C2 Bayern treibt den sozialen Wohnungsbau voran

In unserem kapitalistischen Wirtschaftssystem ist Wohnraum immer teurer geworden und trägt fundamental zur systematischen Umverteilung von den Vielen zu wenigen Besitzenden bei. Auch wenn das Problem deutlich weitreichender ist, ist eine der zentralen Stellschrauben der soziale Wohnungsbau durch staatliche Institutionen. Seit Jahren geht der soziale Wohnungsbau landesweit zurück, mittlerweile ist er fast zum Erliegen gekommen. Gleichzeitig fallen immer mehr Wohnungen aus der Mietpreisbindung oder werden für kurzfristigen Profit privatisiert, was dazu führt, dass die Zahl der Sozialwohnungen seit den 90ern kontinuierlich abnimmt.

Erschwinglicher Wohnraum wird durch die verfehlte Politik allgemein immer knapper. Das trifft besonders Menschen, die ohnehin schon kaum über die Finanzen für das tägliche Leben verfügen, noch härter als andere. Für uns ist klar, dass Wohnraum Menschenrecht ist und die momentane Wohnraumpolitik zur direkten Existenzbedrohung für Menschen wird.

Etwaige Abhilfen von Mietpreisbremsen obliegen allein dem Bund, doch können auch Länder und Kommunen dem Problem effektiv entgegenwirken.

Forderungen:

  • Effektives und langfristiges Vorantreiben des sozialen Wohnungsbaus durch Kommunen, Landes- und Bundesregierung
  • Privatisierungsstopp von Sozialwohnungen
  • Konsequente Enteignung von Grundstücken für den Neubau von Sozialwohnungen
  • Nachhaltige Finanzierung durch vorausschauende Planung und Finanzierung
  • gezielte Schaffung von Wohnraum für Auszubildende, da Ausbildung und die Qualifizierung von Arbeitnehmer*innen besonders unterstützt werden muss
Begründung:

Begründung:

Durch steigende Baukosten wird die öffentliche Hand immer mehr zur einzigen Option für den Neubau von Wohnungen für niedrige Einkommen, da hier keine reine wirtschaftliche Kalkulation sondern das Wohl der Bürger*innen zum Tragen kommt. Deshalb sollen Kommunen, Landes- und Bundesregierung endlich den sozialen Wohnungsbau mit Förderprogrammen effektiv und langfristig vorantreiben. Dabei sollen Genehmigungsverfahren effizienter gestaltet und signifikant beschleunigt werden, um zeitnah spürbare Erleichterungen für die Allgemeinheit zu verschaffen. Dazu braucht es bei den entsprechenden Behörden aber auch mehr Personal.

Außerdem soll mit sofortiger Wirkung die Privatisierung von Sozialwohnungen eingestellt werden, da dies anschließend meist signifikante Mieterhöhungen zur Folge hat. Darüber hinaus verlangen wir die konsequente Enteignung von Grundstücken, die Aufgrund von Beschaffenheit, Lage und Anbindung für den sozialen Wohnungsbau geeignet sind, falls die Eigentümer*innen aus nicht verhältnismäßigen oder vorgeschobenen Gründen einen Verkauf ausschließen und etwaige alternative Grundstücke mit äquivalenter Eignung nicht zur Verfügung stehen. Durch solche Weigerungen wird der Neubau erheblich verzögert und die Kosten mitunter in die Höhe getrieben. Dabei zeigt auch die Bayerische Verfassung sehr deutlich, dass sozialer Wohnungsbau Aufgabe des Staats ist. Art.106 der BayVerf spricht zum einen davon, dass jeder Bewohner Bayerns einen Anspruch auf eine angemessene Wohnung hat und die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen Aufgabe des Staates und der Gemeinden ist. Unglücklicherweise ist vor allem der finanzielle Spielraum von Kommunen eingeschränkt und verhindert einen großflächigen Neubau. Es gibt einige Ansätze und Ideen, die Kommunen zu entlasten, jedoch haben hier die Kommunen wenig Einfluss auf solche Programme. Jedoch können Kommunen auch anderweitig sozialen Wohnungsbau finanzieren. So können günstige KfW-Kredite und Förderprogramme in Anspruch genommen werden, um in einem ersten Schritt die Kosten besser stemmen zu können. Leider verhindern aber viele bürokratische Hürden, dass solche Programme ihr volles Potenzial entfalten können. An diese Stelle müsste von übergeordneten Instanzen angesetzt werden. Durch die oben genannten Finanzierungsmöglichkeiten eröffnet sich die Möglichkeit, dass die aufgenommenen Schulden rentierlich sind, also den Haushalt nicht nachhaltig belasten. Dazu muss langfristig und effizient geplant werden, um einerseits aus den Mieteinnahmen die Schulden langfristig tilgen zu können und andererseits die Miete kostendeckend ansetzen zu können, um den Zweck des sozialen Wohnungsbaus zu erfüllen. Hierbei sind auch Kooperationen mit anderen Kommunen denkbar.

Barrierefreies PDF:
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Nicht abgestimmt Ä1 zum C2 25 Ufra Ergänze nach Grundstücken " die Aufgrund von Beschaffenheit, Lage und Anbindung für den sozialen Wohnungsbau geeignet sind, falls die Eigentümer*innen aus nicht verhaltnismäßigen oder vorgeschobenen Gründen einen Verkauf ausschließen und etwaige alternative Grundstücke mit aquiva- lenter Eignung nicht zur Verfügung stehen."