S3 Förderung der selbstbestimmten sportlichen Entwicklung von Jugendlichen

Status:
Nicht abgestimmt

Antrag:

Ist der/die Antragsteller*in während der Antragstellung z. B. für eine Mitgliedschaft bei einem Sportverein mindestens 14 Jahre alt, so besteht in dem Fall, dass die Person auf Diskriminierung durch das familiäre Umfeld verweist, das Anrecht auf Unterstützung durch das Jugendamt/Sozialarbeiter*innen, auf Beitritt in einen Sportverein oder sonstigen gesellschaftlichen Organisation ohne Zustimmung oder Information der Eltern und auf Übernahme des Mitgliedsbeitrags durch das Jugendamt. Davon ausgeschlossen sind extremistische und demokratiefeindliche Organisationen.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

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