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LAT2 Die Mitmachpartei für Bayern.

27.09.2024

In den kommenden Jahren wollen wir unser Profil als BayernSPD nach außen und nach innen konsequent und klar schärfen. Unser größtes Pfund dafür sind unsere rund 50.000 engagierten Mitglieder. Wir wollen sie in Zukunft noch früher, besser und umfangreicher beteiligen. Dies wurde auch auf den Regionalkonferenzen deutlich und muss sich ändern. 

Die Parteistrukturen in den Gliederungen sind ein zentraler Ort der Beteiligung unserer Mitglieder. Unser Ziel als BayernSPD ist es, die Arbeit vor Ort bestmöglich durch die neue hauptamtliche Struktur aus den in den Bezirken konzentrierten Teams sowie dem neuen Servicecenter des Landesverbandes zu unterstützen. Wir stellen dafür ein breites, aber zielgerichtetes Fortbildungs- und Schulungsangebot zur Verfügung.

Eine zentrale Rolle wird hierbei der BayernSPD-Campus einnehmen. Über den Campus werden wir kontinuierlich Angebote machen, die die innerparteiliche Organisation, die Kommunikation nach außen und die Schwerpunkte unserer inhaltlichen Arbeit umfassen und jeweils aktuelle Herausforderungen, wie derzeit die Vorbereitung der Bundestagswahl und der Kommunalwahl, berücksichtigen. Wir setzen dabei auf die Kompetenz unserer Ehrenamtlichen und gleichzeitig auf externe Expertise und werden die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation ebenso nutzen, wie die Vorteile von Angeboten in Präsenz. Wir werden das feste Programm des BayernSPD-Campus mit einem Angebot an Rufseminaren, auf das die Gliederungen zurückgreifen können, ergänzen.

Im Rahmen der Neuordnung unserer hauptamtlichen Strukturen werden wir genaue Zuständigkeiten für Haupt- und Ehrenamt formulieren und eine Servicestelle für OV-, KV- und UB-Vorstände einrichten. Zusätzlich werden wir Leitfäden für die verschiedenen ehrenamtlichen Aufgaben in der Partei entwickeln. Durch diesen Prozess werden die Arbeit der Gliederungen weiter vereinfacht und auch die noch offenen Punkte des auf dem Parteitag 2021 verabschiedeten organisationspolitischen Leitantrags so schnell wie möglich umgesetzt. Der Neuordnungsprozess muss als Chance genutzt werden, um zu einer effektiveren Parteiarbeit und -struktur zu gelangen.

In der SPD werden wir nicht immer einer Meinung sein. Das ist auch gut so, denn wir vertreten Menschen mit verschiedenen Hintergründen und Interessen. Es muss uns dennoch gelingen, geschlossen aufzutreten. Dafür wollen wir Räume schaffen, in denen wir die politischen Fragen in der Sache gemeinsam debattieren und uns auch streiten können, am Ende aber zu gemeinsamen Entscheidungen kommen, ohne unsere Differenzen nach außen zu tragen. Am Ende gewinnen wir im Team nur dann, wenn wir auch im Team spielen.

Deshalb setzen wir auf den kontinuierlichen Austausch mit allen, die für die BayernSPD aktiv sind: Unseren Funktionär: innen und Mitgliedern, unseren Abgeordneten und unseren Kommunalpolitiker: innen. Unsere Bürgermeister: innen und die Kommunalpolitiker: innen werden wir stärker ins Zentrum unserer Parteiarbeit rücken. Sie sind vor Ort genau diejenigen, welche die Sorgen, Nöte und Zukunftswünsche der Menschen tagtäglich miterleben. Sie sind es zugleich, die vor Ort Verbesserungen erreichen können. Gemeinsam werden wir unser Profil herausarbeiten und unsere Ideen in die Breite tragen. Dabei setzen wir auf schnelle und transparente Kommunikation. Dafür werden wir auch die Datenschutzrichtlinien für die innerparteiliche Arbeit auf ihre Praxistauglichkeit prüfen und wo nötig, dem Parteivorstand Änderungen vorschlagen.

Den Gliederungen vor Ort kommt eine besondere Bedeutung für die Mitarbeit der Basis in der Partei zu. Wir werden den Austausch mit ihnen deshalb verstetigen und intensivieren. Wir werden weiterhin einmal im Quartal Online-Konferenzen der Landesspitze mit den Ortsvereins-, Kreis- und Unterbezirksvorsitzenden durchführen und dabei auch die Spitzen der Landesgruppe, der Landtagsfraktion und der kommunalen Familie einbeziehen. Zusätzlich werden wir kurzfristig Online-Angebote mit unseren Mandatsträger: innen zu aktuellen politischen Themen anbieten. Wir werden prüfen, wie wir auch Präsenzangebote für die Ortsvereins-, Kreis- und Unterbezirksvorsitzenden zur politischen Beteiligung der Gliederungen, mit Vernetzungs- und Schulungsangeboten machen können.

Wir wollen unsere Parteitage zu zentralen Veranstaltungen für die gesamte Partei weiterentwickeln und ihr Programm deshalb, wo möglich, mit attraktiven Formaten für die Beteiligung aller Mitglieder und der Bürgerinnen und Bürger ergänzen. Zusätzlich prüfen wir, welche Angebote an direkten Veranstaltungsformaten wir der Basis für Austausch und Teilhabe machen können.

Bei der Erarbeitung unserer inhaltlichen Positionen, wie etwa des Landtagswahlprogrammes, beziehen wir künftig die OV/UB/KV-Konferenzen, die Arbeitsgemeinschaften und die SGK stärker mit ein.

Mit inhaltlichen Kampagnen zwischen den Wahlkämpfen und der Bereitstellung entsprechender Materialien, Aktions- und Veranstaltungsvorschlägen oder Musteranträgen werden wir die Mitglieder stärker aktivieren.

Dafür werden wir unsere Informationsplattform (Rotes Netz Bayern) weiterentwickeln und dabei sowohl einen Fokus auf die Technik (Nutzung als App) als auch die politische Beteiligung legen, oder ein entsprechendes Angebot der Bundespartei nutzen.

Mit einer Mitgliederinitiative werden wir unsere Mitglieder wieder für eine stärkere Mitarbeit aktivieren, und mit regelmäßigen Kampagnen zur Mitgliederwerbung wollen wir neue Mitglieder für unsere Partei gewinnen.

Wir prüfen regelmäßig, welche Maßnahmen wirksam sind und welche nicht und werden ggf. nachsteuern.

 

Unser Platz ist bei den Menschen!

Zur Mitmachpartei gehört auch die eine noch stärkere Öffnung zu den Menschen in Sport, Feuerwehr, Kultur, Religion, in ihrem Alltag und an ihren Arbeitsplätzen. Wir alle formen Bayern, ob direkt durch die Arbeit in politischen Parteien oder im gesellschaftlichen Leben. Wir werden das Gespräch mit unseren verlorenen Wähler: innen suchen. Dazu werden wir in jedem Regierungsbezirk eine Dialogtour anbieten, um mit den Menschen ins Gespräch zu kommen, frei nach dem Motto „Sie haben nicht die SPD gewählt? Lassen Sie uns reden“. Hierfür analysieren wir gezielt den Verlust von Wähler: innen (z.B. in bestimmten Stadtteilen, Landkreisen, etc.) und begeben uns mit Unterstützung der örtlichen SPD-Gliederungen genau dorthin.

Vor Ort sind wir erfolgreich. Unseren erfolgreichen Kommunalpolitiker: innen kommt in unserer politischen Arbeit und bei der Erarbeitung unseres Profils eine herausgehobene Bedeutung als Impulsgeber und erfahrene Anpacker: innen vor Ort zu: sie stehen direkt bei den Menschen, kennen deren Lebensrealitäten und Bedürfnisse am besten und können genau sagen, was für das gute Leben gebraucht wird. Sie werden wir aktiver in die Positionsfindung der Partei einbeziehen.

Wir müssen unsere Präsenz in den Betrieben und an den Arbeitsplätzen nutzen und ausbauen. Langfristiges Ziel muss sein, dass jedes SPD-Mitglied auch Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft ist und andersherum. Wir werden auf Betriebsversammlungen, in Betriebsgruppen und in die Gewerkschaften gehen, um die Anliegen der arbeitenden Menschen optimal aufgreifen zu können. Ein erster Schritt wird sein, den Gewerkschaftsrat zu reaktivieren. Wir rufen unsere Mitglieder auf, sich auf ehrenamtliche und hauptamtliche Positionen in den Gewerkschaften zu bewerben und in den Gremien aktiv zu werden.

Wir müssen reden: Dialog mit der Partei und mit der Gesellschaft

Wenn der Ton rauer wird, müssen wir mehr und nicht weniger miteinander reden. Der Dialog in der Partei und mit der Gesellschaft ist wesentlich für die politische Arbeit: Wir müssen alle Stimmen hören, ohne dass wir uns deshalb alle Stimmen zu eigen machen. Wir gehen in den Dialog in der Partei mit den Verbänden und der Wissenschaft und vor allem auch weiterhin mit den Bürger:innen.

Die BayernSPD wird gerne und mit Mut zu den Menschen gehen. Wir werden gemeinsam mit der Partei – den Mitgliedern, den Gliederungen und den Abgeordneten – Formate und Themen definieren, Gesprächspartner*innen für Veranstaltungen vor Ort anbieten, aber auch entsprechende Formate und Aktivitäten einfordern.

Den Verbändedialog, der für das Landtagswahlprogramm begonnen wurde, werden wir weiterführen.

Wir werden unsere Untergliederungen unterstützen, wenn sie ihre Strukturen für die Basis und Nicht-Mitglieder öffnen möchten.

All das wird nicht in zwei Jahren möglich sein, ist jedoch für eine erfolgreiche Parteiarbeit notwendig und zügig zu verfolgen.

 

LAT1 Respekt für Leistung: Wir arbeiten, um den Alltag besser zu machen

27.09.2024

Nach dem für die BayernSPD erneut nicht zufriedenstellenden Abschneiden bei der Landtagswahl 2023 beschloss der Kleine Landesparteitag eine Aufarbeitung. Eine Kommission und vor allem die Mitglieder auf unseren sieben Regionalkonferenzen haben sich konstruktiv mit der politischen Situation, den Stärken und Schwächen sowie Fehlern der letzten Jahre auseinandergesetzt und vor allem Vorschläge formuliert, wie wir in Zukunft besser werden können.

 

Wir werden die SPD in Bayern wieder zu einer Partei entwickeln, welche für die Wähler*innen interessant ist, die für sie als Regierungspartei in Frage kommt und der sie zutrauen, Zukunft zu gestalten.

 

Wir brauchen eine allem zu Grunde liegende Erzählung, welche uns ausmacht, auf die sich alle Mitglieder berufen. Eine politische Grundidee, anhand derer wir politische Forderungen aufstellen und neue Fragen beantworten.

 

Die SPD war immer dann erfolgreich, wenn sie als Partei des Zukunftsoptimismus wahrgenommen wurde – als die Partei, die konkret das Leben der Menschen verbessert und für gesellschaftlichen Fortschritt steht. Wir wollen die BayernSPD wieder zu dieser Partei machen. Wir glauben, dass sozialer und ökologischer Fortschritt möglich ist und hinter den aktuellen Herausforderungen eine gute Zukunft liegt, die wir gestalten wollen.

Es geht nicht um naiven Optimismus. Fortschritt erfordert Arbeit, Veränderungen und politische Auseinandersetzungen. Unser Ziel ist es, dabei alle Menschen mitzunehmen und niemanden zu überfordern. Fortschritt muss ein besseres Leben für alle schaffen – nicht nur für Eliten.

Wir geben uns deshalb ein klares, langfristiges Profil, welches wir über mehrere Jahre verfolgen wollen.

Politik für die vielen Leistungsträger*innen des Alltags

Wir erkennen die enorme Leistung der Menschen in Bayern an. Aber Leistung bemessen wir nicht an der Anzahl von Überstunden. Leistung bemessen wir nicht am Kontostand.

Liberale, Konservative, Neoliberale und Rechtsextreme bemessen Leistung nach der Höhe des Vermögens oder des Einkommens. Ihre Programme und konkrete Politik vergrößern die soziale Ungleichheit, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und auch für unsere Volkswirtschaft schädlich ist.

Die echten Leistungsträger*innen sind diejenigen, welche die Herausforderungen ihres Alltags bewältigen und mit ihrer täglichen Arbeit oder ihrem ehrenamtlichen Engagement Bayern lebenswert und zukunftsfähig machen. Die, die jeden Tag arbeiten, in die Schule gehen oder studieren; die für andere in der Familie (was nach wie vor überwiegend von Frauen geleistet wird) und darüber hinaus Verantwortung übernehmen; die, die nach ihrem Arbeitsleben jetzt im Ruhestand sind; diejenigen, welche mit Herausforderungen kämpfen müssen und ihre Tage meistern. Für die wollen wir kämpfen, für all diejenigen, die den Zusammenhalt erarbeiten und stärken. Aber auch die, die nach einem Jobverlust dafür kämpfen, wieder in Arbeit zu kommen.

Leistungsträger*innen sind zum Beispiel diejenigen, die ihren Beruf und Haushalt unter einen Hut bringen müssen, und die gute öffentliche Bildungs- und Betreuungsangebote brauchen. Es sind die Alleinerziehenden, die arbeiten gehen und zusätzlich Bürgergeld beziehen müssen, weil der Lohn nicht zum Leben reicht.  Die, welche selbst Angehörige pflegen. Die, die eine neue Wohnung finden und umziehen müssen. Diejenigen, welche sich mit harter Arbeit ein Eigenheim erarbeitet haben und es erhalten wollen. Die, die mit dem Bus in die Uni fahren oder die ein Auto brauchen, um zum Sportverein zu kommen. Leistungsträger*innen sind die vielen Unternehmer*innen, die in dem strukturellen Wandel ihre Betriebe zukunftsfest aufstellen oder neue, innovative Unternehmen gründen wollen und dazu auf gute Rahmenbedingungen angewiesen sind. Leistungsträger*innen sind die vielen ehrenamtlich Tätigen in Sozialverbänden, Sportvereinen, Glaubensgemeinschaften oder gemeinnützigen Organisationen, ohne die unser Freistaat nicht funktionieren würde und die mehr Anerkennung und Unterstützung brauchen.

Gemeinsam mit all diesen echten Leistungsträger*innen, werden wir den Bayer*innen Sicherheit und Zuversicht in Zeiten von Veränderungen und Herausforderungen geben. Dazu gehört auch, die Lastenverteilung in der Gesellschaft gerecht aufzustellen. Die Belastung der Mittleren Einkommen ist zu hoch, während die Besteuerung der hoch Vermögenden zu gering ist. Die Schere zwischen Arm und sehr Reich geht immer weiter auseinander. Wir werden dafür kämpfen, dass es nicht die Leistungsträger*innen des Alltags sind, die die Gesellschaft finanzieren, sondern die, die es sich leisten können.

Die vielen Herausforderungen des Alltags lassen viele oft pessimistisch auf die Welt blicken. Aber wir versprechen: Wir sehen die Schwierigkeiten, wir sehen, was geleistet wird und gemeinsam mit allen, die diese Herausforderungen meistern, kämpfen wir für eine gute Zukunft, in der es wieder leichter wird.

Wir suchen das Gemeinsame: Solidarität statt Spaltung

Bayern ist ein vielfältiges und starkes Land. Unser Wohlstand ist von der Arbeit seiner Bürgerinnen und Bürger, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie seiner Unternehmen, seiner starken Zivilgesellschaft und der vielen ehrenamtlich Tätigen geschaffen.

Aber: Auch in Bayern wird der Alltag für viele Menschen immer schwieriger. Die politische Debatte ist aktuell geprägt von einem Gegeneinander: Arbeitnehmer*innen gegen Bürgergeldempfänger*innen, Alte gegen Junge, Migrant*innen gegen „Deutsche“, Männer gegen Frauen, Stadt gegen Land, Ost gegen West. Und auch innerhalb der SPD gibt es dazu verschiedene Positionen.

All diese Aussagen machen einen großen Fehler: Sie spalten statt zu vereinen. Sie stellen Menschen einander gegenüber, die viel mehr vereint als sie trennt. Unsere Antwort ist deshalb klar: Wir suchen das Gemeinsame, das unsere Gesellschaft verbindet.

Wir geben der BayernSPD ein Zukunftsprogramm

Wir müssen die verlorenen Kompetenzwerte für die BayernSPD vor allem in den Feldern wiederherstellen, die für potentielle Wähler*innen der Sozialdemokratie den Unterschied machen. Wir müssen unsere Programmatik auf die Leistungsträger*innen des Alltags ausrichten, in allen Themenfeldern, z.B. Arbeit und Soziales, Wohnen, Gleichwertige Lebensbedingungen überall im Land, Bildung, Familie, Gesundheit und Pflege.

Wir versprechen nicht einfach nur schlicht “die Welt wird schön”, ohne uns damit auseinanderzusetzen, dass gesellschaftlicher, sozialer und ökologischer Fortschritt immer auch mit harter, langfristiger Arbeit verbunden ist, die Veränderungen mit sich bringen wird. Aber unser Versprechen ist, dass niemand Angst vor Veränderungen haben muss.

Sozialdemokratische Politik, die begeistern und überzeugen will, muss konkrete politische Konzepte entwickeln, die am Alltag der echten Leistungsträger*innen anknüpfen.

Bis zum Landesparteitag 2025 werden wir in einem Arbeitsprogramm mit einem konkreten Zeitplan verbunden deutlich machen, wie wir die Basis für die Landtagswahl 2028 schaffen. Ausgangspunkt für die einzelnen Themen ist dabei jeweils die Realität für die Leistungsträger*innen des Alltags. Es funktioniert nicht, hochwertige und verlässliche flächendeckende Kinderbetreuung kurzfristig zu versprechen, wenn klar ist, dass es über Jahre zu wenig Erzieher*innen geben wird – und das ist nur eines von vielen Beispielen, wo unsere politische Zielsetzung mit der Realität kollidiert. Es ist unsere Aufgabe, diese Konflikte zwischen Zielen und Realität schlüssig und verständlich aufzulösen und aufzuzeigen, wie der Weg von der Gegenwart in die Zukunft funktionieren wird. Dafür braucht es klare Verantwortlichkeiten und klare Prozesse.

An der Erstellung erster konkreter Punkte für ein Zukunftsprogramm bis zum Landesparteitag 2025 beteiligen wir die Untergliederungen der BayernSPD und die Mitglieder. Hierfür werden wir konkrete Thesen formulieren, die den Diskussionsprozess strukturieren sollen. Streitthemen wie Frieden, Sozialstaat, Migration etc. werden wir nicht aus dem Weg gehen. Wir werden sie anhand unserer Werte und Vorstellungen beantworten.

Die BayernSPD kämpft gemeinsam für die Verbesserung des Alltags der echten Leistungsträger*innen

In der Vergangenheit haben wir zu viel gegeneinander und zu wenig miteinander gekämpft. Damit ist jetzt Schluss. Wir hören uns gegenseitig mehr zu und nehmen uns gegenseitig Ernst. Wir erarbeiten uns Vertrauen und schaffen Geschlossenheit nicht durch Verordnung, sondern durch Einbeziehung, Teilhabe und Vorbild.

Nur die Sozialdemokratie kümmert sich um die echten Held*innen unserer Gesellschaft und nur wir können den Alltag der Menschen wirklich verbessern. Das wird viel Arbeit, aber wir sind bereit.

Wir nehmen den Kampf wieder auf. Die bayerische Sozialdemokratie kämpft stolz. Und wenn wir alle gemeinsam kämpfen, dann gewinnen wir!

A3 Tarif-, Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards bei öffentlichen Auftragsverfahren

27.09.2024

Die SPD fordert, dass Tarif-, Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards bei allen öffentlichen Auftragsverfahren gelten müssen.

Unabhängig derzeit fehlender gesetzlicher Bedingungen in Bayern und im Bund können auf Kommunaler Ebene (Städte/Landkreise und Bezirke) dazu Vergaberichtlinien beschlossen werden.

Deshalb fordert die SPD ihre Stadtrats- Kreistagsfraktionen sowie die Bezirkstag Fraktion auf, entsprechende Anträge (Siehe Musterantrag im Anhang als Orientierungshilfe) in ihren jeweiligen Städten/Gemeinden Landkreise und Bezirke einzubringen.

I3 Die Demokratie ist wehrhaft! Rechtsstaatliche Mittel gegen die AfD nutzen

13.09.2024

Die SPD strebt einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Verfassungskonformität der AfD an. Die Verantwortlichen der SPD im Bundestag, in der Bundesregierung und im Bundesrat werden aufgefordert, alle hierfür notwendigen Schritte zu ergreifen und entsprechende Anträge zu unterstützen.

P4 Antrag nach §13 (4) des Organisationsstatuts für die Wahl des Kanzlerkandidaten der SPD per Urwahl

13.09.2024

der SPD-Ortsverein Wassertrüdingen-Hesselberg beantragt hiermit nach  §13 (4) des Organisationsstatuts der SPD die Wahl des Kanzlerkandidaten der SPD per Urwahl.

P3 Organisationspolitik

13.09.2024

Die SPD versteht sich als Volkspartei, die ihre Wurzeln in der Arbeiterinnen- und Arbeiterbewegung hat. Sie beansprucht, sich im Kern an den Bedürfnissen derjenigen Menschen zu orientieren, die ihren Lebensunterhalt durch Arbeit sichern. Als dadurch wirtschaftlich zunächst schlechter gestellte Bevölkerungsmehrheit sind die abhängig Beschäftigten in ihrem Streben nach guten Arbeitsbedingungen, einem funktionierenden Sozialstaat und gerechter Verteilung des von ihnen geschaffenen Wohlstandes auf solidarische gewerkschaftliche und politische Interessenvertretung angewiesen. Die Zukunftsfragen unserer Gesellschaft und der Menschheit können nur auf der Grundlage dieser Solidarität und sozialer Gerechtigkeit gelöst werden.

Erfolg, Mehrheitsfähigkeit und derzeit sogar das Überleben der Sozialdemokratie hängen davon ab, ob sie das Vertrauen der Arbeitnehmerschaft zurückgewinnt. Das Themenfeld Arbeit spielt dabei eine zentrale Rolle.

Eine Partei der Arbeit braucht neben der Präsenz in den Wohnbereichen die Verankerung in den Betrieben, Verwaltungen und Einrichtungen. Die Verankerung am Arbeitsplatz und in der Arbeitswelt muss (wieder) zur zweiten Säule der Parteiorganisation werden. In Zeiten von steigender Mobilität, Digitalisierung, Homeoffice versus Präsenz und einer auch zunehmenden regionalen Spaltung der Lebensverhältnisse müssen wir der Arbeitnehmerschaft ein politisches und organisatorisches Angebot unabhängig vom Wohnort machen. Das zieht erhebliche Anstrengungen im Zuge einer wirkungsvollen Parteireform nach sich.

 

1) Politik braucht Organisation. Organisation ist Mittel zum Zweck, also zur Gewinnung von Mehrheiten sowie zur Umsetzung von Programmen und Inhalten. Organisation in der Sozialdemokratie muss sicherstellen,

–              dass Entscheidungsprozesse transparent und demokratisch von unten nach oben stattfinden,

–              dass alle Mitglieder gleichberechtigte Entscheidungsrechte und -möglichkeiten haben,

–              dass alle Mitglieder auch in Präsenz am Arbeitsort oder regional am Parteileben teilnehmen können,

–              dass Wahlen und Abstimmungen ein Höchstmaß an Klarheit und Repräsentativität schaffen,

–              dass Meinungen zusammengeführt und gebündelt werden,

–              dass Konsens und Verbindlichkeit entstehen, die zu solidarischem Handeln führen,

–              dass unsere Ressourcen möglichst effizient eingesetzt werden,

–              und dass Rechenschaft und Kontrolle ermöglicht werden.

 

2) Sozialdemokratische Politik hat Werte und eine soziale Basis. Kern der Wähler- und Mitgliedschaft der SPD müssen wieder die abhängig Beschäftigten werden. Ziel und Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) ist es dabei, sozialdemokratische Politik in die Betriebe, Verwaltungen und Einrichtungen zu vermitteln und gleichzeitig die Interessen aus der Arbeitswelt und der Gesellschaft in die Partei und die Parlamente zu tragen, mehrheitsfähig zu machen und durchzusetzen. Der Erfolg dessen hängt ganz entscheidend von einer möglichst großen Mitgliedschaft und funktionierenden demokratischen Strukturen ab.

 

In unserer Klassengesellschaft verfügen nicht alle Menschen über gleiche Zugangsmöglichkeiten zu politischer Gestaltung. Es bestehen erhebliche Unterschiede hinsichtlich Vermögen und Einkommen, verfügbarer Zeit, Bildung, Kommunikationsgewohnheiten und -möglichkeiten. Auf diese Unterschiede, die derzeit wieder zunehmen, müssen wir besonders achten. Wir als SozialdemokratInnen wollen Politik für die Vielen, für die Mehrheit, machen.

Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass die Arbeitswelt und die Arbeitnehmerschaft stark ausdifferenziert, zunehmend prekarisiert und polarisiert sind. Unsere Partei braucht deshalb angemessene Arbeitsformen, die auf die Lebenswirklichkeit aller ArbeitnehmerInnen Bezug und Rücksicht nehmen und gleichzeitig den Egoismen und den sozialen und politischen Zersplitterungstendenzen entgegenwirken. Der Erhalt und die Weiterentwicklung von Solidarität erfordern solidarische Kommunikations- und Arbeitsformen.

Daher genügt es nicht, den Wohnortbezug unserer Statuten durch digitale Formate zu ergänzen. Die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts verlangt nach einer zweiten Säule politischer Repräsentanz in der SPD. Deshalb wollen wir moderne, flexible, der jeweiligen Arbeitssituation angepasste Strukturen von Betriebs- und Branchengruppen einschließlich regionaler oder landes- und bundesweiter Betriebsgruppenzusammenschlüsse, Betriebsvertrauensleuten und Personengruppen (Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Mitglieder aus Aufsichts- und Verwaltungsräten, Mitarbeitervertretungen, hauptamtliche und ehrenamtliche GewerkschafterInnen, interessierte Einzelpersonen…). Als Betriebsgruppenorganisation der SPD unterstützt, organisiert und vereinigt die AfA auch überbetriebliche Betriebsgruppenzusammenschlüsse mit den entsprechenden demokratisch gewählten Betriebsgruppenkonferenzen und -Vorständen auf Branchenebene (z.B. Eisenbahnen, Bundeswehr, Post, Telekom, Autoindustrie). Die Zusammenarbeit schlägt sich beispielsweise in der Zugehörigkeit der jeweiligen Sprecher/Vorsitzenden zum AfA Bundesausschuss mit beratender Stimme nieder. Die AfA ist schon von ihrer Gründungsidee, aber auch in ihrer Struktur der Ansatz für eine moderne Organisation, die sich strategisch, inhaltlich und praktisch auf eine sich laufend verändernde Arbeitswelt beziehen kann.

Entscheidend wird dabei sein, dass

–              unsere Angebote den spezifischen Nutzen, unser Alleinstellungsmerkmal als SPD und AfA in Gestalt einer Schnittstelle Betrieb-Gewerkschaft-Partei-Politik aufweisen; wir sollten nicht vorhandene Gremien, etwa von Gewerkschaften, nachbilden oder in Konkurrenz dazu treten,

–              die SPD selbst nicht konkurrierende Angebote macht, sondern arbeitnehmerbezogene Politikformen nur in enger Abstimmung und Koordination mit der AfA veranstaltet sowie die Erfahrungen und Kompetenzen der AfA nutzt,

–              unsere Parteiorganisation haupt- wie ehrenamtlich ab der Ebene des Unterbezirks die Bildung von arbeitnehmerInnenbezogenen Strukturen unterstützt und mindestens ab der Ebene des (Regional-)Bezirks mit hauptamtlicher Zuarbeit und angemessenem Budget ausstattet,

–              Spezifizierte Verteiler für den gesamten Bereich „ArbeitnehmerInnen“ aufgebaut werden, auf die die auf der jeweiligen Ebene gewählten AfA-Vorstände Zugriff haben,

–              auch auf Bundesebene die einheitliche, von demokratisch gewählten AfA-Gremien (Bundesvorstand, Bundesausschuss) verantwortete, finanziell und mit hauptamtlichem Personal angemessen ausgestattete ArbeitnehmerInnen-Struktur gestärkt wird.

–              die Medien der Partei, angefangen beim Vorwärts bis in die digitale Kommunikation, das gesamte Spektrum der Partei abbilden und vor allem auch arbeitnehmerInnenbezogene Themen und AfA-Positionen aufgreifen. Dazu gehören eine authentische Sprache und verständliche Darstellungsformen. Komplexe Sachverhalte und notwendige Kompromisse sind nachvollziehbar zu erklären und zu begründen, anstatt undifferenziert abzufeiern. Unsere Funktions- und MandatsträgerInnen sollten dahingehend qualifiziert werden.

 

3) Die Arbeiterbewegung gewann ihre Stärke als Selbstorganisation der arbeitenden Menschen, die ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen. Die Glaubwürdigkeit der SPD hängt davon ab, dass wir uns wieder besser in der Arbeitnehmerschaft verankern. Glaubwürdigkeit und Vertrauen wachsen erst dann wieder, wenn die ArbeitnehmerInnen den Eindruck gewinnen, dass ihre Meinungen und Interessen in der SPD wahrgenommen und umgesetzt werden – gerade in Zeiten, in denen schwierige und konfliktreiche Entscheidungen und Kompromisse getroffen werden müssen. Dies kann nur auf direktem Weg über ihre originäre Vertretung in der Partei, die AfA, geschehen. Die ArbeitnehmerInnen brauchen daher in allen Vorständen und Gremien der Partei, in allen für ihre Belange relevanten Arbeitszusammenhängen von ihnen selbst gestelltes und von der Partei gewähltes Personal aus ihren Reihen.

Wir regen daher an, Organisationsstatut, Wahlordnung und Richtlinien so zu gestalten, dass

–              in jedes Vorstandsgremium ab der Unterbezirks-/Kreisverbandsebene ein/e VertreterIn der AfA wie der anderen Arbeitsgemeinschaften zu wählen sind,

–              in allen Vorständen, die mehr als vier stellvertretende Vorsitzende haben, ein stellvertretendes Mitglied nur auf Vorschlag der AfA gewählt werden kann,

–              in allen Vorständen, die aus mehr als 20 Mitgliedern bestehen, mindestens zwei Mitglieder zu wählen sind, die gewerkschaftliche und/oder betriebliche Funktionen in der Interessenvertretung haben und von der AfA vorgeschlagen sind,

–              jeder Delegiertenkonferenz der Partei mindestens 10%, maximal 20% Delegierte angehören, die auf einer AfA-Konferenz oder Mitgliederversammlung der jeweiligen Ebene gewählt wurden. Dort haben bestehende Betriebsgruppen besonderes Gewicht.

Dabei ist selbstverständlich die Quotenregelung zu beachten. Sollten die jeweiligen Personalvorschläge der AfA nicht die notwendigen Mehrheiten finden, bleiben die betreffenden Positionen unbesetzt.

 

4) Für die Bundesebene erfordert dies Änderungen im Organisationsstatut, im Haushalt der Partei und in der Organisation der Parteizentrale.

  1. a) Organisationsstatut: Dem Parteivorstand gehören je eine VertreterIn der auf Bundesebene eingerichteten Arbeitsgemeinschaften mit beratender Stimme an.
  2. b) Organisationsstatut/Wahlordnung: Solange dem Parteivorstand fünf oder mehr stellvertretende Vorsitzende angehören, kann eine/r von ihnen nur auf Vorschlag der AfA gewählt werden. In Ausnahmefällen kann dies durch entsprechende Wahl eines Präsidiumsmitgliedes geschehen
  3. c) Organisationsstatut/Wahlordnung: Zwei der zu wählenden Mitglieder des Parteivorstandes sind gewerkschaftliche und/oder betriebliche InteressenvertreterInnen, die nur auf Vorschlag der AfA gewählt werden können.
  4. d) Dem Bundesparteitag und dem Parteikonvent gehören mindestens zwei direkt von der AfA auf Bundesebene entsandte Delegierte an.
  5. e) Die politische Arbeit im Zuständigkeitsbereich der AfA ist finanziell im Rahmen der Möglichkeiten der Gesamtpartei angemessen auszustatten. Darüber ist zwischen SchatzmeisterIn/Geschäftsführung und AfA jährlich rechtzeitig zu verhandeln. Die Mittel für alle Aktivitäten im ArbeitnehmerInnen-Bereich sind in einem Titel zu bündeln. Sie dürfen nicht nur ein Minimum an Gremienarbeit garantieren, sondern müssen Raum für ausreichende politische Arbeit – auch dezentral und regional – einschließlich Öffentlichkeitsarbeit schaffen. Dazu gehört der auf Dauer angelegte Aufbau politischer Bildungsarbeit speziell für politisch Aktive aus der sozialdemokratischen Arbeitnehmerschaft. Neu errichtete Arbeitszusammenhänge (Themenforen, Mitgliederbeirat, Länderrat, Kommunalrat…) dürfen nicht zulasten der Arbeitsmöglichkeiten der Arbeitsgemeinschaften gehen.
  6. f) Es ist wieder ein AfA-Referat einzurichten, das im Willy-Brandt-Haus für die Umsetzung der gesamten Arbeit der AfA und der Arbeitnehmerpolitik zuständig ist. Hier sind auch die AfA-relevanten Daten, die Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der digitalen Medien, sowie die Arbeit der bundesweiten Betriebs-, Branchen- und Personengruppen zu bündeln. Die Arbeit und die Besetzung des AfA-Referats finden in enger Abstimmung mit dem AfA Bundesvorstand statt.
  7. g) Die AfA ist bei der Besetzung aller relevanten Kommissionen, Arbeitskreise und Delegationen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Antragskommission zu Parteitagen und Parteikonvent, Organisationspolitische Kommission, Lenkungsgruppen, Grundwertekommission, SPE-Delegation, Auswahlgremien wie für die Parteischule…

 

Auf Bezirks- und Landesebene gilt all dies sinngemäß. Auch dort ist hauptamtliche Zuarbeit und die Vertretung in den Gremien, in Kommissionen, Gewerkschaftsräten sicherzustellen. Dafür sind auf Landesebene jeweils entsprechende verbindliche Vereinbarungen und Regelungen zu schaffen.

P1 Richtlinien für Arbeitsgemeinschaften in der SPD verbessern

13.09.2024

Liebe Genossinnen, liebe Genossen,

die Arbeitsgemeinschaften nehmen innerhalb der SPD besondere Aufgaben in Partei und Öffentlichkeit wahr. Sie stehen als Bindeglied zu den jeweiligen gesellschaftlichen Gruppen, die sich in den politischen Bereichen engagieren. Sie verfügen über Fachkompetenz in ihren jeweiligen Themenfeldern und haben vielfältige Kontakte in diese Bereiche. Das muss konstruktiv für die Arbeit der SPD weiter genutzt und sogar verstärkt werden. Viele der bestehenden elf Arbeitsgemeinschaften sind im Unterschied zu anderen bundesweiten Zusammenhängen in der SPD von der Mitgliederbasis bis zur Bundesebene durch Wahlen und Delegationssysteme demokratisch legitimiert. Ihr Aufbau und ihre Aufgaben regelt der Parteivorstand durch Richtlinien. Im Jahr 2020 wurde eine neue Richtlinie für die Arbeitsgemeinschaften beschlossen. Die neue Richtlinie mit erheblichen Einschnitten und Strukturveränderungen für die AGen schädigt die Schlagkraft der gesamten Partei.

Es sollte alles versucht werden, gemeinsam mit den Arbeitsgemeinschaften Möglichkeiten zu finden, um die Arbeitsfähigkeit der AGen zu stärken und auszubauen und damit die Außenwirkung und Bindungskraft unserer Partei über unsere Verankerung zum Beispiel bei den Frauen, in der Arbeitnehmerschaft, in bestimmten gesellschaftlichen Gruppierungen, Milieus und Altersgruppen erheblich zu verbessern.

Wir fordern den Landesvorstand der SPD in Bayern auf, sich für eine Verbesserung der Richtlinie für die Arbeitsgemeinschaften zu deren Stärkung einzusetzen. Gleichzeitig fordern wir den Vorstand der SPD sowie den Bundesparteitag auf, die Richtlinie für die Arbeitsgemeinschaften zu verändern, damit diese ihre besonderen Aufgaben in Partei und Öffentlichkeit wahrnehmen und die SPD-Arbeit auch zukünftig noch stärker unterstützen können.

 

Insbesondere fordern wir:

  • Die Bundeskonferenzen und Sitzungen der Bundesvorstände sollen nicht ausschließlich im WBH in Berlin durchgeführt werden. Sitzungsintervalle erhöhen. Die Einschränkungen bei den Sitzungsintervallen und die Verpflichtung, in Berlin zu tagen, bedeuten im Ergebnis Abgehobenheit und regionale Ungleichgewichte. Der Wegfall von Möglichkeiten, sich regional, bzw. vor Ort zu repräsentieren, statt im WBH unterzutauchen vermindert die Außenwirkung und Werbungsmöglichkeit der Partei
  • Delegiertenzahlen für die Bundeskonferenzen erhöhen und Vorstände so erhöhen, dass alle 16 Länder ordentlich vertreten sind. Die Ausdünnung der Delegiertenbasis und der Vorstände reduziert die Repräsentativität und Kommunikationsmöglichkeiten erheblich.
  • Ressourcen für die Arbeitsgemeinschaften erhöhen Die erhebliche Reduzierung der Ressourcen für außenwirksame Aktivitäten außerhalb des festgelegten, bereits 2013 um ein Drittel gekürzten Budgets, sowie die Reduzierung der hauptamtlichen Unterstützung schwächt die Arbeitsgemeinschaften praktisch bei allen Handlungsmöglichkeiten und erhöht die Abhängigkeit der gesamten Partei von den Mandatsträgern.

S5 DEN KURS IN DER RENTENPOLITIK Korrigieren - Solidarisch und gerecht den Lebensstandard im Alter sichern - Rente mit 70 verhindern!

13.09.2024

Das deutsche System der Altersvorsorge wird den Anforderungen von Sicherung des Lebensstandards in einer sich wandelnden Arbeitswelt und Gesellschaft trotz der von der SPD durchgesetzten punktuellen Verbesserungen nicht mehr gerecht. Immer mehr Menschen droht im Alter der Gang in die Grundsicherung. Selbst Durchschnittsverdienende müssen mit einer Mager-Rente rechnen. Schuld sind die Verwerfungen der letzten Jahrzehnte auf dem Arbeitsmarkt und eine verfehlte Rentenpolitik, die durch die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag nicht ausreichend korrigiert wird.

Menschen, die über einen langen Zeitraum Beiträge einzahlen, müssen im Gegenzug auch darauf vertrauen können, dass sie am Ende ihres Berufslebens eine auskömmliche gesetzliche Rente beziehen werden. Diese Erwartung spiegelt noch immer einen breiten gesellschaftlichen Konsens wider und wird nach wie vor generationenübergreifend geteilt.

Das Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung und die damit verbundene Teilprivatisierung ist gescheitert. Nur wenige haben die Möglichkeit, die wachsenden Versorgungslücken in Folge des festgelegten Leistungsabbaus der gesetzlichen Rentenversicherung durch private Vorsorge zu schließen. Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge gibt es nicht flächendeckend, sie befindet sich in Zeiten einer langjährigen Niedrigzinsphase auf dem Rückzug und erreicht gerade diejenigen Arbeitenden am wenigsten, die sie am dringendsten bräuchten.

Die Leistungsreduzierungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere nach der Jahrtausendwende, waren vom Streben nach einem möglichst niedrigen Beitragssatz getrieben. Dieser Weg bringt die Versicherten in eine Sackgasse, in der den marginalen Entlastungen in der Erwerbsphase sozialer Abstieg oder gar Armut im Alter folgen. Deshalb muss es einen Kurswechsel und eine Rückbesinnung auf das Versorgungsprinzip sozialer Sicherung geben. Auskömmliche Renten müssen wieder primäres Sicherungsziel des Sozialstaates werden. Die Rentenversicherung zählt zum Kern unseres Sozialstaats und hat sich seit vielen Jahrzehnten bewährt. Gerade in der Zeit seit der Finanzmarktkrise ab 2008 stellte sich die Stärke dieses umlagefinanzierten Sicherungssystems heraus. Sie umfasst alle Generationen im Land, ist unabhängig von Banken, Privatversicherungen und internationalen Fonds, von privaten Renditeinteressen und auch unabhängig von der Entwicklung einzelner Beschäftigtengruppen, Betrieben oder Branchen. Sie stellt dabei eine hälftige Finanzierung durch die Arbeitgeber sicher. Zugleich nutzt sie bestmöglich den Vorteil möglichst großer, solidarischer Kollektive. Unser rentenpolitisches Ziel ist es, in Zukunft den Solidarvertrag zwischen den und innerhalb der Generationen zu schützen und weiterzuentwickeln. Durch eine sozialstaatlich ausgestaltete und gerecht finanzierte Absicherung muss ein gutes Leben im Alter garantiert und der Lebensstandard weitgehend gesichert werden. Deshalb wollen wir einen Kurswechsel in der Rentenpolitik mit einer langfristig deutlichen Steigerung des gesetzlichen Rentenniveaus mit dessen dauerhafter Ankoppelung an die allgemeine Wohlstandsentwicklung. Angesichts des tiefgreifenden Strukturwandels der Arbeitswelt und der bevorstehenden Transformation der Industriearbeit ist dies besonders dringlich. Das Alterssicherungssystem muss an die bevorstehenden strukturellen Umbrüche angepasst werden. Die Arbeitswelt wird immer vielschichtiger. Der Trend zu immer individuelleren Erwerbsverläufen wird sich im Zuge der Veränderung weiter verstärken. Erziehungs-, Weiterbildungs- und Pflegezeiten werden zum Normalfall.

Ein zeitgemäßes Rentensystem muss sich an die Tatsache einer dynamischeren Arbeitswelt anpassen und ebenfalls in Zeiten des Wandels soziale Sicherheit für alle gewährleisten. Für eine nachhaltige Verbesserung der Versorgung im Alter ist der Neuaufbau einer solidarischen und gerechten Alterssicherung unverzichtbar! Das SPD-Zukunftsprogramm sieht viele Verbesserungen in der Rentenpolitik vor: Alle Erwerbstätigen sollen langfristig in die Rentenversicherung aufgenommen werden. Armutsrisiken sollen bei den Erwerbsminderungsrentner*innen verringert, vieles soll verbessert werden. Langjährige Pflege von Familienmitgliedern sollen sich nicht mehr negativ auf die Rente auswirken. Gesetzlich Versicherte sollen sich in angemessenem Umfang ergänzend freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern können. Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz. Das Rentenniveau soll auf 48% dauerhaft stabilisiert werden. Tarifvertraglich vereinbarte kollektive Altersversorgungsformen sollen bevorzugt werden. Zudem soll die Vollverbeitragung sowie der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung vollständig abgeschafft werden. Die im Koalitionsvertrag festgelegte Stabilisierung des Rentenniveaus und das Festhalten am Status quo bei der gesetzlichen Rentenversicherung reichen nicht aus. Für eine lebensstandardsichernde gesetzliche Rente brauchen wir, wie auch von den Gewerkschaften gefordert, eine Anhebung auf 53 %. Mit der Reaktivierung des Nachholfaktors noch vor der nächsten Rentenanpassung 2022 werden die Renten in den kommenden Jahren voraussichtlich nicht in ausreichendem Maße mit der Lohn- und Preisentwicklung mithalten können.

 

Vor diesem Hintergrund fordern wir:

  • Die gesetzliche Rente ist und bleibt der Grundpfeiler der Alterssicherung

Berechnungen zeigen, dass die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung positiv ist und auch für kommende Generationen positiv bleibt. Die gesetzliche Rente ist der Grundpfeiler der Alterssicherung in Deutschland. Die gesetzliche Rente muss zukünftig wieder die alleinige Säule der Alterssicherung sein. Das System der gesetzlichen Alterssicherung ist so umzubauen, dass das Ziel der Lebensstandardsicherung wieder ausschließlich durch das gesetzliche Rentensystem erreicht und damit die strukturelle Armut vermieden wird.

Nur die Rückkehr zur lebensstandardsichernden gesetzlichen Altersrente kann der jahrzehntelangen Arbeits- und Beitragsleistung der Versicherten gerecht werden.

Die bisherige Riesterrente mit staatlicher Subventionierung der Versicherungskonzerne darf nicht weitergeführt werden. Die gesetzliche Förderung privater Vorsorge muss künftig entfallen. Für bestehende Verträge soll jedoch der Vertrauensschutz gelten. Alle für die Altersvorsorge notwendigen Steuermittel sind in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bündeln.

Kapitalgedeckte Formen der Alterssicherung haben sich nicht bewährt. Sie sind risikobehaftet, zehren einen großen Teil ihrer Erträge durch Verwaltungs- und Managementkosten sowie Profiterwartungen und Provisionen auf. Zudem vermehren sie auf den Finanzmärkten die Massen anlagesuchenden Kapitals, was wiederum den Renditedruck von Fonds und Anlegern auf den produktiven Bereich erhöht. Daher lehnen wir mit allem Nachdruck die von der FDP forcierte Aktienrente ab. Sie kann keinen nennenswerten Beitrag zur Stabilisierung der Altersvorsorge leisten und kostet die Steuerzahlenden gerade angesichts der Schuldenfinanzierung viel Geld, das an anderer Stelle fehlt. Gewinne entstehen lediglich auf den Finanzmärkten.

  • Schrittweise Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent

Wir haben die Abwärtsspirale bei der gesetzlichen Rente gestoppt. Um ein gutes Leben im Alter zu ermöglichen und den Lebensstandard besser zu sichern, ist das gesetzliche Rentenniveau schrittweise von heute 48 Prozent auf das Niveau von 53 Prozent anzuheben, also in etwa auf den Stand zu Beginn dieses Jahrtausends. Über lange Zeit wurde so ein Netto-Rentenniveau von etwa 70 Prozent erreicht – was nach heutiger Berechnungsmethode einem Sicherungsniveau netto vor Steuern von etwa 53 Prozent entspricht. Dies erfordert zwingend zwei Maßnahmen:

  • Zentrale Bezugsgröße bei der Berechnung des Rentenniveaus ist die sogenannte Standardrente mit 45 Entgeltpunkten für 45 Jahre Durchschnittseinkommen. Diese Standardrente ist auf der Basis der von langjährig Versicherten im Schnitt tatsächlich erreichten Entgeltpunkte (derzeit etwa 43 Entgeltpunkte) neu zu definieren.
  • Das von der Bundesregierung angenommene Gesamtversorgungsniveau unterstellt, dass die gesetzliche Rente von einer Riester-Rente ergänzt wird. Doch auf viele Beschäftigte trifft diese Annahme gar nicht oder zumindest nicht in dieser Höhe zu, da sie über keine entsprechenden Anwartschaften verfügen. Zudem geht die Bundesregierung von überzogen optimistischen Annahmen hinsichtlich Rendite, Dynamisierung und Kosten aus. Diese unterstellte Zusatzvorsorge aus einem Riester-Vertrag sollte daher in entsprechender Höhe wieder als Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.

Das Verhältnis von neuer Standardrente zu entsprechendem Durchschnittseinkommen muss mit 53% zum dauerhaften Zielniveau werden.

Der Altersvorsorgeanteil (AVA) muss aus der Rentenanpassungsformel ersatzlos gestrichen werden.

 

  1. Eine solidarische Finanzierung der Alterssicherung durch eine Paritätisch finanzierte Erwerbstätigenversicherung

Wir wollen die paritätisch finanzierte Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung weiterentwickeln, in die zukünftig alle Erwerbstätigen, also auch Selbständige, BeamtInnen, Berufspolitiker, in das Rentensystem einbezogen werden. Aus verschiedenen Gründen ist gerade jetzt, also zu Beginn der 2020er Jahre der Umstieg auf eine Erwerbstätigenversicherung günstig und politisch geboten.

Hierbei sollen in Zukunft Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber auch zusätzlich auf den Gewinn erhoben werden können. Die Höhe des Arbeitgeberbeitrages im Bereich des Niedriglohnsektors ist mindestens am Durchschnitt der Branche auszurichten (Arbeitgebermindestbeitrag).

Auf die historisch gewachsenen Ansprüche in den Sonderversorgungssystemen besteht ein eigentumsähnlicher Bestandsschutz. Deshalb kann die Weiterentwicklung zu einer Erwerbstätigenversicherung nur schrittweise im Rahmen einer Stichtagsregelung vollzogen werden. Dabei werden jene Selbständige, Beamte, Abgeordnete oder freiberuflich Tätige in die Versicherungspflicht einbezogen, die zum Stichtag noch nicht in einem obligatorischen Alterssicherungssystem versichert sind. Im Rahmen der Übergänge der Sonderver-sorgungssysteme in die Erwerbstätigenversicherung sind die jeweils nach altem Recht noch erworbenen Anwartschaften zu gewährleisten. Der Übergang wird daher ein bis zwei Generationen in Anspruch nehmen. Um Länder und Kommunen von den vorübergehend ansteigenden Beitragslasten für Ihre BeamtInnen zu entlasten, errichtet der Bund einen Sonderfonds, der mittelfristig durch die eingesparten Pensionen zurückerstattet wird. Perspektivisch stellen wir damit die Alterssicherung unabhängig von der arbeitsrechtlichen Erwerbsform und dem bezogenen Einkommen auf eine möglichst breite Beitragszahlendenbasis.

Parallel muss hierzu die Möglichkeit einer Demographie-Rücklage in der Rentenversicherung geschaffen werden. Ergänzend zum Aufbau dieser Demografie-Reserve muss ein demografie-bedingter Kostenanstieg vorübergehend durch Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen.

Die Mindestreserve und die Demografie-Rücklage sind sinnvoll zu investieren. Wir halten es für dringend geboten, damit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, wie dies schon bis 2005 geschah. Damit schaffen wir gesellschaftlichen Nutzen und eine Verzinsung des angesammelten Kapitals. Die hierdurch mobilisierbaren Beträge übersteigen die bisher geplanten Maßnahmen aller öffentlichen Hände für den sozialen Wohnungsbau um ein Mehrfaches.

Beiträge und Bemessung

Einen guten Sozialstaat gibt es nicht zum Nulltarif. Der von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch finanzierte Beitragssatz von derzeit 18,6% kann moderat steigen, um substantielle Verbesserungen im Rentenniveau zu erreichen. Eine positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hat in den letzten Jahren viele Horrorvisionen über steigende Beiträge und die angebliche Unfinanzierbarkeit eines höheren Leistungsniveaus widerlegt.

Aufgabe einer sozialdemokratischen Reform muss es sein, die Rentenformel an die jetzige und künftige Gesellschaft anzupassen und dieses Thema zu besetzen – als Vereinfachung, als Klarheit und als Schutz vor dem Risiko der Altersarmut.

Dabei muss es Ziel sein, Nachteile in der Rentenversicherung ohne bürokratischen Auf wand auszugleichen. Statt immer neue Ausnahmeregelungen zu schaffen, dürfte es gerechter sein, das Drittel der persönlichen Entgeltpunkte für die Beitragszeiten mit der geringsten Bewertung auf den Durchschnitt der persönlichen Entgeltpunkte anzuheben und somit zum Prinzip der Rente nach Mindesteinkommen zurückzukehren.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ist aufzuheben, wobei die Leistungen degressiv abgeflacht werden. Das bedeutet, dass oberhalb eines noch festzulegenden hohen Jahreseinkommens die mit den Beiträgen verbundenen Rentenanwartschaften bei Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht mehr im Verhältnis 1:1 ansteigen würden. Außerdem sollen die Arbeitnehmerbeiträge zu den Sozialversicherungen in den unteren Einkommensbereichen zulasten entsprechend höherer Arbeitgeberbeiträge proportional reduziert werden.

Die Verschlechterung der Rentenformel durch den Nachhaltigkeitsfaktor muss künftig wieder entfallen.

Zeiten des Bezugs von Bürgergeld sind künftig wieder wie bis 2010 als versicherungs- und Beitragszeiten zu bewerten.

Für Erziehungs- und Pflegeleistung (finanziert durch Pflegeversicherung) erhalten die erziehen-den bzw. pflegenden Personen so viele Rentenpunkte zusätzlich zu ihrem Rentenanspruch, als hätten sie in der Erziehungs- bzw. Pflegezeit weitergearbeitet. Entsprechend erfolgt eine renten-rechtliche Bewertung zukünftig von Aus- und Fortbildungszeiten.

Steuer- und Verteilungspolitik, Zuschuss

Die notwendige ausreichende Kapitalausstattung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente ist durch einen angemessenen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt herzustellen.

Darüber hinaus ist darauf hinzuwirken, dass auch die gesetzliche Rente nur zur Hälfte auf Leistungen nach dem SGB XII angerechnet wird.

Außerdem muss ein wesentlicher Teil zur Finanzierung der gesetzlichen Rente zügig durch eine gerechte Steuer- und Verteilungspolitik erbracht werden. Der Spitzensteuersatz ist zu erhöhen, um die soziale Ungleichheit einzudämmen. Außerdem sind europaweit Finanzgeschäfte (Finanz-transaktionssteuer) und die Umsätze von digitalen Unternehmen (Digitalsteuer) zu besteuern.

Die Mehreinnahmen sind zur Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung einzusetzen. Alters-vorsorge ist auch und gerade in Zeiten tiefgreifender Umbrüche eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Angesichts der Reichtumsentwicklung ist sie auch finanzierbar.

Die gesetzliche Obergrenze für Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung von aktuell 1,5 Monatsausgaben ist zu beseitigen oder zumindest deutlich zu erhöhen.

 

Beitragsungedeckte Leistungen steuerlich finanzieren

Leistungen, die systematisch nicht durch Beiträge gedeckt sind, wollen wir solidarisch und gerecht über Steuermittel finanzieren. Es entspricht der rentenpolitischen Beschlusslage der SPD, alle versicherungsfremden, aber sozial notwendige Leistungen über das allgemeine Steueraufkommen zu finanzieren. Dazu gehören zum Beispiel: Mütterrente, Ost-West-Angleichung, Erwerbsminderungsrente, Erziehungs- und Pflegeleistungen.

Betriebliche Altersvorsorge als Ergänzung

Die bestehenden und zukünftigen vereinbarten Regelungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bezüglich Betriebsrente bleiben unberührt. Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) kann,  tariflich abgesichert und arbeitgeberfinanziert, als Ergänzung zu einer gestärkten gesetzlichen Rente einen Beitrag zur individuellen Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung sowie zur Hinterbliebenenversorgung leisten. Den Einsatz von Steuermitteln zu deren Förderung lehnen wir hingegen ab.

 

  1. Guter Übergang in die Rente statt Rente mit 67 oder 70!

Die Regelaltersgrenze anpassen

Die Diskussionen um Verbesserungen beim Rentenniveau wie bei der Armutsbekämpfung werden konterkariert durch die nicht enden wollende Debatten um eine immer höhere Regelaltersgrenze. Letztere lehnen wir ab.

Die Rente mit 67 geht an der Realität vieler Beschäftigten vorbei und ist durch das gesetzliche Rentenzugangsalter mit 65 Jahren und durch flexible, die individuelle Situation berücksichtigende Übergänge zu ersetzen. Eine realistisch in Arbeit erreichbare Regelaltersgrenze muss gerade vor dem Hintergrund des Wandels der Arbeit verstärkt von passgenauen Optionen für die Gestaltung sozial abgesicherter Übergänge während des Erwerbslebens sowie beim Ausstieg aus dem Erwerbsleben begleitet werden. Hier geht es um die Ermöglichung und Förderung abschlagsfreier Übergänge vom Arbeitsleben in den Ruhestand. Lücken in der Erwerbsbiografie haben in der Regel negative Auswirkungen auf die Versorgungs-situation im Alter. Mögliche Instrumente für den Übergang in den Ruhestand sind hier insbesondere die Stärkung der Rahmenbedingungen für die Altersteilzeit, ein dauerhafter Rentenzugang ohne Abschläge ab 63 Lebensjahren und nach mindestens 45 Beitragsjahren.

Erwerbsminderungsschutz verbessern

Der Invaliditätsschutz der gesetzlichen Rentenversicherungen ist weiter zu verbessern. Der Zugang zur Erwerbsminderungsrente ist zu erleichtern.

Die Altfälle sollen den Neufällen gleichgestellt werden. Die Zurechnungszeiten für die Erwerbsminderungsrenten (auch Altfälle) werden auf 65 Jahre verlängert. Erwerbsgemindert ist, wer wegen körperlicher (z.B. Unfall) oder psychischer Erkrankung einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Im vorletzten Bundestagswahlkampf wurde den Erwerbsgeminderten eine deutliche Verbesserung ihrer Erwerbsminderungsrente versprochen. Tatsächlich wurde mit dem Rentenpaket 2014 die Zurechnungszeit bei Rentenneuzugängen ab 1. Juli 2014 um zwei Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte wurden dabei so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen Einkommen bis zum 62. statt wie vorher bis zum 60. Geburtstag weitergearbeitet.

Außerdem müssen neben der beschlossenen Verlängerung der Zurechnungszeiten und den jüngsten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente in weiteren Schritten ungerechtfertigte Abschläge beseitigt werden. Niemand wird freiwillig erwerbsgemindert.

Währenddessen müssen die Angebote und Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitation auch durch die gesetzliche Rentenversicherung ausgeweitet werden, um alters- und alternsgerechte Arbeit zu fördern und gesundheitsbedingte vorgezogene Austritte aus dem Erwerbsleben möglichst lange zu verhindern. Dabei ist besonderes Augenmerk auf Maßnahmen gegen den dramatischen Anstieg psychischer Belastungen zu legen.

 

5) Nur gute Arbeit sichert gute Rente.

Dauerhafte, sozialversicherungspflichtige und gut bezahlte Arbeit kann einerseits individuelle Ansprüche auf eine gute Altersversorgung und andererseits gesunde solidarische Rentenfinanzen sichern. Deshalb streben wir auch mit Blick auf die Rente Ordnung auf dem Arbeitsmarkt ohne Prekarität, Niedriglöhne und gebrochene Erwerbsbiografien, mit geschlechtergerechter Erwerbsbeteiligung, mit Arbeits- und Gesundheitsschutz an.

W2 Kein Verkauf von staatlichem Eigentum zum Stopfen von Haushaltslücken - soziale Kriterien beim Verkauf von DB Schenker achten

13.09.2024

Eine hoch rentable Tochter der Deutschen Bahn steht zum Verkauf und viele tausend Arbeitsplätze sind davon betroffen.

Wir fordern einen sofortigen Privatisierungsstopp. Beim geplanten Verkauf von Schenker und anderen Anteilsverkäufen wie beispielsweise bei Post und Telekom geht es um die Folgen der Schuldenbremse. Um die dringend notwendige Sanierung des Netzes der Deutschen Bahn finanzieren zu können, wird statt einer Investitionsoffensive für Transformation und Infrastruktur erneut öffentliches Eigentum in die Hände privater Investoren gelegt.

Sollte sich der Verkauf von Schenker nicht mehr verhindern lassen, fordern wir die Bundesregierung auf, bei der Vergabe soziale Kriterien verbindlich festzulegen.

Bei DB Schenker sind Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Schwerbehindertenvertretungen die Regel. Zudem befindet sich das Unternehmen in der Tarifbindung bei den jeweiligen Flächentarifverträgen mit ver.di.

Die Betriebliche Mitbestimmung sowie die Tarifbindung muss von einem Käufer übernommen und unbefristet weiter gewährleistet werden. Die Beschäftigten dürfen weder ihren Arbeitsplatz verlieren noch finanzielle Einbußen erleiden.

Es darf nicht nur das höchste Angebot über den Verkauf entscheiden, sondern das günstigste auch für uns als Gesellschaft. Die SPD muss glaubwürdig für Mitbestimmung, Tarifbindung und gute Arbeitsbedingungen stehen.

A2 Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

13.09.2024

Die Situation in Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist noch immer unzureichend. Eine Grundvoraussetzung für die Erwerbstätigkeit von Eltern ist eine ausreichende Bereitstellung von zuverlässigen, kostengünstigen und mit qualitativ hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangeboten. Wir fordern die bayrische Staatsregierung durch die BayernSPD und die SPD-Landtagsfraktion auf, insbesondere folgende Leistungen für Eltern durch die Kommunen bereitzustellen:

  • eine ausreichende Anzahl an Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen, aber auch die Möglichkeit der Betreuung von Kindern an weiterführenden Schulen
  • die vollständige Finanzierung der Einrichtungen sowie die beitragsfreie Teilnahme jedes Kindes
  • ein effizientes Platzvergabeverfahren, um wohnortnah und zuverlässig einen Betreuungsplatz sicherzustellen
  • eine für den Bildungsauftrag der Einrichtungen angemessene Personalausstattung, die den individuellen kindlichen Bildungs- und Entwicklungsprozessen gerecht wird
  • die Umsetzung effektiver Maßnahmen, um der Personalnot entgegenzutreten, etwa durch Aus- und Fortbildung, Anwerbungen, bessere Bezahlung oder gestellte Wohnungen für Beschäftigte
  • die Sicherstellung der Qualität der Einrichtungen durch eine regelmäßige Prüfung und Evaluierung mind. alle 2 Jahre
  • Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten, bei allen arbeitsorganisatorischen und strukturellen Fragen insbesondere hinsichtlich einer partizipativen Pädagogik
  • die barrierefreie Gestaltung der Einrichtungen
  • eine gute Anbindung der Einrichtungen für das selbstständige Erreichen durch Schulkinder, sei es durch Ortsnähe oder mit ÖPNV