S10 SGB V-Reform, damit Selbständige und Freiberufler sich freiwillig und ohne Mindestbeitrag im Verhältnis zu ihren Einkünften in der GKV krankenversichern können

Beantragt wird eine Reform des Sozialgesetzbuches V (SGB V) dergestalt, dass zukünftig Selbständige bzw. freiberuflich tätige Personen die Möglichkeit haben, sich entsprechend, d.h. in Prozentwerten zu ihren monatlichen Einkünften, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern zu können, ohne dabei einen Mindestbeitrag zahlen zu müssen, wie es im Moment der Fall ist. Dies soll auch im Konzept der Bürgerversicherung so ergänzt werden.

Begründung:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen in Deutschland Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung. Dieser Beitrag ergibt sich anhand eines Prozentwertes X, der, multipliziert mit dem Einkommen, eine vertretbare Summe ergibt, die der oder die Arbeitnehmer/-in monatlich in die GKV einzahlt. Übersteigt das Jahresgehalt die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, kann der bzw. die Arbeitnehmer/-in sich auch privat versichern.


Bei Selbständigen oder Freiberuflern stellt sich der Sachverhalt jedoch anders dar. Sie fallen nicht in die Personengruppen, bei denen eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht und können sich aussuchen, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern. Entscheiden sie sich für die gesetzliche Versicherung, haben sie die Option, sich freiwillig in der GKV zu versichern. Das Problem ist hierbei, dass es einen Mindestbeitrag zu zahlen gilt, der, wenn man die Option für Krankengeld im Krankheitsfall beansprucht sowie die Pflegeversicherung hinzurechnet, teils mehrere hunderte Euro betragen kann und somit die finanzielle Möglichkeit vieler Selbständiger und Freiberufler übersteigt. Betroffen sind hierbei insbesondere Personen, die äußerst geringe Einkünfte haben (d.h. unter 1000 Euro) und dann unverhältnismäßig viel Geld für ihre Krankenversicherung bezahlen müssen. Konkret fallen in diese Personengruppe ehemalige Studierende und Auszubildende, die noch keine Festanstellung gefunden haben und sich auf Selbstständigenbasis „über Wasser halten“, freie Autoren/-innen, die auf Honorarbasis für Tageszeitungen schreiben, Handwerker/-innen die einen stark schwankenden Umsatz haben, Reinigungskräfte, und viele andere Personen, für die das Solidarsystem der GKV nicht solidarisch genug gestaltet ist. Eine Umsetzung dieses Antrags könnte auch helfen, dass sich die weit über 100.000 Nicht-Krankenversicherten in die GKV begeben und somit die Möglichkeit haben, am Solidarsystem zu partizipieren oder dass sich Personen, die zu sehr schlechten Konditionen in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, aber bisher keine Möglichkeit sahen, sich in der GKV zu versichern, nun die entsprechende Möglichkeit dafür erhalten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Einfügen vor Zeile 1: „Wir kämpfen für eine Bürgerversicherung. Solange diese nicht umgesetzt ist wird eine Reform des SGB V beantragt.

Streiche Zeile 9 „Mindestbeitrag“ und ergänze „Sockelbeitrag“

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir kämpfen für eine Bürgerversicherung. Solange diese nicht umgesetzt ist wird eine Reform des SGB V beantragt. Beantragt wird eine Reform des Sozialgesetzbuches V (SGB V) dergestalt, dass zukünftig Selbständige bzw. freiberuflich tätige Personen die Möglichkeit haben, sich entsprechend, d.h. in Prozentwerten zu ihren monatlichen Einkünften, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern zu können, ohne dabei einen Sockelbeitrag zahlen zu müssen, wie es im Moment der Fall ist. Dies soll auch im Konzept der Bürgerversicherung so ergänzt werden.

Beschluss-PDF: