A23 Union-Busting

Status:
Annahme

Durch die Erlebnisse im Zusammenhang mit dem Arbeitskampf des vergangenen Jahres mit der Firma Götz Brot haben Betriebsräte leider Einiges in Erfahrung bringen müssen, dass Arbeitgebern die Möglichkeit bietet, mit Hilfe spezialisierter Anwaltskanzleien direktes Union-Busting in Betrieben anzuwenden und so gewerkschaftliche und betriebliche Mitbestimmung auszuhebeln.

Das können und wollen wir nicht zulassen. Mit dem folgenden Antrag wollen wir genannte Punkte im Kreise der SPD weiter debattieren und Lösungsmöglichkeiten ausarbeiten:

  • Schwächung der Mitbestimmung durch Ausgliederung: durch Umstrukturierungsmaßnahmen kommt es zur Zerschlagung oder Auslagerung von integrierten Unternehmen in kleine rechtlich scheinbar unabhängige Gesellschaften.
  • Rechtsnihilismus: durch inszenierte Kündigungen werden betroffene Betriebsräte für Monate aus dem Betrieb entfernt. In der Regel enden diese Konflikte mit Abfindungszahlungen. Unseres Erachtens deshalb, da die Arbeitsrichter sich des gezielten Union-Bustings nicht bewusst sind und erfahrungsgemäß keiner einstweiligen Verfügung stattgeben, die Betroffenen den Zugang zum Betrieb ermöglicht. Auch Mediationsverfahren sind nicht von Erfolg gekrönt.
  • Akteure des Union-Busting sind nicht öffentlich bekannt: Rechtsanwälte, Wirtschaftskanzleien, PR-Agenturen, Unternehmensstiftungen, Wirtschaftsdetekteien sind diejenigen, die aggressiven Unternehmern ihr Geschäftsmodell verkaufen bzw. die öffentliche Meinung neoliberal beeinflussen. In der Presse, von Gewerkschaftsseite und von der Politik werden diese aber nicht öffentlich an den Pranger gestellt
  • Für Betroffene Öffentlichkeit schaffen: der Kampf gegen Union-Busting in einem betroffenen Betrieb kann kaum von innen heraus gewonnen werden. Die Einschüchterungen und aggressive Vorgehensweise lässt viele Beschäftigte vor Ehrfurcht erstarren. Die einzige Möglichkeit, wirksam gegen den Unternehmer vorzugehen, ist die Veröffentlichung solcher Fälle durch die Presse. Nur dadurch kann ein gesellschaftliches Interesse geweckt werden und Druck durch Zulieferer, Kunden, etc. aufgebaut werden
  • Solidaritätskommitees gründen: unseres Erachtens muss es Anlaufstellen für Betroffene geben. Zum einen, um Rat zu erhalten, und zum anderen, damit Erfahrungswerte, die gesammelt wurden, nicht verloren gehen. Leider gibt es keine länder- oder bundesweite Organisation dahingehend.
  • Privatisierung des Arbeitsrechts an Hochschulen: Konzerne und Arbeitgeberverbände finanzieren heute Universitätsinstitute für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen. Arbeitgebernahe Anwälte haben immer häufiger Lehraufträge an Universitäten.
  • Privat finanzierte Institute als Teil öffentlicher Universitäten: Professoren an Universitäten werden von arbeitgeberfinanzierten Instituten angestellt, arbeiten weiterhin an der Uni und treten in der Öffentlichkeit als unabhängige Gutachter und Arbeitsrechtsexperten auf.

Wir danken Torben Ackermann. Er und seine Kolleginnen und Kollegen haben nicht nur unter den Bedingungen des Union-Bustings für Mitbestimmungsrechte und bessere Arbeitsbedingungen gekämpft, sondern setzen sich auch weiterhin für starke Mitbestimmungsrechte für Betriebs- und PersonalrätInnen ein. Ohne sein Engagement wäre dieser Antrag nicht entstanden.

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