Die SPD führt auf Grundlage einer Satzungsänderung künftig die verpflichtende Geschlechterquote für alle Delegationen ein, diese liegt bei 50%. Werden die 50% nicht erreicht, müssen entsprechend viele Plätze freigehalten werden. Die SPD schafft durch die Änderung der Satzung aller Gliederungsebenen an den relevanten Stellen die Voraussetzung für die Umsetzung der beschriebenen Quote für alle Delegationen.
Begründung:
Erfolgt mündlich
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an nächsten Landesparteitag und Landesvorstand