RAG5 Unser Münchner Beitrag zum Landeswahlprogramm: Bezahlbares Wohnen, umweltfreundlicher Verkehr und soziale Gerechtigkeit!

  1. Bezahlbares Wohnen und Mieterschutz stehen an erster Stelle

 

Bezahlbares Wohnen: in Bayern leider nicht mehr Realität

Im Rahmen der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 wurde die Zuständigkeit für die Gesetzgebung zur sozialen Wohnraumförderung vom Bund auf die Länder übertragen. Den Ländern obliegen nunmehr auch das Recht zur Gesetzgebung in diesem Bereich und die Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung. Der Bund gewährt den Ländern seit Anfang 2007 bis einschließlich 2019 sogenannte Kompensationszahlungen (auch Entflechtungsmittel genannt). Deren Umfang belief sich zunächst auf 518,2 Millionen Euro jährlich. Im Jahr 2015 erfolgte durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz eine erste Aufstockung um 500 Millionen Euro jährlich für den Zeitraum 2016 bis 2019. Für die Jahre 2017 und 2018 wurde mit dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen aus dem Jahr 2016 eine weitere Erhöhung um jeweils 500 Millionen Euro auf nunmehr 1518,2 Millionen Euro vorgenommen.

 

Der Freistaat Bayern hat aber die ihm vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nicht für die Schaffung dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums, sondern überwiegend zur Finanzierung seines Haushalts eingesetzt. Noch fataler war es, dass die CSU-Staatsregierung im Jahr 2017 die Landesmittel für den Sozialwohnungsbau stark zurückgefahren hat, von 158 Millionen Euro auf 87 Millionen Euro. Kein Wunder also, dass der Bestand an Sozialwohnungen 2016 mit 103.000 auf einen neuen Tiefpunkt gesunken ist und ein Umdenken bei der CSU nicht erkennbar ist. Vor 15 Jahren gab es noch 179.000 Sozialwohnungen in Bayern, aber immer noch fallen mehr Wohnungen aus der Sozialbindung heraus, als neu hineinkommen. Kurzum: Der Freistaat Bayern und die CSU nehmen ihre Aufgabe zur Schaffung und Sicherung bezahlbarer Wohnungen nicht war und lassen die Mieterinnen und Mieter im Großraum München mit den Problemen allein. Obwohl die Landeshauptstadt München nicht zuständig ist, stellt sie allein mit dem wohnungspolitischen Handlungsprogramm „Wohnen in München VI“ für 2017 bis 2021 mit 870 Millionen Euro mehr zur Verfügung, als die CSU-Staatsregierung für ganz Bayern.

 

In seinem „Zehn-Punkte-Programm“ hat der neue Ministerpräsident nun angekündigt, eine staatliche bayerische Wohnungsgesellschaft zu gründen (bis dato lehnte die CSU-Mehrheit entsprechende Anträge der SPD-Landtagsfraktion regelmäßig kategorisch ab) und kündigt an, bis 2020 4.000 bezahlbare Wohnungen für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen zu schaffen. Würde diese Ankündigung tatsächlich Realität, bleibt sie dennoch weit hinter dem Bedarf zurück – allein im gleichen Zeitraum fallen mehr Sozialwohnungen aus der Bindung, der Mangel an bezahlbaren Wohnungen würde also absehbar größer.

 

Seit 2002 steht ausschließlich die einkommensorientierte Förderung (EOF) zur Verfügung. Eine mit EOF-Mitteln geförderte Wohnung ist keine Sozialwohnung. Für eine Sozialwohnung besteht nicht nur eine Belegungsbindung, sondern auch eine langjährige Preisbindung durch die Kostenmiete, während die Miete für EOF-Wohnungen dem freien Spiel des Marktes unterliegen. Eine mit EOF-Mitteln geförderte Wohnung als Sozialwohnung zu bezeichnen ist Etikettenschwindel und täuscht darüber hinweg, dass Investoren auch mit EOF-Wohnungen Profit machen. Die Anfangsmiete für eine EOF-geförderte Wohnung orientiert sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bereits nach einem Jahr ist der Vermieter berechtigt, die Miete nach den für freifinanzierte Wohnungen geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erhöhen. Das kann dazu führen, dass die Miete 15 Monate nach der Erstvermietung um 15% steigt. Von einer Sozialwohnung kann also keine Rede sein.

Der Freistaat Bayern muss seine bisher von der CSU geprägte Wohnungspolitik grundlegend ändern.

 

Wir fordern im Einzelnen:

 

Bezahlbaren Wohnraum für alle schaffen – gefördertes Wohnen stärken!

Bayern muss seine Anstrengungen und Haushaltsmittel vervielfachen, dem enormen Mangel an bezahlbarem Wohnraum – insbesondere in den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt – zu begegnen. Der Freistaat muss mindestens 20.000 geförderte Wohnungen neu bauen und mit einem Sonderinvestitionsprogramm Anreize zum Mietwohnungsbau schaffen. Für den Großraum München wollen wir ein durch den Freistaat Bayern finanziertes, über die Regierung von Oberbayern ausgereichtes Sonder-Regional-Handlungsprogramm für den geförderten Mehrgeschoss-Mietwohnungsbau in Höhe von mindestens 800 Millionen Euro im 5-Jahres-Zeitraum.

Bayern braucht ein Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz, das Verfahrensbehinderungen und Bauhemmnisse, kostentreibende Bürokratie und preissteigernde Bauvorschriften ohne tatsächlichen Gegenwert oder Nutzen auf landesrechtlicher Ebene abbaut. Der Freistaat muss sich dafür einsetzen, dass in Normierungsausschüssen des DIN nicht mehr vor allem die interessierte Industrie vertreten ist.

Wir fordern eine dauerhafte Bindung von geförderten Wohnungen für mindestens sechzig Jahre und eine unbefristete Vergabe von aus der Bindung gefallenen Sozialwohnungen an Menschen, mit einer Berechtigung für bezahlbaren Wohnraum. Wir setzen uns für die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe ein.

Studierende und Auszubildende benötigen besonders dringend für sie bezahlbare Wohnungen. Wir werden uns daher für deutlich mehr Wohnheime für junge Menschen in der Ausbildung einsetzen, vor allem in den Universitätsstädten.

Wir werden nicht zuletzt angesichts der demographischen Entwicklung verstärkt für die Interessen von Menschen mit Behinderungen und die Interessen älterer Menschen in der Wohnungspolitik einsetzen und barrierefreie und zugleich bezahlbare Wohnungen fördern.

Wir wollen die Förderrichtlinien in Bayern auf umliegende Gemeinden von Ballungsgebieten mit einem sehr angespannten Mietwohnungsmarkt ausweiten, wenn eine geeignete ÖPNV-Anbindung besteht. Nach den derzeitigen Richtlinien für das kommunale Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern ist festgelegt, dass nur Standorte „mit einem erheblichen, nicht nur vorübergehenden Bedarf an Mietwohnungen“ gefördert werden dürfen. Diese Regelung ist für eine zielgerichtete Förderung einerseits sinnvoll, jedoch können andererseits Städte wie München mit wenig (bzw. Städte mit gar keinem eigenen Grund) nicht in einem ausreichenden Umfang von der Förderung profitieren. Im ländlichen Raum im Umkreis von Städten besteht aber noch die Möglichkeit, Grundstücke für den sozial gebundenen Wohnungsbau zu vergleichsweise moderaten Preisen zu kaufen und zu bebauen. Sind die ÖPNV-Anbindungen geeignet, kann das zur Entlastung von Ballungsgebieten führen. Außerdem können diese Forderungen als Haltefunktion für junge Menschen fungieren, für die der damit entstehende, günstige Wohnraum ein Grund zum Bleiben ist.

Der Freistaat Bayern soll künftig nicht mehr benötigte und zum Verkauf stehende Grundstücke nicht mehr meistbietend, sondern den Kommunen zum Verkehrswert oder Wohnungsgenossenschaften unter preismindernder Berücksichtigung ihres Konzepts verkaufen oder überlassen. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft in Bayern muss bevorzugt behandelt werden.

Auslaufende Erbpachtverträge des Freistaates Bayern mit Genossenschaften oder anderen sozial orientierten Wohnungsunternehmen werden wir verlängern oder die Grundstücke diesen zum Verkehrswert mit Auflagen verkaufen.

Initiativen zur Schaffung oder zum Erhalt bezahlbaren Wohnens gehen immer wieder auch von den Ländern über den Bundesrat aus, leider nie initiiert vom Freistaat Bayern. Das muss sich dringend ändern, das Grundrecht auf Wohnen – verankert auch in Art. 106 der Bayerischen Verfassung – muss einen völlig neuen Stellenwert in der Landespolitik und im Regierungshandeln erhalten.

 

MieterInnen schützen und Wohnraumaufsicht stärken

Wir setzen uns für eine dauerhafte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von maximal zehn Prozent für fünf Jahre statt 15 Prozent für drei Jahre und eine Härtefallregelung ein, wie sie die SPD im Münchner Rathaus für die städtischen Wohnungsgesellschaften auf den Weg gebracht hat. Dazu müssen die bayerischen Regelungen für die einkommensorientierte Förderung (EOF) und das Bayerische Wohnraumfördergesetz überarbeitet werden.

Wir wollen das bayerische Zweckentfremdungsgesetz reformieren und verschärfen. Künftig soll ein Treuhänder eingesetzt werden können, der bei festgestellter Zweckentfremdung tatsächlich alle Handlungen zur Wiederherstellung als Wohnraum für den Eigentümer vornehmen und durchsetzen kann. Wir wollen ein Räumungsrecht für die Kommunen und eine Auskunftspflicht mit Sanktionsmöglichkeiten für Plattformen wie Airbnb. Bereits das Anbieten und Bewerben von Wohnraum mit dem Ziel der Zweckentfremdung muss als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Die Mieten für möblierte Wohnungen müssen gedeckelt werden.

Wir werden den Kommunen die Möglichkeit zurückgeben, menschenunwürdige Zustände in vermieteten Wohnungen durch bauliche Mängel oder Überbelegung effektiv zu beenden. Dazu wollen wir das Instrumentarium der klassischen Wohnungsaufsicht – 2004 von der CSU unter Mitwirkung der Grünen abgeschafft – mit einem Bayerischen Wohnungsaufsichtsgesetz wieder zur Verfügung stellen.

 

GBW-Skandal aufklären – GBW-MieterInnen schützen!

Wir werden den Skandal des Verkaufs der GBW AG mit ihren 33.000 Wohnungen restlos aufklären. Die Hauptverantwortung hierfür trägt Herr Söder, der den Verkauf an ein undurchsichtiges Konsortium von Spekulanten durchgezogen hat. Eine neue bayerische Wohnungsgesellschaft muss Mietshäuser, die von der GBW AG verkauft werden, in ihren Bestand übernehmen und so bezahlbaren Wohnraum erhalten und die Mieterinnen und Mieter vor Spekulation schützen.

 

Kein Wachstum ohne bezahlbare Wohnungen – Rücksicht auf die Umwelt

Wir setzen uns für ein Harmonisierungsgebot ein, dass die Schaffung von Wohnraum im gleichen Verhältnis zum Entstehen von Gewerbearbeitsplätzen vorsieht. Dabei achten wir darauf, dass der Flächenverbrauch sowie Versiegelung möglichst gering bleiben, und Grün- bzw. Naherholungsflächen erhalten werden. Dazu streben wir ein Flächenkataster an.

Beim Bau neuer Wohnungen muss der Freistaat Bayern künftig viel mehr auf die Änderungen im Mobilitätsverhalten eingehen. Er muss Konzepte anwenden, die den Verzicht auf das eigene Auto fördern und vernetzte Mobilität mit öffentlichem Nahverkehr, Fahrrad und Carsharing in den Vordergrund stellt.

 

Eine Reform des Bodenrechts ist unverzichtbar!

Grund und Boden sind nicht beliebig vermehrbar und können nicht den Regeln des freien Marktes unterworfen werden. Die Grundstückspreise explodieren und sind der Hauptgrund für steigende Wohnungspreise und Mieten. Es bedarf daher dringend einer Reform des Bodenrechts. Dies haben die Väter und Mütter der Bayerischen Verfassung erkannt und in Art. 161 Absatz 2 festgelegt „Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.“ Wir werden dafür sorgen, dass sich der Freistaat Bayern aktiv und führend in die Enquetekommission des Bundestages zur Reform des Bodenrechts einbringt und eigene Vorschläge zur Deckelung der Bodenpreise einbringt.

 

  1. Unsere Ziele: eine Verkehrswende und mehr Umweltschutz

 

Münchens guter öffentlicher Verkehr stößt an seine Grenzen

München hat eine sehr gute Verkehrsinfrastruktur, die über Jahrzehnte von SPD-geführten Stadtregierungen auf- und ausgebaut wurde. Durch den starken Bevölkerungszuwachs der letzten Jahre in der gesamten Region München gelangt die Infrastruktur aber an ihre Grenzen. Die Probleme der S-Bahn sind das bekannteste Beispiel.

Zwar konnte in den vergangenen Jahren auch durch ein hervorragendes Angebot im Umweltverbund positiv erreicht werden, dass die bereits niedrige Nutzungsfrequenz des Autos in München nochmals reduziert wurde – im Modal Split verringerte sich der mit dem Auto zurückgelegte Anteil der Verkehrswege von 41% auf 37% zugunsten des Radverkehrs (bundesweiter Durchschnitt des MIV am Modal Split: 58%).  Weitere Fortschritte kann es aber nur geben, wenn die Kapazitätsprobleme im öffentlichen Verkehr gelöst werden können.

 

S-Bahn München: Defizite beheben und Netz endlich ausbauen!

Die Münchner SPD kritisiert die schleppende Umsetzung des 13-Punkte-Programms „Qualität im Münchner S-Bahn-System“ aus dem Jahr 2012. Die bayerische Staatsregierung hat hier einige der drängendsten Probleme der S-Bahn benannt, die Umsetzung lässt jedoch auf sich warten.

Die Münchner SPD fordert, diese Maßnahmen unverzüglich zu realisieren, um die Stabilität des S-Bahn-Netzes zu verbessern und den Verkehrsbedürfnissen der Region am Knoten München Rechnung zu tragen.

Auch die Ausfälle im Winter 2017/18 haben gezeigt, wie dringend notwendig die Verbesserung der Infrastruktur des Münchner S-Bahn-Netzes ist. Zudem muss von der Bahn endlich auch eine schnelle Information der Fahrgäste bei Betriebsstörungen sichergestellt werden!

Die Münchner SPD lehnt die Praxis der Deutschen Bahn, im Verspätungsfall einzelne S-Bahn-Halte auszulassen (zum Beispiel auf der Linie S1), um die Verspätungen auszugleichen, strikt ab. Wir fordern reale Verbesserungen statt Tricks zu Lasten der Fahrgäste!

Die Verspätungen der S-Bahn müssen statistisch endlich korrekt erfasst und dann abgestellt werden.

 

Tangenten: Die Münchner SPD fordert darüber hinaus, auch schienengebundene Tangenten zu untersuchen und Konzepte für Stadtumlandbahnen erneut zu überprüfen.

Der bestehende DB-Nordring soll genutzt werden, um im S-Bahn- und Regionalzugnetz eine West-Ost-Verbindung zu schaffen, die das Umland besser an Gewerbegebiete im Münchner Norden und das U-Bahn-Netz anschließt.

Außerdem sollen weitere Tangenten zur Verbindung zwischen S-Bahn-Ästen untersucht werden. Auch ein weiterer Ausbau des S-Bahn-Südrings, über die bisherigen Planungen im Rahmen des „13-Punkte-Sofortprogramms“ hinaus, muss geprüft werden. Auch wollen wir weiterhin den viergleisigen Ausbau der S8-Strecke im Münchner Nordosten mit Untertunnelung.

 

Regionalverkehr und Naherholungsverkehr Richtung Alpen

Auch der Regionalverkehr spielt in München eine Rolle und muss beim Ausbau mitbetrachtet werden, da er als Zubringer nach und teilweise als Expressverbindung in München (z.B. Pasing – Hauptbahnhof) fungiert. Auch hier gibt es große Optimierungspotenziale. Eisenbahngüterverkehr, der im Großraum München weder Ziel noch Quelle hat, soll nicht durch München geleitet werden.

Die Münchner SPD setzt sich dafür ein, dass es ein besseres öffentliches Angebot für die Naherholungsbedürfnisse der MünchnerInnen gibt.

Hiervon profitieren nicht nur die MünchnerInnen, sondern auch die BewohnerInnen der Region. Öffentliche Verkehrsangebote für Erholungssuchende und TagesausflüglerInnen sind nicht nur umwelt- und klimafreundlich, sondern auch sozial, und können barrierefrei gestaltet werden.

 

Wir fordern deshalb die bayerische Staatsregierung auf, den öffentlichen Verkehr für die Naherholung in der Region München auszubauen und die Angebote deutlich zu verbessern. Das betrifft sowohl Bahn – zum Beispiel die Oberland- und Werdenfels-Bahn – als auch die Busverbindungen in Oberbayern.

 

Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung des öffentlichen Verkehrs

Ein konsequenter Ausbau des ÖPNV in der Wachstumsregion München ist dringend erforderlich. Aber damit sind wiederum immense Kosten verbunden. Auch für Unterhalt und Sanierung der bestehenden Infrastruktur sind hohe Millionenbeträge erforderlich.

Die im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vorgesehene Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und die Erhöhung der Mittel um eine Milliarde im Zeitraum von 2018 bis 2021 sind ein kleiner Lichtblick, reichen aber weitem nicht aus.

Die Münchner SPD fordert deshalb die die Sicherstellung und deutliche Ausweitung der Gemeindeverkehrsfinanzierung auch über 2021 hinaus. Eine langfristige Regelung im Sinne der Kommunen muss gefunden werden.

Mittelfristig ist eine Anhebung der Regionalisierungsmittel auf mindestens 8,5 Mrd. Euro pro Jahr notwendig. Hierbei soll der Grundbetrag entsprechend angehoben und eine Dynamisierung eingefügt werden.

Die Betreiber von ÖPNV-Anlagen müssen zudem komplett von der EEG-Umlage befreit werden. Dies muss für Fahrstrom und alle Betriebsanlagen (wie z.B. Fahrtreppen oder Automaten) gelten. Es ist umweltpolitisch nicht nachvollziehbar, warum ÖPNV-NutzerInnen mit diesen Kosten belastet werden.

Die Münchner SPD fordert außerdem für Ballungszentren mit erhöhtem Investitionsbedarf die Bereitstellung von Sondermitteln.

Der U-Bahnausbau hat für die Münchner SPD hohe Priorität, aber die Finanzierung muss wie in der Vergangenheit auch von Bund und Land mitgetragen werden

 

Keine Privatisierung oder Zerschlagung der Münchner S-Bahn

Die Münchner SPD lehnt eine Zerschlagung des Münchner S-Bahn-Netzes und eine Vergabe an mehrere Betreiber strikt ab. Das würde nur im Chaos zu Lasten der Fahrgäste enden!

Die Bahn muss als Betreiber des Münchner S-Bahn-Netzes Planungssicherheit bekommen. Im Gegenzug für längere Ausschreibungen muss die DB aber endlich deutlich mehr in die Zuverlässigkeit und Stabilität des Münchner S-Bahn-Netzes investieren.

Wir lehnen öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) bei Verkehrsprojekten weiterhin ab, da die Folgekosten unabsehbar sind.

 

Elektromobilität im Freistaat besser fördern und ausbauen

Für München bietet die Elektromobilität mit ihren emissionsfreien Fahrzeugen die Chance, in der Luftreinhaltung aber auch in der Lärmminderung einen deutlichen Schritt weiter zu kommen und damit die Lebensqualität in unserer Stadt weiter zu verbessern. Deshalb hat der Stadtrat wesentlich auch auf Initiative der SPD ein umfangreiches Förderprogramm für Elektromobilität aufgelegt.

 

Leider fehlt bisher eine auch nur annähernd vergleichbare Initiative der CSU-Staatsregierung für den gesamten Freistaat Bayern. Allen großen Ankündigungen zum Trotz ist die CSU-Regierung damit bisher kläglich gescheitert. Der frühere Ministerpräsident Seehofer hat im Jahr 2008 angekündigt, dass bis zum Jahr 2020 in Bayern 200.000 Elektrofahrzeuge unterwegs sein sollen. Und der damalige Umweltminister und heutige Ministerpräsident Markus Söder wollte Bayern zum „Elektromobilitäts-Land Nr. 1“ machen. Am 1. Januar 2017 nur etwas über 8.000 E-Fahrzeuge auf Bayerns Straßen unterwegs.

Deswegen fordert die Münchner SPD, ehrgeizige, aber konkrete Ausbauziele zu benennen und den Ausbau der Elektromobilität in Bayern endlich zu beschleunigen.

 

 

 

Dritte Startbahn am Münchner Flughafen – Flüge auf die Schiene verlagern

Die Münchner SPD lehnt eine dritte Startbahn am Münchner Flughafen auch aufgrund des fehlenden Bedarfs ab. Wir sehen uns zudem weiterhin dem Ergebnis des Bürgerentscheids von 2012 verpflichtet.

Konsequenterweise lehnen wir in diesem Zusammenhang auch die Umwandlung der Flughafen München Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft strikt ab.

Nach der Inbetriebnahme der schnellen ICE-Verbindung von München nach Berlin, die eine umweltfreundliche und attraktive Alternative zum Fliegen ist, fordern wir Deutsche Bahn und Bund auf, den Ausbau des Hochgeschwindigkeits-Bahnnetzes ausweiten und zu beschleunigen, um noch mehr innerdeutsche und innereuropäische Flüge auf die Schiene verlagern zu können.

Das ist nicht nur aktiver Klimaschutz – damit kann auch der Bedarf für einen Ausbau von Flughäfen weiter verringert werden.

Die Menschen in München und Bayern müssen besser vor Fluglärm geschützt werden. Hierzu muss das Fluglärmgesetz novelliert und verschärft werden. Außerdem müssen die Flughafenentgelte für laute Maschinen deutlich erhöht werden.

 

Güterverkehr auf die Schiene verlagern

Die Münchner SPD fordert zur Reduzierung der Abgas- und Lärmbelastung sowie des zunehmenden Flächenverbrauchs die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene. Der Trend zur Straße muss gestoppt werden!

Ein wesentlicher Schritt dazu ist es, auch auf deutscher Seite endlich den Zulauf zum Brenner-Basis-Tunnel fertigzustellen. Die Planungen und Arbeiten dafür müssen erheblich beschleunigt werden.

Außerdem werden mehr Verladestationen, längere Ausweichgleise, und verstärkten Kombiverkehr (LKW-Verladung) benötigt.

Die Akzeptanz bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern muss durch beschleunigten und verbesserten Lärmschutz beim Güterverkehr erhöht werden.

Die Münchner SPD lehnt die Zulassung von überlangen Lastwagen, sogenannten Gigalinern, auf den deutschen Straßen ab. Damit würden nur noch mehr Güter auf die Straße verlagert werden.

 

Gleichwertige Lebensverhältnisse statt einseitigem Wachstum

Der stetige Zuzug nach München stellt die Landeshauptstadt München und ihre Umlandgemeinden in den Bereichen Wohnen, Verkehr, aber auch was die Erhaltung von Erholungsräumen und intakter Natur angeht, vor fast unlösbare Aufgaben.

Die Münchner SPD fordert deshalb, die Förderung von gleichwertigen Lebensverhältnissen in Bayern weit stärker als bisher zu berücksichtigen. Das ist auch ein aktiver Beitrag zum Erhalt von Natur und Landschaft.

Dazu gehört unter anderem ein bessere finanzielle Ausstattungen von Kommunen, die Förderung von sozialer Infrastruktur und ein starker Ausbau eines umweltfreundlichen öffentlichen Verkehrs in ganz Bayern.

 

Klimaschutz und Stadtklima

Wir fordern den Freistaat auf, die bayerischen Städte, insbesondere die Großstädte, stärker bei Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu unterstützen.

Dazu gehört nicht nur eine bessere Förderung des öffentlichen Verkehrs, sondern auch die Unterstützung bei Maßnahmen, die den Klimaproblemen Rechnung tragen: zum Beispiel bei der Begrünung von Gebäuden und der Erhaltung und Schaffung von Grüngürteln und Frischluftschneisen.

Auch aus diesem Grund lehnen wir den Bau eines Autobahn-Südrings um München strikt ab.

 

Alpen schützen und Erholungsräume erhalten

München ist die „Bergsteiger-Hauptstadt“ Deutschlands. Viele Münchnerinnen und Münchner lieben die Berge und nutzen sie für Freizeit und Erholung.

Natur und Schönheit der bayerischen Alpen müssen auch für zukünftige Generationen erhalten und bewahrt werden. Dabei hat sich der bayerische Alpenplan seit 46 Jahren bewährt. Wir lehnen deshalb Manipulationen am bayerischen Alpenplan aus rein wirtschaftlichen Profitinteressen wie im geplanten Fall Riedberger Horn, aber auch in etwaigen ähnlichen Fällen, strikt ab.

Die Münchner SPD fordert ausdrücklich nachhaltigen und umweltfreundlichen Verkehr, Tourismus und Freizeitnutzung in den bayerischen Alpen zu fördern und auszubauen, im Sinne und unter Einhaltung der internationalen Alpenkonvention.

Wir fordern deshalb auch klimaschädliche Subventionen wie zum Beispiel für künstliche Beschneidung stattdessen für die Förderung von umweltfreundlichen Tourismusangeboten einzusetzen.

 

 

  1. Mehr soziale Gerechtigkeit – mehr Teilhabe und Inklusion

 

Kostenfreie Kinderbetreuung – kostenfreie Bildung

Die Kindertagesbetreuung ist nicht nur ein zentrales und enorm wichtiges Element frühkindlicher Bildung. Sie ist zugleich die Voraussetzung dafür, dass Eltern, und insbesondere Frauen, ihrer Berufstätigkeit vernünftig nachgehen können. Ganztagsbetreuung ist damit eine wesentliche Voraussetzung für Gleichstellung.

Insbesondere in München und anderen Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten ist die Berufstätigkeit zudem eine blanke Notwendigkeit für die meisten Eltern. Ein guter Ganztag in KiTa und Schule ist deshalb auch ein wichtiges Instrument, um Kinderarmut zu bekämpfen, Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit zu fördern.

Wir wollen Eltern entlasten und Kinder bestmöglich fördern. Bildung muss kostenfrei sein, deshalb müssen auch alle Gebühren von Kindertageseinrichtungen durch staatliche Leistungen ersetzt werden. Wir wollen Kostenfreiheit von der KiTa bis zur Hochschule.

Dabei sind wir uns sehr wohl bewusst, dass die Kindertagesbetreuung dringend eine Verbesserung der Finanz- und insbesondere Personalausstattung benötigt, um die Qualität weiter zu gewährleisten und zu steigern. Dafür ist insbesondere der Freistaat Bayern in der Pflicht. Er darf die Kommunen nicht alleine lassen. Wir wollen, dass der Freistaat in ganz Bayern kostenfreie Kinderbetreuung und Bildung finanziert.

Lebenslanges Lernen wird immer wichtiger. Deshalb müssen die Möglichkeiten für Arbeitnehmer/innen verbessert werden, sich weiter zu bilden. Wir fordern daher die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf Bildungsurlaubs, wie es bereits in den meisten anderen Bundesländern vorhanden ist.

 

 

Schulsozialarbeit stärken

An den bayerischen Schulen benötigen Schülerinnen und Schüler, aber auch das Lehrpersonal, eine stärkere Unterstützung im sozialen Zusammenhalt und bei sozialen Schwierigkeiten. Deshalb setzen wir uns für eine flächendeckende Einführung von Schulsozialarbeit mit einer stärkeren Bezuschussung durch den Freistaat ein.

Mehr und besser ausgestattete Schulsozialarbeit löst Probleme, verhindert Konflikte, hilft Eltern und Schülern und erleichtert die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund an den Schulen.

 

Bezahlbarer Wohnraum für Beschäftigte in Erziehung und Pflege

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum macht auch vor den Beschäftigten in Pflege und Erziehung nicht halt. Das verschärft den Fachkräftemangel. Deshalb brauchen wir dringend eine verbesserte Wohnraumförderung für Pflegekräfte und Kräfte im Erziehungsbereich.

 

Armut in Bayern bekämpfen – Kommunen entlasten

Auch im reichen Bayern hat die Gefährdung durch Armut in den letzten Jahren zugenommen. Die CSU-Staatsregierung tut auf diesem Gebiet viel zu wenig. Von einer engagierten Armutsbekämpfung durch den Freistaat kann in Bayern nicht gesprochen werden. Die Kommunen werden alleine gelassen. Dabei gäbe es auch auf staatlicher Ebene viel zu tun.

Insbesondere die Unterstützung von Alleinerziehenden bei beruflichen Hilfen und verbesserte Hilfen für von Armut betroffene Familien sind schon lange überfällig.

Auch die Unterstützung bei Altersarmut muss verbessert werden. Sie kann nicht auf die Kommunen abgewälzt werden. Rentnerinnen und Rentner benötigen Zuschüsse zu Erholungsmaßnahmen und Hilfe bei der Alltagsbewältigung. Mit uns wird sich der Freistaat hier nicht mehr aus der Verantwortung stehlen.

 

Pflege

In der stationären Pflege und in der Kurzzeitpflege steigt der Bedarf an notwendigen Investitionen, um Pflegebedürftige auf dem aktuellen Stand der Technik zu unterstützen. Hierzu bedarf es der Wiederaufnahme der Investitionsförderung durch den Freistaat in diesem Bereich.

Derzeit gibt es 9 Pflegestützpunkte in Bayern, die Zuständigkeit liegt inzwischen bei den Bezirken. Pflegestützpunkte müssen, als unverzichtbares Instrument zur Information und Beratung von Betroffenen und Angehörigen, flächendeckend ausgebaut und durch den Freistaat, sowie Pflege- und Krankenkassen, kostendeckend finanziert werden.

 

Integration

Um Integration zu leben, ist Sprache der zentrale Schlüssel. Deshalb braucht es mehr Engagement des Freistaats im Bereich von Migrantinnen und Migranten. Dazu gehören vor allem verbindliche und verbesserte Sprachkurse insbesondere für Geflüchtete und eine Verbesserung der Migrationsberatung. Wir wollen Lehrkräfte in Übergangsklassen durch zusätzliches Personal unterstützen und so einen Beitrag zur besseren Integration der Kinder und Jugendlichen leisten.

 

 

 

Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigungen

Inklusion an den Schulen

Der Anteil von SchülerInnen mit Förderbedarf in Regelschulen ist im Freistaat Bayern niedriger als in anderen Bundesländern. Nach den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention soll die allgemeine Schule zum Regelförderort für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden und das Bildungssystem inklusiv umgestaltet werden. Wir fordern die Umsetzung dieser Konvention. Deshalb brauchen wir in den Schulen u. a. mehr Doppelbesetzungen mit regulären Lehrkräften und SonderpädagogInnen. SchulbegleiterInnen müssen von der Schule gestellt und Teil der Schulbelegschaft werden. Fernziel bleibt eine Schule für alle – damit jedes Kind seine Potenziale entfalten kann.

Zudem benötigen wir mehr Unterstützung für Familien mit behinderten Kindern – also eine verbesserte Schulberatung, Erleichterungen bei der Schulwahl und zusätzliche finanzielle Unterstützungen in der Alltagsbewältigung

 

Inklusion auf dem Arbeitsmarkt

Um Menschen mit Beeinträchtigungen besser in den Arbeitsmarkt einzubeziehen, wollen wir die Zahl der Inklusionsbetriebe erhöhen. In Werkstätten für Menschen mit Behinderung fordern wir eine bessere Bezahlung für die Betroffenen. Das Prinzip unterstützter Beschäftigung wollen wir stärker fördern und umsetzen, außerdem Menschen mit Beeinträchtigungen einen besseren Zugang zum ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.

 

Persönliches Budget

Ähnlich wie beim Blindengeld fordern wir eine Einführung von persönlichen Zuschüssen im Rahmen eines persönlichen Budgets. Überhaupt ist das persönliche Budget für uns ein zentraler Bestandteil, um Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Deshalb wollen wir auch eine vereinfachte Antragstellung.

 

Barrierefreiheit

Weniger als fünfzig Prozent der bayerischen Bahnhöfe sind barrierefrei. Der Freistaat muss daher bei der Deutschen Bahn und den regionalen Nahverkehrsunternehmen auf einen konsequenten barrierefreien Umbau aller Bahnstationen hinwirken. Die Kommunen müssen bei der Schaffung von Barrierefreiheit finanziell vom Freistaat unterstützt werden.

 

Wahlrecht für alle

Im Freistaat Bayern muss die UN-Behindertenrechtskonvention endlich konsequent umgesetzt werden. Dazu gehört auch eine Reform des Wahlrechts. Ziel muss es sein, auch bislang vom Wahlrecht ausgeschlossene betreute Menschen mit Behinderung zur Wahl zuzulassen.

 

Behörden

Wir wollen Menschen mit Beeinträchtigung gegenüber den Behörden stärken. Das beinhaltet für uns zum Beispiel die Entbürokratisierung von Antragsprozessen sowie eine verständliche Formulierung von Formularen, Bescheiden und anderen amtlichen Schriftstücken. Zudem wollen wir Betroffenen eine bessere Aufklärung über Rechtsansprüche ermöglichen und deshalb zum Beispiel Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen stärker fördern.

Teilhabegeld

Wir wollen Menschen mit Beeinträchtigung auch in finanzieller Hinsicht unabhängiger von den Behörden machen. Deshalb soll sich der Freistaat Bayern auf Bundesebene für die Einführung eines Bundesteilhabegelds einsetzen, das Betroffenen einkommensunabhängig ausbezahlt wird. Dadurch würden die oft als entwürdigend empfundenen Bedürftigkeitsprüfungen entfallen.

 

Unterstützung der Selbsthilfe bei psychisch Kranken

Durch die Einführung eines flächendeckenden Krisendienstes wird die Regelversorgung sinnvoll ergänzt. Die Vertreter der Selbsthilfe sind hier zwar bei der Versorgungsplanung mit einbezogen, ja sie haben sogar eine Teilnahmeverpflichtung. Ohne Finanzierung dieser Aufgabe wird es für die Selbsthilfeorganisationen aber nicht möglich sein dort mitzuwirken.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Programm