P4 §28 Zusammensetzung und Einberufung des Parteikonvents

Der Parteikonvent setzt sich zusammen:

  1. Stimmberechtigte Mitglieder: 200 von den Parteitagen der Bezirke in geheimer Abstimmung zu wählenden Delegierten. Dabei erhält jeder Bezirk vorab ein Grundmandat. Die weiteren Mandate werden nach dem Schlüssel für die Errechnung der Delegiertenzahlen auf den Bundesparteitagen auf die Bezirke verteilt.

Füge ein: Die Bezirke sind aufgefordert dafür zu sorgen, dass mindestens 60 % der Delegierten keine Landtags- Bundestags- oder Europaabgeordnete sind.

Füge ein als neuen Absatz 7 in § 28 analog zu § 16 Abs. 2:

„Über die Verhandlungen des Parteikonvents wird ein Wortprotokoll angefertigt. Das Protokoll ist vom Parteivorstand spätestens vier Wochen nach dem Parteikonvent den Delegierten zuzusenden. Beschlüsse sind durch zwei Mitglieder des Präsidiums des Parteikonvents zu beurkunden.

Empfehlung der Antragskommission:
kein Votum
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Parteikonvent setzt sich zusammen:

  1. Stimmberechtigte Mitglieder: 200 von den Parteitagen der Bezirke in geheimer Abstimmung zu wählenden Delegierten. Dabei erhält jeder Bezirk vorab ein Grundmandat. Die weiteren Mandate werden nach dem Schlüssel für die Errechnung der Delegiertenzahlen auf den Bundesparteitagen auf die Bezirke verteilt.

Füge ein: Die Bezirke sind aufgefordert dafür zu sorgen, dass mindestens 60 % der Delegierten keine Landtags- Bundestags- oder Europaabgeordnete sind.

Füge ein als neuen Absatz 7 in § 28 analog zu § 16 Abs. 2:

„Über die Verhandlungen des Parteikonvents wird ein Wortprotokoll angefertigt. Das Protokoll ist vom Parteivorstand spätestens vier Wochen nach dem Parteikonvent den Delegierten zuzusenden. Beschlüsse sind durch zwei Mitglieder des Präsidiums des Parteikonvents zu beurkunden.

Beschluss-PDF: