritisieren wir scharf, hierdurch werden Arbeitnehmer*innen, die nicht ins Home Office wechseln können, sowie Schüler*innen und Kitakinder einer hohen Gefährdung ausgesetzt.
Nicht abgestimmt Ä7 zum S4 Z. 218 Oberbayern Leider kommt es immer wieder vor, dass zu einer Hochrisikogruppe gehörende Personen das Medikament Paxlovid nicht bekommen, da sich behandelnde Ärzt*innen zu wenig auskennen oder das Medikament in der Apotheke nicht vorrätig ist – gleichzeitig sind in Deutschland größere Vorräte vorhanden, die zu verfallen drohen. Es muss daher dringend mehr Aufklärungsarbeit geleistet werden.
Nicht abgestimmt Ä8 zum S4 Z. 134-135 Jusos OBB ersetze „müssen digitale Lösungen wie die Corona-Warn-App ein stärkeres Gewicht erhalten“ durch: müssen wir uns digitale Lösungen wie die Corona-Warn-App langfristig leisten
Nicht abgestimmt Ä9 zum S4 Z. 202 „bestehen bleiben“ ersetzen durch: Oberbayern wieder eingeführt werden.
Nicht abgestimmt Ä10 zum S4 Z. 156-160 Jusos OBB ersetzen durch: Durch den Übergang in die Regelversorgung darf der Zugang zu Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfungen nicht erschwert werden. Wir erwarten, dass auch zukünftig für die gesamte Bevölkerung ein niedrigschwelliger und kostenfreier Zugang zu Impfungen gewährleistet wird, auch und besonders für Kinder und Jugendliche.