Ä4 zum Y2

Status:
Annahme

ergänze nach „bevorsteht“:

Auch deswegen ist es abzulehnen, dass die Definition von “sicheren Drittstaaten” künftig in die Entscheidungsmacht der Nationalstaaten übergehen soll. Das wird zur Folge haben, dass gerade die Staaten an den EU-Außengrenzen Probleme in den Drittstaaten ignorieren und diese als “sicher” deklarieren werden, um Asylsuchende in die Grenzverfahren zu bringen und um sie im Zweifel auch in Transitländer abschieben zu können. Daher fordern wir: Strenge Prüfungen der Anerkennung von Staaten als sichere Drittstaaten und Entscheidungen darüer nur gemeinsam in der Europäischen Union. 

Auch der hochgepriesene Verteilungsschlüssel innerhalb der EU läuft ins Leere, wenn sich einzelne Mitgliedsstaaten freikaufen können. Durch die Ausgleichszahlung wird die Nicht-Unterbringung von Geflüchteten zum marktwirtschaftlichen Gut unnerhalb der Europäischen Union.