Antragsteller*innen: Bezirksvorstand Jusos Oberbayern
Adressat*innen: Bezirkskonferenz Jusos Oberbayern, Landeskonferenz Jusos Bayern,
Bundekongress Jusos, SPD Oberbayern Bezirksparteitag, SPD Bayern Landesparteitag, SPD
Bundesparteitag
Antrag:
Die Mindestlohnkommission muss dringend reformiert werden. Die kürzlich getroffene
Entscheidung, den Mindestlohn nur um 41 Cent zu erhöhen ist ein Schlag ins Gesicht
der Arbeitnehmer*innen und zeigt den dringenden Reformbedarf dieser Kommission.
Konkret fordern wir:
- Die Festlegung des Mindestlohns muss sich auf den zuvor geltenden Betrag
beziehen. Auch politisch beschlossene Erhöhungen müssen dabei selbstverständlich
berücksichtigt werden. - Eine Entscheidung gegen die geschlossene Abstimmung der Arbeitnehmer*innen-Seite
darf zukünftig nicht möglich sein. - Die Bundesregierung muss die Möglichkeit bekommen, die Höhe des Vorschlags der
Mindestlohnkommission nach oben korrigieren können, wenn es die politische
Situation erfordert oder muss Vorschläge zur Korrektur an die
Mindestlohnkommission zurückweisen können - Die Bundesregierung soll schnellstmöglich, spätestens zum 01.01. die EU-
Mindestlohnrichtlinie umsetzen. Diese beinhaltet einen Mindestlohn bei 60% des
Medianeinkommens. Für Deutschland liegt der Betrag damit aktuell bei 14€.
Mit der Einführung des Mindestlohngesetzes hat die Bundesregierung auch eine sogenannte Mindestlohnkommision eingesetzt. Diese soll alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns machen, den die Bundesregierung und dann der Bundestag übernehmen können. Eine Änderung des Vorschlags ist aber derzeit nicht möglich.
Die Kommission besteht aus 7 Personen. Davon sind jeweils drei Verter*innen der Arbeitnehmer*innen und der Arbeitgeber*innen vertreten, gemeinsam benennen die eine*n Vorsitzende*n.
Die Grundlage für den Vorschlag der Kommission soll die durchschnittliche Änderung der Tarifabschlüsse aus dem letzten Jahr darstellen werden.
Vor kurzem hat die Mindestlohnkommission nun die Kommission die Erhöhung zum ersten Januar 2024 auf 12,41€ und zum ersten Januar 2025 auf 12,82€ vorgeschlagen. Diese Erhöhung ist absolut unzureichend, denn sie geht nicht von den aktuellen 12€ aus, sondern geht vom vorherigen Mindestlohn in Höhe von 10,40€ aus. Das ist absolut inakzeptabel. Dabei wurde die Entscheidung gegen die Arbeitnehmer*innenvertreter*innen mit 4 zu 3 Stimmen durchgedrückt.
Der Mindestlohn an sich ist ein enorm wichtiges Instrument, da gerade niedrige Einkommensgruppen besonders stark von Inflation und Teuerung betroffen sind. Allein im Monat Mai sind beispielsweise die Kosten für Lebensmittel um mehr als 14% höher gewesen als im Vorjahresmonat. Der Konsum von Menschen mit geringem Einkommen ist ohnehin sehr stark reduziert, ein weiteres Sparen oder Verzicht sind unrealistisch und als Vorschlag vehement abzulehnen.
Durch die vermeintliche Entpolitisierung – sprich die bloße Orientierung an den Tarifabschlüssen und die Nicht-Berücksichtigung der politischen Anpassung – wird der Sinn des Mindestlohns absolut entkernt und das Instrument ad absurdum geführt. Wenn die Mindestlohnsteigerungen die Kostensteigerungen für elementare Güter nicht mit abdeckt ist es kein sinnvoller Mindestlohn.
In den Zeiten ohnehin großer finanzieller Belastungen der Arbeitnehmer*innen, während Vorstände und Shareholder weiterhin riesige Gewinne einfahren und in Zeiten, in denen die Rattenfänger der AfD mit diesen Belastungen versuchen, ihren Rechtsextremismus wieder salonfähig zu machen kann dies nicht die Politik einer sozialdemokratisch geführten Bundesregierung sein.