S1 SGB XIV ist nicht genug

Status:
Annahme

Das Opferentschädigungsgesetz regelte bisher die Ansprüche von Betroffenen von Gewalttaten. Zukünftig wird dies das SGB XIV tun. Auch wenn die Reform wesentliche Verbesserungen für Betroffene bietet, bleibt die Kritik am Opferverständnis. Dies trifft insbesondere bei Menschen mit psychischen Folgestörung.
Um Leistungen zu erhalten, dienen Gutachten als Grundlage um einen Grad der Schädigung nachzuweisen. Problem dabei ist: In Gutachten kann nie das tatsächlich Leid überprüft werden. So unterschiedlich wie Opfer sind, so unterschiedlich sind auch die psychischen Folgestörungen. Die Begutachtungen richten sich jedoch – ähnlich wie die „Glaubwürdigkeitsgutachen“ in Strafprozessen – nach gängigen Opferklischees. Unser Anspruch an ein angemessenes Verfahren zur Opferentschädigung ist ein anderer, denn wir könnten alle davon irgendwann im Leben betroffen sein.

Wir fordern deshalb eine Nachschärfung des SGB XIV:

– Leid und dadurch entstehende Einschränkungen können nur Betroffene selbst definieren. Ihnen muss die Deutungshoheit darüber zurückgegeben werden. Nötige Begutachten müssen die Diversität von Betroffenen ernstnehmen. Veraltete Krankheitsbilder von Menschen mit einer posttraumatischen Belastungsstörung müssen überwunden werden.

– Betroffene, haben einen 24h-Job, in dem sie versuchen so gut wie möglich ihr Leben zu gestalten. Es muss möglich sein dauerhaft in Teilzeit oder gar nicht zu arbeiten, ohne Angst vor finanzieller Armut zu haben. Verfahren, in denen aufwendig und auf retraumatisierende Art, nachgewiesen werden muss, dass auch wirklich immer noch eine Einschränkung vorliegt, müssen abgeschafft werden.

– Antragsverfahren kosten Kraft. Begleitung und Beratung ist unverzichtbar, damit Betroffene nicht überfordert aufgeben. Der Ausbau von Beratungsstellen und psychologischer Begleitung schafft die Schutzräume, in denen Betroffene ihre Ansprüche geltend machen können.

Barrierefreies PDF:
Beschluss: Angenommen
Text des Beschlusses:

Das Opferentschädigungsgesetz regelte bisher die Ansprüche von Betroffenen von Gewalttaten. Zukünftig wird dies das SGB XIV tun. Auch wenn die Reform wesentliche Verbesserungen für Betroffene bietet, bleibt die Kritik am Opferverständnis. Dies trifft insbesondere bei Menschen mit psychischen Folgestörung.
Um Leistungen zu erhalten, dienen Gutachten als Grundlage um einen Grad der Schädigung nachzuweisen. Problem dabei ist: In Gutachten kann nie das tatsächlich Leid überprüft werden. So unterschiedlich wie Opfer sind, so unterschiedlich sind auch die psychischen Folgestörungen. Die Begutachtungen richten sich jedoch – ähnlich wie die „Glaubwürdigkeitsgutachen“ in Strafprozessen – nach gängigen Opferklischees. Unser Anspruch an ein angemessenes Verfahren zur Opferentschädigung ist ein anderer, denn wir könnten alle davon irgendwann im Leben betroffen sein.

Wir fordern deshalb eine Nachschärfung des SGB XIV:

– Leid und dadurch entstehende Einschränkungen können nur Betroffene selbst definieren. Ihnen muss die Deutungshoheit darüber zurückgegeben werden. Nötige Begutachten müssen die Diversität von Betroffenen ernstnehmen. Veraltete Krankheitsbilder von Menschen mit einer posttraumatischen Belastungsstörung müssen überwunden werden.

– Betroffene, haben einen 24h-Job, in dem sie versuchen so gut wie möglich ihr Leben zu gestalten. Es muss möglich sein dauerhaft in Teilzeit oder gar nicht zu arbeiten, ohne Angst vor finanzieller Armut zu haben. Verfahren, in denen aufwendig und auf retraumatisierende Art, nachgewiesen werden muss, dass auch wirklich immer noch eine Einschränkung vorliegt, müssen abgeschafft werden.

– Antragsverfahren kosten Kraft. Begleitung und Beratung ist unverzichtbar, damit Betroffene nicht überfordert aufgeben. Der Ausbau von Beratungsstellen und psychologischer Begleitung schafft die Schutzräume, in denen Betroffene ihre Ansprüche geltend machen können.

Beschluss-PDF: