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S3 Bessere Teilhabe und Barrierefreiheit im Gesundheitswesen

12.09.2024

Die Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv Bayern fordert den Landesvorstand der BayernSPD, die Landtagsfraktion der BayernSPD, die Bundestagsfraktion der SPD, den Bundesvorstand der SPD sowie die auf, Maßnahmen zu ergreifen, um

– die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Gesundheitsdiensten in Bayern und allen anderen Bundesländern, insbesondere für Frauen mit Behinderungen und in ländlichen Gebieten, ohne Diskriminierung zu gewährleisten, in dem Barrieren ermittelt und beseitigt und barrierefreie medizinische Ausrüstung bereitgestellt wird;

– zu verhindern, dass Menschen mit Behinderungen weite Strecken zurücklegen müssen, um barrierefreie medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen;

– zu verhindern, dass Menschen mit psychosozialen Behinderungen, Menschen mit geistiger Behinderung sowie gehörlose und schwerhörige Personen aufgrund der mangelnden Ausbildung und des oft diskriminierenden Ansatzes von Angehörigen der Gesundheitsberufe mit geringerer Wahrscheinlichkeit eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung erhalten;

– die Mechanismen für die regelmäßige Schulung von Angehörigen der Gesundheitsberufe in Bezug auf Menschenrechte, Würde, Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden und Pflichtbestandteil jeder medizinischen und pflegerischen Ausbildung werden

– die Durchsetzung der Vorschriften über den rechtlichen Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung im Gesundheitswesen und die Festlegung standardisierter Protokolle für die Bereitstellung medizinischer Informationen an Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und damit ihre freie und informierte Zustimmung zu medizinischen Eingriffen zu ermöglichen bzw. zu verbessern

 

S2 Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Zivil-, Not- und Katastrophenschutzplanes sowie Versorgungspläne speziell für Menschen mit Behinderung in Krisenzeiten

12.09.2024

Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um in Gefahrensituationen den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht zu gewährleisten. Das Gleiche gilt für bewaffnete Konflikte und humanitäre Notlagen. Auch im Falle von Naturkatastrophen haben die Vertragsstaaten sich zum Schutz und zur Sicherheit von Menschen mit Behinderungen verpflichtet.

Die Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv Bayern fordert den Landesvorstand der BayernSPD sowie die Landtagsfraktion der BayernSPD auf, zusammen mit der Bundes SPD und der Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass verpflichtende bundeseinheitliche, barrierefreie und behindertengerechte Zivil-, Not- und Katastrophenschutzpläne für Menschen mit Behinderungen aufgestellt werden,  damit in Krisen- und Katastrophenzeiten schnelle und barrierefreie bedarfsgerechte Hilfemaßnahmen auch für Menschen mi Behinderungen in die Wege geleitet und durchgeführt werden können.

Ein angemessenes Katastrophenmanagement muss alle Menschen gleichberechtigt und unter Berücksichtigung ihrer Bedarfe einschließen. Dies erfordert gleichwertige Lebenschancen und -bedingungen unabhängig vom Lebensort. Dafür wird ein abgestimmter und gemeinschaftlich getragener Plan mit klaren Verantwortlichkeiten und gemeinsamen Standards benötigt. Aufgrund der inhaltlichen und einsatztaktischen Überschneidungen muss eine Strategie verfasst werden, die Katastrophenschutz und Zivilschutz unter dem Titel „Bevölkerungsschutz“ zusammenfasst und alle Beteiligten auf Bundes- und Länderebene verbindlich einschließt. Dabei sollten Menschen mit Behinderung, nicht nur Verbände und Organisationen,  z.B. Körperliche, intellektuelle, sinnesbezogene, psychische u.a. von Beginn an in die Planungen miteinbezogen werden.

Dazu gehören insbesondere:

  1. Die Formulierung einer Strategie für inklusiven Bevölkerungsschutz innerhalb Deutschlands, mit klaren Zielen, Arbeitsschritten mit klarem Zeitplan, Zuweisung vonVerantwortlichkeiten und Prüfungsinstanzen zur Ergebnisbeurteilung
  2. Die Einbindung von Menschen mit verschiedensten Beeinträchtigungsformen in alle Schritte dieses Prozesses; auf Bundes-, Landes-, Kommunen- und Einrichtungsebene als Expert:innen in eigener Sache und Entscheider:innen
  3. Die Schaffung einer gemeinschaftlichen Sammelstelle für Informationen, Materialien und Ansätze für inklusiven Bevölkerungsschutz, die aktiv zur Standardisierung beiträgt unter Einbeziehung von Sammlung, Aufarbeitung und Nutzung existierenden Wissens und vorhandener Ansätze aus dem In- und Ausland für die Erstellung der Strategie und der konkreten Schritte.
  4. Die Sammlung und Aufarbeitung der Erfahrungen und dem Wissen aus den Ereignissen der Vergangenheit und Weiterleitung in Einsatzkonzepte und Strategien.
  5. Ausführliche Informationen, Kenntnisse und Schulungen der zuständigen Behörden, Organisationen und Rettungskräfte über die ansässigen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, die Arten von Behinderung und die Anzahl der Menschen mit Behinderung in den jeweiligen Gemeinden und Orten
  6. Ausführliches barrierefreies Informationsmaterial und intensive Schulungen über Rettungswege und Verhalten bei Katastrophenschutzmaßnahmen für Menschen mit Behinderung
  7. Öffentlich bekannte barrierefreie Rettungswege und Treffpunkte für Menschen mit Behinderung
  8. Barrierefreie Auffang- und Unterbringungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung sowie Mensch-Assistenzhund-Gespanne
  9. Ausreichende und barrierefrei zugängliche Versorgung mit Nahrung, Medikamenten und Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung,
  10. Barrierefreie Transportmittel und besondere Schutzmaßnahmen für Menschen mit Behinderung
  11. Speziell geschulte Betreuer für Menschen mit Behinderung im Katastrophenfall
  12. Freiwilligen-Listen, in die sich Menschen mit Behinderung, die einen bestimmten Hilfebedarf haben freiwillig eintragen können

      S1 Inklusion als Menschenrecht ins Grundgesetz und Umsetzung der Forderungen des Fachausschusses der UNO Staatenbericht 2023 Allgemeiner Teil

      12.09.2024

      Die Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv Bayern fordert den Landesvorstand der BayernSPD auf, zusammen mit der Bundesregierung und dem Bundesvorstand der SPD dafür zu sorgen, dass

       

      1. die Rechte der Menschen mit Behinderung auf gesellschaftliche Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit gemäß den Bestimmungen der ratifizierten UN-BRK und des unterzeichneten Fakultativprotokolls definitiv als Menschenrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden
      2. die Entwicklung von Strategien zur Stärkung des Engagements in allen Bereichen des Regierungsportfolios sichergestellt werden, so dass Behinderung in allen Bereichen von Staat und Gesellschaft als Querschnittsthema anerkannt wird, und um behindertenbezogene Maßnahmen in allen Rechtsbereichen wirksam zu
      3. die Vereinbarkeit der bestehenden Gesetze, Politiken und Verwaltungspraktiken systematisch mit den Verpflichtungen Deutschland’s aus dem Übereinkommen UN-BRK überprüft werden,
        menschenrechtsbasierte Aktionspläne mit einem klaren Konzept von Behinderung aufgestellt, angemessene Maßnahmen zur Förderung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Rechte aus dem Übereinkommen UN-BRK sowie Ziele und Indikatoren zur Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens erstellt werden
      4. die Überprüfung der Rechtsgrundlagen des Rechts von Verbänden zur Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung aus der UN-BRK auf Bundes- und Länderebene, der Erlass eines allgemein geltenden Rechtsschutzrechts von Verbänden, die Bereitstellung wirksamer Rechtsbehelfe über bloße Feststellungsurteile hinaus gehen und die Beseitigung unbilliger Belastungen wie der Gefahr prohibitiver Prozesskosten und überhöhter Zulässigkeitsanforderungen beseitigt werden
      5. die Entwicklung und Umsetzung institutionalisierter Verfahren für eine enge Abstimmung und aktive Beteiligung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, einschließlich Organisationen von Kindern mit Behinderungen,in allen sie betreffenden Angelegenheiten die Standards für diese Verfahren festlegen, indem sie unter anderem ausreichend Zeit für ihre Antworten garantiert bekommen und alle einschlägigen Dokumente in zugänglichen Formaten bereitgestellt werden
      6. die Fähigkeit von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen und Menschen mit geistigen und/oder psychosozialen Behinderungen, gestärkt werden, damit sie aktiv an allen Maßnahmen zur Umsetzung der UN -BRK beteiligt werden können und ihre gesetzlichen Rechte, rechtliche Schritte einzuleiten, wirksam auszuüben und dafür ausreichende Mittel bereitgestellt werden sowie die Sicherstellung, dass die Finanzmittel nicht ausschließlich projektbezogen sind und ohne unangemessene administrative Hürden in Anspruch genommen werden können