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P5 Für den Erhalt der Georg-von-Vollmar-Akademie in Kochel a. See - die BayernSPD muss ihren Beitrag leisten

17.12.2018

Mit großer Sorge nehmen wir die Gefahr zur Kenntnis, dass die Bildungsstätte der Georg-von-Vollmar-Akademie in Kochel am See wegen wegfallender Zuschüsse geschlossen wird.

Dazu stellen wir fest:

Das Anwesen hat historisch-symbolische Bedeutung von der klösterlichen Gründung über einhundert Jahre im Eigentum einer Bankiersdynastie bis zur Inbesitznahme durch eine führende Nazi-Familie.

Die Georg-von-Vollmar-Akademie, die soeben auf ein 70-jähriges Bestehen  zurückblicken konnte, wurde als Parteischule der bayerischen SPD gegründet und in weiten Teilen von Mitgliedsbeiträgen und aus zurückgegebenem Parteivermögen im Zuge der „Wiedergutmachung“ finanziert. Sie wurde Ende der 1960er Jahre zu einer Akademie der politischen Erwachsenenbildung auf eine neue finanzielle und rechtliche Grundlage gestellt. Sie stand und steht aber weiterhin der Sozialdemokratie nahe und wird von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten geführt. Der Bestand und die Arbeit der Akademie – und damit eine politische Gesamtverantwortung – liegen somit über die rechtliche Zuständigkeit des Vereinsvorstandes hinaus auch bei der Führung der BayernSPD. Leider hat diese es in den letzten Jahren nicht vermocht, dem seit Längerem absehbaren Wegfall von Zuschüssen mit einem zukunftsweisenden Konzept zu begegnen.

Wir fordern daher:

Der Landesvorstand erarbeitet gemeinsam mit den Verantwortlichen der SPD-nahen Bildungsträger – auch im Zuge des Erneuerungsprozesses der Partei – ein umfassendes Bildungskonzept, das den Erhalt der Georg-von-Vollmar-Akademie am Standort Kochel einschließt. Dieses Konzept einschließlich einer von uns für möglich erachteten Finanzierung wird dem Landesparteitag Ende Januar 2019 auf den Weg gebracht und bis 30.06.2019 abgeschlossen. Der Landesvorstand setzt sich dafür ein, dass bis zum Vorliegen dieses Konzeptes und seiner Realisierung keine vollendeten Tatsachen wie beispielsweise ein Verkauf, eine Verpachtung oder eine anderweitige externe Nutzung geschaffen werden.

P1 Einrichtung einer Organisationspolitischen Kommission

17.12.2018

Ausgangslage:

Während die Wahlergebnisse der SPD und somit auch der BayernSPD schlechter werden, bleibt die Arbeitsweise gleich. Etwa die Aufgabenstellung der Ortsvereine ist im Kern seit 1863 unverändert. Wir können uns auf die Arbeit vieler aktiver Ortsvereine und anderer Untergliederungen verlassen. Trotzdem gibt es auch Strukturen, in denen keine Arbeit mehr geleistet werden kann. Die Folge sind oftmals mangelnde Kampagnenfähigkeit, nicht erstellte Rechenschaftsberichte, Fernbleiben der Delegierten von Parteitagen und Konferenzen, etc.

Antrag:

Der Landesparteitag beauftragt den Landesvorstand der BayernSPD mit der Einrichtung einer Organisationspolitischen Kommission. Bei der Umsetzung sind insbesondere folgende Punkte sicherzustellen

Auftrag:

Die Kommission soll Vorschläge für zeitgemäße, beteiligungsorientierte Strukturen erarbeiten, die die Potentiale unserer Mitglieder heben. Die Entscheidungswege innerhalb der Partei sind oftmals langwierig und kompliziert. Für viele Mitglieder ist es daher nur schwer möglich, Einfluss auf die Ausrichtung und Arbeit der BayernSPD zu nehmen. Das wollen wir ändern! Durch eine effizientere Organisationsstruktur wollen wir die Entscheidungswege beschleunigen und eine direktere Mitarbeit der Basis ermöglichen. Mit Hilfe der Kommission blicken wir über den Tellerrand hinaus: Die Beleuchtung von Arbeitsstrukturen anderer Landesverbände, sowie anderer Parteien und Organisationen sind Teil des Auftrages und nehmen Einfluss auf deren Arbeit.

Weiterhin soll die Bestandsaufnahme unserer arbeitenden Strukturen auf allen Ebenen erfolgen, um so ein klares Bild über den organisatorischen Zustand der BayernSPD zu erlangen.

Auch der Prozess der innerparteilichen Willensbildung soll durch die Kommission beleuchtet werden.

Zusammensetzung:

  • Der/die Landesvorsitzende, der/ die Generalsekretär*in sowie die stellvertretenden Landesvorsitzenden
  • Der/die Landesgeschäftsführer*in
  • Die Vorsitzenden der Unterbezirke (oder ein von ihnen entsandter Vertreter bzw. Bevollmächtigter, Beauftragte*r)
  • Die Vorsitzenden der satzungsgemäßen Arbeitsgemeinschaften der BayernSPD (oder ein von ihnen entsandter Vertreter*in bzw. Bevollmächtigter, Beauftragte*r)
  • Als zugeladene Gäste: Vertreter*innen anderer Organisationen und SPD-Landesverbände, die einen ähnlichen Prozess der Optimierung bereits durchlaufen haben und die Organisationspolitische Kommission
    beraten
  • Vertreter*innen z. B. der Wissenschaft, die sich als Soziologen, Parteienforscher etc. mit derartigen Themenfeldern befasst und möglichst dazu publiziert haben.
  • Den Vorsitz führt der/ die Generalsekretär*in

Arbeitsweise:

Die Organisationspolitische Kommission erarbeitet schriftlich Vorschläge für eine Optimierung der Strukturen und legt sie dem Landesvorstand vor. Um die Arbeit der Kommission aufgrund deren Größe effizienter zu gestalten, können sich aus der Kommission heraus Arbeitsgruppen zu einzelnen Themengebieten (z. B. Aufgaben der Ortsvereine, Zuschnitt der Unterbezirke, neue Beteiligungsmöglichkeiten, etc.) bilden, in denen Vorschläge erarbeitet werden, die in der Vollversammlung der Kommission beraten und beschlossen werden.

Soweit in der Kommission keine Einigkeit hergestellt werden kann, stimmt die Kommission mit Mehrheit über eingebrachte Vorschläge aus der Kommission ab.

Die Kommission legt ihre Vorschläge bis Januar 2020 vor. Der Landesvorstand berät die Vorschläge der Organisationspolitischen Kommission und stellt sie bei einem Außerordentlichen Landesparteitag zur Debatte und Abstimmung.

Die Organisationspolitische Kommission tagt regelmäßig, mindestens 3x pro Jahr.  Die Kommission erstattet dem Landesvorstand im Rahmen der Sitzungen des Landesvorstandes Bericht über ihre Arbeit.

S25 Mehr Selbstbestimmung für Pflegende - auch in Bayern!

17.12.2018

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine Weiterentwicklung der “ Vereinigung der Pflegende in Bayern“ zu einer echten Pflegekammer einzusetzen.

W15 Finanztransaktionssteuer

17.12.2018

Die Fraktion der SPD im deutschen Bundestag wird aufgefordert, sich mit dem BMF auf europäischer Ebene für die Einführung einer Finanztrans-aktionssteuer einzusetzen, ebenso für ein Verbot von Finanzprodukten, die nicht der Absicherung von Risiken der Realwirtschaft (Veränderung von Devisenkursen und Zinsen) dienen, sondern den rein spekulativen Charakter von Spielen oder Wetten haben. Ersatzweise soll festgelegt werden, dass das Risiko aus Spekulationsgeschäften einen sehr beschränkten Teil des Gesellschaftskapitals nicht überschreiten darf.

W14 Befreuung von Grunderwerbsstuer

17.12.2018

Die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, dafür einzutreten, dass künftig Gemeinden und Genossenschaften von der Grunderwerbssteuer befreit sind, wenn der Grunderwerb zum Zwecke des Baus von Sozialwohnungen erfolgt und die Bebauung innerhalb von zwei Jahren durchgeführt wird. Ebenso der Ersterwerb von Grundbesitz durch natürliche Personen zur Eigennutzung, wenn sie bisher noch keinen Grundbesitz hatten.

W5 Reform Bodenbesteuerung

17.12.2018

Die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, in der jetzt anlaufenden Debatte um eine vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform der Bodenbesteuerung zu verlangen, dass Gemeinden und Genossenschaften für von ihnen betriebene Neubauten im sozialen Wohnungsbau keine oder eine deutlich ermäßigte Grundsteuer erhoben wird. Das GstG ist entsprechend zu ändern.

S7 Mindestlohnanpassung

17.12.2018

Die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, sich für eine andere Methode zur regelmäßigen Anpassung des Mindestlohns einzusetzen. Die jetzt vorgenommene Anpassung zum 1.1.19 ist noch weit von einem eigentlich notwendigen Zielwert von € 12,00 entfernt.

W13 Besteuerung Flugzeugtreibstoff

17.12.2018

Die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, sich für eine Besteuerung des Flugzeugtreibstoffs Kerosin in Deutschland einzusetzen.

C6 Baurecht

17.12.2018

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, auf eine Änderung bzw. Ergänzung der Vorschriften im öffentlichen Baurecht dahingehend einzuwirken, dass die Gemeinden unter Mitwirkung der Landratsämter flächen-schonende Bebauungspläne erstellen und dass grundsätzlich auch in den Landgemeinden zweigeschossiger Wohn- und Geschäftshausbau verlangt wird.

I11 Personal Planungsbehörden

17.12.2018

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, sich dafür einzu-setzen, dass die Planungsbehörden auf allen Ebenen personell verstärkt werden, um den Investitionsstau im öffentlichen Sektor nachhaltig zu vermindern, der häufig nicht durch den Mangel an Mitteln, sondern durch Überlastung der Planungsbehörden verursacht wird.