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P5 Für den Erhalt der Georg-von-Vollmar-Akademie in Kochel a. See - die BayernSPD muss ihren Beitrag leisten

17.12.2018

Mit großer Sorge nehmen wir die Gefahr zur Kenntnis, dass die Bildungsstätte der Georg-von-Vollmar-Akademie in Kochel am See wegen wegfallender Zuschüsse geschlossen wird.

Dazu stellen wir fest:

Das Anwesen hat historisch-symbolische Bedeutung von der klösterlichen Gründung über einhundert Jahre im Eigentum einer Bankiersdynastie bis zur Inbesitznahme durch eine führende Nazi-Familie.

Die Georg-von-Vollmar-Akademie, die soeben auf ein 70-jähriges Bestehen  zurückblicken konnte, wurde als Parteischule der bayerischen SPD gegründet und in weiten Teilen von Mitgliedsbeiträgen und aus zurückgegebenem Parteivermögen im Zuge der „Wiedergutmachung“ finanziert. Sie wurde Ende der 1960er Jahre zu einer Akademie der politischen Erwachsenenbildung auf eine neue finanzielle und rechtliche Grundlage gestellt. Sie stand und steht aber weiterhin der Sozialdemokratie nahe und wird von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten geführt. Der Bestand und die Arbeit der Akademie – und damit eine politische Gesamtverantwortung – liegen somit über die rechtliche Zuständigkeit des Vereinsvorstandes hinaus auch bei der Führung der BayernSPD. Leider hat diese es in den letzten Jahren nicht vermocht, dem seit Längerem absehbaren Wegfall von Zuschüssen mit einem zukunftsweisenden Konzept zu begegnen.

Wir fordern daher:

Der Landesvorstand erarbeitet gemeinsam mit den Verantwortlichen der SPD-nahen Bildungsträger – auch im Zuge des Erneuerungsprozesses der Partei – ein umfassendes Bildungskonzept, das den Erhalt der Georg-von-Vollmar-Akademie am Standort Kochel einschließt. Dieses Konzept einschließlich einer von uns für möglich erachteten Finanzierung wird dem Landesparteitag Ende Januar 2019 auf den Weg gebracht und bis 30.06.2019 abgeschlossen. Der Landesvorstand setzt sich dafür ein, dass bis zum Vorliegen dieses Konzeptes und seiner Realisierung keine vollendeten Tatsachen wie beispielsweise ein Verkauf, eine Verpachtung oder eine anderweitige externe Nutzung geschaffen werden.

P14 Organisationspolitik

17.12.2018

1) Politik braucht Organisation. Organisation ist Mittel zum Zweck, also zur Umsetzung von Programmen und Inhalten. Organisation in der Sozialdemokratie muss sicherstellen,

  • dass Entscheidungsprozesse transparent und demokratisch von unten nach oben stattfinden,
  • dass alle Mitglieder gleichberechtigte Entscheidungsrechte haben,
  • dass Wahlen und Abstimmungen ein Höchstmaß an Klarheit, aber auch Repräsentativität schaffen,
  • dass Meinungen zusammengeführt und gebündelt werden
  • dass Konsens und Verbindlichkeit entstehen, die zu solidarischem Handeln führen
  • und dass Rechenschaft und Kontrolle ermöglicht werden.

2) Sozialdemokratische Politik hat Werte und eine soziale Basis. Kern der Wähler- und Mitgliedschaft der SPD müssen wieder die abhängig Beschäftigten werden. Dies ist eine Überlebensfrage für unsere Partei. Ziel und Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) ist es dabei, sozialdemokratische Politik in die Betriebe, Verwaltungen und Einrichtungen zu vermitteln und gleichzeitig die Interessen aus der Arbeitswelt und der Gesellschaft in die Partei und die Parlamente zu tragen,  mehrheitsfähig zu machen und durchzusetzen. Der Erfolg dessen hängt ganz entscheidend von einer möglichst großen Mitgliedschaft und funktionierenden Strukturen ab.

In unserer Klassengesellschaft verfügen nicht alle Menschen über gleiche Zugangsmöglichkeiten zu politischer Gestaltung. Es bestehen erhebliche Unterschiede hinsichtlich Vermögen und Einkommen, verfügbarer Zeit, Bildung, Kommunikationsgewohnheiten und -möglichkeiten. Auf diese Unterschiede, der derzeit eher zunehmen, müssen wir besonders achten, weil wir als SozialdemokratInnen Politik für die Vielen, für die Mehrheit, machen wollen. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass die Arbeitswelt und die Arbeitnehmerschaft stark ausdifferenziert, zunehmend, prekarisiert und polarisiert, sind.

Unsere Partei braucht deshalb angemessene Arbeitsformen, die auf die Lebenswirklichkeit aller ArbeitnehmerInnen Bezug und Rücksicht nehmen und gleichzeitig der Individualisierung und Zersplitterung entgegen wirken. Die Entwicklung und der Erhalt von Solidarität erfordern solidarische Kommunikations- und Arbeitsformen.

Es genügt also nicht, den Wohnortbezug unserer Statuten durch digitale Formate zu ergänzen. Die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts verlangt nach einer Kombination neuer Strukturen von Betriebsgruppen, Branchengruppen, Betriebsvertrauensleuten, Personengruppen  (Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Mitgliedern aus Aufsichts- und Verwaltungsräten, hauptamtlichen GewerkschafterInnen und ehrenamtlichen GewerkschaftsfunktionärInnen…)

Entscheidend wird dabei sein, dass

  • unsere Angebote den spezifischen Nutzen, unser Alleinstellungsmerkmal als AfA als einer Schnittstelle Betrieb-Gewerkschaft-Partei-Politik aufweisen, also dass wir nicht vorhandene Gremien beispielsweise in Gewerkschaften nachbilden oder in Konkurrenz dazu treten,
  • die SPD selbst nicht konkurrierende Angebote macht, sondern arbeitnehmerbezogene Politikformen nur in enger Abstimmung und Koordination mit der AfA veranstaltet sowie die Erfahrungen und Kompetenzen der AfA nutzt,
  • unsere Parteiorganisation haupt- wie ehrenamtlich ab der Ebene des Unterbezirks die Bildung von arbeitnehmerInnenbezogenen Strukturen unterstützt und mindestens ab der Ebene des (Regional-)Bezirks mit hauptamtlicher Zuarbeit und angemessenem Budget ausstattet,
  • Spezifizierte Verteiler für den gesamten Bereich „ArbeitnehmerInnen“ aufgebaut werden, auf die die auf der jeweiligen Ebene gewählten AfA-Vorstände Zugriff haben,
  • auch auf Bundesebene die einheitliche, von demokratisch gewählten AfA-Gremien (Bundesvorstand, Bundesausschuss) verantwortete, finanziell und mit hauptamtlichem Personal  angemessen ausgestattete ArbeitnehmerInnen-Struktur gestärkt wird.
  • die Medien der Partei, angefangen beim Vorwärts bis in die digitale Kommunikation, das gesamte Spektrum der Partei abbilden und vor allem auch arbeitnehmerInnenbezogene Themen und AfA-Positionen aufgreifen. Dazu gehören eine authentische Sprache und verständliche Darstellungsformen. Komplexe Sachverhalte und notwendige Kompromisse sind nachvollziehbar zu erklären und zu begründen anstatt undifferenziert abzufeiern. Unsere Funktions- und MandatsträgerInnen sollten dahingehend qualifiziert werden.

3) Die Arbeiterbewegung gewann ihre Stärke als Selbstorganisation der arbeitenden Menschen, die ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen. Die Glaubwürdigkeit der SPD hängt davon ab, dass wir die Verankerung in der Arbeitnehmerschaft wieder entwickeln. Glaubwürdigkeit und Vertrauen entstehen erst dann wieder, wenn die ArbeitnehmerInnen den Eindruck gewinnen, dass ihre Meinungen und Interessen in der SPD wahrgenommen und umgesetzt werden. Dies kann nur auf direktem Weg über ihre originäre Vertretung in der Partei, die AfA, geschehen. Die ArbeitnehmerInnen brauchen daher in allen Vorständen und Gremien der Partei, in allen für ihre Belange relevanten Arbeitszusammenhängen, eigene, von ihnen selbst gestellte und von der Partei gewählte Personen aus ihren Reihen. Konkret bedeutet das, dass

  • in jedes Vorstandsgremium ab der Unterbezirks-/Kreisverbandsebene ein/e VertreterIn der AfA wie der anderen Arbeitsgemeinschaften zu wählen sind,
  • dass in allen Vorständen, die mehr als vier stellvertretende Vorsitzende haben, ein stellvertretendes Mitglied nur auf Vorschlag der AfA gewählt werden kann,
  • dass in allen Vorständen, die aus mehr als 20 Mitgliedern bestehen, mindestens zwei Mitglieder zu wählen sind, die gewerkschaftliche und/oder betriebliche Funktionen in der Interessenvertretung haben und von der AfA vorgeschlagen sind,
  • dass jeder Delegiertenkonferenz der Partei mindestens 10% Delegierte angehören, die auf einer AfA Konferenz der jeweiligen Ebene gewählt wurden.

Dabei ist selbstverständlich die Quotenregelung zu beachten.

Sollten die jeweiligen Personalvorschläge der AfA nicht die notwendigen Mehrheiten finden, bleiben die betreffenden Positionen unbesetzt.

4) Für die Bundesebene erfordert dies Änderungen im Organisationsstatut, im Haushalt der Partei und in der Organisation der Parteizentrale.

  1. a) Organisationsstatut: Dem Parteivorstand gehören je eine VertreterIn der auf Bundesebene eingerichteten Arbeitsgemeinschaften mit beratender Stimme an.
  2. b) Organisationsstatut/Wahlordnung: Solange dem Parteivorstand fünf oder mehr stellvertretende Vorsitzende angehören, kann eine/r von ihnen nur auf Vorschlag der AfA gewählt werden. In Ausnahmefällen kann dies durch entsprechende Wahl eines Präsidiumsmitgliedes geschehen
  3. c) Organisationsstatut/Wahlordnung: Zwei der zu wählenden Mitglieder des Parteivorstandes sind gewerkschaftliche und/oder betriebliche InteressenvertreterInnen, die nur auf Vorschlag der AfA gewählt werden können.
  4. d) Die politische Arbeit im Zuständigkeitsbereich der AfA ist finanziell im Rahmen der Möglichkeiten der Gesamtpartei angemessen auszustatten. Darüber ist zwischen SchatzmeisterIn und AfA rechtzeitig zu verhandeln. Die Mittel für alle Aktivitäten im ArbeitnehmerInnen-Bereich sind in einem Titel zu bündeln. Sie dürfen nicht nur ein Minimum an Gremienarbeit garantieren, sondern müssen Raum für ausreichende politische Arbeit – auch dezentral und regional – einschließlich Öffentlichkeitsarbeit schaffen. Dazu gehört der auf Dauer angelegte Aufbau politischer Bildungsarbeit speziell für politisch Aktive aus der sozialdemokratischen Arbeitnehmerschaft. Dazu ist voraussichtlich der Gesamteinsatz der Mittel derzeit unter dem Diktat der knappen Kassen nicht unbedingt zu erhöhen, sondern lediglich effizienter zu gestalten.
  5. e) Es ist wieder ein AfA-Referat einzurichten, das im Willy-Brandt-Haus für die Umsetzung der gesamten Arbeit der AfA und der Arbeitnehmerpolitik zuständig ist. Hier sind auch die Daten der AfA-aktiven, die Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der digitalen Medien sowie die Arbeit der bundesweiten Betriebs- und Personengruppen zu bündeln. Die Arbeit und die Besetzung des AfA-Referats finden in enger Abstimmung mit dem AfA Bundesvorstand statt.
  6. f) Die AfA ist in den relevanten Kommissionen, Arbeitskreisen und Delegationen angemessen vertreten. Dies gilt insbesondere für die Antragskommission zu Parteitagen und Parteikonvent, Organisationspolitische Kommission, Lenkungsgruppen, Grundwertekommission, SPE-Delegation…

I9 Klage gegen Sonderbeauftragte der Staatsregierung

17.12.2018

Die SPD Taufkirchen fordert die BayernSPD auf, Rechtsmittel gegen die Sonderbeauftragten der Staatsregierung einzulegen.

A11 Beitritt zum Bündnis Bildungszeit für Beschäftigte in Bayern

17.12.2018

Wir fordern den SPD-Landesvorstand auf dem Bündnis „Bildungszeit für Beschäftigte in Bayern“ beizutreten und die Forderungen zu unterzeichnen.

P11 Reihung sog. Drittes Geschlecht

14.12.2018

Kandidaten, die nicht dem Geschlecht männlich oder weiblich angehören, werden in der Aufstellungsversammlung der jeweiligen Liste geschlechtsunabhängig gereiht. Eine Person, die sich „divers“ zuordnet, kann in der Listenaufstellung geschlechtsunabhängig kandidieren, d.h. sich auf jeden Platz, gleich wo er sich im Reißverschluss befindet, bewerben.

P4 Für den Erhalt der Georg-von-Vollmar-Akademie - die BayernSPD ist in der Pflicht

14.12.2018

Mit Bestürzung nehmen wir zur Kenntnis, dass der Vorstand des Vereins „Georg-von-Vollmar-Akademie“ beschlossen hat, die Bildungsstätte in Kochel am See zum Jahresbeginn 2019 zu schließen. Zur Begründung wird der Wegfall von öffentlichen Fördermitteln angeführt.

Dazu stellen wir fest:

Die Einrichtung, die soeben ihr 70-jähriges Bestehen feiern konnte, wurde als Parteischule der bayerischen SPD gegründet und in weiten Teilen von Mitgliedsbeiträgen und aus zurückgegebenem Parteivermögen finanziert. Sie wurde Ende der 1960er Jahre zu einer Akademie der politischen Erwachsenenbildung auf eine neue finanzielle und rechtliche Grundlage gestellt. Sie stand aber weiterhin der Sozialdemokratie nahe und wurde von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten geführt.

Der Bestand und die Arbeit der Akademie – und damit eine politische Gesamtverantwortung liegen über die rechtliche Zuständigkeit des Vereinsvorstandes hinaus bei der Führung der BayernSPD. Leider hat es diese Führung in den letzten Jahren nicht vermocht, dem seit langem absehbaren Wegfall von Zuschüssen mit einem zukunftsweisenden Konzept zu begegnen.

Wir fordern daher:

Der Landesvorstand erarbeitet im Zuge des Erneuerungsprozesses ein umfassendes Bildungskonzept, das den möglichen Erhalt der Georg-von-Vollmar-Akademie am Standort Kochel einschließt. Dieses Konzept einschließlich einer von uns für möglich erachteten Finanzierung wird dem Landesparteitag Ende Januar 2019 vorgelegt. Der Landesvorstand sorgt dafür, dass bis zum Vorliegen dieses Konzeptes und seiner Realisierung keine vollendeten Tatsachen wie beispielsweise ein Verkauf oder eine anderweitige externe Nutzung geschaffen werden.

C3 Grundsteuer

14.12.2018

Streichung des §2 Nr.1 der Betriebskostenverordnung BetrKV

P12 Frauen in die Parlamente!

29.11.2018

Frauen in die Parlamente!

Die SPD verpflichtet sich, bei der Aufstellung von Wahllisten für Parlamente die Plätze paritätisch an Frauen und Männer zu vergeben. Das Reißverschlussverfahren ist zwingend einzuhalten.
 

P15 Einrichtung von thematischen Projektgruppen auf Bezirks- und Landesebene

29.11.2018

Einrichtung von thematischen Projektgruppen auf Bezirks- und Landesebene

Der Landesvorstand und die Bezirksvorstände werden aufgefordert, basierend auf §22 Abschnitt 6 der Satzung der BayernSPD, zu folgenden Themen dauerhafte Projektgruppen einzurichten:

  • Digitalisierung
  • Umwelt- und Klimaschutz
  • Energiewende
  • Kulturpolitik
  • Wohnen
  • Gesundheitspolitik
  • Sicherheitspolitik

Diese Liste ist dabei nicht abschließen und soll gegebenenfalls in den jeweiligen Vorständen beraten und erweitert werden. Um diese Projektgruppen arbeitsfähig zu machen, nutzen der Landesvorstand und die Bezirksvorstände alle ihnen zur Verfügung stehenden Kanäle, um auf die Möglichkeit der Mitwirkung aufmerksam zu machen. Darüber hinaus sollen geeignete Mittel gefunden werden, um Nicht-Mitgliedern dieses Angebot bekannt zu machen und die Mitarbeit zu ermöglichen.

RAG1 Paritätische Reihung bis zum Schluss

29.11.2018

Paritätische Reihung bis zum Schluss

Wir fordern die Streichung § 27, Abs. (1), Satz 3 der Satzung der BayernSPD.