Änderungsantrag 1
1858 Gleichberechtigung und Gleichstellung:
1859 Seit mehr als 150 Jahren ist die Gleichstellung von Frauen und Männern ein zentrales Ziel
1860 unserer Politik. Sie ist Voraussetzung für eine zukunftsfähige, moderne und gerechte Gesellschaft. Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen
1861 Bereichen verwirklichen und ihnen die Verwirklichung ihrer Lebensentwürfe ermöglichen. Eine moderne Gleichstellungspolitik ist
1862 eng mit guter Politik für Familien verbunden. Denn solange Familienaufgaben nach wie
1863 vor überwiegend von Frauen übernommen werden, sind es Frauen, die aufgrund ihres
1864 familiären Engagements berufliche Nachteile erfahren. Die Gleichstellung von Frauen und
1865 Männern ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Dies erfordert ein Mainstreaming in allen Bereichen der
1866 Politik: Familienpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik, Bildungs- und Rechtspolitik – aber
1867 auch Haushalts- und Finanzpolitik. Dies schließt eine geschlechtergerechte Haushaltssteuerung mit ein. Wir werden unsere Erfolge in der Gleichstellungspolitik selbstbewusst und offensiv verteidigen und die Verwirklichung der Gleichstellung vorantreiben. Nur so wird dauerhafter gesellschaftlicher Fortschritt und sozialer Zusammenhalt möglich.
1868 Wir wollen, dass Frauen und Männer im Berufsleben gleichgestellt sind. Dazu gehört, dass die
1869 Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern beendet wird. Frauen erhalten im
1870 Durchschnitt 21 Prozent weniger Lohn als Männer. Wir haben in einem ersten Schritt mit
1871 einem Transparenzgesetz (Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen) dieser
1872 Lohnungerechtigkeit den Kampf angesagt. Daneben werden wir gemeinsam mit den
1873 Tarifpartnern die sozialen Berufe aufwerten, in denen vor allem Frauen arbeiten. Dazu zählen
1874 die Berufsfelder Gesundheit, Pflege, Betreuung und frühkindliche Bildung. Wir wollen die
1875 verschulten Berufe möglichst bald in das duale System mit Ausbildungsvergütung und
1876 Schulgeldfreiheit bzw. in duale Studiengänge überführen.
1877 In einem zweiten Schritt wollen wir das Transparenzgesetz zu einem Entgeltgleichheitsgesetz weiterentwickeln.
1878 Wir werden dabei
1879 Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben einbeziehen. Denn hier sind die meisten
1880 Frauen beschäftigt. Wir werden die Transparenz mit Hilfe umfassender Auskunftsansprüche
1881 verbessern. Wir wollen außerdem verpflichtende Prüfverfahren der Entgeltstrukturen nach
1882 vorgegebenen Kriterien auch schon in Unternehmen ab 50 Beschäftigen einführen. Wir wollen zusammen mit den Tarifpartnern Verfahren zur Herstellung der Entgeltgleichheit entwickeln und ein Verbandsklagerecht einführen. Wir erwarten von den Tarifpartnern, dass sie bestehende Tarifverträge auf diskriminierende Regelungen überprüfen und diese beseitigen.
1883 Wir motivieren junge Menschen, Berufe zu ergreifen, die nicht den hergebrachten
1884 Geschlechterklischees entsprechen. Es ist für alle ein Gewinn, wenn sich mehr Frauen für MINT-
1885 Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) oder einen Handwerksberuf entscheiden und mehr
1886 Männer in den Sozial- und Erziehungsberufen arbeiten. Dazu fördern wir frühzeitige
1887 Informationen in den Schulen sowie eine Berufs- und Studienberatung, die Mädchen und
1888 Jungen die Vielfalt der Berufe und ihre Zukunftsperspektiven aufzeigt.
1889 Mit der Frauenquote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen
1890 Dienst haben wir einen Kulturwandel in der Arbeitswelt eingeleitet. Führungsgremien sollen
1891 jeweils zu 50 Prozent mit Frauen und Männern besetzt sein. Das ist unser Ziel. Dafür benötigen
1892 wir eine Gesamtstrategie Frauen in Führungspositionen – und zwar für alle Bereiche:
1893 Wirtschaft und Verwaltung, Medien, Kultur und Wissenschaft. Dem Öffentlichen Dienst
1894 kommt hierbei eine Vorbildfunktion zu. Wir werden daher die Frauenquote weiter steigern und
1895 ihren Geltungsbereich auf alle Unternehmen, auf Körperschaften des öffentlichen Rechts wie
1896 die Sozialversicherungen und auf alle Gremien wie Vorstände und Aufsichtsräte ausdehnen.
1897 Darüber hinaus wollen wir mit einem Gleichstellungsgesetz die Berufs-und Aufstiegschancen
1898 von Frauen in der Privatwirtschaft verbessern. Das ist auch im Interesse der Unternehmen, die
1899 auf Kompetenz und Vielfalt in den Führungsebenen angewiesen sind.
1900 Wir wollen, dass Frauen und Männer auch in Parlamenten auf allen Ebenen gleichberechtigt
1901 beteiligt sind. Wir werden verstärkt Frauen ansprechen und für politische Beteiligung
1902 gewinnen.
1903 Leben frei von Gewalt und Diskriminierung:
1904 Wir kämpfen gegen jede Form menschenverachtenden Verhaltens und gegen Gewalt. Die
1905 Rechte von Opfern häuslicher oder sexueller Gewalt wollen wir weiter stärken. Die
1906 Ratifizierung der „Istanbul-Konvention“ (Istanbul-Konvention des Europarates zur Verhütung
1907 und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) ist ein Meilenstein. Als
1908 weiteren Schritt fordern wir einen dritten Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung
1909 von Gewalt gegen Frauen (nach 1999 und 2007). Wir brauchen einen individuellen
1910 Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für die Opfer. Das gilt auch für geflüchtete Frauen und
1911 Mädchen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Das Hilfesystem aus Beratungsstellen,
1912 Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen soll ausgebaut und weiterentwickelt
1913 werden. Keine Hilfesuchende darf aus finanziellen Gründen oder aus Platzmangel abgewiesen
1914 werden. Mit einem Bundesförderprogramm setzen wir die erforderlichen Maßnahmen im Hilfesystem in
1915 Gang. Um Gewalt gegen Frauen und Mädchen in den Ansätzen zu bekämpfen, brauchen
1918 wir zudem ein Präventionsprogramm.
1916 Eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene soll die Umsetzung der Istanbul-Konvention
1917 überwachen.
1918
1919 Wir nehmen auch Gewalt gegen Männer sehr ernst. Auch Männer, die Opfer von häuslicher und
1920 sexualisierter Gewalt geworden sind, benötigen Hilfsangebote. Wir werden daher
1921 entsprechende Maßnahmen in den Aktionsplan aufnehmen.
1922 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vor zehn Jahren in Kraft getreten. Wir
1923 werden es weiterentwickeln. Hierfür stärken wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und
1924 weiten den Anwendungsbereich des AGG auf staatliches Handeln aus. Zudem wollen wir ein
1925 Verbandsklagerecht im AGG verankern.
1926 Tagtäglich werden wir mit überkommenen Rollenbildern, mit Sexismus in Sprache, Medien
1927 und Werbung konfrontiert. Wir werden dem Sexismus den Kampf ansagen. Deshalb wollen wir
1928 sicherstellen, dass der Werberat konsequent gegen Sexismus vorgeht und die bisherigen Instrumente evaluieren . Wenn notwendig,
1929 werden wir gesetzliche Maßnahmen ergreifen.
Änderungsantrag 2
391 Wir wollen Existenzsichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung ermöglichen. Die arbeitnehmerfeindliche und immer weiter ausufernde Verbreitung von „Arbeiten auf
392 Abruf“ werden wir eindämmen. Auch geringfügige Beschäftigung wollen wir abbauen und
393 Beschäftigten auf Basis des DGB-Modells den Weg aus Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeit öffnen. Die
394 Ausnahmen beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose werden wir abschaffen. Wo reguläre
395 Arbeit geleistet wird, muss auch regulär bezahlt werden.
405 Digitale Arbeit gestalten:
416 betrieblicher Wahlarbeitskonzepte miteinander verzahnt sind. Ein wichtiger Baustein ist
417 hierbei das Recht, nach einer Phase der freiwilligen Teilzeitarbeit auf die frühere Arbeitszeit
418 zurückzukehren. Vor allem Frauen sind von der sogenannten Teilzeitfalle betroffen. Dies wirkt
419 sich vor allem bei der Rente aus. Wir werden ihnen die Möglichkeit geben, die Planung über
420 Karriere und Berufsleben selbst in der Hand zu behalten.
Einfügen von neuem Abschnitt:
„Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt
Mehr als die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen sind in Teilzeit beschäftigt. Die Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führen im Lebensverlauf zu einer Rentenlücke von 54 Prozent. Das wollen wir nicht hinnehmen. Deshalb wollen wir Existenzsichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung. Wir wollen das Teilzeit- und Befristungsgesetz reformieren – vor allem hinsichtlich der Regelungen zum Recht auf befristete Teilzeit (Rückkehrrecht zur alten Arbeitszeit), der Vergütung von Überstunden, der Teilhabe an Qualifizierungsmaßnahmen und der betrieblichen Bewertungssysteme. Dazu gehört auch, dass Beschäftigte familiäre Sorge und Weiterbildung miteinander vereinbaren können. Die Übernahme von Führungsaufgaben auch in Teilzeit muss selbstverständlicher werden.“
Änderungsantrag 3
914 Trotz der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt gibt es noch viele Menschen, die über einen
915 längeren Zeitraum arbeitslos sind. Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren und
916 werden deshalb öffentlich geförderte Beschäftigung ausbauen. Das Bundesprogramm „Soziale
917 Teilhabe“ werden wir als Regelleistung in das Sozialgesetzbuch II übernehmen. Alle Angebote
918 der Arbeitsförderung müssen so ausgestaltet werden, dass sie es auch Männern und Frauen
919 mit Familienaufgaben ermöglichen, erfolgreich daran teilzunehmen. Für Alleinerziehende
920 machen wir gezielte Angebote. Zur Verbesserung der Chancen von langzeitarbeitslosen Frauen wollen wir die bewährten Beauftragten für Chancengleichheit auch im SGB II verankern. Auch für Langzeitarbeitslose, die wegen der Anrechnung von
921 Partnereinkommen bisher keinen Anspruch auf aktivierende Leistungen nach dem SGB II
922 haben, werden wir in Zukunft Weiterbildungsangebote machen.
923 Die schärferen Sanktionen für unter 25-Jährige werden wir aus dem SGB II streichen.
924 Außerdem werden wir das Schonvermögen im SGB II verdoppeln.
Änderungsantrag 1
1858 Gleichberechtigung und Gleichstellung:
1859 Seit mehr als 150 Jahren ist die Gleichstellung von Frauen und Männern ein zentrales Ziel
1860 unserer Politik. Sie ist Voraussetzung für eine zukunftsfähige, moderne und gerechte Gesellschaft. Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen
1861 Bereichen verwirklichen und ihnen die Verwirklichung ihrer Lebensentwürfe ermöglichen. Eine moderne Gleichstellungspolitik ist
1862 eng mit guter Politik für Familien verbunden. Denn solange Familienaufgaben nach wie
1863 vor überwiegend von Frauen übernommen werden, sind es Frauen, die aufgrund ihres
1864 familiären Engagements berufliche Nachteile erfahren. Die Gleichstellung von Frauen und
1865 Männern ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Dies erfordert ein Mainstreaming in allen Bereichen der
1866 Politik: Familienpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik, Bildungs- und Rechtspolitik – aber
1867 auch Haushalts- und Finanzpolitik. Dies schließt eine geschlechtergerechte Haushaltssteuerung mit ein. Wir werden unsere Erfolge in der Gleichstellungspolitik selbstbewusst und offensiv verteidigen und die Verwirklichung der Gleichstellung vorantreiben. Nur so wird dauerhafter gesellschaftlicher Fortschritt und sozialer Zusammenhalt möglich.
1868 Wir wollen, dass Frauen und Männer im Berufsleben gleichgestellt sind. Dazu gehört, dass die
1869 Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern beendet wird. Frauen erhalten im
1870 Durchschnitt 21 Prozent weniger Lohn als Männer. Wir haben in einem ersten Schritt mit
1871 einem Transparenzgesetz (Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen) dieser
1872 Lohnungerechtigkeit den Kampf angesagt. Daneben werden wir gemeinsam mit den
1873 Tarifpartnern die sozialen Berufe aufwerten, in denen vor allem Frauen arbeiten. Dazu zählen
1874 die Berufsfelder Gesundheit, Pflege, Betreuung und frühkindliche Bildung. Wir wollen die
1875 verschulten Berufe möglichst bald in das duale System mit Ausbildungsvergütung und
1876 Schulgeldfreiheit bzw. in duale Studiengänge überführen.
1877 In einem zweiten Schritt wollen wir das Transparenzgesetz zu einem Entgeltgleichheitsgesetz weiterentwickeln.
1878 Wir werden dabei
1879 Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben einbeziehen. Denn hier sind die meisten
1880 Frauen beschäftigt. Wir werden die Transparenz mit Hilfe umfassender Auskunftsansprüche
1881 verbessern. Wir wollen außerdem verpflichtende Prüfverfahren der Entgeltstrukturen nach
1882 vorgegebenen Kriterien auch schon in Unternehmen ab 50 Beschäftigen einführen. Wir wollen zusammen mit den Tarifpartnern Verfahren zur Herstellung der Entgeltgleichheit entwickeln und ein Verbandsklagerecht einführen. Wir erwarten von den Tarifpartnern, dass sie bestehende Tarifverträge auf diskriminierende Regelungen überprüfen und diese beseitigen.
1883 Wir motivieren junge Menschen, Berufe zu ergreifen, die nicht den hergebrachten
1884 Geschlechterklischees entsprechen. Es ist für alle ein Gewinn, wenn sich mehr Frauen für MINT-
1885 Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) oder einen Handwerksberuf entscheiden und mehr
1886 Männer in den Sozial- und Erziehungsberufen arbeiten. Dazu fördern wir frühzeitige
1887 Informationen in den Schulen sowie eine Berufs- und Studienberatung, die Mädchen und
1888 Jungen die Vielfalt der Berufe und ihre Zukunftsperspektiven aufzeigt.
1889 Mit der Frauenquote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen
1890 Dienst haben wir einen Kulturwandel in der Arbeitswelt eingeleitet. Führungsgremien sollen
1891 jeweils zu 50 Prozent mit Frauen und Männern besetzt sein. Das ist unser Ziel. Dafür benötigen
1892 wir eine Gesamtstrategie Frauen in Führungspositionen – und zwar für alle Bereiche:
1893 Wirtschaft und Verwaltung, Medien, Kultur und Wissenschaft. Dem Öffentlichen Dienst
1894 kommt hierbei eine Vorbildfunktion zu. Wir werden daher die Frauenquote weiter steigern und
1895 ihren Geltungsbereich auf alle Unternehmen, auf Körperschaften des öffentlichen Rechts wie
1896 die Sozialversicherungen und auf alle Gremien wie Vorstände und Aufsichtsräte ausdehnen.
1897 Darüber hinaus wollen wir mit einem Gleichstellungsgesetz die Berufs-und Aufstiegschancen
1898 von Frauen in der Privatwirtschaft verbessern. Das ist auch im Interesse der Unternehmen, die
1899 auf Kompetenz und Vielfalt in den Führungsebenen angewiesen sind.
1900 Wir wollen, dass Frauen und Männer auch in Parlamenten auf allen Ebenen gleichberechtigt
1901 beteiligt sind. Wir werden verstärkt Frauen ansprechen und für politische Beteiligung
1902 gewinnen.
1903 Leben frei von Gewalt und Diskriminierung:
1904 Wir kämpfen gegen jede Form menschenverachtenden Verhaltens und gegen Gewalt. Die
1905 Rechte von Opfern häuslicher oder sexueller Gewalt wollen wir weiter stärken. Die
1906 Ratifizierung der „Istanbul-Konvention“ (Istanbul-Konvention des Europarates zur Verhütung
1907 und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) ist ein Meilenstein. Als
1908 weiteren Schritt fordern wir einen dritten Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung
1909 von Gewalt gegen Frauen (nach 1999 und 2007). Wir brauchen einen individuellen
1910 Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für die Opfer. Das gilt auch für geflüchtete Frauen und
1911 Mädchen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Das Hilfesystem aus Beratungsstellen,
1912 Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen soll ausgebaut und weiterentwickelt
1913 werden. Keine Hilfesuchende darf aus finanziellen Gründen oder aus Platzmangel abgewiesen
1914 werden. Mit einem Bundesförderprogramm setzen wir die erforderlichen Maßnahmen im Hilfesystem in
1915 Gang. Um Gewalt gegen Frauen und Mädchen in den Ansätzen zu bekämpfen, brauchen
1918 wir zudem ein Präventionsprogramm.
1916 Eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene soll die Umsetzung der Istanbul-Konvention
1917 überwachen.
1918
1919 Wir nehmen auch Gewalt gegen Männer sehr ernst. Auch Männer, die Opfer von häuslicher und
1920 sexualisierter Gewalt geworden sind, benötigen Hilfsangebote. Wir werden daher
1921 entsprechende Maßnahmen in den Aktionsplan aufnehmen.
1922 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vor zehn Jahren in Kraft getreten. Wir
1923 werden es weiterentwickeln. Hierfür stärken wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und
1924 weiten den Anwendungsbereich des AGG auf staatliches Handeln aus. Zudem wollen wir ein
1925 Verbandsklagerecht im AGG verankern.
1926 Tagtäglich werden wir mit überkommenen Rollenbildern, mit Sexismus in Sprache, Medien
1927 und Werbung konfrontiert. Wir werden dem Sexismus den Kampf ansagen. Deshalb wollen wir
1928 sicherstellen, dass der Werberat konsequent gegen Sexismus vorgeht und die bisherigen Instrumente evaluieren . Wenn notwendig,
1929 werden wir gesetzliche Maßnahmen ergreifen.
Änderungsantrag 2
391 Wir wollen Existenzsichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung ermöglichen. Die arbeitnehmerfeindliche und immer weiter ausufernde Verbreitung von „Arbeiten auf
392 Abruf“ werden wir eindämmen. Auch geringfügige Beschäftigung wollen wir abbauen und
393 Beschäftigten auf Basis des DGB-Modells den Weg aus Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeit öffnen. Die
394 Ausnahmen beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose werden wir abschaffen. Wo reguläre
395 Arbeit geleistet wird, muss auch regulär bezahlt werden.
405 Digitale Arbeit gestalten:
416 betrieblicher Wahlarbeitskonzepte miteinander verzahnt sind. Ein wichtiger Baustein ist
417 hierbei das Recht, nach einer Phase der freiwilligen Teilzeitarbeit auf die frühere Arbeitszeit
418 zurückzukehren. Vor allem Frauen sind von der sogenannten Teilzeitfalle betroffen. Dies wirkt
419 sich vor allem bei der Rente aus. Wir werden ihnen die Möglichkeit geben, die Planung über
420 Karriere und Berufsleben selbst in der Hand zu behalten.
Einfügen von neuem Abschnitt:
„Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt
Mehr als die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen sind in Teilzeit beschäftigt. Die Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führen im Lebensverlauf zu einer Rentenlücke von 54 Prozent. Das wollen wir nicht hinnehmen. Deshalb wollen wir Existenzsichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung. Wir wollen das Teilzeit- und Befristungsgesetz reformieren – vor allem hinsichtlich der Regelungen zum Recht auf befristete Teilzeit (Rückkehrrecht zur alten Arbeitszeit), der Vergütung von Überstunden, der Teilhabe an Qualifizierungsmaßnahmen und der betrieblichen Bewertungssysteme. Dazu gehört auch, dass Beschäftigte familiäre Sorge und Weiterbildung miteinander vereinbaren können. Die Übernahme von Führungsaufgaben auch in Teilzeit muss selbstverständlicher werden.“
Änderungsantrag 3
914 Trotz der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt gibt es noch viele Menschen, die über einen
915 längeren Zeitraum arbeitslos sind. Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren und
916 werden deshalb öffentlich geförderte Beschäftigung ausbauen. Das Bundesprogramm „Soziale
917 Teilhabe“ werden wir als Regelleistung in das Sozialgesetzbuch II übernehmen. Alle Angebote
918 der Arbeitsförderung müssen so ausgestaltet werden, dass sie es auch Männern und Frauen
919 mit Familienaufgaben ermöglichen, erfolgreich daran teilzunehmen. Für Alleinerziehende
920 machen wir gezielte Angebote. Zur Verbesserung der Chancen von langzeitarbeitslosen Frauen wollen wir die bewährten Beauftragten für Chancengleichheit auch im SGB II verankern. Auch für Langzeitarbeitslose, die wegen der Anrechnung von
921 Partnereinkommen bisher keinen Anspruch auf aktivierende Leistungen nach dem SGB II
922 haben, werden wir in Zukunft Weiterbildungsangebote machen.
923 Die schärferen Sanktionen für unter 25-Jährige werden wir aus dem SGB II streichen.
924 Außerdem werden wir das Schonvermögen im SGB II verdoppeln.